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Jüdische Auswanderung · 1936-09-01 · September 1936 · p. Seite 20

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Journal
Jüdische Auswanderung
Volume
1936. Bestand UB Ffm
Issue
September 1936
Date
1936-09-01
Page
Seite 20 (sequence 22)
Language
German
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f l- ■f. Schecks hinterlegten Betrag von Goldpesos 30.— zurück, wenn sie innerhalb eine* Monats nach der Landung nachweisen können, daß sie landwirtschaftliche Beschäftigung gefunden haben. Der Antrag auf Rückerstattung der BeglaubigungsgebOhren im Betrage von Goldpesos 30.— muß bei, der EinWanderungsbehörde in Buenos Aires durch Vorlage eines Arbeitskontrakte« erfolgen. Landwirte, die sich auf den Ländereien einer von dar argentinischen Regierung anerkannten Kolonisationsgesellschaft niederlassen, können, von der Hinterlegung der BeglaubigungsgebOhren in Höhe von Goldpesos 30.-— befreit werden, haben aber in jedem Falle die Gebühr von Goldpesos 5.— für, das argentinische Einreisevisum zu entrichten. Um diese Vergünstigung zu erlangen, müssen derartige Landwirte' oder landwirtschaftliche Arbeiter neben den vorgeschriebenen Ausweispapieren eine von der ImnugrationsbenArde in Buenos Aires beglaubigte Bescheinigung vorlegen, daß sie die Erlaubnis haben, sich auf dem Gebiet der von der argentinischen Regierung anerkannten Kolonisationsgesellschaft niederzulassen, oder daß sin einen KonfralM über Laadkauf mit dieser Gesellschaft abgeschlossen haben. Von der Vorlegung eines Arbeits- oder Landkaufkontraktes können .Landwirte und landwirtschaftliche Arbeiter entbunden werden, sofern diese nachweisen, daß sie Barmittel im Betrage von mindestens 1500 argentinischen Papierpesos besitzen. In diesem Falle müssen für die Beglaubigung der zur Einreise in Argentinien vorgeschriebenen Dokumente ebenfalls Goldpesos 30.— bezahlt werden, deren Rückvergütung spätestens 30 Tage nach erfolgter Landnag in Argentinien, unter gleichen Bedingungen wie oben angeführt, beantragt werden kann. Von der Bezahlung der Beglaubigungsgebühren, aber nicht von der Vorlegung eines Leumundszeugnisses, einer Betteleibescheinigung und eines arztlichen Attestes sind gewisäe Kategorien von Personen befreit. ■ ■ 3, Durchreise ....-<r■■ Reisende, die durch Argentinien in ein anderes südamerikanisches Land weiterzureisen beabsichtigen, benö* tigen aar Durchreise - in Argentinien einen argentinischen L) u r c'h r e i s c s i c h t v e r m e r k. . Zur Ausstellung des Durchreisevisums sind' die unter „Einwanderungsl>e<Hngungen","genannten Unterlagen mit ■ Ausnahme der besonderen Einreiseerlaubnis erforderlich. Für die Beglaubigung der Dokumente ist von Reisenden der dritten Schiff»- klaaae. die vorgeschriebene Gebühr in Hohe von Goldpesos 30.— in Forin eines Schecks an .die Order , der Direcciön General de Immigration, Buenos Aires, und für das Paßvisum Goldpesos 5— in entrichten. Innerhalb einer Frist' voll 20 Tagen, gerechnet von dem 'Betreten argentinischen Bodens, können solche-. Transit-, passagiere' durch das nächste argentinische Konsulat unter Vorlage der Reisedokumente die Ruckgabe der Beglaubigungsgebuhr von Goldbesos 30.—'hei der Generaldirektion der Einwanderung»-' behörde / in Buenos Aires verlangen. Gesuche, welche nach Ablauf der Frist eingereicht werden, verlieren ihre Berechtigung. Reisend haben nur der zweiten; Scheck Ob treffen der ersten Schiffsklasse oder der Mittelldaa Gebühr von Goldpesos 8.— zu entrichten, Reisende K'bssc haben an. Stelle .der Goldpesos 30. einen ■ Goldpesos 68.20 vorzuweisen. Sofort nach Kinsfldamerikanischen Bestimmungsland können DurchreisefahrgäSte durch das nächste argentinische Konsulat unter Vorlag* der Reisepapiere die Rückgabe des Betrages von argen - * tinischen Pesos 68.20 bei der Direcciön General de Immigraciön, Buenos' Aires, zurückfordern. , ' * " H . * . ■ *. '.— \-.! ■*> •3i,V.f?.. 4. ZoUbcstimmungen (Reise- und Umzugsgut): Nach den gesetzlichen Bestimmungen können zollfrei eingeführt werden: i Gebrauchsgegenstände, Kleidungsstücke und Möbel der Einwanderer'bis zu einem Wert,'den die Regierung festsetzt, und soweit die Menge der mitgeführten Kleidungsstücke und, Mflfeei nicht vermuten läßt daß sie zu Handelszwecken bestimmt sind. Die Gegenstände sollen den Einwanderer begleiten. Falls er gezwungen ist, einen Teil seiner Sachen mit einem kurz nach seiner Ankunft eintreffenden Schiff zu befördern, wird auf Antrag von der Einwandarungsbehördc eine Ausnahme gemacht 'Als Einwanderar werden Personen angesehen, Welche die im Einwunderungsgesetz vorgesehenen Vergünstigungen unter Nachweis ihrer Eigenschaft jJs Einwanderer nachgesucht haben und von der Einwanderungsbehörde als Einwanderer anerkannt ' sind. , > * ■ i j Di« Höhe des für Emwanderungsgut zulässigen Wer- . tea ist entgegen der darauf bezüglichen' Bestimmung des Einwanderungsgesetzes niemals vton der Regierung festgesetzt worden. Infolgedessen handelt die Einwanderungsbehörde nach ihrem Ermessen. Sie versteht unter Gebrauchsgegenständen, Kleidungsstücken ' und Möbeln gewöhnliche, gebrauchte oder neue Ausstattungen ' jeder Art zur Einrichtung des Hauswesens und zum persönlichen Gebrauch, wie sie im allgemeinen von den Einwanderern mitgeführt werden, i *\ . Die Zollbehörde legt die Bestimmungen des Zolltarifgesetzes 'und der Zollordnung in der Weise aus, daß alszollfrei für Einwanderer anzusehen sind: neue und gebrauchte Gegenstande, die zur Wohnungseinrichtung und zum häuslichen, Gebrauch dienen,' mit Ausnahme von Luxusgegenständen. ': Was unter- Luxusgegenständen zu verstehen ist, ist nicht festgelegt Jedenfalls laßt auch die Zollbehörde größere und wertvollere Hausausstattungen nicht zollfrei zu. Sie verzollt eine bessere Wohnungseinrichtung, wenn sie' gebraucht ist> nach ihrem Wert, unter Berücksichtigung der Abnutzung, und, wenn sie neu ist, nach dem im Zolltarif verzeichneten Ergänzungswert, fertigt dagegen Kleider, persönliche Gebrauchsgegenstände, Schmuck- und Toilettesachen, -Tischwäsche, Bestecke usw. nach der Verordnung über die Zollbehandlung des Gepäcks der Reisenden ab, die keine Einwanderer im Sinne des Gesetze» sind Nach dieser Zoll Verordnung sind' bis zu einer Wertgrenze von Goldpesos 200.— zollfrei einzulassen:^ . a) die Kleider der Reisenden, ihre Gebrauchsgegenstände, ihre persönlichen Schmuck- und Toilettensachen, soweit sie für den persönlichen Gebfauch nötig und angemessen sind; b) die Gegenstände für den häuslichen Gebrauch, wie .Bett- und Tischwäsche, Tisch bestecke usw., die als Reisegepäck eingehen, gleichviel ob sie neu oder gebraucht sind; c) Kleider und andere Gegenstände, die im Auslande zum persönlichen Gebrauch gekauft woeden sind, mit Ausnahme . von Kunstgegenständen. j! ■ Soweit die.unter b und c erwähnten Gegenstände gebraucht Berücksid ist ihr Zollwert unter Berücksichtigung der Entwertung durch den Gebrauch festzusetzen,, wobei sich der Zoll nach dem „ auf diese Weise festgesetzten Wert richtet*. " 5. Devisenbeschränkungen im Reiseverkehr: . In Argentinien keine Beschränkungen. (Such „Deutsche I'aßrorschriften und Hinreisebesliminunifen des Auslandes", herausg. -von der Industrie- und Handelskammer Stuttgart, Juni 1936,)' _j._ ' V ";,\t. ■ '! 4> \ \€. ., s. II. Das Laad 1. -Natur und Haupt eint eilung des Landes Argentinien, ist das zweitgrößte Land des südamerikanischen Kontinents und ..gehört tix den großräumigen Ländern der Welt Es* hat eine Ausdehnung von 2,8 Millionen Quadratkilometern, d t. etwa die sechsfache Größe v 9 n Deutschland Da aber seine Bevölkerung nur etwa 12,4 Millionen Menschen umfaßt, betragt die mittlere Bevölkerungsdichte nur 4,4 Personen auf den Quadratkilometer, gegen etwa 140 in Deutschland. Argentinien grenzt im Norden an Bolivien, Paraguay und Brasilien, im Osten an Uruguay und' den Atlantischen Ozean,, im Süden an das chilenische Patagonien und das Südliche Eismeer. Im Westen bilden die Anden eine 4800 km lange Grenze gegen Chile. Die argentinische Republik ist ein Bundesstaat mit einer Zentralregierung. Er setzt sich zusammen au . 14 Provinzen ("d. h. Einzelstaaten) mit autonomer Verwaltung, ferner aus 10 nationalen Territorien, die dar Zentralregierung unterstehen, sowie endlich aus dem Bu n des dl strikt, nämlich dem Stadtgebiet von Buenos Aires, wo. die Bundesregierung ihren Silz hat Die Größe der Provinzen wie der Territorien ist sehr verschieden. Die größte Provinz, Buenos Aires (mit der Hauptstadt La Plata), ist ungefähr so groß wie Preußen, die kleinste, Tucumsn, ist kleiner als Belgien. Das größte Territorium, Santa Cruz, ist beinahe »o groß Wie die Provinz Buenos Aires, das kleinste Territorium, Tierra del Fuego (Feuerland), etwa so groß wie Württemberg. , . Die folgende Tabelle gibt eine Uebersipht Uber die Provinzen, die Territorien und den Bundesdistrikt Argentiniens. Klammern genannt. Wo kein Name trägt die Hauptstadt den gleichen oder das Territorium. Dia Reihenfolge entspricht etwa de* Lage von Norden nach Süden.) > ',:*■'<■ ' ■—'" ''W^r^tZ\i ' i <-.s-■ .!'."''..;« %' f* 1 '.»••■ '.•.....•'?>'■■! : l ..'•« . A \n i ' * '/ gciuuucus. (Die Hauptstädte sind in in Klammem angeführt ist | Namen wie die Provinz, oder t"

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