Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1934. Bestand UB Ffm
- Issue
- August 1934
- Date
- 1934-08-01
- Page
- Seite 39 (sequence 41)
- Language
- German
- Belongs to
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:r-r m i triam Kontraktesdurch einen von ihm ausgebildeten Mexikaner tu ersetzen; . , .,' - Lehrer, um deren Zulassung die Universität oder ' ein anderes amtliches Institut, nachgesucht hat; Schauspieler, unter der Bedingung,' daß sie einen' Anstellungsveztrag - haben; ~ ' kaufmännische Reisende für eine' Periode von 6 Monaten, die unter gewissen Umständen ausgedehnt werden kann, und. Fremde, die fori Vertrauensposten engagiert sind. Die Verordnung gestattet auch die Einwanderung von Personen, die beweisen können, daß sie im Besitz regelmäßiger genügender Einkünfte für ihre Bedürfnisse und für die ihreC- Familie sind, mit der Bedingung, daß dieser Nachweis alle 6 Monate für die ersten 5 Jahre ihres Aufenthaltes erneuert ' werden muß, und die Zulassung von Fremden, die ein Kapital von mindestens 20000 Pesos besitzen, die sie im Lande investiert haben oder zu investieren beabsichtigen; im letzteren Fall darf das Kapital nur in einem industriellen oder hard- - wirtschaftlichen Unternehmen investiert werden, das keine Aktiengesellschaft ist. Nahe Verwandte von Fremden,- die bereits in Mexiko ansässig sind, werden nicht zugelassen, wo-' fern sie nicht von, letzteren abhängig sind und nicht der Verdacht besteht, daß sie bezahlte Tätigkeit auszuüben wünschen. Studenten werden zugelassen, wobei die anderen ihre Einwanderung regulierenden Bestimmungen in Kraft bleiben, und am Schluß ihrer. Studien können sie Erlaubnis erhalten, sich imstande niederzulassen. _ ■ . - -Personen, die zu den verschiedenen Klassen gehören, deren Einwanderung gestattet ist, müssen ein Depot für die Kosten ihrer möglichen Repatriierung zahlen. In Sonderfällen können die Behörden eine Ausnahme von den Bestimmungen machen, die die Einwanderung beschränken, zugunsten von Kindern, deren Mutter mexikanischen Ursprungs waren und ^welche sich im Lande anzusiedeln wünschen.' Die Verfügung vom 14. Job' 1931 wurde widerrufen. ü) Hrrsmien, die '«Wndvr Regierung oderv'vo».-&Arpuric>afikH!:^ des öffentlichen Rechts verpflichtet sind; b) Techniker,'die von Privatpersonen oder nationalen Gesell - ' scheiten zum Zwecke der Errichtung neuer Industrien^ ertfflichlet werden; * .• . 1 < ^jf - c) Vertreter von. Universitäten usw., die zu wissenschaftlichen oder Studienzwecken kommen; 8 '. « >~ d) Vertreter und Inspektoren von ausländischen oder im Lande ' errichteten Banken, Eisenbahnen und Versicherungsgesellschaften; -; c) Theatergesellschaften.; —'"Gegenwärtig besteht nach Auskunft des Konsulats kein Hindernis . für die Benutzung sämtlicher Schiffsklassen. -O In dem Codigo Agrario de los Estados Unidos Mexicanos vom 22. März 1934, m welchem sämtliche bisher erlassenen Dekrete über Aufteilung des Großgrundbesitzes 'kodifiziert Rordpn sind, wurde ein toeuer Gesetz veröffentlicht, welches das Enteignungsverfahren erleichtert und . den Grundbesitzern .die Möglichkeit nimmt, die Entscheidungen der Agrarhehörden mit Hufe der Gerichte anzufechten. Der Enteignung unterliegt im allgemeinen jeder Grundbesitz, der 50 ha übersteigt. Ausgenommen sind Zuckerrohrpflanzungen, die zu einer in Betrieb befindlichen Zuckerfabrik gehören, und bis au 300 ha Pflanzungen von Bananen, Kaffee, Kakao und Obstbäumen. Ferner smd auch Anpflanzungen von Sisalhanf, Agaven und Klee unter gewissen Einschränkungen geschützt. ' : Bis Ende Januar 1934' sind unter den bisherigen Agrargesetzen an Landgemeinden und Einzelpersonen 'insgesamt 8 344 851 ha verteilt worden. _ . Nicaragua Freistaat: 118500 qkm mit 750000 Bewohnern. Managua: "60000. y Währung: 1 Cordoba 2,00 RM., Goldparität 4,198 RM/ - k Die Tatsache, daß Nicaragua von zwei Gebirgsketten durchzogen wird," verursacht beträchtliche Verschiedenheit in Klima Argentinien . Die argentinische Regierung hat durch Dekret-Vom Januar 1934 die Verwandtenkategorien erweitert, denen Vergünstigungen bezüglich der nicht unerheblichen zur Erschwerung der Einwanderune eingeführten Legalisierungskosten von vorgeschrieberién Dokumenten zugestanden waren.' Kuxt zusammengefaßt 'sind jetzt geltende Bestimmungen in nachstehendem Auszuge: . 1. Jeder Einwanderer der III. Klasse im Alter von über 15 Jahren und unter 60 Jahren muß neben visiertem Paß die drei vorgeschriebenen, ebenfalls vont zuständigen Konsulat visierten Zertifikate besitzen, nämlich: Führungszeugnis, Nichtbettel-Bescheinigung, Gesundheitsattest mit Sonderbescheinigung über gesunde Augen (Kein Trachoma). Kosten des Paß-Visums 8oro 5 (Goldpesos). Kosten der Legalisierung der drei Dokumente toro 90. 2. Ausgenommen von der Vorlage dieser Zertifikate, sowie der Zahlung . der Legalisicrungskosten 1 sind die m Argentinien ansässigen, nach dort zurückkehrenden Ausländer. * 8. Ausgenommen von der Zahlung der Legalisierungskosten, aber nichtvon der Vorlage der drei Begleitdokuinenle sind: diejenigen Rei- ■und yt»« Pj»i«,»if ntwt i senden, die eine von der Einwänderungsbehorde ausgestellte -Einreiseerlaubnis' besitzen, welche von Angehörigen oder Blutsverwandten his zum zweiten .Grade drüben besorgt worden ist, und deren Verwandtschaftsgrad in dieser Erlaubnis ausdrücklich angegeben ist. Gattiii und Kinder eines geborene*' oder naturalisierten Argentiniers, oder, eines yi .Argentinien ansässigen 'Ausländers, wenn sio in Begleitung de» letzteren reisen. ■ Ausübende irgendeiner Sportart bzw. Teilnehmer an Wettkampf en, Mitglieder von ' TnealergesellschaftenT Mitglieder religiose* Orden und Ordensschwestern,- Touristen, Reporter, Kaufmännische- Reisend«,' Mitglieder von wissenschaftlichen Missionen, Gelehrte, Ingenieure, Techniker, Spezialisten, Studentengruppen, Bürger der Grenzlander-Argentiniern, in Grenz lindem Argentiniens ansässige Ausländer. 4. Die drei bekannten Begleitpapiere müssen vorgezeigt und die Legatisierungsgebühren provisorisch - entrichtet werden von : L » n darbeitern, die dem argentinischen Konsulat Kontrakt über Landkauf oder I-andmietyng. Pacht usw. argentinischen Bodens vorlegen, oder einen Ausweis einer anerkannten landwirtschaftlichen Gesellschaft, oder Kolonisationsgescllschaft'^oibringen können. Die Bezahlung der $oro 80 Legalisierungsgebühren hat durch Scheck auf die Einwänderungsbehorde zu erfolgen. Innerhalb des ersten Monats seines Aufenthaltes muß der betreffende Einwanderer den Nachweis erbringen, kdaß er seinen landwirtschaftlichen Posten auafüllt, in welchem Falle die Rückerstattung-der äoro 30 erfolgt. Landarbeiter ohne Kaufkontrakt für eine Siedlung oder Land,; und auch solche ohne Einreiseerlaubnis, müssen bei* der visierung der Reisedokumente mindestens* m$n 1600 (in bar öder Scheçk) mit sich führen und bei der Landung vorzeigen können'. Wegen der Entrichtung undfruchtbar, und die Niederungen tropisch; Regen, ist sehr häufig während des ganzen Jahres im östlichen Teil des Landes, É * » vil itiin e#va u%i uauuiaiiBi v va a s^ * - ■ a asveuivu - . ■ ' » ■ ■ 1■ ■ » ■ ,, smd gesunq 'MnJ. Rückerstattung der Legalisierungsgebühr gilt das vorhergesagte. a;esllirhen Hälftn gibt es feuchte und trockene Jahresiber und vom Dezember bis April; die zeiien vom Mai bis Noveml vorherrschenden Winde kommen von Nordost mit Feuchtigkeit erfüllt vom Atlantischen Ozean. * i Durch eine im Diario Oficial Nr.-. 217 vom-5. Oktober 1933 vetöffentlich te Verordnung des Präsidenten der^topüblik Nicaragua vom 26. September 1933 wurde zwecks Vermeidung des "flugs unbemittelter Einwanderer bestimmt, daß künftig nur lebe Ausländer au dauerndem Aufenthalt im Lande zu- _ {lassen werden dürfen, die in der ersten Schiffsklasse fahren und. vor dem Konsul von Nicaragua in ihrem Herkunftslande "nachgewiesen haben, daß sie über genügende Unterhaltsmittel verfügen; sie müssen bei der Einreise mindestens 100 Dollar, für ...sich und' je 50 Dollar für jede Begleitperson mk sich führen. Diese Bestimmung sollte nicht■ Anwendung auf ausländische diplomatische ,und konsülarisctWVerta-etor fmden.' äPWie ■■■ .* '■'* iiv h ■ ■\"t '. . it*? r ■\, ■ H} J.t Ausllndisehe oder r g e n l i n i sc Ii « h i n d e r 11 n t e r 15 J ab re n**mi-|M.'ii niK. dann die. .{ii-lmlir entrichten, wentt sie mit eigenem Paß reisen. _. ' / Einem uns' freundlichst zur Verfügung gestellten Bericht des vDeutsch-Argentinischen Zentralverbandes' entnehmen wir- , folgende. Zusammenstellung über die Einwanderung, nach ■ Argentinien: ■ , . , f Im Verflossenen Jahr kamen in den argentinischen Häfen . - ■ insgesamt'31 641 Personen an gegen 37 626 i. J. 1932. Die Einwanderung ging demnach 'um- 5985 Personen zurück. Davon kamen 1883 (im Vorjahr 2418) aus Deutachland! Die Zahl der Passagiere'II.,und III Klasse stellte sich auf 24 345 (im" Vorjahr 31287). Bei diesen handelte es sich, wie die Emwande- -rungskommission in ihrem Jahresbericht beirierkt, nicht um Einwanderer im üblichen Sinne des Wortes, die irgendeine Beschäftigung suchen, sondern/ um Männer und Frauen, ihr — M V V:J V »f ■ von ihren in Argentinien lebenden Angehörigen gerufen worden waren, odet die in irgendeinem Handwerk oder Gewerbe „ .fv ' " ' i! 3? 1 V I., » A