Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1934. Bestand UB Ffm
- Issue
- August 1934
- Date
- 1934-08-01
- Page
- Seite 27 (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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y ' V H \; . straße. 02,' Anfhiuser, München, M. M. Warburg, Hatnburg- .' Berlin, À. E. Wassermann, Berlin W8, Wilhelmnlatz 7, erfolgt, .' erübrigt sich die -Genehmigung der Devisenstelle. Der hinter- . ■ legte Betrag oder die Bankgarantie werden zurückgegeben, wenn sich der Reisende innerhalb von 120 Tagen persönlich beim Konsulat zur Abholung einfindet. .» Bei einem Touristenvisum kommt nur ein dreimonatiger Aufenthalt in Betracht. Versuche, sich mit einem solchen Visum in Palästina niederzulassen, können nur zur Benachteiligung einet späteren Antrags auf Niederlassung führen. ..- In der Sitzung ' des Unterhauses vom 4. Juli erklärte der Koloniahniniiter, Sir Philip "Cunliffe-Lister, auf eine Anfrage, daß die Hinterlegung einer Kaution jetzt auf alle Personen, 'aie - nach Palistina reisen wollen, ohne Rücksicht auf die benutzte Schiffsklasse angewandt, werde. Eine Änderungdes Kautions- * hol rages yon 60 'Pfund sei nicht in Aussicht genommen, doch . seien die Konsulate und Paßämter ermächtigt worden, von der Hinterlegung der Kaution bei selchen Personelt abzusehrti. von denen sie. überzeug! srh'd, daß sie wirklich Touristen oder .'Pilger oder im Besitz eines Kapitals von 1000 Pfund sind. Zu bemerken ist, daß die Anwendung dieser Ermächtigung in. das Ermessen des British Passport Con troll Office gestellt ist - _ a '. Einreisebestimmungen t Durchreisevisa werden für einen Aufenthalt -von 60 Stunden gewährt. Bei der Antragstellnng muß die voll bezahlte Rundreiseschiffskarte vorgewiesen werden. Gebühren >•» Einreisevisum gültig für ein Jahr 8.30 RM., Durchreise- ». visum 1,05 RM.; sowie Rückporto für Einschreibebrief 0,55 KM. Einwanderungsbestimmungen für Palästina (Mitgeteilt vom Palästina-Amt Berlin, aas der demnächst erscheinenden .6. Auflage der Alijah.) , Die Einwanderung nach Palästina ist nicht Unbeschrankt Sie erfolgt '. nach; den Einwanderungs-Gesot/en der Palästina -Regierung. Nach, diesen Bestimmungen können Antrage auf Erteilung des Einwanderungs-Visums in folgenden Kategorien gestellt werden: , ,,' 4_ »t \ Kategorie A (Personen mit eigen-em Vermögen)' ,'"'■'> - A 1; K a p i t a 1 i s t e n - V i s u m Bestimmung: Peisooen, die Ober ëtn Kapital .von mindestens £P 1000 im In- oder Auslände nachweislich frei verfügen. ',''.-.! Der Wert voit' Boden oder Maschinen kann angerechnet werden, .jedoch muß außerdem ein bestimmter Kapitalbetrag in bar vorhanden •ein. In-Ausnahmefällen können Immobilien in Deutschland, und Warenbestände, die für.die Errichtung einer Existons in Palästina benötigt werden,' in beschranktem Umfange angerechnet werden. D u r c h f 8 h.r u n gr Antrage hierfür-sind an-das British Passport Control Office, Berlin _W 35, Tiergartens». 17, zu richten. Diese Stelle ist als einzige in der Lage, direkt Zertifikate ohne Rückfrage in Jerusalem zu erteilen. Das Palbüna-Amt .Berlin W 15a Matnakestr. 10, gegebenenfalls durch Vermittlung der Vertrauenastellen im Reiche, überj nimmt auf Wunsch die Besorgung des Visums. "• vi . A 3: Handwerker mit Kl> inkapital * Bestimmung: Handwerker a» stimm ter Beruf ska tegorien, die mindestens vier Jahre in ihrem Berufe stehen, haben die Möglichkeit, ( " Sit. Vermögen von £P 850 frei verfügen D u r cti f 0 hT u n g: Antrage tonnen durch Vermittlung ^es Pa- V Vlästina-Amts-an das British Passport Control Office gerichtet werden. ' Zur Zeit sind folgende Kategorien zugelassen: Tischler, Schreiner, Maler, Betonarbeiter,' Ghuer, Rohrleger, Polsterer, Dekorateure. A 4: Renten-Zertifikat ■ Bestimmung: Hierbei handelt es sich'um Personen, die eine. - . Rente von. mindestens £P 4 monatlich" beafthen; «in etwaiges ArbeitsciinVawmTen bleibt dabei "unberücksichtigt. Es kann «ich hierbei nur um "Renten des Staates oder öffentlicher Institutionen handeln, bei denen der Nachweis erbracht Verden muß, daß sie' auch regelmäßig ins Ausland gezahlt werden dürfen. ' . Bei privaten Institutionen ist die Garantie einer bekannteren Bank oder Versiehe rungs-Gesellschaft notwendig,. die die Haftung fur die Zahlung übernimmt. V ' J» ". ' Durchführung: Anträge sind . durch Vermittlung der Briti " aliirmrro "<''*' '*.' '' den Fall, daß durchihn dar Mandatsverwaltung Auslagert und' Kosten entstehen sollten. A 5: Personen mit Klein kapital (besondere Kalle) Bestimmung: Personen, die-einen Beruf ausüben wollen, der im Lande selten vertreten oder aussichtsreich ist und zu dessen Durchführung geringeres Kapital (mindestens £P 500) erforderlich ist; z. B. Kleinindustrien. Durchführung:, Antragen, die ebenfalls an "die Palastina- Regierung unter Vermittlung der Britischen Konsulate zu richten sind, wird nur in Ausnahmefällen stattgegeben. " Kategorie B (P e r s o n(n mil gesichertem Unterhalt). H Waisenkinder Bestimmung: Sails diese Unter 16 Jahren alt sind, und ihr Unterhalt in einem oder durch ein öffentliches Institut in Palästina bis zu dem Zeitpunkt gesichert ist, wo sie sich selbst erhalten können. B 2: Personen religiösen Berufes, deren Unterhalt in Palästina gesichert ist. . j' ■,~ ■ Durchführung: Sowohl in den Fällen der Kategorie B 1 als* auch in denen der Kategorie jfi 2 sind die Anträge direkt bei der Palästina-Regierung evtl. durch Vermittlung eines dortigen- Institute« ei zureichen. i Fill ui B 3: Studenten und Schal ' Besli-mmung: Anwärter dieser Kategorie sind diejenigen, die in einer' Schule, Hochschule oder dergleichen aufgenommen sind "und daran I nterliall ' während der Studienzeit in Palistina gesichert ist. Durchführung: Handelt es sich um Schulen, die der Jewish Agency unterstellt sind, so geschieht die Anforderung durch die Jewish Agency in Jerusalem. Der Waad Leumi hat dabei die Garantie zu leisten; diese wird erteilt, fall* eine entsprechende Gegengarantie einer Bank vorliegt. Andere Schulen müssen ihre Anforderungen selbst durchfuhren. Zu diesen gehört auf Grund besonderer Vereinbarungen das Technikum und die Universität. In allen Fallen hat man sich zunächst an die Schule in Palästina zu wenden, die "die Einwanderungs-ErUubnis . besorgt. , ' ■« - •" "•'. ■' '• '»'"* '. ' ■ **.'. ■■ J u g e n d - A 1 i j a h (Zusatz) ' FQr Jugendliche im Alter von 15—17 Jahren -hat die -Palästina- Regierung die Möglichkeit geschaffen, ihre Ausbildung im Lande zu erhalten. Auch-hier ist eine Unterhaltsgarantie notwendig. ' - , . , -'V..' .:.V - vV':" •■ ' \r Kategorie C (Ar better-Zertifikat e) I, \ " bestimm un g: Dies, sind die Einwanderungszertifikate fir Ohahizim und Chaluzoth, die die Exekutive , der Jewish Agency sur Verteilung van der Palästina-Regierung zur Verfügung erhält. Im allgemeinen werden Zertifikate nur' fur Kùmandafur - bestimmter Berufe - (Landarbeiter und Handwerker) ausgegeben. Die Anwarfer messen zwi- - sehen 18 und 35 Jahren all sein. Nur eine sehr begrenzte Anzahl von Zertifikaten steht für Personen im Alter von 35—45 Jahren zur Verfügung'. Durchführung: Antrage sind auf besonderen Formularen, die beim Palastina-Amt der Jewish Agency Berlin oder bei der nächst gelegenen Palästina-Beratungsstelle erhaltlich sind, an das Palastina-Amt Berlin zu richten. Von dort aus werden gegebenenfalls alle notwendigen Schritte zur Erlangung des Visums unternommen. •* ■ Die Verteilung der Zertifikate wird von einer Kommission vorgenommen; dabei ist, sowohl die fachliche Eignung als auch die sonstige Vorbereitung (Kenntnis der hebräischen Sprache und der Ländesverhältnisse von Palastina) ausschlaggebend. - f sehen Konsulate an das P« -Regleiüi A n^eh ö r i^s^V-ozz^.<s^s4<-«^-fi«eIi > n-gtaT^ohlHIB Bestimmung: Angehörige von ständigin Palästina lebenden Einwohnern können von Palästina aus eine Binwanderungs-Erlaubnia erhaiten. Unter Angehörigen, sind zunächst Ehefrauen, Kinder über daß die in Palästina lebenden Personen eine genügend sicher« Existons haben* um ,für ihre Angehörigen sorgen zu können. Ein« Berechtigung für eine solch« Anforderung ist gegeben: .. ., »■.. j ( a) wenn man mit Kapital nach Palastina einwandert, oder * > b) wenn für jade anzufordernde Person mindestens folgende Beträge zur Verfügung stehen: . t» . monatl. pro Person: stP wo ' £P 2,— £P «,90-8.r- / •' 4 »' 4M bis 8 Jahr* bis 6 Jahre über 6 Jahr« außerdem kommen Erleichtert wird die Erteilung der Zertifikate, wenn die gaTantie- ' , aenda Baak sich außerdem bis zum Batrag« vo» £P 860 verbürgt, fur . i la Abrechnung. bei Familien bot Familien bis 5 6 Personen 10.»* Ober 6 Personen 15»/» . ü . U s J 1.1 -r v, V.', .-, * *_r ■■ I WffM T7> P ■". ' . ■*■ * . *i T*?«r1i-.'N l t : Wi -„■; ' I %• t ii i. u < /. V mi \ V M. V-;. ' A i