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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1933-10-01 · Oktober 1933 · p. Seite 6

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1933. Bestand UB Ffm
Issue
Oktober 1933
Date
1933-10-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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Finnland Bevölkerung: 3 634000 (1715 Juden), Helsinki (Hebingfors) 234100. . * , Währung: 100 Mark — 5,73 RM., Goldparität 10,573 RM, Um in Finnland bezahlt» Arbeit leisten tu können, muß eine besondere Arbeitserlaubnis 4m voraus beschafft werden, " welch« aber nur auf Empfehlungder finnischen..Firmen in solchen Fallen, wo eine bestimmte Arbeit nicht mit einheimischen Kräften geleistet werden kann, gewährt wird. Bezahlte Arbeit ohne, Erlaubnis anzunehmen, wird mit sofortiger Ausweisung aus. dem Lande bestraft. Am 31. Mai 1933,ist cim neue Verordnung über die Einreise >on Ausländern und deren Aufenthalt im Lande vom 27. Mai .1933 in Kraft' getreten. Sie* hat im großen und ganzen die bisher geltenden Vorschriften übernommen, enthält aber einige sprachliche Änderungen' und weicht in einigen Punkten von* der bisherigen Verordnung ab. : ' Die Zahl der Arbeitslosen wurtb? inj Juni 1933 auf 70 000 geschätzt. Die Produktionsbedingungen für die finnische In-\ dustrie sind, günstig. Die Löhne sind äußerst "niedrig. - - " JW* w« Auswanderer . 741 1161 (davon nach, Rußland ' 782)"* , . ' r . Viwgebahren. Von den Angehörigen folgender Stuten, mit denen (ich Finnland ■Ober Aufhebung des Visumzwangs vereinbart hat, wird kein Einreisevisum nach Finnland und demnach auch keine Visumgebühr gefordert. Belgien (betrifft «.nicht Kongostaat), Dan/ig. Dänemark, Deutschland, Estland, Holland, Island, Italien, J#pan. Lettland, Liechtenstein, Nor-' wegen, Österreich, Schweden, Schwelt und Tschechoslowakei. halten. Der mit dem Sichtvermerk versehehe Arbeitsvertrag muß vor der Einreise hei Beantragung des'Einreisevisums auf dem Konsulat vorgelegt werden. Französische Arbeitgeber, die Ausländer ohne visierten Arbeitsvertrag einstellen, 'machen sich strafbar, während der betreffende Arlîèifnehmer Gefalir laufen, würde, aus Frankreich ausgewiesen zu werden. Vor der Ausreise nach Frankreich ohne vorherige Sicherung der ArbeitsmögüchlEelten ist dringend zu warnen wegen der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse und, des noch ungelösten Problems der Beschaffung von Arbeit und Stellen für die bisher bereits Eingewanderten. Von der Schwierigkeit der Situation zeugte eine - Nachricht aus Straßburg, daß die dort hingekommenen Einwanderer, die um die Aufenthaltsgenehmigung nachgesucht hatten, von der Präfektur aufgefordert wurden, die drei Grenzdepartement s bis 30.' September zu verlassen und sich im Innern Frankreichs eine Position zu'suchen. Das französische Konsulat erteilt in letzter Zeit nicht mehr Visen wie' bisher. Visagebahren. " * 1. Visum far mehrere Reisen innerhalb von 2 Jahren RM. 8.40. 2. Visum fur die 'Einreise oder Durchreise mit der Möglichkeit, sich vom Zeitpunkt des Grenzabertritts an 15 Tage in Frankreich aufzuhalten. Dieses Visum kann ,auf SO Tage verlängert werden, a. B. bei Touristen — RM. "0.85. ~ ' Im allgemeinen ist das Leben teurer ab in Deutschland^ vor allem was Essen, Kleidung und Wohnen anbetrifft. Die wirtschaftliche Lage ist so ungünstig, daß in Frankreich-selbsteine-generelle. Bereitschaft zur Berufsumstellung zu verzeichnen i ..„ JV_ ~tt * 'p» S . / i ir n__«' -_„l__.___o.-ïl_l_ .' Die VUumgebühren für Staatsangehörige anderer Under und. für ' M Studenten und Kaufleute angebotene Stellt» ab diejenigen, polnischen Staatsangehörigen, die keinen Diplomatenpaß/ Hausdiener annehmen. Es.sind nach vorliegenden Mitteflungen in haben, sind : ■ ' ,. ' «..' . - i ■ Fir -Stiafiaayahörif* von EnCoh« VU.m Vw.m V , Reiu-f. En|W mir Kolon.rn und Dominion» Goldir. 10 ... w- Sfc. #.- . Ii - T Fmk. J»-V CMIt. 10- I 13- Fmk. 71il: GoWfr. to. - a J) 1 Sh. 8.- GoWtr. 10.- (2 J.Ï GoVHr. 10- •. -,«^-' 1.- •s. «*3t« . 2s-aJi.) , 10.- (6 Mon.) # - w » , Gebühr.nlrri 4 Tay» '• Goldfr.l.-' Gdtr.5.- höchst. JT Go'Hf,. l.-> * oho» Aubnlh.lt , Fiîk 80.- GoUfr. 1.- :'■! ■ t- '* *- Fmk. SS-, »10- Fmk. 100.- . i; -t iaa J ) -4 l - Fmk. 50 - fast keinem Beruf Evistenzmöglichkeiten neu zu schaffen. Unter den nach Frankreich Einati» änderten sind nahezu alle Berufskreise vertreten, für die es noch nicht Möglich war, Stellungen, und Bescjiäftigungen ausfindig ' zu machen. So sind beispieb? wrisc tinter; den Ingenieupen Fachleute'.aus 'sämtlichen Einzelgebieten für in Fräse "kommende Stellen vorgemerkt, das gleiche trifft zu für Kaufleute, Handwerker. Künstler und fast allé anderen Berufe.' Als höchst erschwerendes Moment kommt noch der Mangel an Sprachkeniitnissen hinzu. Angehörige akademischer -Berufe sind durch gesetzliche, Bestimmungen an der Berufsausübung verhindert. Nur das Staatsdiplonf ermöglicht es, in'Frankreich den Beruf als Ar/t, Zahnarzt auszuüben. Das Dekret vom 25.. 2. .1932 hat ' die Schwierigkeiten der verschiedenen Examinasehr ' ver^sehjjL-^as Gesetz vom 21.4. 1933 hat bestimmt, daß zur Ausübung des Berufes ab. Arzt oder' Zahnarzt man, nicht nur die französischen akademischen Grade besitzen, sondern Franzose sein „muß. Oie Naturalisation.ist jetzt äußerst schwer zu erlangen. In unserem' Zirkularschreiben Nr 6 ist das -Gesetz vom 21. 4 1933 wiedergegeben, ' -.''•'* -.'' ' * 6 K1!..',!/ - « ■■, . ■ :■. . . --• s : ' ••» " '- .-'. , «* , ». ... ., .--; »y S/iargebiet. Unter Verwaltung des Völkerbunds. Osr Goldfrank wird bei Paßyuierungen gleich 10 Fmkkrechmuß Savor gewarnt werden, ohn» Visum ins Saarjrebiet net.-Di* vom Ministenum der AuswsrUgen Angelegenheiten von Staatsf|i f,hn)n von dort aus den Versuch zu machen, nach anH^^rr derjemgen L»n^ hebung'itea Vuumrwanges besteht,- erhobene niedrigste VisumgebflhrTsT ■ ■; - »o Fmk. 50.—. pf ' .— t <~ - _ .Die RegierrtrfgsIminniisjHoii des Sanrgebirt* erteilt in keinem < . . . " " > '^S - Folie mehr eine neue Aufenthalts-, Niederlassungs- oder Ar- -, . , . - beitsgenehmigÄig. - Frankreich s ,. f\ * Bevölkerung: 41944003, Paris: 2871 4(K) IVesonen. Dir Zahl der .lod.-n wiid aul ISO IUI bis 20P 000 geschätzt, hi?fv8h.1|0000 in Paris, 3000p im Ebaß und 30 000 in den übrigen Teilen des Landes. - \ Währung-°100 Frs. 16,43 RM., GoldpariUt 16,447-RM. . Zur Einreise, nach Frankreich ist ein gültiger deutscher Paß und das Visum eines ^französischen Konsulats notwend|At> Diesem, Visum wir3 der Vermerk zugefügt, daß sich' der Beap. treffende nicht 'nach Frankrcicb* begibt, um dort Arbeit anzunehmen. x :- ■ ' .- ' Das- Einreisevisum zum Zwecke der A> h e i tsa'n n a'Ji m c -^fS-d^dagegett'-aur bei Vorliegen eines gültigen Arbeitsver-i träges erteilt. Als gültig wird der Arbeitsvertt-ag angesehen, .wenn èr mit einem Sichtvermerk des Arbeits-, oder l>n Land-' arbettem des Landwirkscha/Uni^i^teriums. versehen ist. Auch Kollektivverträge müssen die ierwähnten Sicht» er merke eut- Du jSsrargebiet hat 770 000 Einwohner;'''meist. Arbeiter, unter " denen eine große Arbeitslosigkett herrscht. "* -' - < . Auch für" Rechtsanwälte und Arzte sind keine-Aussichten. * Erster« erhalten keine Niederlassungserlaubnis, letztere keine » ' K*»»enzul«ssung. ■•—* » . . ' . / -TT"-^--• f, ■; ' . .; \ -j. \ V Für die- Einreise nach den französischen Kolonien müssen ein polizeiliches Führungszeugnis, ein ärttlichea Attest, und ein ausreichender Bankkontoauszug, der die Rückreise sichert, vorgelegt werden. ,' Wenn c* sich jedoch um Niederlassung und Arbeitsaufnahme handelt, so kann dies na«h Auskunft deftvfcanzösischen Konsulats ntiij mit der, ausdrücklicheh Ge{tt*liiujgung des ^französischen Kolonialministeriunis^ geschehen, Über, die Verhältnisse in ein/einen Kolonien s: Abschnitte *L fm' Alien und Afrika/- "V v Alf:

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