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Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen · 1933-10-01 · Oktober 1933 · p. Seite 3

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Journal
Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
Volume
1933. Bestand UB Ffm
Issue
Oktober 1933
Date
1933-10-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Tempelbank ( ils Treuhandkonjo für die genannte jüdische Treuhand- - gesell»chaft geführt. Aua dein Konto werden deutsche .Warenlieferungen ' nach Palästina bezahlt. Den Aua Wanderern wird ' der Gegenwert ihrer Einzahlungen nadi Maßgabe /der aus deVn Absatt Her deutschen Waren in Palistina zurlferfügung stehenden Betrige durch'die palästinensische Treuhandgesellschaft jiach der Reihenfolge und dem Verhältnis der Einzahlungen auf dem Sonderkonto' I untereinander in .PaUstina-Pfunden auagezahlt. Zur .Beratung der deutschen Juden in den »ich auf dies- Form, dea Kapital transféra nach Palästina beziehenden Fragen ist «ine „Palästina.Treuhandstelle zur Beratung deutscher Juden G. m. h. H.", mit dem Sitz in Berlin, Friedrichstr. 218, gegründet worden. Ich er- . suche, bei der" Erteilung der Genehmigungen auf diese Stelle ausdrücklich hinzuweisen- »'.■'•' - Für die Bank der Tempel-Gesellschaft ist bei der Reich'shaupUiank ferner ein Sonderkonto II eingerichtet worden. Auf'Antrag können die DevisenaMwirtachaftungastellen deutschen Staatsangehörigen jüdischen Volkstums) die zur Zeit noch nicht auswandern, sich aber, gleichwohl schon jetzt «ine Heimslitte in Palistina schaffen woljen, die Genehmigung zur Einzahlung Von Betragen \ bis zu höchstens 50000 RM. je Person auf .diesem Konto (ebenfalls zugunsten einer in Palästina zu errichtenden jüdischen deutschen Treuhandgesellschaft bzw. bis zur - Errichtung dieser Treuhandgesellschaft zugunsten der Ànglo" Palestine Bank Ltd.) erteilen. Das Sonderkonto. II wird in, gleicher Weise wie das Sonderkonto I zur Bezahlung deutscher Warenlieferungen nach Palästina verwendet mit der Besonderheit, daß Ober dieses Konto erst nach Auflösung des Sonderkontos I verfügt wird. Auch Auswanderern kann die Genehmigung zu Einzahlungen auf das Sonderkonto II für Betrige erteilt werden, die Ober die von der Auswandercrberatun ess teile als angemessen anerkannten Summen hinausgeben, jedoch ebenfalls bis > zu höchstens 60000 RM. jo Person (einschl. der in Devisen zugeteilten BetrigeJ. "Erwirbt eine Person, die ihren iniindischen Wohnsitz noch nicht aufgegeben hat, infolge der Einzahlung auf Sonderkonto II durch Eingang entsprechender Warenzahlungen bei der Treuhandgesellschaft' 1 in Palästina-dort ein Guthaben in Palästina-Pfunden, so Ht dieses Guthabon nach den Grundsitten der-Durchfuhrungsverordnung zur Devisenverordnuns der Reichsbank anzubieten. Die Rcichsbank ist eber-beroit, dem Pflichtigen diese Guthaben zunächst auf f> Monate zu belassen und diese Frist auf Antrag und bei Vprjegunrf. eines' befürworten den' (Jutachtens des Palästina-Amte* Berlin entsprechéAd zu verlangern.-Will 1 ein solcher Inlinder. Aber sein' Guthaben tum .Ankauf von Land in Palästina od«r au sonstigen Anlagen dort verfügen, so hat er die erforderliche Genehmigung bei der "zuständigen Devisenbewirtschaf tungestelle unter Vorlage einer Bestätigung des Deutschen Generalkonsulats in ' Jerusalem Ober die ernsthafte Absicht der Anlage nachzusuchen:' Für andere Zwecke als für Anlage in Palistina kann eme Genehmigung zur Verwendung des Guthabens nicht erteilt werden,. in den Fällen, in denen ich in den letzten Wochen Palästina -Vus- Wanderern "für Betrage, die 15000 RM. uberstiegen, wahlweise die,. Einzahlung auf ein Verrechnungskonto oder die Yerbringung von Wertpapieren ins' Ausland in Aussicht gestellt habe, ist nurlmehr die Genehmigung zur Einzahlung auf das Sonderkonto I zu erteften. -' 2. Bei A us wanderungs vorhaben nach Lindern, mit denen für den Warenverkehr ein VerrechnungsaUpirurVen der Notenbanken besteht,,das : unmittelbare Zahlungen, ausschließt (zur Zeit Dänemark, Estland, Lettland,"Bulgarien, Jugoslawien, Rumänien, Griechenland, Türkei), ersuche ich, wenn nicht ein besonderes Interesse an einer beschleunigten Entscheidung besteht,- und es sieh um. geringfügige Betrige handelt.- v.*— «pieUe» erhalten kann, und die dann geltenden devisenrechtlichen Grund- ' «ätze einer Fortsetzung des Transfers nicht entgegenstehen. . t-' 4. Auf wiederholte Anfragen bringe ich zur Kenntnis, daß die hr H/t 87 Ri, getroffene Anordnung, wonach die Versendung' von Wertpapieren *> ins Ausland bei Abgabe des' Ausländer-Affidavits zu genehmigen ist, für' Auswanderer nicht gilt. Die Atiswanderer müssen vielmehr den Wertpapierbesitz, den sie in« Ausland mitnehmen wollen,'in ihrem Devisen- ' ausfuhrantrag angeben und 'sich auf den Betrag anrechnen lassen, der ihnen zur Exiatentneugründung im Ausland freigegeben wird. Im übrigen gelten für die Behandlung dir Wertpapierdepots von Auswanderern vom Zeitpunkt der Auswanderung• ab „die gleichen Grundsätze wie für die Sperrdepots _ von Ausländern. 5. Nach der Erteilung der endgültigen Genehmigung an Auswan-' derer ersuche ich,' an Hand des seitens des Auswanderers eingereichten Vermögensverzeichnisses die Banken, Hypothekenschuldner,. Grundslücks- 'verwalter usw. darüber su unterrichten, daß der Antragsteller mit dem in der Mitteilung anzugebenden Ausreisezeitpunkt alt Auslinder im Sinne der Devisengeaetig«bung zu gelten, hat. * Ich bemerke in diesem Zusammenhang, daß die zurückbleibenden Guthaben der Auswanderer vom Zeitpunkt der Ausreise ab als Altguthaben (J ' ISr*Abs. 8 Devisenverordnung; J 3 Fünfte Durchführungsverordnung) antusehen sind und den allgemeinen Grundsätzen für Altguthaben* unterliegen. Insbesondere gilt wegen der Freigabe zu Zahlungen im Inland Runderlaß 153/82 Abschn. II und wegen der Auflösung durch Zusatzexporte Runderlaß 44/33. Eine Auflösung durch Warenlieferungen in der Weise, daß der volle Rechnungsbetrag aus" dem Guthaben gezahlt wirdv kann nur im Rahmen der von der Auswandererberatungsstelle als angemessen bezeichneten Betrige gestattet werden. Sonst wird für Warenbezüge, die glaubhafterweise für'den, eigenen Betrieb des Auswanderers bestimmt sind, nach llunderlaß 153 32 Ahacan. II, 1 höchst- -' falls ein Anteil, von 75 °'o der Rechnungsbeträge, zur Bezahlung von* Warenbezügen Dritter oder von Warenbezügen, die der Auswanderer selbst für fremde Rechnung vornimmt, im Rahmen der allgemeinen Grundsätze für Zusätze»porte 'höchstfalb ein Anteil von 60 o/o der J£ Rechnungsbeträge freigegeben werden können.. 6. Zur Vorbereitung der Anträge von .Auswanderern, die im Aualand eigene Fabrikationsnnternehmen gründen, oder Filhlbetriebe oder Verkaufsstellen für deutsche Waren errichten wollen, ersuche ich in - jedem Eintelfall die, zuständige Industrie- und Handelskammer darüber zu hören, ob das beabsichtigte Vorhaben gleichzeitig im deutschen volkswirtschaftlichen Interesse liegt oder deutschen Interessen zuwiderläuft.. 7. - Ober, die Grundsitte im RunderksÄ, 20 33 hinaus ermächtige - - fch <h> Devisenbewirtscbaftungsstellen, in eigener Zuständigkeit zu* entscheiden.:' -, .;' . . , ■'■ ■» ".'.'.« '. -■ a) über Anträge von Auswanderern nach Palästina, bei denen neben der Barmitnahme von 16000 RM. eine Einzahlung auf das*Sender. Erteilung der Genehmigung durch Rückfrage bei der ausfindigen Reichs hankanstalt festzustellen, ob eine. Oberführung des Betrages durch Ein; /ahlung auf das betreffende Girokonto bei der Reichshank möglich ist, um nach Möglichkeit die Zuteilung von Devisen aus den Beständen der Reichsbank tu vermeiden. Da die Verrechnungsabkommen sich nur «rif Warenzahlungen beziehen, bedarf eine solch« F>inZahlung' stets der Zustimmung der beiden Notenbanken. Ist "eine solche Einzahlung nujtt nygjich, so-tat hei Auswanderungen nach einem Land mit Beschrinkühgen im Devisenvertehr , grundsätzlich nur die ' Wihrung des - Au»- wanderungslandes zuzuteilen. Bei. Auswanderungen nach der. Tschechoslowakei ist grundsätzlich nur die Genehmigung zi)r Zahlung airr Ast Spezialkonto der Tschechoslowakischen Naliopalhank zu erteilen. . 3. In III, 31 Abs. 1 Ri, ist die Erteilung von Sammelgenehmigungen zur Transferierung laufender Vnrsorgungsbe/ûge, Rentenzahlungen u.dgl. nur für den Fall vorgeaehen, daß der Empfinger .schon for Inkrafttreten der DevisenVerordnung ini Ausland oder Saargebiet «nsjissig war. ' Ich. habe keine Bedenken, daß solche Genehmigungen auch" Neuauswandertrn erteilt werden, wenn die Übersiedlung nach dem Ausland durch » besondere persönliche Umständegerechtfertigt .ist oder im deutschen Interesse hegt; diese Voraussetzung wird bei der Abwanderung von N ich ta rierrt grundsätzlich zu bejahen «ein. Die Anhörung der Auswandererberalungsstelle ist nicht er forder lieh', wenn neben dem Ren/enbcrug eine Mitnahme von Kapilalbctrlgen nicht beantragt wird.. Bei der Prüfung, ob die Betrige einen angemessenen Umfang nicht übersteigen, wird zu berücksichtigen sein, ob dem Antragsteller ausländisches Ein* kommen aus anderen Quelle» zur Verfügung steht. Für Bezugaberechkonto I. oder. II in, Frage kommt (vgl.' Ziff. 1 dieses* JSrlasses); b) über Anträge auf Mitnahme von ärztlichen Instrumenten, Betriebseüirichtungen und dgl. und von Waren, ferner auf Bezahlung von Waren aus den zurückbleibenden Altguthaben,, wenn die Waren od** sonstigen Gegenstande für den eigenen Betrieb oder Beruf im -Ausland bestimmt sind, der daneben tu genehmigende Barbetrag 15000 RM. nicht übersteigt und schließlich die Gesamlbewilligung sich im Rahmen der Befürwortung durch die' Auawandererberatungssteile hält. ,.;' , 8. In meinem allgemeinen Erlali — Dev." I, 18747/83 — vom!t. April 1983 hatte ich wöchentliche Meldungen über die von den De- . v isenbe« irtschaf lungssrellon genehmigten Auswanderèrantrlge angeordnet. Ich ersuche, diese wöchentlichen Meldungen letttma|s für die Zeit vom 28. bis 31. August 1933 am 1. September 1933 und von da «b monatliche Meldungen nachtraglich | spité«Umr~tisl zum 6. jeden Monats für' den vorangegangenen Kalendêrmonat (erstmals also zum 9. Oktober 1933H für "den September 1989) zu erstatten. In die Meldung sind auch die auf meine Anweisung , erteilten Genehmigungen einzubetiehen. Die Betrige sind samtlich in Reichsmark auszudrücken und nach Aui-, wanderungslindern, femer nach t. >- .a) Barmitnahme, . , -..•/'.> V b}'" Einzahlung auf Verrechnungskosten (vgl. insbesondere Ziffer- und 2 wiesen 'Erlasses), . ™ "c) sonstige Formen des Transfers- (Mitnahme -von Waren oder Wert- Spieren, Zahlung »us zurückbleibenden Altguthaben), . bannen. Schließlich ist bei jeder Meldung in einem Gesamtbetrag atmureben, wieviel von den genehmigten Betragen mutmaßlich auf die Auswanderung von Nichtariern entfallt; tur Feststellung dieser lettleren Angaben sind besondere. Ermittlungen beiden Antragstellern nach Möglichkeit tu vermeiden. --•-- f tigte von Versorgungsbezügen aus öffentlichen Kassen gelten auch bei Neuauswanderung die Bestimmungen in III, 81 Ans. 2 der Richtlinien Die Samiftelgenehmigung wird grundsätzlich für einen. Zeitraum; von nicht mehr als 6 Monaten oi erteilen sein."f>i>ch kann ihre Erneuerung für den Fall in Aussicht . gestellt werden,- daß auch nach Ablauf dieses Frist der AifawaHqW sich nicht auswanderen auslandischen EirA6mm*»Jv- > - -rj i Auswanderer-Ftirsorgearbeit des HiUsvereflns Das Z e n I r a 1 b ü r o des Hilf« Vereins der deutschen .luden für i ü (I i s c lie. A u s w a n tl e r u n g s a n g> e 1 e - §enheilen befindetîsfch Berlin W 30, ^fCn-tulBertraße 91. . » , » '■ - - v FQr.E n i e 1 b e r a t u n g in Berlin besteht noch eineSondei- «telle: Oranienburger Str. 31. In der Zeit von .Mitte Mär» bis -Ende Sepieniber wurden rund '23000 Peptonen beraten. T X \ 1/ I A T- 4 ±

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