Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1929. Bestand UB Ffm
- Issue
- März 1929
- Date
- 1929-03-01
- Page
- Seite 16 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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behandelt1 werden sollte. Der Vertreter .Frankreichs wie», auf die Gefabren hin, die Naturalisationsfrage'aie internationale; Frag« zu betrachten. Der lettische Vertreter betonte, daß die interparla- Eirische UniorC vom Geiste eines »eilerr^Internationalismus 1t ■einsollte. . In der angenommenen Resolution wurde erklärt, daß es das Recht jedes'Staates sei, gemäß dem Grundsati nationaler Souveränität in seinem eigenen Territorium die Einwanderung zu regulieren, daß aber zur Vermeidung von Störungen der guten Beziehungen zwischen dan Staaten und de* Gefährdung des internationalen Friedens durch - Rückwirkungen der 'geu-offenenrMaß' 'nahmen auf die Lebenshaltung und die Prosperität anderer Ijinder bilaterale Verträge zwischen den Staaten abgeschlossen werden sollten zur Versöhnung ihrer verschiedenen Gesichtspunkte und tum Schutze der wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Emigranten. Von den Anempfehlungen seien nur genannt: Organisation nationaler und internationaler Informationsdienste; ^Vereinfachung des Paßsystems; Ausdehnung der sozialen Gesetzgebung des Landes auf Einwanderer, insbesondere was Versicherung betrifft. Konferenz in Genf, 1. 9. 2^ Am, i.. September hielt das Berat ung'sVomi tee für K I ü c b 11 i n g s a n g e 1 e g e n h e i t e n beim Völkerbund», in Genf eine Sitzung ab, an der ab Vertreter des Hilfsvereins dessen Generalsekretär, Herr Dr. M. Wischnitzer, teilnahm. „ Es wurde ein gedruckter Bericht -des Hohen Kommissariats für Flüchtlingsangelegenheiten und des Internationalen Arbeitsamts über die Gesamtsituation der.<1üchtlinge' vorgelegt Unter den russischen Flüchtlingen sind «été Juden; aus diesem Grunde hat sich .auch der Hilfsverein d e r I) e u t s r h e 11 J uden — gleich der Ica und anderen jüdischen Organisationen — veranlaßt-gesehen, dem B e r a t u n*g s k o m i t ee beizutreten, das .'sich in der Hauptsache aus Vertretern*der verschiedenen Flüchtliugsorganisationen der Russen und Armenier zusammensetzt. In früheren Sitzungen des Beratungskomitees wurde immer wieder darauf hingewiesen, daß die rechtliche Lage der ,Vilichtlinge, die sogenannte Nansenpässe besitzen, einert Klärung bedürfe, so daß der Völkerbund sich veranlaßt sah, sieh mit-diesem Problem zu befassen. In der 8. Sitzung des Völkerbundes wurde beschlossen, eine zwischenstaatliche K on f e r en*' einzuberufen, um über den juridischen Status der Flüchtlinge zu beraten. Die Konferenz, zu der fünfzehn Regierungen Vertreter entsandten, trat Ende Juni ioa8' in G en f zusammen. Es wurde zwischen den Regierungsvertretern ein Uekereinkommen getroffen, dessen Bestimmungen folgende sind: j- > I. Dem Hohen Kommiasaritt für Flüchtlinge wuiknampfohlcn, in dm verschiedenen Lindern Vertreter, die einen möglichst offiziellen' Charakter tragen sollen, zur Ausübung fötgondrr Funktionen, fttr die njedrige Gebühren erhoben werden, können, zu ernennen : a) Feststellung dar Identität der Flüchtlinge; -. b) Feststellung thru Zivilslandes; , c) Beglaubigung* der Ordnungsmäßigkeit und der Authentizität ' der Dokumente, die in ihren HeimatIsndom itasgettellt wurden; d) Legalisierung der Unterschriften der F'liicfitliirgr. und der Doku- . mente in ihrer HelraeUprache; e) Beglaubigung der Unbeachoitenheit und der guten Führung der ./ Flüchtlinge, dar Anstellungen, die sie früher hallen, ihrer beruflichen Fähigkillen und eventuetlen akademischen GraitV — gegen- " Aber den Behörden in den verschiedenen Ländern; f) Berechtigung, die Flüchtlinge den kompetenten Behörden zu «-empfehlen, insbesondere bei Erlangung von Vita, .Aufenthaltsgenehmigungen, Zulassung zu Schulen, Bibliotheken usw. S. Angabedes Rech Utlandes der Flüchtlinge 3. Der 'Genuß gewisser Rocht», die allgemein-'- Ausländern unter ' Bedingung der Reziprozität zuerkannt lind. - V Rechtlicher Beistand unter geWitten Bedingungen. . 5. Et wird empfohlen,- auf die. Flüchtlinge dm restriktiven Bestimmungen betrefft der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte nicht » streng anzuwenden. -—*s ~■'—'—■ . 6. Die Autweisungsmaßnahmensind unter gewissen ('nistenden tu - mildern. - ' •. 7 Steuerliche Gleichheit mit Inländern-. 8. Erleichterungen in der Erlangung von 1'ästen und l'ait»erlängerunrund Viteo sowie in der Wahl dea Wohnortes. . _ _ den IdesliUttzertifikaten toll 'die Formel „das gegenwärtige, Zertifikat ist nicht gültig für die Rückt esse usw." erMtzt .werden Formel »du gegenwärtig« Zertifikat ist gültig, für xüa in das Land, das das Zertifikat autgejLallt hat, Ehrend .... r Gültigkeit" •/; v' *m*inOi«^cJ>creinkpmmen ist bereite von einer Reihe Delegierter verschiedener Under unterzeichnet worden^ darunter aach 1 )ent»chland. " 16 durch Rückkehr der Dauer 'Außer generellen Fragen wurde In der Tagungrftm i. September auch die Lage der Flüchtlinge in Koijatantinöpel iesürotnen. Es würde, für diese spezielle Frage eiifc 8ubaojnitte gebildet, in das u. a. zwei jüdische VerUetor, IftaenTWolf, London, und Dr. M. Wischmteer, Berlin, gewählt wurden. ■ - ' ' : * j / ' Konferenz in Genf, 3.-5. $. 28. ' Die 5. Tagung der Permanenten Konferenz zum Schutze der Wanderer in Genf dauerte vom 3. bis 5. 'September 1928. Die Konferenz, die vor fünf Jahren gegründet wurde, umfaßt zur Zeit über achtzig Emigrationsycreine in Europa, Amerika und Asien. Der Hilfsverein war auf ihr durch Minen Generalsekretär, Herrn Dr. M. Wischnitzer, ver-, tretest,. Die Tagesordnung enthielt au' a. folgende Punkte: die Internationale -Staatenkonf erenz für; Aus- und Einwanderung in Havanna (Cuba)■ im April 1938, die Bekämpfung def Betrügereien, die durch, Transpörtagenten an dan Auswanderern. begangen werden, die obligatorische Versicherung der Scniffspassagiere,- die Heimkehr der Wanderer, die beim Aissschiffen mittellos sind, das Problem der Trennung der Wandererfamilien in ver- . schiedenen Ländern, , die amtliche Anerkennung der Permanenten Konferenz zum Schutze der Wanderer. Die Konferenz is£ seit ihrem Bestehen bestrebt, offizielle- Anerkennung zu erlangen. Sie beschloß unter Bezugnalune auf die vorerwähnten Anempfehlungen ■ auf der Konfetenz zu Havanna, die Bemühungen nach dieser Rich'tung fortzusetzen. Es wurde die Fortführung" der Bekämpfung des Agentenunwesens beschlossen. Eiiffn weiteren Gegenstand dar Beratung bildete die F^age der Intelligehzpriifung von Emigranten. Es kamen dabei di«— höchst ".eigenartigen Formen zur Sprache, die diese Intettigenzprüfung speziell beitji Warschauer amerikanischen Konsulat angenommen hat. . * Eine Frage, die" schon frühere Tagungen der ' Konferenz beschäftigt hatte, die obligatorische -Versicherung der Schiffspassagiere, wurde eingehend behandelt. Den Teilnehmern der Konferenz wurde sehr interessantes Material unterbreitet, und es fand eine Aussprache über, die Zweckmäßigkeit der Versicherung statt, an der sich Sir Norman Hill, ein. Vertreter~3er ^englischen Schi f f sgeSel lseha f teti, beteiligte. In der nachslehend angeführten Resolution brachte dieaKKonferenz die 'Gesiebte- * punkte, die für die Weiterbearbeitung de* Frage maßgebend sein sollteij, zum Ausdruck:' f. Dfa Peprunente Konferenz .der^i'rwiton Organisationen .für/den » Schutz der.Watidttrcr nimmt gern deti Vorschlag der ., International. ^Shipping Conference" an| gemeinsam mit. ihr und. dem.1jiternationalen Seerahrtaauascriiißdas System der -EnHcnädhrung von Unfällen, welche Wanderern zustoßen, zu paffen, uncC ersucht den K\ekutivtuaechiuV dreiSwventindige, zu ernennen mit dem Auftrage, m JÜtaejl Beratungen im Einvernehmenmit ihrem. Ausschuß und-' ihrem Vorstand« auf der Grundlage der nachstehend angegebenen allgemeinen Richtlinien teilzunehmen , . Die Permanente Konferenz 'zum Schulte der' Wanderer äußert ihre Meinung dahin: in a) es ist wünschefiawert, daß jeder VYanderer, der, pfane sein ' direkt«« Verschulden, an Bord einet Schifft* «inen' Unfall "er leidet, die Gewißheit hat „daß er selbst .oder sein Rechtsnachfolger eine im.vortut festgesetzte r^larhtrligiuig erhalte; ' i b) da* gegeaäwärlige Enlachädiguogaaystem' bei einem Unfall beruht auf dem Rechtsprinzip der Verantwortung desjenigen, der für" die Direktion einet PataagizMransportachiffea oder eines anderen . Scliiffes verantwortlich ist, dies aber nur dann, wann,der Beweis erbracht werden kann", daß er eine Fahrlässigkeit sich zuschulden kommen ließ. Nun hat' sich' aber diètes System alt unzureichend. erwieten, den in S a erwähnten Schutz tu gewähren; c) es ist-Würstchen.» erf im Intereate der Wanderer im allgemeinen, ein System anzunehmen, dat einen NaruOufUgM und gorechton Schulz .(wie 5 a andeutet) gewähre und die .in S b erwähnte Var.- anlwörtung erweitere und ersetz« d) ohne sich zur rVft dnfinilir fthnr tf^ rMettwiiüp. nach "denen ein sptehes SytUun in «Vtr wirksamsten Welse zur Ausführung gelangen konnte, auszusprechen, würde die IVrmJutanle lUnierenz __die Einführung eines dieajbezutdiehen S« stems nÜUeb^ Einverleibung in den Beforderungsvertrag mit Freuden begrüßen ' .Zur Klarlecung ihres Standpunkt««, doch ohne srot* «ndgiiltig tuf dsstw Vorschläge festliegen, glaubt die Taaning. daß die BVtttmgen >oo «hm ' nachstehende« Ziffern ausgehän konnten, die sowohl den Ht«d4srvac*img«mgwi wie den angeschlossenen Verbinden ab Ver handkingsgniiidltg« v«rff«iagt werden sollten : Im Todeafall erfolgt •i ■ -.c^à* ^""TLx. . , . 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