Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Journal
- Korrespondenzblatt über Auswanderungs- und Siedlungswesen
- Volume
- 1928. Bestand UB Ffm
- Issue
- März 1928
- Date
- 1928-03-01
- Page
- Seite 13 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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v> deportierte und der Fürsorge bedürftige Frauen: Anschluß an nichtkonfessioneUe nationale Komitees;' Hinwirken auf strenge Handhabung und event). Verschärfung der den Mädchenhandel betreffenden Landesgesetze, Hinweis auf die Gefahren der Hei- ■ . raten, die nicht den Landesgesetzen gemäß vollzogen werden; Gewinnung der Rabbiner. Lehrer und Lehrerinnen zur Mitwirkung und Aufklärung der jüdischen öffentlichen Meinung über Mädchenhandel durch Wort und Schrift, Aufklärung, über physiologische, hygienische, moralische Fragen in Elementar-» schulen unter staatlicher oder städtischer Aufsicht: Schaffung eines Zentralfond*" zur Unterstützung von Komitees. Im Jahre 1937 trat der Hilfsverein der „Internationalen Konferenz privater Vereinigungen für Auswandererschutz" in Genf ùnd gleicherweise dem Flochtlingskomitce (Refugees Advisory Committee) de» Internationalen Arbeitsamts Genf bei. 4. Sitzung der Internationalen Konferenz privater Vereinigungen für Auswandererschuh in Genf. Zu der 4. Sitzung der Internationalen Konferenz von 8: bis 9. September wurde der Generalsekretär des Hilfsvereins, Herr Dr. Wischnitzer, delegiert, der im Auszug folgenden IM rieht erstattete: '■ 'V-; Die ,4nUrwnoriaIe Konferenz privater Vereinigungen Auswandererschutz" ist im Jahre 19a3 -begründet worden für mit ,1 der Aufgabe, diese Vereinigungen zu einer ständigen internationalen Korperschaft zusammenzuschließen; sie umfaßt etwa 71) Organisationen und Vereine; evangelische, katholische, jüdische und interkonfessionelle. t - Der Hilfsverein ist im Jahre 1927 der Internationalen Konferenz beigetreten. , ■ * Eines der. brennendsten Probleme des Auswandererschutzes 'ist die Trennung von Familienmitgliedern, in den Aus-, Durch- und Einwanderungsländern. Durch das neue amerikanische Quotengesetz ist es dahin gekommen, daß oft Jahre vergehen, bevor Ehegatten. Eltern und minderjährige Kinder vereinigt werden können. Dem Hilfsveretn sowie anderen Emigrations^ geSeilschaften'sind tragische"Fälle aus der täglichen Arbeit bekannt t : V Die Internationale Konferenz hatte sich bereits in früheren Sitzungen mit dieser Frage befaßt. Weiter hatte der Temporary . Council on immigration Policy auf der National Conference of-Social Work (Des Moines. Staat Jowa) am 18. Mai i;i'7 eine'Reihe von Maßnahmen zur Lösung der Frag» beschlossen. \uf Grund dieser Vorarbeit faßte nun die Internationale Konferenz nachfolgende Resolution über'die Frage der Trennung der Familien: x . •' - "^.'4 A. I. In Anbetracht der. in den Einwanderung»- und-Auswanderung-Ständern anerkannten Nützlichkeit und Notwendigkeit der Erhaltung 'der Familien für die Gesamtheit und für den Einzelnen. sollte dieses Prinzip sanktioniert "werden, und zwar nicht nur im allgemeinen, sondern im besonderen in bezog airf die Wanderungen, in der Gesetzgebung jedes Landes, in den verschiedenen gegenseitigen Verträgen und | in den von den internationalen Konferenzen aufgestellten Programmen. 1. Falls 'aus besonderen Gründen Maßnahmen als notwendig erachtet werden, die die Anwendung dieses Prinzips erschweren, , seilten diese Maßnahmen. ersjt nach einer Bekanntmachungsfrist, die .genügend ist, um die interwficrten Personen zu warnen, in Kraft treten. . i ■ . 1 ' - 3. Die) Behörden und andere zuständige Organisationen sollten jeden Auswanderer oder Auswanderungswilligen vor seiner Abreise über 'die Einschränkungen oder sonstigen Schwierigkeiten aufklären, die sich der Aus- oder Einwanderung ganzer Familien oder der Vereinigung der Glieder .einer Familie im Auslände entgegenstelle«. 4. Ausgenommen, wenn es sich um .eine vorübergehende Auswan- 1 de rung oder um eine von den verschiedenen Gliedern einer Familie gewünschte Trennung handelt, sollten gesetzlich« oder andere Maßnahmen. getroffen werden a) damit—vermieden werde, daß Personen einzeln auswandern, ea sei denn, daß ihren nächsten Verwandten und" besonders ' •"***'■ den. «on ihnen abhängigen' Personen die Möglichkeit .-gegeben Jiat, sich mit ihnen innerhalb einer angemessenen Frist wieder zu vereinigen, . ' „ f ' b) damit unter Personen, d>« zur Aus-,- Durch*- oder Einwanderung berechtigt sind, denjenigen der Vorrang jgcwahrl werde, die sich im Auslande mit'ihren nahen Verwandten —-besonders " ' mit ihrem Ernährer — vereinigen wollen, bzw. die Rüeku V -• / : , T■> •:„• i . . . ' ". N . . ■ ' ' / ■ Wanderung der von ihrer Familie zu lange getrennten Ausgewanderten erleichtert werde. - , ' ------ - * 5. Es ist zu wünschen, daß namentlich durch eine internationale-' - Konvention genaue Bestimmungen erlassen werden, die, die Er- , füllzing der AlimentationsverpfHchtungen garantieren »nd erjeichtern, welche die in 'der Fremde befindlichen Verwandten ihrer \ Fiamilie gegenüber bis zur Vereinigung mit derselben haben. H. Die Gesellschaften für Auswandererschutz soûle» in den ver- 1 schiedenen Lindern, ,jn »denen -sie ihre' Tätigkeit ausüben, über die Ausführung der .Retzen formulierten Wünsche wachen, im — _ besonderen den Wanderern und ihren Angehörigen mit niünd liehen und sonstigen Auskünften, Ratschlägen, 1 Vermittlungen und Hilfe zur Seite stehen und tatkräftig zusammenarbeiten, um die Wanderer und ihre Angehörigen vor den Folgen'"Tingerer Trennung zu bewahren, bzw. deren Vereinigung zu erleichtern. . 7' D>* Internationale Konferenz der Gesellschaften für Auswandererschutz .sollte die in diesem Sinne unternommenen Schnür be- .—kaantgeben und fördern, ferner die Aufmerksamkeit der öffentlichen Meinung auf .die ihr" hrrrterbrachlen besonders ernst* 11 Fälle lenken und in Zusammenarbeit mit den Gesellschaften für . Frauen- und Kinderschutz in jedem gegebenen Falle die mannigfachen Ursachen der Notlage untersuchen, unter der die Familien der Wanderar, und die letzteren individuell betrachtet, ' .'■ . zu leiden haben. (Konflikte und Schwierigkeiten in der Anwendung der GeaeflL über Nationalitit, Heirat. Ehescheidung. —^Erbfolge, LückeqpStänder -Vertretung der Interessen der Ausgewanderlen, bzw. seiner tn der Heimat zurückgebliebenen Angehörigen usw.) . '' v •*; t. . BT1 In bezng auf die Einwanderung in die Vereinigten Staaten im besonderen: - ' « '- * . ■, y*. \ . I. Jede Person, die beabsichtigt, in die Vereinigten Staaten anszuwandern, müßte über die Tragweite der amerikanischen Verordnungen aufgeklärt werden; die "ohne ihre Familie Auswanderndensollten auf die Schwierigkeilen besonders aufmerksam Enacht werden, die sich zur Zeit der Wiedervereinigung von milieu in diesem Lande entgegenstellen. ,1. Die zuständigen Ein- und Auswanderungsbehörden sollten'' aufgefordert werden, zu prüfen, ob den Gesuchen zugunsten von V '•' Personen, die sieh mit ihren in den Vereinigten Staaten zugelassenen und dort rechtmäßig wohnhaften nächsten Angehörigen vereinigen wollen, - nicht der . Vorrang gegeben werden könne, selbst dann, wenn diese ausgewanderten Angehörigen noch nicht die Möglichkeit gehabt haben, das amerikanische Bürgerrecht zu erwerben. \ ' . "_ . 3. Es ist zu wünschen, daß die Vorschläge des Generalkommissars für Einwanderung und die von dem Senat oder dem Repräsentantenhaus« der Vereinigten Staaten '"angenommene^ Anträge, die darauf gerichtet sind, den Vater, die Mutter und die, Kinder — unter a 1 Jahren von amerikanischen Bürgern sowie diel Männer von Frauen amerikanischer Nationalität außerhalb der Grenzen der Quote zuzulassen, genehmigt werden und-in-Kraft treten. Die Konferenz hat mit Befriedigung .erfahren, daß das Re- präsentantephaus einen diesbezüglichen, von dem Präsidenten ihres Einwanderungsausschusses -vorgelegten Gesetzentwurf Fe- ■ bruar 1917 angenommen hat, bedauert aber auf das Lebhafteste, daß es an Zeit, zur definitiven - Annahme und Bekanntmachung dieses .Gesetzentwurfes gefehlt bat. « 4. Es ist wünschenswert, daß ejne gewisse Zahl von Nummern, innerhalb oder außerhalb der . Quote, für die speziellen und unvermeidlichen Fälle reserviert werde, in welchen die Anwen-> ' - dung der gegenwärtigen Beschränkungen eine iußerord . Härte und besonders traurige Situationen mit sich bringt. 5. .Die 1 Konferenz nimmt mit lebhaftem Intéresse .sind großer Be-' friedigung. Kenntnis, von den durch die privaten Vereinigungen in "den vereinigten Staaten formulierten Ansichten und unterstützt SIZ besonders die Beschlüsse, die gelegentlich der „National nference of Social Work" (Des Moines, Iowa) von dem ^.Temporary Council on Immigration Polio" am 18. Mai 19s7 angenommen wurden. Die Beschlüsse fordern : . " , . a) daß der Mann einer amerikanischen Staatsbürgerin sowie die ledigen Kinder im Alter von 18 bis ai Jahren und'der 1 Vater und die_ Mutter amerikanischer Staatsbürger außerhalb 1 der Quote in die Vereinigted Staaten zugelassen werden, und b) daß während eines am 1. Juli 1918 beginnenden und die Dauer von > Jahren nicht überschreitenden Zeitraumes sämtliche Visa für die der Quote unterworfenen Einwanderer reeervie'rt werden für die Frauen, und unverheirateten Kinder unter 11 Jahren der in den Vereinigten Staate« wohnhaften Ausländer, die vor dem 1. Juli ig*4 dbrt angekommen sind. Es ist selbstverständlich, daß , besagte Frauen und ledige Kinderohne Rücksichtnahme auf ihren Geburtsort bis zur Höhe der Gèsamlquote den Vorrang genießen., Andererseits das die s •■?>W 4v würde vom 1. Juli ig3o an das gegenwärtige System, .Zuteilung der Visa an kontingentierte Einwanderer nach ihrem Geburtsort regelt, wieder Anwendung find*«. Endlich 1 ■ %