Korrespondenzblatt des Centralbüros für Jüdische Auswanderungsangelegenheiten des Hilfsvereins der Deutschen Juden
- Journal
- Korrespondenzblatt des Centralbüros für Jüdische Auswanderungsangelegenheiten des Hilfsvereins der Deutschen Juden
- Volume
- 1924
- Issue
- Dezember (1924)
- Date
- 1924-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Quoten- Einwanderer Vorxug innerhalb , 4er Quoten & * r * »Uahl der be- Quotenfiwc- * s.- ru dem Zweck« des Studiums ari einer staat- \ 1 lieh anerkannten Schule, einem Gymnasium, einer Akademit, eirjefn Seminar oder einer Um>ersftW,aie besonders von ihm bezeich- 115t und vom Aibeitsrainister gebilligt sind und, die es übernehmen, an den: Arbeitern inistcr über die Beendigung des Besuches eines jeden eingewandertes Studenten zu berichten, and wfnn diese Lehranstalt, es unterläßt, solche Berilnte pünktlich zu liefern, 'soll' die Anerkennung sofort /entzogen werden". S ektion 5. . Der1 Ausdiruck „Quoteif-Einwanderer" in diesem Gesetz bedeutet einen Einwanderer, der nicht ein „Nichtqüoteneinwanderer" ist. Ein Fremder, der nicht in diesem Gesetz besonders als ein „Nichtqüoteneinwanderer" oder ein „Nichteinwanderer" bezeichnet ist, soll nicht als „Nichtqüoteneinwanderer" oder „Nichteinwanderer" auf Grund der-Ver-, wandtschafty mit einer Person zugelassen werden, die' so bezeichnet ist, oder auf Grund dessen, daß ervon der Wirksamkeit eines andern Gesetzes, das Kiiiwande'rung reguliert oder untersagt, ausgenommen ist. -V Sektion 6. . ' a) Bei der Herausgabe von- Ein wänderungsvisen an Q u o te n eTTrw a n- ■ t d c r e r sollen vorgezogen werden: I: ein Quoteneinwanderer, der das unverheiratete K i nxl unter 31 Jahren, Vater, ' i Mutter, Gatte oder Ehefrau eines Bürgers (Bürgerin) der Ver- •—; einigten Staaten im /Alter, von S\ Jahren oder darüber ist, . 2< ein Quoteneinwanderer, der in Landwirtschaft geschult ist, und seine Frau und seine abhängigen -Kinder unter 16 Jahren, wenn sie' ihn begleiten ' 'oder ihm später folgen. Der Vorzug, der in diesem Paragraphen vorgesehen ist, „ «oll keine Anwendung auf Einwanderer einer" Nationalität finden, -deren Jahresquote geringer als 300 ist, - b)-.Der Vorzug in Unterabteilung a) soll im Falle von "Quoteneinwanderern einer Nationalität 50% de rjahresquotefür diese „ . ' Nationalität nicht überschreiten. Nichts indieser Sektion soll dahin ausgelegt werden, der in % 1 der Unterabteiking a) bezeich-; neten Klasse von Einwanderern-eine Priorix tat in der Bevorzugung gegenüber der im § 2 bezeichneten Klasse zu geben.; ' Der Vorzug, der in dieser Sektion vorgesehen ist, soll im Falle von Quoteneinwanderern einer Nationalität in dem Kalendermonat ge- ■ Ver- V ' •'.• ». ' jM - ä 3$ <, c) ntragung de* nwan derungsvisums 1 i . gebeti werden, füi den das Recht auf •- züg besteht, wenn die Zahl von Eihwanderungsvisen, die1b diesem Monat an Quoteneinwanderer solcher Nationalität ausgegeben werden können, nicht bereits erschöpft ist; andernfalls' im nächsten .Monat. Seiet i011 7. ' * ---- a) Jeder Einwanderer, der um ^ein Einwandern! ngsvisum nachsucht, soll darum mit Duplikat in einem Formular Antrag stellen,' wie es durch' die Bestimmungen vorfescWIeben ist, 1 n dem Antrag soll4 der Einwanderer -an-; / geben: , 1. des Einwanderers vollen und wahren Namen; Alter, Geschlecht und Rasse; Geburtsdatum und Geburtsort; Wohnorte in. den letzten fünf Jahren,. die diesem ' , Antrage unmittelbar vorangehen; ob verheiratet oder ledig, und' die Namen und Geburtsorte von Frau oder Gatten ' \oder minderjährigen Kindern, wenn solche ■ vorhanden; Beruf- oder Beschäftigung; Personalbeschreibung (einschl. Gröfle\_Ge- . * - sjehtsfarbe, Farbe von Haar und Augen ' ' und besondere Kennzeichen j; Fähigkeit, zu sprechen," zu le^en tfml zu schreiben; Name und Adresse der Eltern, und wenn beide nicht mehr leben,. rsjfiner nächsten Verwandten in dem. Lande, 'woher er kommt; Eintrittshafen in Herauagabe von Ein wan denlngsvisen an Verwandte / : _^den Vereinigten- Staaten; ■ Reiseziel, "wenn - vorhanden, über den Eintritts- , '. hafen hinaus; ob er ein durchgehendes Billeit nach seinem Reiseziel hat;- ob, er zu einem Verwandten oder Freunde geht, nnd wenn es der fall; welches derJverwandteioder Freund ist, und seih Name i und vollständige Adresse;-, der Zweck, zu welchem er nach" den Vereinigtin~Stäatcn r-r . geht; die Zeit, die er in den Vereinigten Staaten zu bleiben gedankt; ob er in den Vereinigten Staaten dauernd zu wohnen 'beabsichtigt oder nicht; ob jemals im Gefängnis öder Armenhaus; ob er. oder sein ^Vater oder seine Mutter jemals~in_, einer Anstalt oder einem1 Hospital für — Geisteskranke gewesen sind; - 2. ob er ein'1 „N ichtquotenc in wa-nderer" iu seip 'beansprucht, und die Tatsachen, auf welche er diesen Anspruch gründet; r *" 3. die weiterenotwendige Information in' Erfüllung der Einwanderungsgesetze und , der Naturalisationsgesetze, die -durch Bc- ■ Stimmungen vorgeschrieben ist . c) Der Einwanderer soll vorbrnjgen; soweit vorhanden, bei dem Konsulatsbeamten zusammen - mit diesem Antrag nvti Kopien seines „Dossier'' und seiner Gefängnis- und Militärpapiere, zwei bestätigte Kopien seines Geburtsscheines und zwei Kopien aller andere»" vorhandenen öffentlichen Aktenstücke über ' ihn, die bei der Regierung, der er Untertan - ist, bestehen. [Es sind bei persönlichem Erscheinen auf dem Consulat die folgenden Papiere, soweit vorhanden, vorzulegen: Ein gültiger Paß; 2 Lichtbilder,^ Beglaubigte Füh-_ rungszeugnisse; 2 beglaubigte Geburtsurkunden' : 2 Heiratsurkunden (von- Witwen: 2 Sterbeurkunden des Mannes; von Ge-> s c h i e d e^ e n: 2 Scheidungsurkunden);- 2 ärztliche Atteste.] d) .Auf dem -Antrag soli der Einwanderer auch erklären . (in solchem Uflifange,' wie es - durch Bestimmungen vorgeschrieben ist), ob er ejn Mitglied elfter "Klasse tdu Personen ist, die von der Zulassung in den Vereinigten « Staaten nach 'den Immigrationsgesetzen ausgeschlossen sirid, oder nicht^. "'"»- —~«L Wenn der Einwanderer rr&jEt^ifis'tande ist -fu erklären, daß er nicht innerhalb einer der ausgrschlos-senert"Klassen kommt, sondern aus jedem gesetzlichen Grunde" von—dem Ais«-' Schluß ausgenommen zu sein beansprucht, soll . -„ er ausführlich in dem Antrag die . Gründe für die hfhanptutr •Ainntlimr ■inführfTi- . g) Im Falle eines Einwanderers unter jiP Jahren, kann der Antrag gestellt und verifiziert werdurch eine Person, wie durch' Bestimmungen vorgeschrieben ist.* v •.". -I . / .:. ~ :; , . x\ Sektion '9*- \^ ' "a) Wenn, ein Einwanderer in seiner Beantragung eines Einwanderungsvisums behauptet, ein N i c h t qu oten e i n*w a n Äer e r W sein aul Grund verwandtschaftlicher Bezrehungen na'th den'Bestimmungen von Unterabteilung a)/Sektion 4 oder zum Vorzug berechtigt zu sein auf Grund der Verwandtschaft mit einem Bürger der Vereinigten Staaten iiauhwfcn Bestimmungen von 'Sektion 6, so soll 4er Kon- ■ sulatsbeamte ein solches Einwanderungsvisum nicht herausgeben oder solchen Vorzug einräumen, bis er dazu ermächtigt-worden ist, * wie in dieser Sektion nachstehend vergesehen ist. Ein Bürger derVereifTigte n_S La.a - t e n, der behauptet, daß ein Einwanderer sein Verwandter ist, daß diesjj. Einwanderer wirklich der Zujassunf-""*«"'•'en Vereinigten Staätcrrrfaliig ist als ein, Nichtqüoteneinwanderer nach, den Bestimmungen von Unterabteilung a)-Sektion 4, oder daß er berechtigt . ist, . als Verwandter vorgezogen -zu werten nach Sektion 6, kann bei dem Äeneralkommissar (Generaleinwanderungskommissar) " einen A nt r ajf in det Form stellen, wie es b)