Korrespondenzblatt des Centralbüros für Jüdische Auswanderungsangelegenheiten des Hilfsvereins der Deutschen Juden
- Journal
- Korrespondenzblatt des Centralbüros für Jüdische Auswanderungsangelegenheiten des Hilfsvereins der Deutschen Juden
- Volume
- 1923
- Issue
- August/September (1923)
- Date
- 1923-08-01
- Page
- [Seite] (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Kanada. ~>-r ', Di«! kanadische VeTördmmg vom 9. Juni 1919, der zufolge deutsche, österreichisch-ungarische, bulgarische oder türkische V'ntertanen als ehemalige feindliche'Ausländer grundsätzlich von der Zulassung aufgeschlossen waren, ist aufgehoben, worden. '— \ Die in\Nr. 1 unseres Korrespondenzblattes aufgeführte i weitgehende Beschränkung der Einwanderung auf bestimmte,' Kategorien bleibt bestehen. Es dürfen danach einwandern, r sofern. sie _den übrigen .allgemeinen' Einwanderung sb e Stimmungen, entsprechen, . erstens Landwirte, die nach " Kanada zum Betriebe A der Landwirtschaft) mit genügenden ' Mitteln kommen, zweitens Landarbeiter mit "gesicherter Beschäftigung, drittens, weibliche Dienstboten mit gesicherter Beschäftigung, femer" , Frau und Familie, d. +. Kinder unter ~+B Jahren in Kanada wohnhafter rechtmäßig zugelassener Personen, die in -der Lage und gewillt sind, für ihre "Angehörigen„Sorge zu tragenrr Gewisse Milderungen' in-der -Handhabung ein"igei\ Be-' Stimmungen sind eingetreten, z. B. .kann die Erlaubnis, nach Kanada zu fahren, aucheinem Bruder oder einer Schwester erteilt werden, insofern sie minderjährig sind, und zum Bruder oder zur verheirateten Schwester fahren. Bezüglich "der Vorschrift, daß die Reise nach Kanada x vom Heimatslande aus eine -ununterbrochene sein muß. sind in der Praxis Ausnahmen gemacht worden,, so für, Frauen > und minderjährige ' Kinder von in Kanada ansässigen Personen, sowje Jfjjf erfahrene Ländarbeiter, welche zu Freunden oder Verwandten, "die m Kanada Landarbeit treiben, r»ise.n. Immigrationsarbei-t i:nv Ka n a d a.' , . .. -' Seit .Sommer 1920 ist das Immigrätionswerk der ICA in Kanada von der Je wish- Immigration Ä -fd -"° S o c i eig o f C a n a d a (J. - I. A. - S.) übernommen worden, die-seitdem in enger Zusammenarbeit mit den Repräsentanten des Kolonreatjonswerkes der ICA in Montreal tätig" ist. Die J. -1. A. - S. zentralisiert «den gesamten Fürsorge-, dienst, Empfang und weiteren Schütz der Immigranten.; Ihre Adresse ist J e w i s h -1 m rh.i g r a t i öh A i d - Society of Canada (J. -1. A.-S.) Nr. "725, Notre -Dame Street WesHn Montreal. - t Weitere Büros der Gesellschaft befinden sich in Quebec. - St. John, Halifax und Ottawa. Zur Sicherung der ^Landung der Einwanderer und ihrer Verteilung sind.die'erforderlichen Dispositionen getroffen, ■ . Vereinigte Staaten von Amerika. Unter der Herrschaft des die ■ Einwanderung nach den Vereinigten Staaten von Amerika beschränkenden Gesetzes vom 19. Mai 1921, das von Angehörigen fremder Nationalität nur 3 % ihres amerikanischen Bevölkerungästatus im Jahre- -1910 zuließ, -sind im Fiskaljahr 1921/22 eingewandert 309 556 Personen; von Nordx und Westeuropa, dessen Quotenziffern 198082 betrugen, 91 862 46,4 %; von Süd- und Osteuropa ■sowie der Asiatischen Türkei, deren Qubtenziffern 158-200 betrugen, 150774 95,3 %; aus anderen Gebieten 1317. '■< Die ursprünglich veröffentlichte Quotenziffer 1921/22 war 355 825, in der. späteren Redaktion ist diese Zahl auf 356^995 festgesetzt. , Die Zahl der jüdischen Einwanderer, die sich im Fiskaljahr , 1921 -auf 119 036'belief, war im« Fiskaljahr 1922 unter den neuen restriktiven Bestimmungen nur 53524 (22 216 jPersonen männlichen, 31 308 weiblichen Geschlechts). , Von den 53 524 jüdischen Einwanderern waten unter t6 Jahren alt 18113; 16—44 Jahre 27190; 45 Jahre und älter R221. . Ig den Fiskaljahren (1: Juli his 30. Juni) seit 1914 betrug 4iie Zahl der jüdischen Einwande.rerjMph^d^n^tVer; Einwaederungsgesetz vorgeseh« .125^6 Juden. Deportiert wurde 'einjgfen Staaten 314 Jnden. Tendenzen,' welche auf weitere Beschränkungen deäTEin-' »Wanderung hinauslaufen, heben sah nach dem Inkrafttreten des Gesetzes vom l9>Mai 1921 'geltend gemächt, 'so eine fernere~TferäI»eUung der Prozentqupte auf 2 % und darunter; dir Zugrundelegung des Zensus vorj rtoo statt desjenigen von 1910, Verschärfung der Ausscrdießungsgründe und der Prüfungsmethoden '.und Einschränkung der^Zulassung vorf Kategorien, die bisher der Quotenberechnung nicht unterlagen.' Bei diesen Tendenzen ist auch der ""Standpunkt zutage getreten, daß die Einwanderung aus Süd- und Osteuropa als unerwünscrit" zu betrachten* sei. Was die Auswanderung nach den Vereinigten Staaten betrifft die wegen Erschöpfung der Quotenzahl einer Anzahl von Ländern im Laufe des Fiskaljahres teilweise aus-, setzen mußte so ist davor zu warnen .— . wie wir, dies schon in der' Nummer 1 des Korrespondenzblattes (S.v2 unter Kanada und Seite 5~uifter Mexiko? getan haben —," steh ohne das erforderliche amerikanische Visum nach Guba, Mexiko oder Kanada einzuschiffen, tan den Versuch—-«t machen, von diesen Nachbarländern aus nach den Vereinigten Staaten zu gelangen. Durch das Gesetz vonrxn. Mai 1922 wiidV<MAiisländern, die aus diesen Gebieten nach den Vereinigten Staajteneinwandern wollen, der Nachweis_ einer dem Einwanderuntrstetmin unmittelbar vorangehenden jinunterhrochenen f ün f j ä hr i ge n Aufenthaltszeit daselbst srefordert -statt der früher'-vorgeschriebenen einjährigen Frist J)as korrespondierende' Büro der ICA. da* sich speziell ,' 'mit dem Schutz der Einwanderer,nach den Vereinigten Staaten belaßt.'- ist das Council of Jewish Warnen of -AiriXrjca 799, Broadway, "Ne"w York. Gesetz bezüglich der Naturalisation mni .des B ü r ge.r r echte s v e r h e i r a t e't e r. Frauen. Durch dieses mit Wirkung vom 22. September 1922 in Kraft,getretene Gesetz (die sogenannte J^ableakte) ist die^, Stellung Ton FrauenT die( nach diesem Zeitpunkt eine Efie Wschlossen haben, in bezug auf ihre Nationalität und ' ihre bürgerlichen. Rechte von Grund auf geändert worden: Für Frauen ausländischer Herkunft ist dieses Gesetz 'von besonderer Bedeutung ■; Nach dem neuen Gesetz erwirbt, d«* Frau nich t w4Je ' bisher mit der Heirat'die Staatsangehörigkeit ihres Mannes,- sondern <lir< -geschieht erst, wenn sie uro die Naturalisation nachsucht und-sie^erhält Das gleiche ist def Fall beider Ehe^zwischen Ausländern, wenn der_ Mann naturalisiert wird. Die Frau, wird nicht ■ durch seine Naturalisation wie früher, sondern erst durch " persönliche Naturalisation amerikanische Bürgerin. ,"" Etne amerikanische Bürgerin behält*ihre amerilta*' . nische ' Staatsangehörigkeit, auch wenn sie einen Ausländer .' geheiratet j>at einigten Staaten: 1914 1915 . . . . ,.- . . I 1916; . . 1917 . - . . ,f -v 1918 . . .... . - , 19<9 1920. *: ... .. / f«*! .'-^ft903r> . '?23 ... 53524 ' Von 1899 (von welchem Jahre an erst die Unterscheidung nach Rasse oder Volk in der Statistik gemacht wurde) bi? 1922 betrug'dir. jüdische Einwanderung irii ganzen I 738167. 138 051 J26497 «5 108 17 342 3672 3 0.S5 14292 ~v 4 — 'Hat sie "das amerikanische Bürgerrecht durch frühere Hriract mit einem Ausländer verloren, so kann sie es im Sinne des neuen. Gesetzes durch Naturalisation wiedergewinnen. Die Naturalisationsformalitäten erfahren im Rtfimen des neuen Gesetzes eine Erleichterung für verheiratete'Erauen. < Zu bemerken ist. daß K iw d" e r — auf Grund der früheren BAtimmnngen. rtie.füf die Frau geändert worden s^nd — noch automatisch die Staatsangehörigkeit ihres -Vaters erhalten.; ■. > - Die Wirkungen der .Nichtbürgerschaftsind folgende: „Die Frauen betreten die Vereinigten Staaten als Fremde. Sie brauchen dahV. Pässe^jdes. .Landes, dem sie Untertan sind. $ _„ Sie sollen zwar innerhalb der Quote ihres Geburtslandes bevorzugt werden, aber nicht über die Qudte hinaus Einlaß erhalten. Wenn sie dauernfl in Amerika wohnen und besuchsweise nach dem Ausland fahren, müssen sie acht haben, innerhalb von 6 Monaten zurückzukehren., wenn sie nicht*Has Vorrecht der Rückkehr außerhalb der Quote einbüßen wollen. J Sie können aus einem -derinXSektion 3 des ttinwanderungsgesetzes aufgeführten Gründe — die sich'von Schwach* sinn oder gefährlicher Krankheit ■bis zu politisch gefährlicher Gesinnung erstrecken ausgeschlossen werden. . Das Bürgerrecht des Mannes Jrilff ihnen nichts.™ ..........——*.... Wenn sie an einer gefährlichen, aber heilbaren Krankheit leiden, können sie Krankcnfeausnehandlung nachsuchen; sie wird aber nur bewilligt, w enn der Mann zahlungsfähig ist. t k*