Der Schild
- Journal
- Der Schild
- Volume
- 16 (1937)
- Issue
- 20 (14.5.1937)
- Date
- 1937-05-14
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Nr. 20 / 16. Jahrg. Berlin, 14. Mai 1937 Preis 10 Pfennig WÖCHEjNT Beiblatt HERAUSGEBER: REICHSBUND UUDISCHER FRONTSOLDATEN E.V. LICH . MIT| „DIE KRAFT den Offiziellen Mitteilungen der Offizielles Organ des Schild, Sportbind des Ri KRIEGSOPFER - ABTEILUNG leithsbnndes jüdischer (Frontsoldaten SliiUUilt—a aad Vcftafi RedsWaa« u. Annletnirhluf nttfntmi RM 0.40 UnMlfUrtf dsrth dis Rei<k*btmd )<hllsdKr Fro >1 Jaden Dl«n>t«0 ror tlldb nuOOHdi PoMbe^t^Kä*!' A|nd|€iiwwslisn| ■ Bei (»oldaten E. V. Berlin W15, Kurfürttendarom 200. Farnnif itn. F0r nnrerlantt eloOcbende Mannskrtpta wird keine Oewitfr Id. AnzeidenpreUi Die 9 deepaltene Millimeter'ZeÜ i Verlag. Beneid a Paknsdier, Berlin W 50, Regent! J1 85 71. Oberaommen. RM 0,16. Strebe 21, Poetse lech Bd iba ger Berlin 76142. Telegrammanschrift i Sdüldkamerad. Niditliefarnng ohne Vertdralden keinVergfltnngtentprndi. Steflenengebote und - Ocsuehe, Femtllenenselgen RM 010. Femtprtdier i 24 66 97, Poettchcdt ■ Berlin 315 29. ÜOSWi i^dcrDi lüshllfc der KriegsopferaMeilnng?on Kam. Ober, ernng völlige Gestirn gesetzlichen Bestimn i te» auch durch dl e freundet er ausländ sch kimpfer-Organisatioi len geräumt werden, dg| ja tmdesgerichfsraf a. D. Dir. Rosenthal, Leiter der Kriegsopferabfeilung Als sich unmittelbar nach dem End Großen Krieges die jüdischen Fronteo des! alten deutschen lledres in einem ei Bunde, dem Reicisbund jüdis Frontsoldaten, zusammenschl sahen sie es von v omherein als selbk sländliche Pflicht ur d vornehmste Au fbabe an, sich auch der ,,Förderung der Krjegs fürsorge“ anzunehmen, wie es in ui ersten Satzungen des Jahres 1919 ausge« wurde. Dies konnte au:h gar nicht sein, wußte doch jeder von uns, daß es Zufpll war, daß gerade er nach Hause und andere fielen, ui d war doch auch von uns überzeugt, diß die überlebende^ meraden sich seiner Familie und der wundet und krank zui ückgekehrten raden ebenso annehnen würden, wie auch als seine Pflicht ansah. Wenn di< meradschaft der Front nach Kriegsende haupt noch Sinn haten sollte, so muß^t sich vornehmlich in dieser gegenseitigen und in der Sorge für die Hinterblieben eji gefallenen Kameraden zeigen. Diese kameradschaftliche Hilfe - hat auch in unserem Krei;e stets nach dem gerichtet, die linke Hand solle nicht u[ was die rechte tue. Ohne darüber zu haben die in unserem Bunde vereinigte! meraden durch den Bmc selbst, seine Lq verbände und Ortsgruppe und die ein Kameraden getan, was ii ihren Kräften Auch die heutigen Ausführungen soller nur.mit einem bestimmter Ausschnitt dei sorgetätigkeit des B indes befassen, ni mit: der Hilfe, die dir Bund als solche; vornehmlich seine Kregiopferabteilungei Kriegsbeschädigten Kameraden und ihrer dem sowie den Kriej 'ghi nlerbliebenen bst der Auswanderung leisten kj nn Die Entwicklung d:r Verhältnisse seif 1933 hat eine starke Ausv'an lerungsbewegun ' aus den Kreisen der Juien in Deutschlan I er forderlich gemacht. In den vergangener vier Jahren ist mehr als ei i Fünftel von hnen nach allen Ländern dar Welt gewa idert. Unsere Kameraden sind wegen ihres orgerückten Alters — das DurcnschnittsaK« - der ehemaligen Frontkämpfer liegt bei et\ a 45 ~ahren — an sich ichon schwerer in neuen ebens Verhältnissen u ntei zubringen. Bei 1 riegsbeschädigten, die n cht mehr im Vol lesitz ihrer Gesundheit sind, kommen besonders erschwerende Bestimmungen verschi dener Staaten in Betracht, w<lene für die Enwan deruasr völlige Gesundheit voraussetzen. Diese des laten »jenen her >tsen, vxreren ifückt ders einer kam eder Kav:r- KjameeJt es Ka- $bersie iilfe der sich ' ^orte ssen, bden, Kajides- :lnen stand, sich Fürnüch und den Kinuni en des Auslands konnlemühungen ur i. betr jüdischer I rrontnicht aus dem Wege selbstverständliih die gesetzlichen Bestimmungen des Ausl inds all« gemein von ihnen zu beachten sind, " rotzdem ist es in Fällen, wo Ausnahmebewilligungen. . möglich sind, vereinzelt mit Unterstütz ung dieser ausländischen Kameraden - Organ sationen gelungen, auch kriegsbeschädigt en K; meraden die Einwanderung und den Aufbau eit er neuen Existenz zu ermöglichen. Das Hauptarbeitsgebiet für eine Hilfe bei der Auswanderung, zu der sich auch in zahlreichen Fällen Kriegsbeschädigte Kr meraden entschlossen haben, liegt für unsere Kriegs Opferabteilungen bei der Erhaltung der den Kriegsbeschädigten zustehenden ^Renten. Die Eria|ngun4 einer Kapitalabfindunj für die Rente ich Falle der Auswanderung st allerdings, wie auf wiederholte Frager festgestellt werden muß, nach den gesetzlirhen Bestimmungen des Reichsversorgungsrec tits nicht möglich. Kapitalabfindungen für Ai >swanderungszwecke sieht das Qesetz nicht i or. Derartige Abfindungen können nur dann gewährt werden, wenn die Abfindungssumme zum Erwerb eigenen Grundbesitzes oder zur wirtschaftlichen Stärkung eigenen Grün Ibesitzes innerhalb Deutschlands dimt. Die Kapitalisierung der Kriegsrente zum Zwecke der Bestreitung der Auswpnderungsko :ten oder zum Aufbau einer neuen Existenz Im Ausland ist also nicht möglich. Wohl a »er kann die Einwanderung in Palästina i. B. für Empfänger von Versorgungsbezügen iann zugelassen werden, wenn Kriegsbeschäd igte oder Kriegshinterbliebene eine T?ente von m ndestens 4 englischen Pfund monatlich beziehen, und wenn die Transferierung dieses Betrages durch die zuständige Devisenbewirtschafti ngsstelle genehmigt ist. Da der Transfer v an Versorgungsbezügen nach Palästina möglich ist, kann auf diesem Wege eine Einwanderung in Palästina erreicht werden. Vorat ssetzung hierfür, wie überhaupt für jede Weit« rzahlung von Versorgungsbezügen bei Ausw« nderang, ist, daßl der Rentenempfänger seinen Wohnsitz nach dem Auslande mit Zustimr lung der obersten! Reichsbehörde, hier des Reichsarbeitsntfnisters, verlegt. Solange d lese Zustimmung fehlt, ruht die Rente ü »erhaupt, d. h. ihre Zahlung wird eingestellt. In der Zeit von März 1936 bis Eide April 1937 sind allein von der Kriegsopfei abteilung bei der* Bundesleitung 62 Anträge auswandernder Kriegsbeschädigter und Krifljshinteriif h nterbliebenen nach den Vereinigten Staaten, S idafrika, Argentinien, Brasilien, Chile, Bali oi, Holland, Tschechoslowakei, Frankreich uid England ausgewandert sind. Die Transferierung der Rente nach anderen Ländern als Palästina ist zurzeit grundsätzlich nicht durchführbar. Die Bearbeitung der Auswanderungsa igelegenheiten dieser Kameraden kann sich daher nur auf die Beschaffung der Genehn igung zum Auslandsaufenthalt und der Fort- , - Zahlung der Versorgungsbezäge während der Lauer des Auslandsaufenthaltes auf ein In- 1: nds-Sonderkonto beschränken. Voraussetzung dibei ist, daß die eingezahlten Renten nur fiir eigene Rechnung im inlande verwendet w erden, wozu eine besondere Genehmigung der Devisenstelle nach den Richtlinien der L evisenbewirtschaftung IV/52 Abs. 2 vom IM. 12. 1936 nicht erforderlich ist. Aber auch dimit wird den Kameraden in vielen Fällen d e Auswanderung erst ermöglicht, da sie durch die Weiterzahlung ihrer Versorgungsbizüge ihren rechtlichen und moralischen Unt< rhaltsverpflichtungen für nahe und entferntere Verwandte nachkommen können, ohne d;ren Erfüllung ihnen eine Ausreise nicht n öglich wäre. Die vielen Fragen rechtlicher und tatsächlirher Natur, die l>ei Durchführung einer Ausw and er ung auftret en, können die einzelnen Kali eraden aus Mangel an Erfahrung naturg:niäß nur selten selbst bearbeiten, die Unt< rstützung der Kriegsopferabteilungen - des Bundes ist daher dringend nötig. Der Bund ist auch nach dem Erlaß des Herrn Reichsa beitsministers vom 27. August 1934 zurVertietung der jüdischen Kriegsopfer bei allen Versorgungsbehörden amtlich zugelassen. Die durch die Bearbeitung der zahlreichen Fälle: gewonnenen Erfahrungen kommen daher den k riegsbeschädigten Kameraden und den Hinterbliebenen zugute und haben sehr häufig überhaupt erst die Durchführung der Ausv anderung ermöglicht. Die Hilfe der Kriegsopferabteilung bes:hränkt sich aber nicht nur auf die rechtliche Bearbeitung der Rentenangelegenheiten t ei der Auswanderung, sondern geht auch c karitativ weiter. Soweit die beschränkten Mitt:l, die aus Spenden aller Art, z. B. den Sammlungen durch die Kriegsopferbüchsen «der den Verkauf der Kriegsopferspendennarken, hereinfließen, es gestatten, wird den Kameraden,- ihren Familien und den Hinterbliebener auf Zustimmung zur Womsitzver- . legung nach dem Auslande und Fortzahlung Miebenen auch durch Auswanderungsbeihilfen bzw. Transferierung der Rente bearbeitetworgeholfen. Diese können sich naturgemäß nur den. Von diesen betrafen die Tram ferierung n äußerst bescheidenen Grenzen halten, da der Rente nach Palästina 20 Fälle. Die Vielstben die Mittel nicht ausreichen und da ja fältigkeit der sonstigen Auswandei ungsziele ergibt sich daraus, daß die hier «rwahnten Kriegsbeschädigten Kameraden ödes. Kriegs- (ie Ermöglichung der Auswanderung als ssicher vornehmlich anderen jüdischen Organiiafionen obliegt. Die Hilfe des Kriegsopfer-