Der Schild
- Journal
- Der Schild
- Volume
- 8 (1929)
- Issue
- 39 (27.9.1929)
- Date
- 1929-09-27
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
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Der Geheimgang von Arsuph En altrömifcher Tunnel Unter den vielen historischen Plätzen und Ruintn, welche in i -astina zu finden sind und deren Zahl durch die! fortgesetzten : senschaftlichen Grabungen täglich wächst, nehmeii die Ruinen r.:: Arsuph einen bedeutenden Platz ein. Um zu ihnen zu ge- ';en. muh man die herrliche Kolonie Herzliah passieren, jene ^erne jüdische Siedlung, die wegen ihrer Schönheit und des .'.ernsten Baustils und ihrer raschen Entwicklung zur Stadt anntgeroorben ist. Eine halbe Stunde Wegesj von diesem i izenüen Städtchen, in der Richtung zum Meere, gelangt man einem unterirdischen Geheimgang, der noch von den Römern, iv? sie über Palästina schalteten und waltften. für strategische i;::5 Kundschasterdienstzwecke gebaut worden ist. Dieser unteri.'ische Tunnel ist über einen Kilometer lang, über überaus »,-drig. Die Luft in diesem Geheimgang ist stickw-seucht. und ist fast unmöglich, den Tunnel in seiner ganzen Länge zu kassieren. Abgesehen davon, daß es nur wenige Menschen gibt, die Stickluft in diesem unterirdischen Bau für die Dauer aushalten könnten. Der amerikanische Konsul hat vor nicht ünger Zeit eine Wette abgeschlossen, daß er die ganze Strecke bis ans Ende des Tunnels zurücklegen werde. Er verlor die L.-ctte, denn auch er muhte umkehren, weil er plötzlich ein beklemmendes Würgen im Halse verspürte, das ihnlzwang, rasch an die Luft zu gehen. Dah sich unter solchen Umständen bei den Arabern der um So» Tunnel befindlichen Siedlungen ein ganzer Legendenkreis gebildet hat, durch welchen die Unmöglichkeit, , den Tunnel -cbendig zu durchschreiten, erklärt werden soll, ist begreiflich. Eine sylche erzählt: „Der römische Tunnel wird von dem furchtbaren Ungeheuer Tcbi bewacht, einem Untier mit blitzenden Augen, deren Glanz io intensiv und scharf ist, dah er in der isinsterhen Nacht die ganze Gegend hell beleuchtet. Wer von diesem Blick getroffen Ortsgruppen! Zahlt eure Beiträgle! a'ird, wird bewuhtlos. Biele Menschen, besonderä Frauen und ".der, haben unter diesem lähmenden Blick der Augen des lebi dauernden schweren Schaden daoongetragenl. Wiederholt . urve eine Jagd auf dieses Tier unternommen, zahllose Schüsse urden abgegeben, so oft sich das Untier in ber[ Nacht zeigte, ne es zur Streche zu bringen. Denn Debi zieht sich in den -annel zurück, und hier ist er unnahbar. Ein Reisender, der, e viele vor ihm schon, in Begleitung von ortskundigen Arabern Ich den Tunnel schreiten wollte erzählt, dah er pnter Führung r Begleiter ein großes Stück Weges sich durch den niedrigen achten Geheimgang durchgezwängt hatte, als pliftzlich die zwei aber ein förmliches Wahnsinnsgeheul ausstiehen: „Dort kommt bi mit seinen blitzenden, das Hirn lähmenden Augen!" und :hezu ohnmächtig vor Schreck wurde kehrtgemacht und rasch bten wir dem Ausgang zu." Nicht weit von diesem Tunnel liegt das historische Dorf ,'uph. oder, wie die Araber es nennen, „El charam Ali Ibn lim", das heißt, das Heiligtum des Ali Ibn Alim. In einem nfjen, breiten Hof, umgeben von vielen Zimmern, befindet sich Grab dieses Ali Ibn Alim, geschmückt mit einem großen -irmornen Grabmal. An einer der Wände des Mausoleums ein schwarzer Stein, mit einer Glasur überzogen, an welchen i) folgender Aberglaube knüpft, der allerdings die Hüter des »abinals schon reichgemacht hat. Jeder Besucher des Grabmals muh einige Schritte vor iem wundertätigen Stein stehenbleiben und muh mit gelassenen Augen und vorgestreckter Hand sich dem Mausoleum lern. Auf diese blindekuhspielartige Weise tastet er sich vor. n er das Glück, dah er mit seiner Hand den schwarzen Stein :il, so ist es ein Zeichen, dah er frei von Sünden ist und sein , lautes Unternehmen auch gelingen werde. Ist er aber vom i-cch verfolgt, so wird er sich einige Male im Kreise irrend umdrehen, ohne mit der vorgestreckten Hand den schwarzen -iem zu berühren. Das ist dann das böse Zeichen, dah seine ‘Ic mit einer Sünde belastet ist und er Buhe tun muh, bevor irgendein Geschäft unternimmt. Die werktätige Reue besteht uin, am Grabe des heiligen Ali Ibn Alim zu beten und zu ^uien Gunsten entsprechend den eigenen Vermögensoerhältnissen -enden zu leisten. Man sieht, man hat es hier mit einer Art -ourdes in orientalischer Aufmachung zu tun. Ueber Ali Ibn - 'im erzählt übrigens die Volkssage, daß er Derwisch in Arsuph gewesen sei. Als die Aegypter mit ihren mächtlgen Armeen )as Land überzogen und Arsuph belagerten, stellte sich der verwisch ganz allein auf die Stadtmauer und beschützte die Stadt vor dem Feind. Interesiant ist, daß ein Gelehrter der Meinung Ausdruck gab, dah die Grabstätte Ali Ibn Alims in Wirklichkeit das Grab de» Priesters Eli, der zur Zeit der Richter gelebt hat, fei. Es ist jedoch ohne Zweifel hier eine Verwechslung unter laufen, die auf den Gleichlaut der beiden Namen zurückzuführen ist. - — Vorzugsrente für Anleihe-Mbesiher Nachstehend sei allen Rechtsunkundigen und Hilfsbedürf: tigen, denen als Altbesitzern von Anleihen des Reichs und der Länder Anleiheablösungsschuld und Auslosungsrecht gewährt wurden, ein Hinweis auf die vielfach noch unbekannte Möglichkeit des Bezuges einer Borzugsrente gegeben. Das Recht auf die Borzugsrente setzt voraus, dah dem Anleihegläubiger ein Auslosungsrecht zusteht: das Auslosungsrecht muß er entweder selbst als Anleihe-Altbesitzer oder als Rechtsnachfolger seines verstorbenen Ehegatten oder eines verstorbenen Verwandten ersten Grades lEltern, Kinder), dem das Auslosungsrecht als Anleihealtbesitzer gewährt worden ist, erlangt haben. Wer im letzteren Falle das Auslosungsrecht von seinem Bater oder seiner Mutter erlangt hat, erhält jedoch die Vorzugsrente nur, solange er nicht volljährig ist, es sei denn, dah er wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen dauernd erwerbsunfähig ist. Die weiteren Voraussetzungen für die Vorzugsrente sind, dah der Anleihegläubiger bedürftig ist, im Inlande wohnt und _ Deutscher Reichsangehöriger ist. Bedürftig ist eine Person, deren Jahreseinkommen den Be trag von 1000 Reichsmark nicht übersteigt, Maßgebend ist das Einkommen des Kalenderjahrs, das der Stellung des Antrags auf Gewährung der Vorzugsrente vorhergeht. Bei der Berechnung des Einkommens bleiben auher Ansatz: 1. Leistungen, die ein anderer auf Grund gesetzlicher Unter Hallspflicht oder ohne rechtliche Verpflichtung gewährt, sofern er nicht als Ehegatte, als geschiedener Ehegatte oder als Verwandter aufsteigender Linie unterhaltspflichtig ist. und die Leistungen ohne Gefährdung seines eigenen stan desgemähen Unterhalts gewähren kann: 2. Versorgungsbezüge von Kriegsbeschädigten und Kriegs Hinterbliebenen; *~ :!. Renten der Reichsversicherung <Knappschastspensionen usw.); 4. Vorzugsrenten, die auf Gründ dieses Gesetzes gewährt werden. Die Vorzugsrente beträgt im Normalfall 80 Prozent des Nennbetrages des Auslosungsrechts, auf Grund dessen sie gewährt wird, für eine Person jedoch höchstens 800 RM. jährlich Der Anleihegläubiger kann eine erhöhte Vorzugsrente erhalten. wenn er endgültig auf das die Dorzugsrente begründende Auslosungsrecht und Anleiheablösungsschuld in gleicher Höhe verzichtet. Der Rentenberechtigte erhält' also das Auslosungsrecht auch dann nicht zurück, wenn die ihm gemährte Vorzugsrente später wegsällt. Die erhöhte Vorzugsrente beträgt 100 Prozent des Nenn betrages des Auslosungsrechts, höchstens jedoch 1000 RM. jährlich. Hat der Gläubiger zur Zeit des Verzichts auf Auslosungsrecht und Anleiheablösüngsschuld das 60. Lebensjahr bereits vollendet, so beträgt die erhöhte Dorzugsrente 120 Prozent des Nennbetrages des Auslosungsrechts, höchstens jedoch 1200 RM. jährlich. Die Dorzugsrente wird portofrei gezahlt. Tie Zahlung erfolgt im voraus, und zwar, wenn der Iahresbetrag der Rente 100 RM. übersteigt, in zwei gleichen Teilbeträgen halbjährlich, im übrigen einmal jährlich. Ueber die Vorzugsrente stellt die betreffende Schuldenoerivaltung eine Urkunde aus. Auslosungsrechte, auf Grund deren eine 80prozentiye Vorzugsrente gewährt wird, nehmen während der Dauer der Vorzugsrente an der Ziehung nicht teil. Soweit bereits Auslosungsscheine ausgestellt sind, sind sie bei der Reichsschuldenverwaltpng für diese Zeit zu hinterlegen: im Reichsschuldbuch eingetragene Auslosungsrechte werden für die gleiche Zeit von Amts wegen gesperrt. Smpsönger einer erhöhten Borzugsrente sind infolge ihres Verzichts auf das Auslosungsrecht von der Teilnahme an der Ziehung endgültig ausgefchlosien. 321