Der Schild
- Journal
- Der Schild
- Volume
- 8 (1929)
- Issue
- 31 (2.8.1929)
- Date
- 1929-08-02
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Antisemitisches Allerlei . Xer Nationalsozialist Ley occurtcilt. Ter nationalsozialistisch« Landtagsabgeordnete und verantwortliche Redakteur des „Westdeutschen Beobachter". Tr. Robert L e y, hatte sich vor dem erweiterten Schöffengericht ryeaen Beschimpfung der jüdischen Religionsgemeinschaft und Aufreizung zum Klassenhaß zu verantworten. Der Angeklagte hat in zwei sensationell 'aufgemachten Artikeln vom 26. und 27. Oktober vorigen Jahres die Behauptung aufgestellt, daß der Primaner Daube durch die Juden geschachtet worden sei, und diese Ausführungen durch ein blutrünstiges Bild erläutett, das die Unterschrift trug: „Ein jüdischer Ritualmord." Ley hatte sich bisher unter Berufung auf feine Immunität, die inzwischen aufgebpben worden ist, jeder gerichtlichen Verfolgung entzogen. Der Angeklagte trat einenoölligen Rückzug a n. Er behauptete u. a., datz er keineswegs von fanatischem Hatz gegen die Iudenschaft beseelt sei. In den inkriminierten Artikeln habe er eine orthodoxe jüdische Sekte, aber nicht die jüdisch« Religionsgemeinschaft beschuldigen wollen. Der Borsitzende erklärte, datz eine solch« Ausfasiung aus den betreffenden Artikeln nicht zu entnehmen sei. In seinem Plaidoyer erklärt» der Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ranker, datz die betreffenden Artikel im Sinne des Gotteslästerungs-Paragraphen aufgefatzt werden müssen. Die Beschimpfung müsse darin erblickt werden, datz der Ritualmord als Einrichtung und Brauch . der jüdischen Religion hingestellt worden sei. Anstatt einer verwirkten Gefängnisstrafe von zwei Monaten beantragte er eine Geldstrafe von 1060 Mark. Da» Gericht verurteilte den Angeklagten gemäh dem Antrag de» Staatsanwalt» wegen Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft und Aufreizung zum Klassenhotz zu einer Geldstrafe von 1000 Mark und Tragung der Gerichtskosten. Außerdem werden die zur Herstellung der inkriminierten Artikel notwendigen Platten, und Formen eingezogen und unbrauchbar gemacht. In der Begründung wird hervorgehvben. datz der im „Westdeutschen Beobachter" erschienene Artikel eine schwere Beleidigung des Judentums nach seiner religiösen Seite hin bedeutet. Die jüdischen Synagogengemeinden genießen in vollem Umfang den Schutz des Paragraphen 166. Fahl man die Artikel und das Bild zusammen, so ergibt sich insbesondere aus der Roheit und Gruseligkeit der betreffenden Abbildungen, datz nicht nur eine Mißachtung der jüdischen Synagogengemeinden, sondern. auch eine Beschimpfung der jüdischen Religion oorliege. Der offizielle Ritus der vom Staat« anerkannten jüdischen Synagogengemeinden enthalte keine Pestimmung, aus der man die Beschuldigung eines Ritualmordes ableiten könne. Das Gericht ist natürlich der Ansicht, datz, weil die jüdische Synagogenaemein- . den vom Staate geschützt werden, die Frage des Ritualmordes im verneinenden Sinne beantwortet werden müsse. Rur weil der Angeklagte noch unbestraft sei, habe das Gericht statt der verwirkten zwei Monate Gefängnis auf eine Geldstrafe erkannt. <Ita.) Beleidiger Ralhenau». Die Große Strafkammer in Rassel verhandelte in der Berufungssache des Dekans Gustav Lehr aus Gladenbach und des Buchdruckereibesitzers und Schriftleiters des „Kasseler Sonntagsblatt" Jacob Schwarz aus Rassel. Beide Angeklagte waren am 15. April vom, erweiterten Schöffengericht aus § 7 des Republikschutzgesetzes wegen Beschimpfung des ermordeten Reichsministers Walther Rathenau zu je drei Monaten Gefängnis mit dreijähriger Bewährungsfrist gegen eine Butze von 500 Mark verurteilt worden. Dekan Lehr hatte in einer im „Rasseler Sonntagsblatt" erschienenen Reiseschilderung Rathenau beschimpft und ausgeführt, datz der Kaiser zwar abgetreten sei, daß aber ein unsichtbares Kaisertum, nämlich die jüdische Hochfinanz, in Deutschland herrsche; somit sei die Monarchie für Deutschland die gegebene Siaatsform. — Die Strafkammer sprach den Angeklagten Schwarz frei, da Schwarz geltend ge- >macht habe, daß er die große Artikelreihe nur am Anfang gelesen habe. Gegen Dekan Lehr bleibt es bei dem Erkenntnis des Schöffengerichts mit der Mindeststrafe von drei Monaten Gefängnis; die Geldbuße wird ihm erlassen. Die Hakenkreuzlerhetze i» Schleswig-Holstein gerichtlich gebrgnd markt. Die Hakenkreuzler behaupten, datz sie an den Bombenattentaten in Schleswig-Holstein unschuldig seien. Bom Schiss-- fengericht zu Stade ist erst i» diesen Tagen anläßlich der Berurteilung de» Nationalsozialisten Wolfram wieder festgestellt worden, wie aufreizend sich hie Agitatoren der Hakenkreuzler betätigen. In der Begründung des Urteil» heitzt es u. a.: 254 „In zioei Versammlungen in Stade und Drochtersen t der Angeklagte in bezug auf die deutsche Republik den A . druck „Iudenrepublik" gebraucht. Denn der Angeklagte mein, das Reichsgericht habe diesen Ausdruck für straffrei erklärt, o irrt er sich. Roch im Jahre 1028 hat der 2. und 3. Strasse:- it des Reichsgerichts festgestellt, datz eine Aeutzerung wie „Iud.,-,- republik" den Tatbestand der Beschimpfung erfüllen kann. T t Wendungen: „Ein Jude aus Galizien kann bei uns Reichsfina - minister werden. Wechselfälschungen werden nicht bestraft",-aus den Reichsfinanzminister Dr. Hilferding gemünzt, treffen diesem Zusammenhang, da sie gegen ein Mitglied der republikanischen Regierung gerichtet sind, die Republik selbst." Thüringische Staatsleistung für Rabbinerbesoldung. Der thüringische Landtag verabschiedete den Etatvoransch g über die Staatsleistungen an die Kirche. Bon der Gesamtausgabe in Höhe von 3 460 000 Mark erhalten die katholische Kirue 55 000 Mark und die jüdische Kirche als Beitrag zu den Diei bezügen der Landesrabbiner in Eisenach und Meiningen 5buu Mark, während 3,4 Millionen Mark der evangelischen Lande Kirche zuflietzen. Diese Leistungen werden sich aber in Zukm i noch wesentlich erhöhen. Der Abgeordnete Dinier, der weg- , seines Kampfes gegen die katholische Kirche aus der national sozialistischen Partei ausgeschlossen worden ist. hielt im Land tag eine Rede, in der er ausführte, die heutige Kirche sei nich: andere», als eine jüdisch-christliche Kirche, eine jüdisch-römis. Diktatur. Tritt der Pogromheld Semenow wieder auf? Im-Zusammenhang mit der akut gewordenen Gefahr kri. gerischer Verwicklungen zwischen Rußland und China melde! die „Boss. Zeitung" vot kurzem: „Moskau fürchtet, idatz di-, roten Truppen gezwungen sein werden, eine Art Guerillakric gegen die weitzgardistischen Truppen des Generals Semenow -u führen." Wilhlem Reumann, der Propagandachef der „Boss. Ztg. suchte den ehemaligen tschechoslowakischen Generalstabscke- Gajda, der sich noch jetzt General der russischen Legionen nenn', aus. um ihn über die Persönlichkeit Semenows zu befragen. Gajda berichtete: Semenow wurde von Kerenski nach Sibirien geschickt. Er „arbeitete" dort, bis der bolschewistische Umsturkam,!und machte sich dann selbständig. Er sammelte Kosake: und Tschungusen um sich, die das ärgste Räubergesindel wäre: , das man sich vorstellen kann. Die Japaner schützten ihn. Be sonder» hatte «» Semenow auf di« Juden abgesehen und scheute keinen Mord, wenn er reich« Beut« vor sich sah. Das Bild Semenows wird ergänzt durch eine Schildern» des französischen Generals Maurice Ianin, dessen Tagebüche vor kurzem erschienen sind. Auf Wunsch Masaryks und Benesck und auf Befehl »des französischen Generalstabs übernahm er 1918 das Oberkommando über die alliierten Truppen. Er ist mit Semenow wiederholt in Verbindung getreten und nenn: . ihn offen einen „Schützling der Japaner". - Ihm erzählte Seme now: „ ... Ich habe sie festhalten lassen und wollte sie au zweiten Tage hinrichten. Auf einmal macht irgendein Jude, der be den Amerikanern in Chabarow beschäftigt ist. Krawall, i* dürfe mir so etwas nicht erlauben. Darauf habe ich selbftve. stündlich das getan, was auch Sie an meiner Stelle getan hätten: ic lietz die Leute noch am felbeii Tage hinrichten. Es war das so ähnlich wie mit den Leuten von der schwedischen Sanitäts s Mission, die ich auch erschießen lieh. Das waren deutsche, Spione." — Gajda wie Ianin schätzen das Vermöge- ' Semenows, das er sich durch Raub zusammen gescharrt hat. auf viele Goldmillionen. «ntisemittsche Lehrer ln Minsk entlassen. Drei Lehrer der Handwerkerschule in Minsk wurden wegc, systematischer antisemitischer Verfolgung der jüdischen Schüler aus dem Dienst entlassen. Helgoland nicht antisemitisch Zu der vom „Berliner Tageblatt" veröffentlichten Mi! teilung über angeblich antisemitische Agitation aus Helgoland dre auch von uns übernommen wurde, gibt die Gemeindeuna Badeverwaltung bekannt, datz über diese Borgänge in der Gc meindevertretung verhandelt wurde. Aus einer Entschlietzunp die in der betreffenden Sitzung angenommen wurde, geht her vor, daß die Helgoländer Gemeinde- und Badeverwaltung inach wie vor ablehnt, ihre Gäste nach Partei oder Konfession zn gliedern. In Helooland ist", wie e» in der Entschlietzung heitzt „jeder herzlich willkommen, der Erholung sucht."