Der Schild
- Journal
- Der Schild
- Volume
- 8 (1929)
- Issue
- 28 (12.7.1929)
- Date
- 1929-07-12
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Ost. und ffleftpreu&en hofft, auch für die kommende Zeit hingebungsvolle Arbeit im Sinne des RjF. leisten zu können. Die Beziehungen zu den Gemeinden und anderen jüdischen Organisationen, insbesondere auch zu dem Tentralverein. waren gute und freundnachbarliche. Eine Reihe von Kameraden verfügt über einflußreiche «emter sowohl in den Gemeindeverwaltungen und -Vertretungen als auch im Centralverein. An vielen Orten der Provinz besteht ein gutes Verhältnis zu den einzelnen Kriegsteilnehmerorganifationen der verschiedensten Richtungen. Die Ortsgruppe Königsberg unterhält eine Sportgruppe deren Leitung in den bewährten Händen des Kameraden Alex Wolff liegt und dem der Kamerad Erwin Sandelowfky und der Iungkamerad Hugo Bartnitzki zur Seite stehen. Es herrscht ein sehr reges Leben in der Sportgruppe, die eine Turn-, Fußball- und Tennisabteilung hat und in regelmäßigen Abständen Uebungsabende abhält. Während des Sommers wird in der Hauptsache Leichtathletik und Tennisspiel getrieben. Die Tennisabteilung zählt bereits 40 Mitglieder. Es existiert außerdem eine Reitgruppe, die im Winter allwöchentlich einen Reitabend veranstaltet. Sie ist durch den sehr arbeitsfreudigen stellvertretenden Borsitzenden der Ortsgruppe, Kameraden Seelig. ins Leben gerufen worden. Es wurden verschiedentlich Musikreiten veranstaltet, die großen Anklang fanden. Der Landesverband Ost- und Westpreuhen steht insofern auf besonders schwierigem Posten, als er infolge der Abgeschnürtheit Ostpreußens vom Reich nirgends Grenzsüylung mit anderen Landesverbänden hat. Trotz dieser Isolierung besteht aber eine innige geistige Verbundenheit zu den RjF.-Gruppen im Reich, und der Landesverband Ost- und Westpreußen wird es sich stets angelegen sein lasten, trotz der jetzt vorhandenen politischen Grenzen geistige Brücken zu den Kameraden im Reich zu schlagen. Das Konkordat in Italien — und die italienische gubeoheii Der Regierungschef Italiens, M u f f o l i n i, hat vor kurzem gelegentlich des Empfanges des ITA.-Direktors Herrn Jacob Landau diesem gegenüber die Versicherung abgegeben, daß das zwischen dem Römischen Staate und der Katholischen Kirche geschlossene Konkordat die Lage der jüdischen Gemeinschaft in Italien womöglich noch verbessert. Ungeachtet dieser Bersicherung macht sich in den verantwortlichen Kreisen der italienischen Iudenheit hinsichtlich der Auswirkungen des Konkordats eine starke Besorgnis geltend. ,Der Abschluß des Konkordats wird als ein Wendepunkt in der Geschichte der italienischen Iudenheit und als ein Ereignis von Bedeutung auch für die Juden der ganzen Welt angesehen. Alle Leiden d.sr Juden im Mittelalter waren auf die Tatsache zurückzuführen, daß der Kirche Macht in den Dingen des Staates eingeräumt wurde, und daß das Kanonische Recht gegenüber dem weltlichen Gesetz Geltung hatte. Emanzipation und politische Gleichberechtigung wurden von den Juden Italiens erst nach der Trennung der Kirche vom Staate errungen. Das jetzige Konkordat nun, das den Status der Katholischen Kirche innerhalb des Staate» wieder befestM, bedeutet in dieser Hinsicht einen Rückschritt. Die Erklärung Mustolinis, daß die nichtkatholischen religiösen Gemeinschaften auch nach dem Konkordat der Katholischen Kirche gegenüber gleichberechtigt seien, stimmt mit der Wirklichkeit nicht überein. In mehreren wichtigen Punkten, wi? im Erziehungswesen und im Eherecht, ist die Katholische Kirche sehr im Vorteil gegenüber den nichtkatholifchen Gemeinschaften. Der Staat anerkennt z. B. eine Ehe schon als gültig, wenn sie von einem katholischen Priester gemäß dem Kanonischen Gesetz vollzogen wird: auch Trennungen solcher katholischer Ehen werden von rein kirchlichen Gerichten erledigt. Ehen nichtkatholischer Religionen werden aber nach dem Zioilgesetz geschlossen, die Priester fungieren nur als Zelebranten. Ein noch größerer Unterschied besteht bei Ehetrennung. Wenn ein Eheschluß durch einen Rabbiner vollzogen wird, kann nur das Zivilgericht eine solche Ehe trennen, während bei Ehen, die durch einen katholischen Priester geschlossen werden, nur eine von einem kirchlichen Gericht gemäß Kanonischem Gesetz ausgesprochene Trennung als gültig anerkannt wird: so kann z. B. das Kanonische Gesetz gewisse Fälle von Ehetrennung sanktionieren, die nach italienischem Zivilgesetz nicht zugelassen sind. Den Juden wird es schwerer gemacht, eine Scheidung, besser gesagt, Trennung einer Ehe durchzuführen, als den Katholiken. Hierin steht Italien einzig in der Welt. Weder die Katholische Kirche, noch das Zivilgesetz lassen eine Ehescheidung zu, aber die Katholische Kirche darf in besonderen Fällen eine Trennung der Ehe aussprechen. In dieser Hinsicht ist das Zivilgesetz noch viel strenger als das Kanonische Recht. - Die Jüdische Gemeinde ist an die Regierung mit dem Er-- suchen herangetreten, den Rabbinern zu erlauben, Ehen, ähnlich wie im Kanonischen Gesetz vorgesehen, zu trennen: das Berlangen wurde zurückgewiefen, damit nicht der Anschein erweckt werde, daß die Jüdische Kirche den gleichen Status wie die Katholische Kirche besitzt. Die katholischen Kreise beharren darauf, daß die Katholische Kirche die einzige Staatskirche ist und daß die anderen Kirchen nur geduldet sind, wobei diese Kreise erklären, daß die Aenderung der Bezeichnung „geduldet" I in „anerkannt" in Wirklichkeit die Sache nicht anders macht. Auch die Lage im Erziehungswesen der Juden hat sich ver schlechtert. Die italienischen-Staatsschulen sind katholssche Schulen. Früher einmal konnten jüdische Kinder Staatsfchulen besuchen, ohne in religiöser Beziehung Gefahren ausgesetzt zu sein. Die Schulen warennoch weltlich. IW aber setzte -der damalige faschistische Unterrichtsminister Prof. Gentile ein Unterrichtsgesetz durch, das die Schulen in katholische Institutionen umgewandelt hat. Artikel 3 dieses Gesetzes besagt, daß „das Lehren christlicher Doktrin? gemäß der durch die katholische Tradition gebildeten,Form Basis und Ziel des elementaren Unterrichtes in allen seinen Stadien ist". Demzufolge setzten jüdische Eltern, die ihre Kinder in die Staatsschulen schickten, diese dem katholischen Einfluß aus. Befreiung von der Teilnahme am Religionsunterricht löst das Problem nicht: denn gemäß dem Gentile-Gesetze sind auch die Gesangsstunden religiöser Musik gewidmet, und auch der Unterricht in Italienisch wird dazu benutzt, um die Helden und Märtyrer des katholischen - Glaubens zu verherrlichen. Im Geschichtsunterricht wie in den meisten anderen Fächern sind die Lehrer angewiesen, soviel wie möglich religiöse Thensen zu behandeln. So ist der gesamte Unterricht in den Staatsschulen vom katholischen Geiste durchtränkt. Die wiederholten Bemühungen der italienischen Juden, irgendeine erleichternde Maßnahme bei der Regierung durchzusetzen, blieben immer erfolglos. Womöglich wurden jüdische Schulen eröffnet, die das Unterrichtsprogramm der Regierung befolgten, dabei die jüdische Religion pflegten. Die Regierung wurde ersucht, diese Schulen finanziell zu stützen: aber obwohl Prof. Gentile im Jahre 19SJ5 dem inzwischen verstorbenen jüdischen Senator Polacco das Versprechen gab, diese Schulen zu subventionieren, ist dies bisher in keinem Falle geschehen. Damals schilderte Senator Polacco in einer bewegten Rede im Senat die schwere Lage der jüdischen Eltern und jüdischen Kinder und rief: Ihr macht aus den Schulen Zentren religiösen Proselytentums! Das religiöse Bewußtsein der jüdischen Kinder. wird verkrüppelt, die Kinder werden ihren Familien entfremdet. Wir italienischen Juden die stets Vaterland und Glauben als. eine Einheit angesehen haben, fühlen jetzt, daß in diesem Lande Gleichberechtigung und. religiöse Toleranz vernichtet werden. Das ist moralischer Pogrom, der nicht weniger schrecklich ist als physischer Pogrom, wie er von fanatischen Massen rückständiger Länder veranstaltet wird! So weit Polacco. Die jüdische Gemeinschaft in Italien ist die äljeste in Europa. Ihre Beziehungen zu der nichtjudischen Bevölkerung waren stets freundschaftlich, ja intim. Die Juden bilden hier einen so kleinen Prozentsatz der Bevölkerung, daß Italien eines der wenigen Länder gewesen ist. die eine Iudenfrage nicht kennen. Bor zehn Jahren wäre ein Vorschlag, jüdische Sonderschulen zu errichten, als absurd angesehen worden. Heute erscheint die Errichtung jüdischer Schulen als der einzige Weg. um die italienische Juden- - heit vor dem Untergange zu retten. Aber der Gedanke, ein.+ eigenes jüdisches Schulwesen zu errichten, ist angesichts der kleinen Zahl» von Juden in Italien auch ein finanzielles Pro blem. In Rom. das die größte jüdische Gemeinde Italiens beherbergt. kann die jüdische Schule nur 250 Kinder aufnehmen: mehr als 1000 jüdische Kinder müssen allgemeine Schulen besuchen. Die Führer der italienischen Juden wissen nicht Rat. Würde, wie Mussolini behauptet hat, die jüdische Gemeinde wirklich den gleichen Status wie did Katholische Kirche haben, so müßte der Staat für den Unterhalt jüdischer Schulen zumindest in den größeren Gemeinden sorgen. Bielleicht befürchtet die Regierung, daß dann auch die Deutschen in Südtirol auf Unterstützung ihrer Schulen Anspruch erheben würden. Es würde jedoch nicht das gleiche sein, weil die jüdischen Schulen italienische Schulen sein würden, mst.dem einzigen Unterschied, daß statt der katholischen die jüdische Religion gelehrt wird. Die katholischen Schulen und auch die katholische Geistlichkeit werden durch Steuern erhalten, zu denen die Juden beitragen: die Juden haben deswegen ein Recht darauf, daß der Staat ihre Schulen finanziell unterstützt. Es herrscht hier das Gefühl^vor, daß diese Frage die Zukunft des Judentums in Italien berührt und darum eine Angelegenheit fei. die der Iudenheit in der ganzen Welt nicht gleichgültig fein sollte. Würde die Weltjudenheit über die wirklichen Tatsachen aufgeklärt sein, sie würde nicht beiseitestehen und nicht.zulasten wollen, daß das italienisch« Judentum verschwindet. ' 23 l