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Der Schild · 1929-06-14 · 24 (14.6.1929) · p. [Seite]

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Journal
Der Schild
Volume
8 (1929)
Issue
24 (14.6.1929)
Date
1929-06-14
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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i Erschein» wöchentlich, qtbomnenuntftptcfft M.1.SÜ vierteljLhri. anrschl. Postbestell-eld Herausgeber und Verleger: Rerchsbund iSblich. Frontsoldaten E. V. Der Gchlld kommt Freitag, morgen durch da» Post, reitunqsamt zu» Versand. Für Aufnahme und Rück, sendung unverlangt «Ingesandter Manuskripte wird kein« TewS-rr gelelster. > ZEITSCHRIFT FRONTSOLDATEN E-V VUMlt -4lnzetW«-E»«ch»» d»rch M. «S«Ml Der«» « «. Vsumeß^f Ü. Verlag und ÄbtHelgenverwaltuag. Tel^' «ollen darf »041—<2. An,eigens chlu^Bsde» Son nabend für die «höchste erscheinend« «um»». Lnheigenrerte, die big zu siele« Tage nicht bei imf eingegangen Knd» weesten in der daranfsolgenden «nmrner ausgenoarmen. DerantwortÜch —kör den EnzelgenteL t> *•!*. Vin. .W^igenie» Rümmer 24 «Berlin, 14. Juni 1S2S 8. Jahrgang •O 1 „Unsere lieben Iungens" Der Bremer Hakenkreuzprozeh — Erhöhung der Gefängnisstrafen bei zwei Angeklagten die übrigen freigesprochen!!! — Völkische Propaganda im Gerichtsgedaude i > Zn dem Berufungsprozetz gegen 7 Nationalsozialisten, di« sich wegen de« Ueberfalles aus den brasilianischen Konsul in Bremen (sie hatten ihn sür einen Juden gehalten) zu verantworten hatten, erkannt« das Gericht bei zwei Angeklagten aus Erhöhung der Gefängnisstrafen, die übrigen sprach es im Gegensatz zur Borinstanz aus Mangel an Beweisen frei. Ter Zuhörerraum wimmelte von Nationalsozialisten. die leilireise mit dem Hakenkreuz erschienen waren. Kein Einspruch des Gerichts Nur als ein Nationalsozialist sich bei der Schilde rung der Heldentaten seiner Freunde durch den Staatsanwalt de» Zwischenruf erlaubte: „Das schadet doch gar nichts!", wurde der Mann sofort i» S4stündige Hast abgesührt. In der Pause legten die Angeklagten im Gerichtsgebäudr überall Flugblätter mit Einladungen zu emd^nationalfozialistischen Versammlung aus, wie sie es auch bri der ersten Verhandlung gemacht hatten. Ter Vertreter der Staatsanwaltschaft, erster Staatsanwalt Tr. Trechsler. betonte in seinem Plädoner. dass sämtliche Angeklagten zweifellos der Mittäterschaft überführt seien. Tie Taten wären nicht nur bedauerlich, sondern auch verwerflich. Gegen eine Zuspitzung des politischen Kampfes sei schwer etwas zu unternehmen, gegen Exzesse aber in ü s s e r ü "ck s i ch t s l o s d u r ch g e g r i s s e n w r r - d e ii. Tie Ordnung des Staates sei gefährdet, darum beantrage er. es bei den Strafen der B o r i n st a n z zu lassen und nur sür die schwerer belastete)! Angeklagten Brandt und Eberlcin auf eine Z u sa tz st ra se zu erkennen. Nechtsanwalt Tr. A b r a h a in. als Vertreter der Nebenkläger, führt aus, wo es sich um Ehre und Leben handele, wie hier, spiele leicht kleinlich wirkender Vermögensschaden keine Noile. Trotzdem der Zeuge W. besonders schwer geschädigt sei. beantrage er keine Butze. 'Tie Nebenkläger wollten nur Gerechtigkeit. keine Nache. Ter Verteidiger Tr. Mahlstedt sucht die UebersäIle als harmlose Schlägereien hinzustelle», die W von den Juden ausgebauscht seien. Er beantrage Freispruch. Nechtsanivalt Tr. Frank benutzt den Gerichtssaal, um eine »atiönalsozialistische und antisemitische Agitationsrcde vom Stapel zu lassen. Er nennt die Angeklagten mehrfach „unsere lieben Jungen»", betont aber, datz seine Partei mit den Taten nichts zu tun habe. Tie N. S. T. A. P. habe auf die T U fofort | mit der AuflösungderOrtsgruppe reagiert. >Diese „Auslösung" hat die Ortsgruppe nicht gehindert, wenige Tage später geschlossen zu einem Hitler-Vortrag nach Oldenburg zu fahren! Tie „Auslösung" verfügte der Gauleiter Röver. den die Völkisch« Freiheits-Partei als „den schlimmsten Provokateur im Gau" bezeichnet. Seine Erklärung — nichts mit den Vorfällen zu tün zu haben — ,-fei „unwürdig und verwerflich, echt siövrr!") Auch Tr. Frank verlangt Freispruch, eventuell ganz geringe Strafen mit Bewährungsfrist. ' Tie Strafkammer verkündet nach 2'^slündiger Beratung: Brandts Strafe wird um 2 Monat« auf 6 Monate, diejenige Cberleins um l Monat auf 5 Monate erhöht. Beide haben die auf sie entfallenden Gerichtskosten zu tragen. Ti« übrigen Angeklagten werden mangels Beweisen sreigesprcchen. Tas Ge richt habe sich dem Urteil der ersten Instanz nicht mischlietzenl können, die Angeklagten stehen zwar unter dringendem Tier dacht. jedoch sei der Beweis nicht restlos geglückt. Das freisprechend« Urteil wird die Nationalsozialisten zweifellos nur ermuntern, mit ihren Rowdqtaten fortzufahren, hat doch nicht einmal in Verurteilung in erster Instanz die Herr- Kameraden erneuert rechtzeitig das zum 1. Juli 1929 I

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