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Der Schild · 1929-03-22 · 12 (22.3.1929) · p. [Seite]

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Journal
Der Schild
Volume
8 (1929)
Issue
12 (22.3.1929)
Date
1929-03-22
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Erich»««» ^SchenMch 3bonnem«ntft>r«U M.1.^ o-erreNützr». an»1cht Po»»- desteügeld tzeraitAgeder und Verleger- RerchLbund,ü- -«sch. Frrmklo^nten E P DerS tilb kommt 5te tag morgen durch b-it Post, zettunakamt zum Perland. Für «ufno «e und R <f* sei'bun^ uno^ilongt »Inge, sandtet Manuskript wirb kein- Gewü r geleistet ÄUemra« nre'qen.ÄnnaKme durc» «t. PenTk' P-rlin W 35. 9 vmes o \ Perlaq und Anreisennerma >un?. Lei.; Rollenders 6^4» — 42. inre'qen'chutz:.-^ede« Sonnabend für die nüchitench» nende «Nummer. Inreraen'ene. ^»e di» n «eiem Tage nicht de' unt mqeaanqen lmd. werde» i der daroutsotqender Nummer outaenommerr. PeranNvortlrch iür den Anrerqemetl tz. Soge. - Din .P>-'st-n »e Rümmer 12 Perlt«, 22. März 1929 8. Jahrgang Zehn Jahre jüdisches Mmderhettenrecht Der ungenügende Schutz der Verträge Als vor nuvmehr zehn Jahren die FriedensKonscreii', in Paris die Vorarbeiten fiir den Abschluh der neuen Ver ra; e mit den ehemaligen Kriegsgegnern ausnahm, stellte sich bald die Unmöglichkeit heraus, überhaupt eine Landkarte des neuen Europa zu entwerfen, wen» nicht zugleich die nationalen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa ihr besonderes Statut erhielten Bereits während des Krieges war eine ganze Literatur über diese Frage erschienen: der Moment war gekommen, um die zahlreichen und weitgehende» Wünsche «'I dieser Gruppen zu verwirklichen. Es konnte für einen grohen Teil dieser Staaten keinen, Iweifel unterliegen, dah auch die jüdische Bevölkerung unter . den neuen Rechtsschutz für nationale Minderhciien fallen müssc. Obwohl die Juden in einzelne» Staaten Ost.'uroras minder nationalen Bewegung starken Anteil genomiren halten, war die Assimilierung im Osten weit langsamer vorgeschritten, als im übrigen Europa. Aber auch da. wo sich liest, kulturelles jüdisches Eigenleben entwickeln konnte, muhte den Inden als religiöser Minderheit ein analoges Statut zuteil werden, wie den nationalen Minderheiten im eigentlichen Sinne, Tiefer Standpunkt wurde von jüdischen Delegationen aus de» in Frage kommenden Ländern der Friedenskonferenz^ gegenüber mit Erfolg vertreten. Es wurden Richtlinien fiir den Schutz der nationalen Minderheiten ausgcarbeitet, die zuerst i, dem Vertrage zwischen den alliierten und assoziierten Mächten und Polen niedergelegt wurden, Ter Vertrag, der a n 2 t. Juni INI!» unterzeichnet wurde, sah vor, datz der Tag des Ink a! - trctens der Bestimmungen für den Erwerb des Bürgerrechts entscheidend sein sollte. Die wichtigsten Grundsätze ibim weiter: Gleichheit für alle vor dem Gesetz: freier Gebrauch der Sprache, auch vor Gericht: die Errichtung von Gemeinden, Gotteshäusern. Schulen wurden sreige^eben bei geich„e.ther Verpflichtung des Staates, den Schulen im allgem.inen die selben finanziellen Unterstützungen zükommcn z.i la se», ivie denen der nationalen Mehrheit. Dreizehn Millionen Bewohner des neuen Polen, darunter etwa drei Millionen Jude.,, iiele-i unter dieses Statut, bei einer Gesa i.teinwohnerzah, vo» 27 Millionen Seelen. Reben den allgemeinen Schutzrorschriften des Vertrages wurden (in Artikel 10 und 11) auch ^roci Sondcrbestim.i iiiH.cii für die jüdische Minderheit ausgenommen. Danach konnte» die jüdischen Gemeinden selbständig die Verteilung der Abgaben für die Schulen vornehmen. Sie durften ferner nicht z., Akten gezwungen werden, die eine Berctzung der Salbu h Heiligung bedeuteten, brauchte» am Sabbath nick: vor Gericht gu erscheinen, usiv. Dagegen gelangeH nicht, das bisher Lc stehende Recht dtr jüdischen Geschäftsleute, am Sonntag ihre Läden offenzuhalten, auch für die Iukunft ouircchtzuerhalteu. Mit Ausnahme der erwähirtcif Sondcrbestimmunge» für Polen wurde das Minderheitenftatul. i» die Verträge mit folgenden Staaten <meist wörtlich! übernömuwn: Oesterreich. Ungarn, Tschechoslowakei, Jugoslawien, .Bulgarien. Rumänien. Danzig Griechenland. Türkei und-Hd»Üu>- - Finnland. Litauen. Lettland schlossen zrvar keine' Berlage' ad. verpslichteten sich aber de» Alliierten gegenüber, die Bestimmungen in Aniven düng zu bringen. Tie grohen Hofsnungen. mit denen man hie und da das neue Regime begrühte, haben sich.fiir die Juden der meist.'»» Staaten in noch weit geringerem Bläheverwirklicht, als für die übrigen Minderheiten. Allerdings fällt die bisherige Pe-.i odc des Minderheitenschutzes, zusammen mit einer schwer.» wirischastlichen Dauerkrise, unter der' die Juden weit mehr litten, als alle anderen, und mir Ausbrüchen antisemitischer Instinkte, ivie sie selbst in. der srühcreit, „rechtlosen" Ieit selten waren. Aber selbst wenn'man von diesen Tinge», ablieht, ist die Geschichte des Minderheitenschutzes für die Juden bis heute nur die Geschichte der Vertragsbrüche, soweit ste bekannt ge Kameraden erneuert rechtzeidg daV Schild-Abonnement zum I April 1929

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