Der Schild
- Journal
- Der Schild
- Volume
- 8 (1929)
- Issue
- 1 (4.1.1929)
- Date
- 1929-01-04
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Es ist selbstverständlich, daß der Entwurf mancherlei Aenderungen erfuhr. Wünsche der verschiedenen Länder und religiösen Richtungen muhten Berücksichtigung finden, wenn das Werk nicht von -vornherein der Berdamnnrng ' anhetmfal.en soüte. Im Herdst 19^8 glaubte man. es so weit ge>ördert zu ht»»en. um den Verbänden die Annahme empfehlen zu können. Doch die Hoffnung trog. Unter den vier Fraktionen des preußischen Berbandstages war nicht eine, die dem vorgelegten Entwurf ihre Zustimmung geben konnte. Hierauf soll noch eingegangen werden. Tie Arbeit an dem Verfassungswerk muhte also erneut ausgenommen werden. In der Zwischenzeit hatten sich die süd deutschen Verbände zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, die im März 1928 zur Reichsarbeitsgemeinschaft erweitert wurde, da man erkannte, daß die Lebensfragen des deutschen Judentums nicht mehr Sache einzelner Landesverbände sein könnten, sondern gemeinsame Arbeit erheischten. So ist nun ein neuer Entwurf fertiggestellt worden, über den die preuhische Landesversammlung ihr Votum abgeben soll. Bei der Bedeutung, die die Gründung eines Reichsverbandes für uns deutsche Juden hat, dürste es nicht uninteressant sein, festzustellen, was den ersten Entwurf zum Scheitern brachte und zu prüfen, welche Mängel dem jetzt vorliegenden noch anhaften. In erster Linie' war es das vorgeschlagene Einkammersystem. das mehrfach angegriffen wurde. Tie Verfassung sah nur einen Rat als Verwaltungsstelle vor, dessen Mitglieder von den Landesverbänden delegiert werden so,.ten. Man hatte diesen Weg ge.vählt, weil der Zusammentritt einer aus Urwahlen hervorgegangenen Reichstagung sehr hohe finanzielle Anforderungen gestellt hätte, die man vermeiden wollte, um die Geldmittel des neuen Verbandes notwendigeren sachlichen Zwecken zuführen zu kön, en. — Tie Reichstagung ist nunmehr vorgesehen, wenn auch ihre Mitglieder nur mittelbar gemäh t, d. h. von den aus allgemeinen Wahlen hervorgegangenen Landesversammlungen abgeordnet werden, soweit solche bestehen. In denjenigen Landesverbänden, die keine Vertreterverfamm lung. haben oder deren Vertreterversammlungen nicht aus allgemeinen Wahlen hervorgegangen sind, sollen die Abgeordneten durch Urwahlen im Wege^der Verhältniswahl bestimmt werden. Alsdann wurde gegen die schwache Position Preußens, das nur zwei Fünftel der Vertreter der Landes erbänd« im Rate stellen durste, angekämpft. — Wenn auch dieser Mangel infolge des Widerstandes der süddeutschen Verbände nicht restlos beseitigt werden konnte, so ist doch eine wesentliche Besserung . herbeigeführt worden. Tie Zahl der preußischen Vertreter soll unter der Hälfte der Gesamtzahl der Vertreter der Landesverbände bleiben. Dabei ist einmal zu berücksichtigen, daß dem Rate auch Vertreter von Standes- und Wahlfahrtsorganifa tionen angehören, deren Stimmabgabe zugunsten der preußi schen Stimmen durchaus möglich ist. und zweitens, daß jetzt durch die Reichstagung, in der Preußen eine absolute Mehrheit haben wird, ein nicht zu unterschätzendes Gegengewicht geschaf fen ist. Tie Zuständigkeit der Ausschüsse für religiöse Fragen, die gleichfalls, beanstandet worden war, ist nunmehr so umgrenzt daß die geäußerten Bedenken gegenstandslos geworden sein .dürften. Weiterhin ist den Wünschen der religiösen Minderheiten in weitestgehendem Maße Rechnung getragen worden, so daß von dieser Seite<stichhaltige Einwendungen kaum zu erwarten sein werden. -/ “■ t Ferner wurde die vorgesehene^Rechtstellung des Verbandes von demjenigen Teil der Versammlung der auch jetzt noch an der Durchführung der Beschlüsse des Gemeindetages von 1921 festhält sehr heftig angegriffen. Man wies darauf hin, daß die Voraussetzungen für eine behördliche Anerkennung auf Grund des Art. 137 der Reichsoerfassung nicht gegeben seien, wenn sich Landesverbände, die z. T. noch der staatlichen Genehmigung entbehrten, zu einem Reichsverbande zufaminenschlöllen. — Diesem Uebelstande ab-uhe'fen liegt natürlich außerhalb des Macktbereichs der Verbände: keineswegs aber ist er von solcher Bedeutungs daß dadurch der Zusammenschluß verhindert werden könnte. Auch die Verfassung des preußiscken Landesverban des besagt in ihrer Einleitung, daß seine Mitglieder „sich in Gemäßheit des Art. 137 Abs. 5 der Reichsverfassung vom 11. August 1919 zu einem Verbände mit den Rechten einer Körperschaft öffentlichen Rechtes. . .“ zufammenaefchlossen haben. — Bis heute sind ihm diese Rechte versagt geblieben. E» darf als die Ansicht der überwiegenden Mehrheit der deutschen Juden unterstellt werden, daß gemeinsame Arbeit, gemeinsames Handeln und gemeinsame Hilfe in der Rot den Reichsverband notwendig machen, und daß ihm, wenn er den Beweis seiner Notwendigkeit und Lebensfähigkeit erbracht hat, auch die behördliche Anerkennung nicht versagt werden wird. Einige weitere Einwendungen, so z. B. gegen den Damen des Verbandes, können übergangen werden, da sie von, untergeordneter Bedeutung sind. Es mag fein, daß bei der bevorstehenden Beratung sich lebhafte Auseinandersetzungen ergeben werden, daß nicht von allen Seiten Zu.riedenheit geäußert werden wird. Denen aber, die das von allen gewollte Werk bekämpfen, fei entgegengehalten, daß noch kein Meisterwerk vom Himmel gefallen ist. D<r Versassungsentwurf ist das Ergebnis langer Verhandlungen, ist ein Kompromiß, das wie jedes andere''nicht alle Hoffnungen restlos erfüllen kann. Tie Satzung mag Mängel aufweiten — man wird sie beseitigen können: sie mag Fehler haben — man wird sie ausmerzen können. Mögen diejenigen, die die Verantwortung traaen. mit weit vorausschauendem Blick über alle Nichtigkeiten hinweggehen und alle Sonderwünsch« Zurücksteten! Als leuchtender Wegweiser sollte sie der große Gedanke des ersehnten Zusammenschlusses der deutschen Juden zum Ziele führen! Die große Idee muß reifen! Dennj wenn nicht jetzt — wann denn? Einrichtung von Dezirksrabbinaten Dirch den Preotzi che» LmbeSver-avb Am 21. November ds. Is. tagte der Ausschuß für Bildung von Bezirksrabbinaten des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden unter dem Vorsitz des Herrn Dr. Freuno. Nach Ueberwindung vieler Schwierigkeiten ist es endlich gesungen, die Vorbereitungen zur Schaffung verschiedener Bezirkssrabbinate so weit zu fördern, daß nunmehr der Ausschuß endgültig die Einrichtung beschließen konnte. In erster Reihe handelte es sich um das Bezirksrabbinat Oberschlesien. Um dieses hatten sich sowohl der Verband der Synagogengemeinden der Provinz Oberschlesien wie der Oberschlesische Rabbineroerband sqit langem bemüht. Als Sitz des Bezirksrabbiners kommt \ Groß- Strehlitz in Frage. Eine Persönlichkeit für die Uebetnahme dieses Amts ist gleichfalls bereits in Aussicht genommen. Zu den Obliegenheiten des Bezirksrabbiners wird gehören: Ueberwachung des hebräischen und Religionsunterrichts. Erteilung des Religionsunterrichts an den höheren Lehranstalten, abwechselnd in jeder Gemeinde des Bezirks. Abhaltung des Sabbathgottesdienstes mit Predigt, ferner Lehrvorträge In Gemeindeversammlungen. schließlich Ueberwachung der Schechitah in den Bezirksgemeinden. | In der gleichen Weise soll ein pezirksrabbinat mit dem Sitz in Dinslaken geschaffen werden. Einem seit langem gehegten Wunsche des Provin-ialverbandes der Synagogengemeinden dey Provinz Niederst siesien, für die rabbinerlosen Gemeinden dieser Provinz einen Bezirksrabbiner anzustellen, wurde gleichfalls Rechnung getragen. Die Frage, welches der Sitz dieses Rabbinats wird, ist jnoä offen geblieben. Auf jeden Fall soll es eine größere Provinzge neinde sein, in der-his jetzt noch kein Rabbiner vorhanden ist. In allen drei Fällen wird der Landesverband den Z uschuß leisten, der erforderlich ist. um das Gehalt nach Gruppe 2b der preußischen Besoldungsordnung zu gewährleisten. vr Während es sich hier um Einrichtungen neuer Rabbinate handelte beschloß der Ausschuß auch den Ausbau eines btjsi den Stadtrabbinats zu einem Bezirksrabbinat. und zw delt es sich um Münster. Es steht zu hoffen, daß etwc westfälische Kleingemeinden dem Bezirke sich anschließen r Ter Landesverband wird durch einess Zuschuß die Kost» die Erweiterung des Stadtrabbinats Übernehmen. Zum Schluß wurde noch die Errichtung eines Bezirk »rabbinats. dessen Sitz voraussichtlich in Borken sein wird, besprochen. Hier soll durch Verhandlungen mit best Gemeindevorstäni >en an Ort und Stelle die Angelegenheit weiter gefördert werbt n. tehenhanzwölf erden, für 2