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Der Schild · 1929-01-04 · 1 (4.1.1929) · p. [Seite]

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Journal
Der Schild
Volume
8 (1929)
Issue
1 (4.1.1929)
Date
1929-01-04
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Nach dem zur Beratung kommenden Verfassungsentwurf ist die Bildung des Reichsverbandes durch Beitritt des preußischen und bayerischen Landesverbandes bedingt. Da letzterer feine Zustimmung bereits erteilt und der Rat des preußischen Verbandes die Verfassung ebenfalls angenommen hat, bedarf es nur noch eines bejahenden Beschlusses der preußischen Landesversammlupg, um den Reichsverband ins Leben treten zu lassen. Ter Beitritt der übrigen deutschen Landesverbände ist hiernach mit Sicherheit zu erwarten. Wenn nun der Abschluß^ jahrlanger Arbeit so greifbar nahe zu sein scheint, wird man sich fragen, welche Griinde die Verwirklichung bisher vereitelt haben. Es sei deshalb zunächst an den bisherigen Verlauf der Dinge erinnert. Der Gedanke eines Zusammenschlusses aller deutschen Juden ist mehr als ein halbes Jahrhundert alt; denn die im Jahre 1869 erfolgte Gründung des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes entsprang dem Wunsche, gemeinsam an den Aufgaben der Iudenheit zu wirken. War diese Bereinigung zunächst rein privater Natur, so ging man dreißig Jahre später daran, dem Bunde einen öffentlich-rechtlichen Charakter zu geben, ohne daß diese Bemühungen den gewünschten Erfolg hatten. Erst nach dem Abschluß des Weltkrieges wurden die Bestrebungen, eine Organisation der deutschen Juden zu schaffen, wieder ausgenommen. Bon internen Vorarbeiten abgesehen, gelangte diese Aufgabe zum ersten Male vor die breite Oeffentlichkeit durch ihre Beratung auf dem 15. Gemeindetag des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes. Die Vertreter von annähernd 706 Gemeinden bekannten sich am 23. Januar 1921 fast einmütig zur Bildung eines Reichsverbandes. Diese Kundgebung wird immer rin ruhmreiches Blatt in der Geschichte der deutschen Juden bleiben. Allein, ihr Glanz verblaßte. Hatte man am 23. Januar gehofft, binnen kürzester Frist den Verband wirksam werden zu sehen, so ergab sich bald, daß die Klarlegung des Verhältnisses zu Reich und Staat, d. h. die Anerkennung als öffentlich-rechtliche Körperschaft, unerwarteten Schwierigkeiten begegnete. Während die Reichsyegierung bereit war. dieses Stecht auf Grund des Art- 187 der R. B. ohne weiteres von sich aus zu verleihen, nahm die Preußische Staatsregierung das Recht der Anerkennung für sich in Anspruch, weil diese Bestätigung in der Satzung des D. I. G. P. ausdrücklich vorgesehen war. Zwischen Preußen und Reich bestanden aber Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung des Art. 137, vor deren Beseitigung man eine Entscheidung nicht herbeiführen zu können glaubte. Inzwischen nahm die Geldentwertung ihren unheilvollen Lauf. Die Finanzwirtschast der jüdischen Gemeinden drohte zusammenzubrechen, das Los der jüdischen Beamten schien besiegelt. Namentlich in Preußen sah es sehr böse aus: denn die süddeutschen Juden besaßen zum Teil kraft Gesetzes anerkannte Landesorganifationen. z. T. aber hatten sie sie in der Zwischenzeit geschaffen. Da ging in der Erkenntnis, daß der 1921 beschlossene Bund doch vorerst nicht Zustandekommen würde, auch Preußen daran, einen Verband der Synagogengemeinden zu gründen. Damit war nun für die Bildung eines deutschen Verbandes ein völlig neuer Boden bereitet. War ursprünglich der Zusammenschluß der einzelnen Gemeinden beabsichtigt, so konnte jetzt nur noch die Vereinigung der Landesverbände zu einem Dachverbande in Frage kommen. Zwar war diese Form vom Deutsch- Israelitischen Gemeindebunde nicht beabsichtigt, als er auf Grund des ihm erteilten Mandates im Frühjahr 1925 erneut die Initiative ergriff und die Landesverbände zu einer Besprechung einlud, die zu Beginn des folgenden Jahres stattfand. Bald danach stellte jedoch der Rat des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden den Grundsatz auf, daß der Reichsverband nur durch unmittelbaren Zusammenschluß der Landesverbände gebildet werden könne. > Dieser Gedanke blieb lebendig und i» der Folgezeit wurde die Form des Dachverbandes als die einzig mögliche angesehen. Besondere Verdienste um die. Förderung der Arbeiten erwarb sich der Führer der bayerischen Juden, Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer, durch die Ausarbeitung eines Derfassungsentwurfs, der den Sern aller späteren Verhandlungen bildete. I Familieu-Au-eigen stärken dev Gemeinschaftssinn. Daher gehören fie in de» „Schild-! r

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