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Jüdisches Volksblatt · 1866-01-01 · 52 (1866) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
13 (1866)
Issue
52 (1866)
Date
1866-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Jüdisches Volksblatt. Zur ttelekttung und Unterhaltung aut jüdischem Zebiete. Heraurgcgebeu von Rabbiner vr. Ludwig Philippsou in Bonn. Mo. 52. 1866.] Co» feiri« Attacken» cvMcint wScke»Uit eia« Mannet. Preis des 3»It» »»»»« 1 rhir. MenrljShri, 1X R,r. Alle C»ckda»blsagea, Postämter aas Aetr»agser»editi»aea »ehme» Bestell»»..» .». ^13. IsKrtz. 4. chusrtsl. Bekanntmachung. Mit dem I. Januar 1867 wird das „Jüdische Volksblatt" mit der „Allg. Zeitung des Judenthums" vereinigt, so daß dasselbe als „Feuilleton der Allg. Zeitung des Judenthums" erscheint, und diese hiernach an Umfang vergrößert wird (wöchentlich 2 bis 2£ Bogen). Wir hoffen, daß die Freunde des „Jüdischen Dolksblattes" ihre Theilnahme ihm auch in der neuen Form erhalten werden. Der Preis der Allg. Zeitung des Judenthums mit dem jüdischen Volksblatte ist jährlich 4 Thlr., halbjährlich 2 Thlr., vierteljährlich 1 Thlr., und kann sie durch jedes Postamt und jede Buchhandlung bezogen werden. Die Redaktion. Die Verlagsbuchhandluvg. / Jsak Heß. Buchhändler in Sllwangen. (Schluß.) Diese Denkschrift war nicht blos äußerst nöthig, da gerade damals in Folge des eingebrachten GesetzeSentwurfs die öffentlichen Angriffe auf das Judenthum und seine Bekenner in Württemberg sich häuften, sondern sie erreichte, wenn man nach den mehrfachen, damals erschienenen Recenstonen in öffentlichen Blättern urtheilen darf, auch in positiver Weise ihren Zweck, indem eine mildere Anschauung der Judenfrage in der öffentlichen Meinung allmählig Platz griff, insbesondere aber diejenigen blinden Judenhaffer, welche behaupteten, der ganze jüdische Stamm sei verderbt und nicht besserungssähig, beschämt und zum Stillschweigen verurtheilt wurden durch den in mehreren Recensionen betonten Hinweis darauf, daß einem Stamm, der einen solchen Mann, wie den Verfasser jener Denkschrift zu den Seinigen zähle, Bildungselement und Bildungsfähigkeit, nicht abgesprochen werden könne. Eine allerdings sehr eigenthümliche Anerkennung erfuhr die Heß'sche Denkschrift etwa ein Jahrzehnt später, indem einem von einem preußischen Lehrer in den 1830er Jahren herausgegebenen Religionsbuch als Vorwort die Heß'sche Denkschrift in ihrem weitaus größten Theile wortgetreu, aber ohne Nennung des ursprünglichen Verfassers, einverleibt wurde! Auf der andern Seite zog sich freilich auch Heß durch seine unausgesetzte rcformatorische Thätigkeit den i Haß aller jüdischen Obscuranten, insbesondere der alten j Rabbinen zu, welch' letztere eS zum Beispiel ihm nie verzeihen konnten, daß er in der Commisston von 1821 neben! Andern eine modern wissenschaftliche, theologische und philosophische Bildung als eine Vorbedingung für das Rabbinenamt beantragt und durchgesetzt hatte. Dieser Haß manifestirte bei jeder Gelegenheit sich wieder aufs Neue und es mag. um zu zeigen, mit welcher Art von Gegnern es- Heß zu thun hatte, mit Gegnern, die nichts lernten und nichts vergaßen, an Erwähnung der einen Thatsache genügen, daß, als Heß fast ein Jahrzehnt nachher einen solchen Rabbinen alten Schlags um Unterstützung behufs Gründung einer israelitischen Waisenanstalt anging (worüber unten Näheres), dieser Zelot das Heß'sche Schräken zurück- , sandte und blos auf einem milgesandten Fetzen Papier : bemerkte, daß man nichts unterstützen könne und dürfe, was von einem Manne ausgehe, der in solcher Weise wie Heß gegen das. Judenthum und zum Untergange desselben gearbeitet habe!!! — Daß Heß durch solche und ähnliche beharrliche Anfeindungen sich in seinem Streben nicht irre machen ließ,'im'Gegentheil darin nur eine Aufforderung erblickte, womöglich noch mehr für die wahre Bildung seinerGlaubensgenoffen zu wirken, bedarf kaum der Bemerkung. Ebenso erwähne ich blos kurz — um hiemit au den oben theilweise unterbrochenen Faden der historischen Darstellung wieder anzuknüpfen — das weitere Schicksal devon der Regierung eingebrachten, oben erwähnten Gesetzesentwurfs; dieser wurde im Jahre 1828 nach einer mehrere Jahre vorher erfolgten Durchberathung in der Kammer und nach mannigfachen

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