Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 13 (1866)
- Issue
- 48 (1866)
- Date
- 1866-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Jüdisches Polksblatt. Z°r ^etehrnng nnd ünterhattung «MjliÜischem «gebiete. Herao<geg«bm von Rabbiner Dr. Ludwig Phikippjo». in Bonn. [9(o. 48. 1866.] »o» bitter Arik!«drill rrfcbrtnt MAtstliO ei»» ftunmtr. Vrei» fett Jade» to»S« I Zfeti. Vimeliaferi« 7«f Ngr. »»« B»«ha»di»»,«», Posttmrer »»» Ae«r»»kservefettio»e« »ed«e» vekev«»,«» ««. ^t3. Asdrg. 4. uartaU Die Läge der Inden in religiöser Beziehung in Deutschland während des Mittelalters. Eine tzkizzt. Vor Kurzem erschien ein treffliche«, sehr gründlich gearbeitete« Werl: „Die Juden in Deutschland während de« Mittelalter« in politischer, sozialer und rechtlicher Beziehung. Von Otto Stobbe. Braunschweig, 1866. (Schwetschke.)" Wir heben folgende Skizze heraus, indem wrr i jedoch alle Quellennachweise, die das Buch reichlich liefert, hier weglaffen. Riegeftd« war man in den Mitteln bedenklich, die außerhalb de« Christenthums Stehenden unter die Herrschaft de» Kirche «nd .dechristlichen Staat« zu ziehe,. In alle» tzänderu-K-utde, wenn her Fanatismus erwacht«, den Judo» oft nur die Wahl gelaflpt zwischen der Taufe und den furchtbarsten Todesqualen. Wenn auch bei vielen Verfolgungen da« eigentliche Motiv Habsucht und andere niedere Leidenschaften waren, so wurde doch immer die Kahn« de« Ehristenthums hoch gehalten. Im Namen des Herrn, um die Anbetung Christi weiter zu verbreiten und die Berräther de« christliches Glaubens zu bestrafen, gab man vor, die Greuel zu begehen. * Die Kirche und der christliche. Staat suchten Pie Ausbreitung de« Judenthum« zu verhindern Und erklärten den Uebertritt vom Christenthum zum Judenthum für ein weltliches Verbrechen; wer einen Christen beschneidet, wurde schon nach den römischen Kaisergesetzen mit Confiscation und ewigem Exil bedroht. Andererseits strebten sie. dem christlichen Glauben eine immer weitere Herrschaft zu verschaffen. Aber vergeblich war e«, wenn die Kirche die Bekehrung nur durch Liebe und Belehrung verlangte und den Zwang zur Taufe verpönte; sobald die Leidenschaften aufgerührt waren, achtele der vornehme und niedere Pöbel weder die humaneren Vorschriften der Kirche, noch die allgemeinen Gebote der Sittlichkeit, und die Geistlichkeit kam diesem Treiben bereitwillig zu Hilfe, indem sie bei der Taufe der geängstigten Opfer mitwirkte; mit Feuer und Schwert suchte man da- Judenthum auSzurotten, durch Drohungen und Gewalt den Uebertritt zum Christenthum zu erzwingen. Da fehlte e« an einem kirchlichen Gebot, welchedie Folgen de- Zwangefür nichtig erklärt hätte; im Gegentheil schrieb die Kirche der Taufe ewige, unvertilgbaee Wirkung zu und gestattete nicht den zur Tauf« Ge-! zwungenen, wieder zum Glauben ihrer Väter Izurückzu-! kehren. Die Kirche sagt: es soll Niemand zpr Taufe! gezwungen werden; wer aber trotzdem in Folge von j Zwangsmaßregeln das Bekenntniß abgelegt hat, darf nicht; mehr den christlichen Glauben verlaffen. Da« ist auch > die Lehre des Schwabenspiegels: > Die jurlea toi Dieman twingen der cristenheil uode re crisienem gelouben; mag map sie mit guten worlcn bringen rer erraten!,eit,i daz toi man tun, wirl ein jude Christen uode wil er wider von dem gelouben, so sol in geistlich gerichte unde weltlich geeichte twingen, das er da belibe unde veriougent er erratenes gelouben unde wil der mit niut erwimlen, mau sol in , brennen, alsp einen ketzer, uode were oueb dax x van ti ibr zu twuuge, das si sich looflen, si; / sola doelv stete »in- «m ir eritten gnl mähen, der ist da . von» swenno der mensehe in den touf komet, 'so mag er. im niemer me benomea werde«. König Heinrich IV. hatte eine andere, freisinnigere Richtung befolgt. Schon in seinem Privileg für die Sprierer Juden von 1090 erklärte er, daß, wer die Kinder von Juden ohne Willen der Ellern heimlich oder zwangsweise taufe, 12 Pfund Gold zur Strafe an den König oder Bischof erlegen solle; wollen Juden sich taufen lasten, so soll man noch S Tage warten, um zu erkennen, ob sie au« religiöser Ueberzeugung oder. Wege» Zwang ihren Glauben abschwören wollen. Und als i« Jahre 1096. vor dem ersten Kreuzzuge, gegen di« Judm die unerhörtesten Greuel begangen waren und manche von ihnen die Taufe dem Tode vorgezogen und äußerlich sich zum Christenthum bekannt hatten, erklärte der Kömg im Jahre darauf, als er au« Italien zurückgekehrt war, daß die zwangsweise Gelausten wieder zum Judenthume übertreten dürften, und widerrief diese Erlaubniß auch nicht, als Papst Clemens III. mit Entrüstung eS verlangte. Die Geistlichst suchte besonders auch dadurch den Juden gehknüberd gewinnen, daß sie in alter, ebenso wie in neuer und neuester Zeit, Kmder der Juden ohne da- Wiffen und de«. Wille» der'Eltern durch die Taufe für sich in Anspruch nahm. Kaiser und Päpste haben «S vergeblich zu hindern gesucht, König Sigismund ertheilte einer Zahl von RmchSstädten im Jahre 1-16 da« Privileg, daß Judenkiuder, welche noch zu juug stnd, mn gut und böse unterscheiden zu könne» , 'nicht getauft werden sollen, und entsprechend bestimmte Papst