Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 13 (1866)
- Issue
- 47 (1866)
- Date
- 1866-01-01
- Page
- Seite 188 (sequence 4)
- Language
- German
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1 188 schrecklich, daß die stärksten Gebäude von Stein wankten und schüttelten, als ob sie jeden Augenblick Umstürzen und alle Bewohner begraben würden. Die Scenen in den Kaffeehäusern, Läden u. s. w. spotten aller Beschreibung. Da gerade Essenszeit war, wimmelten die Hotels von Gästen: das Gas konnte nicht angezündet werden, weil die Kräbne nicht aufgedreht waren, dabei flogen Zink- und Glasdächer nach allen Richtungen in die Luft. ..." Tarnow. Th. . . was bedeuten diese reizenden Verzierungen? Wenn man sie sich näher ansieht, d. h. wenn man sie ^urch die Lupe bettachtet, so verwandeln sie sich in eine Schrift, welche — allen Strichen und Strichlein der Zeichnung folgend die sämmtlichen 150 Psalmen Davids — und noch darüber — enthalten. — D?r Text ist hebräisch. Frankfurt a. d. O. L. Weyl Kuriosum. Tin Disput nach Art des Mittelalters. Die Kerne de l’uislruclion publique erzählt aus Cluny: „In einer der Kapellen der Abtei von Cluny fand, während des Aufenthaltes Ludwigs des Heiligen in Cluny, ein Religionsgespräch zwischen mehreren Rabbinern und den gelehrtesten Mönchen der Abtei Statt. Ein Ritter wollte, unterstützt von zwei gelehrten Mönchen, auch seinerseits argumentiren und sagte also zu dem Rabbiner, mit dem er disputiren sollte: „Meister, glaubt Ihr an (ie Jungfrau Maria, die Unfern Herrn Jesus Christus unter dem Herzen und auf ihrem Arme trug? Glaubt Ihr, daß sie im Zustande der Jungfräulichkeit gebar? Glaubt Ihr, daß sie die Mutter Gottes sei?" — „Keineswegs," erwiderte der Rabbiner. „Dann seid Ihr verrückt", rief der Edelmann,' indem er auf den Kopf des Juden einen so starken Schlag mit dem Knopf seines Degengriffes ausführte, daß er densAben zu Boden streckte; und als der Abt und der Zuschauer erstaunt schienen, sprach er: „Wenn em Ritter die heilige Jungfrau lästern hört, so muß er ihre Sache verthcidigen nicht mit Worten, sondern mit der Spitze des Schwertes, und yiit diesem die Lästerer und Ungläubigen durchbohren, so weit es nur gelangen kann." Eine seltene Bibel. Solch eine ist von der Kaiserin Eugenie der BibliQiliöque imperiale zu Paris geschenkt worden. Es ist dies ein kostbares Manuscript. in der ersten Halste des 13. Jahrhunderts in Europa entstanden, von wo es nach Asien auSwanderte, um erst jetzt wieder nach seiner ursprünglichen Heimalh (Frankreich)' zurückzukehren. Aus die Anfertigung dieses Werkes, die wohl einige Decennim in Anspruch genommen haben möge, ist neben unsäglicher! Sorgfalt, auch der größte Kunstflekß verwendet' worden. Dieß betveisen zur Genüge schon die. ersten ] 2 Blätter, Ivelche auf purpurnem Grunde den äußern! jüdischen Cultus in seiner ganzen Ausdehnung dar-! gestellt zeigen. Es folgen dann 12 Blätter, mit Ara- I besten von wahrhaft hoher Schönheit geziert. —r Und Aus Wien berichtet man: Ein Israelit, welcher mit einem Glaubensgenossen in Streit gerathen war, beschuldigte denselben vor mehreren Leuten, er sei ein schlechter Jude, indem er bereits bei dem katholischen Geistlichen gewesen sei, um sich taufen zu lasten. Demnach sei er auch nicht würdig, die in der mosaischen Religion vorgeschriebenen Functioneck zu vollziehen. Der Beschuldigte crhov die Anklage wegen Ehrenbeleidigung und das k. k. Bezirksamt Mödling als erste Instanz verurtheilte den Angeklagten wegen Ueberttetung der Ehrenheleidigung zu 5 fl. Ce. W. Geldstrafe, eventuell zu 24 Stunden Arrests. Die Gründe lauteten nach der Gerichtszeitung, der wir diesen Fall entnehmen: Durch das Eingestäudniß ist rechtlich erwiesen, daß der Angeklagte den Kläger durch den Vorwurf, dH dieser die Religion verletze und unwürdig sei, religiöse:Funktionen auszuüben, einer verächtlichen Gesinnung Üffeytlich geziehen hat, wofür er den Beweis der Wahrheit nicht geführt hat. Das Oberlandesgericht änderte das erftrichterliche Urtheil dahin ab, der Angeklagte werde von der ihm angeschuldeten Ueberlretung gegen die Sicherheit der Ehre losgesprochen und schuldlos erklärt, sowie auch vom Ersätze der Kosten des Strafverfahrens losgezählt, weil in dem erhobenen, von dem israelitischen Privatackkläger gemachten Vorwurfe, daß letzterer ein religiöser (schlechter) Jude sei, seine Religio« verletze und bereits beim Geistlichen gewesen sei, umj sich taufen zu lasten, der 2hat- Strafgesetze zu ahndenden Ueber- 496, noch nach tz. 488 St.-G. zu erkennen sei, daher der Angeklagte schuldlos zu sprechen war. Allgemeine Zeitung de« Judeuthum«. No. 46. 18^6. Inhalt: Leiten-e Artikel: Die Petitionen. — Die Versammlung der Gemrindevorstande au« Rheinland und West* salen zu Cölu am 1. November. — Die Juden in den anr ektirten preußischen Landern. Zeitung-Nachrichten: Deutschland: Berlin, Frank, fun a. M., Au» Baiern. Oesterreichischer Kaiserstaat: Lu« Böhmen, Wien, Prag. Frankreich: Pari«. Griechenland: Corsa. Correspondenz: Der Prozeß bettest« der Judenverfolgungen in Böhmen.! ZL4S Zu bezichen durch!jede« Postamt und jede Bachhaudluv- Jahrlich 3 Dhaler, vierteljöhrlich % Thiler. bestand einer nach dem tretung weder nach §. Lerauttvortlicher Redacienr Dr. H. Lotzx «erlag »ob B»u«g«rt»er'o U Vet,,ig. — Druck ton 9. »retzsta»