Mannheim
Compact Memory

Jüdisches Volksblatt · 1865-01-01 · 18 (1865) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
12 (1865)
Issue
18 (1865)
Date
1865-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/4908862-5999392-6026736--2952-4911212
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Jüdisches Volksblatt. I Zur! •Belehrung und Unteröaftung auf jüdischem HeKiete. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson in Bonn Mo. 18.1865.] «o» di^er Zeitschrift erscheivt »»che-tllch eiu« Rümmer. Pres« de« Jahr» r, , -a . , ^SSSaÄ »£» *0^‘" C1 2. JahrS, 1. Quartal] \ V Die Friedhöfe von jüdischem Standpunkte. An vielen Orten sind- oder werden gemeinschaftliche Gottesäcker für Katholiken und Protestanten eingerichtet. Mehre Male wurde an die Juden die Aufforderung ge, richtet, sich ebenfalls hiermit zu vereinigen. So viel wir wissen, ist diesem Verlangen nirgends Folge geleistet worben. FolgeydeS Gutachten, aus dem Arch. Isr. übersetzt, wird daher ittteressieen. Zum Verständoiß fugen wir hinzu, daß in tjec Regel für eine hohe Summe eine Begräbnißstätte aus immer, für eine mittler« auf 10 oder 20 Jahre, für eine kleine oder an Arme nur auf kurze Zeit gewährt wirb, dann werden die Gebeine entfernt und in einer Grube oder einem Beinhause gesammelt. I. Mit den» folgenden Briefe hat sich »in bekannter Professor Belgiens, Mitglied des StadtratheS fekneS Aufent, haltSorteS, jm mich wegen einer jener Fragen gerichtet, von denen diaS alte Sprichwort sagt: „Du bist weder gezwungen, daS Werk zu vollenden, noch frei, es zu verlassen." (Aboth, II, 16.) Ich glaube also die Pflicht zu haben, diesen Brief und die Antwort, die ich auf ihn ertheilte, zu veröffentlichen. Mögen andere, fähiger alS ich, die Frage besser aufklären, als ich es im Stande war. Brief: Mein Herr! Erlauben Sie mir, Ihre Meinung über eine Frage zu erbitten, die Ihre Glaubensgenossen in N. betrifft: der Stadtrath will eine neue Friedhofs-Ordnung ergehen lassen. Bisher hatten die Juden einen besondern Friedhof, wje auch die Katholiken und die Protestanten. Auf meinen! Antrag wird dieser Zustand aufhöcen, weil er unserer V zigen Friedh dern, ohne Unterschied der Religion, beerdigt werden. Die Protestanten werfen ein. eines gemein werden doch auch in der rfassung widerspricht. ES soll nur «inen ein» f geben, wo alle Tobte, einer neben dem anmachen keine Opposition. Die Katholiken daß nach ihrer Religion der Friedhof eingesegnet fein muffe, und sie widersetzen sich der Einrichtung amen Friedhofes aus allen Kräften; aber sie dem Gesetze weichen müssen, und sie werden That weichen. Man sagt uns, daß die Juden allein sich weigern weiden nachzugeben. Ich wünschte zu wissm: 1) Ob «S wahr ist, daß die Juden nach ihrem Gesetz« nicht ii Gemäßheit deS öffentlichen Rechtes beerdigt werden könnn; 2) ob et wahr ist, baß das jüdische Gesetz verbietet, immer denselben Frie»hof zu bewähren, indem man die Gräber nach esnem Leitraume von fünf'Jahren erneuert; 3) wenn die Gesetze wirklich so sind, sollten sich die Juden dem bürgerlichen Gesetze nicht ebenso unMwerfen wie die Katholiken? :c. Antwort: Herr Professor! Ehe ich Ihre Fragm im Einzelnen beantworte, halte ich eS füi nvlhig, zwei einleitende Betrachtungen zu thun. Die erste ist folgende: Sie wissen, daß die Juden ihre illigiösin Gebräuche nicht allein aus der heiligen Schrift »bleiter; sondern daß diese Gebräuche, wie sie sich im Lauf; der Zeit gebildet haben, niedergeschrieben worden sin», un zwar zum ersten Male am Ende des zweiten 2 ahrhur derts der christlichen Zeitrechnung. Diese Samnüing bildet di« Mischnah oder die. Grundlage de- Talmud'-. Später, im fünften Jahrhurtt derr, har man ln »er Ge aarah die Erläuterungen und Erweiterungen der D ischnah ausgezeichnet, die in den Schulen Palästina'- und Z Zabylor 'S gelehrt wurden. Die Mischnah und Gemarah bilden >usammen den. Talmud. Um Ihre Fragen zu dear twertei , muß man sich deshalb an diese Quellen unserer religiö m Gebräuche richten. Die zweite einlei lende L emerkung, die ich an Sie zu richten habe, ist folgende: e giebt einen, von einem Rabbiner des dritten Iah chunder s ausgestellten Grundsatz, und dieser Grundsatz behe:rfcht alle religiösen Gewohnheiten der" Juden. Dieser Grundsatz ist: „da- Staat-gesetz ist auch Gesetz für da- Gewi sen," au'i ierv^an jci. Stet-, wenn der Staat, w»nn die nach den Staat-gesetztt» kompetente Behörde eine allgemeine Maßregel ergreift, wenn diese Maßregel nicht zum Zwecke har, daS' Gewissen der Juden zu beunruhiget und sie an der überlieferten Ausübung ihrer Religion zu verhindern, sondern wenn ihr Zweck nur daallgenieine L ohl ist, müssen sich die Anden dieser Maßregel unten oerfen, gerade alS ob sie in der Bibel selbst stünde. (Ghitlin 1ü d.) Ich Hube, daß >iefer l irundfatz Ihr« erste und dritte Frage geigend beantworte. Nein, die Judett werden sich nirgends der Auüführun; der im öffentlichen Interesse Unternommenen Maßregeln vidersetzen. Sie werdm niemals auden Lehren ihrer! Religion Vorwände ziehen, um sich dem SraatSgefetze nicht »u unterwerfen, weil das bürgerliche Gesetz überal, wo ewirklich bürgerliche- Gesetz ist, wo es nur die allzemein Wohlfahrt im Auge bat, wo esich nicht zu einen Mtt el der Bekehrungssucht erniedrigt, für die Juden ein he lige- Gesetz ist. Welches sind nuti die religiösen Gebräuche der Juden i

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.