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Jüdisches Volksblatt · 1863-01-01 · 21 (1863) · p. Seite 84

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
10 (1863)
Issue
21 (1863)
Date
1863-01-01
Page
Seite 84 (sequence 4)
Language
German
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84 Staatsbürgern christlicher Confessionen in einer für die republikanische Schweiz, für da« Land dir Freiheit, fast beschämenden Weise vorgegangen. Eist die höchste Zeit, daß die Schweiz nachrücke. Bereith l der, Art. 41 der Bundesverfassung, der leider nur den S« »weizrrn christlicher Consesston die freie Niederlassung ge oährleistet, in verschiedenen Kantonen der Schweiz und namentlich auch in letzter Zeit zu Solothurn faktisch sseire Bedeutung verloren. ES wäre zu wünschen, daß des» engherzige, eigentlich uncepublikanische Beschränkung beS freien Niederlassung-rechtes der Schweizerbürger in alle t Gauen der Schweiz faktisch aufgehoben würde. Der attischen Aufhebung würde bann die verfassungsmäßige von s« bst Nachfolgen. WaS die in der provisorischen Syna jvge der hier niedergelassenen Juden stattgehabte Ceremoüe der Ent; s.-gnunz selbst betrifft, so hätte Ihr Correspo ident nur gewünscht, die ganze Christenheit der Schw, >z, nicht nur Ihr Correspondent und einige wenige Christ«,, hätten der» selben deigewohnt; ec hätte gewünscht, dal die in jeder Beziehung ausgezeichnete Anrede de- Hrn. Le. Kayserling, de- Rabbiners der jüdischen Gemeinde de- 2 argau's, von einem größecn Publikum mir angehört vorden wäre. Manche Dorurtheile gegen die Juden wären verschwunden. Dr. Kaysrrling, der von den Regierungen vo> i Aargau und Solothurn die Ermächtigung erhalten harre, die fragliche Copularion in Solothurn vorzunehmen, der rühre sich, in fchwungreichem und populärem Bortrag unter Anderm auch. die Stellung der Juden gegen die christliches Regierungen der Schweiz zu zeichnen. Keine Klage noch Anklage, nur Worte der Milde, religiöser Toleranz und Worte eines rief-gefühlten Dankes gegen die Behörden de-, wie ec es nannte, durch seine Humanität von Uralter« »er berühmten Solothurn entströmten dem beredten Mun e. Ich rede die Wahrheit, wenn ich Ihnen sage, daß de anwesenden Christen liest ergriffen waren, als der wür ige Rabbiner so sprach und dadri seine Brautleute zur Toleranz, zur Aufrichtigkeit und Treue mahnte und sie v> r heuchelnder Frömmelei eben so sehr wie vor religiöser (ileichgültigkeit warnte. Ehre solchem Rabbimr! Dergleiäk man einen solchen Priester mit jenen, ultramontanen Ir triganten, die z. B. bei der letzten BifchofSwahl in § olothum den würdigen Caudidalen einiger Stände mir a tonymen verleumderischen Briefen bei RegirrungSgliebrr i und Dom» fenatoren in der Achtung herabzusetzen und unmöglich zu machen suchten, vergleicht man die, man kenn sagen acht christlich« Toleranz des JudeupriesterS mit der unchristlkchen, zttvtisch-pharisäifchen BerfolgungSsucht jener römisch-katholischen Kleriker, die z. B. im Aargau da« Feuers egen die Juden schüren, so dürfte die Frage wohl nicht st »wer zu lösen sein, auf welcher Seitt wah r« Religion zu mden. Doch, wie will man bei Zeloten, welche Andere hrer Religion «egen verfolgen, Religion suchen? Don ih>>en gilt, was Seneca sagt: „Religio apud eoi, cum be&e agitur, poitrema, cun male, prima eat.“ („Sie xrben die Religion nur km Munde, wenn sie etwas Schl chtes thun.") Die erste Judenhochzeit in dem kacholisch m Solothum hat daher ihre hohe Bedeutung und Tragt »eite für die Zukunft. Sie ist ein kleine« Ereigniß und gehört jeden- ©a Verlag »ob fallin die Chronik. Im Mittelalter scheint man in Solothurn den Juden die Niederlassung gewährt zu haben. Noch trägt eine Gasse in Solothurn von Alterher den Namen „Judengasse", ein Beweis, daß das Bürgerthum -er -freien Reichsstadt toleranter gegen die Israeliten war, alS die spätere Aristokratie unter dm Jesuiten, und alS bie Regierung der Dreißiger Liberalen, welche viel an da« kirchliche Gebiet streifende Fragen als ein „Noli me tangere“ betrachtet hat. Man muß eS unfem gegenwärtigen folothurnisthen Behörden, der StabtdehSrde sowohl alS der Regierung, nachrühmm, daß sie in dieser Richtung die fcühern Vourtheile überwunbm und den Standpunkt der frühem spießbürgerlichcommerciellen und ängstlich-religiösen Engherzigkeit verlassen haben. Solothurn wird kein Hinderniß einer spätem allfälligen Erweiterung de« Art. 41 der Bundesverfassung entgegensetzen. Notizen des Tages. Aus dem Monat April. Der verflossene Monat hatte insofern ein tcaurige« Gepräge, alS wir während desselben mehr als gewöhnlich sowohl von Austritten gegen die Juden, nämlich aus Herrnan miestetz und Biala in Mahren und auS Smyrna, als auch von Morbanfallen in Dirschau, Kowno und Tarnow zu berichten hatten, deren Einzelnheiten milgelheilt, in der „A. Zeit. d. JudenthumS", unS nur immer wieder zum Bewußtsein rufen können, wie viel noch zu thun und zu erringen übrig bleibt! — Im Belgischen Abgeorbnetenhause wurde der . Handelsvertrag mit der Schweiz zum Gegenstand einer Di-mfston. Da- Resultat war, daß der Minister darauf austnerksam machte, daß der Vertrag den Belgiern die Bedingungen der begünstigtesten Nation zusichert, also l auch das Niederlassung-recht israelitischer Belgier «inschließt, , sobald ein anderer Staat dieseunbedingte Niederlassung-- E recht von der Schweiz erhält. — j In Amsterdam tagte eine jüdische „Constituante", j um ein Reglement für die sammtlichen israelitischen \ Kultusgemeinden zu berathen. — In St. Gallen wurde wieder einmal ein Judmj gefetz berathen und angenommm. Die Schweiz hat bereit-! eine große Musterkarte von Judmgefetzen austuweifen, und ■ scheint nach dieser Waare immer mehr Appetit zu bekommen. DaS ist das Land der republikanischen Freiheit! — Der türkische Sultan hat bei seinem Aufenthalt in Kairo den Dorstehem der jüdischen Gemeinde ebenso wie denm der christlichen Gemeinden dm Großoffiziersrang des türkischen O rdens verliehen und in einem Erlasse gesagt, daß er in Bezug auf Religion keine Unterschiede kenne. — Allgemeine Zeitung de» Iudeuthum». No.20. 1863. Leitende Artikel: Dr. Gabriel Rieß er. L Zeitungsnachrichten: Deutschland: Kassel. Preußen: Berlin,Berlin,Berlin. Oesterreichischer Kaiserstaat: Sie», Pesth. Donaufürsteothümer: Bukarest. Holland:! Aus den Richerlande». Dane mark:Rendsburg. — Nachtrag: . Berlin, Breslau, Prag. i U^.Zo beziehen durch jedes Postamt und jede Buchhandlung ■ Jährlich 3 Thaler, vierteljährlich % Thal er. ich« Redactenr I. H. Lüder. . '« Buchhaudtuu, is Leipzig. — Druck vor, S- Sreyji»g iu reipzig. u «örtlich«

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