Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 8 (1861)
- Issue
- 16 (1861)
- Date
- 1861-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Jüdisches Volksblatt. Zar j Belehrung unö Änlerhattung auf jüdischem stekiete. HrrauSgegebea von 1 \ Rabbiner vr. Ludwig Philippson in Magdeburg. sNo. 1«. 1861.] Von dieser ZtitsLriir erscheist »öchenttich eioe Nu murr. Preis des Jahrrr. ev *_ r» j\ < * l 1 **"• iSfi?: *olu““t t8- 3*hrfl- 2. Quartal.] anb Die jüdische Nationalität. Nichterschüttert in diesem Augenblicke und beunruhigt mehr die Welt als der Ruf der Nationalitäten nach freier staatlicher Geltung, alS die Ansprüche, welche einzeln« Nationalitäten auf einen gesonderten staatlichen Bestand erheben. Seitdem die Italiener im Namen ihrer Nationalität alle ihre einzelnen, nicht bloS fremden Stämmen entsprungenen Herrscher — denn der Padst ist ein Italiener — vertrieben haben, und zu verdrängen streben, um einen i einheitlichen Nationalstaat zu bilden, dringen auch Die | Ungarn darauf, ihren früheren Sonderstaar wieder herzu» j zustellen, wollen die Czechen, die Südslaven, die Rumänen i einen Staat bilden, wollen die Polen ihr alteS Königreich ' selbstständig wieder haben. Man muß gestehen, daß dies« 1 Erscheinung etwas UedecraschendeS har. Es ist noch nicht lange her. daß bei allen Erörterungen über die bürgerliche Gleichstellung der Juden denselben immer von ihren Gegnern zum Vorwurf gemacht wurde: sie seien eine fremde Nationalität. Allein der moderne Staat hat zu seiner ] Grundlage den Satz angenommen, welchen schon Moses > verkündete: „Ein Gesetz und ein Recht sei Allen, den > Einheimischen wie den Fremden!" Hiernach ist die Nativ-! nalität für den Staat gar nicht vorhanden, denn er hat j jeden seiner Angehörigen, welcher Nationalität er auch, entsprossen sei, nach gleichem Recht und gleichem Gesetz zu > behandeln. Wenn «S in Preußen Deutsch« und Polen j giebt, so hat der Staat, obgleich jene die immense Mehrheit' bilden, diesen ganz dieselben Rechte zu gewähren, und, dagegen den vollen Anspruch Dessen an sie, was der Staat überhaupt zu fordern hat. Nicht minder, wenn Frankreich Deutsche, und jetzt auch Italiener (Nizza) innerhalb seiner Grenzen hat, und so alle Staaten. So laßge nun der und jener Staat den Juden gegenüber den gedachten'!' Grundsatz außer Augen setzte, geschah eS gewöhnlich, daß! die Freunde und Vertheidiger der letzteren die Nationalität j der Juden läugneten, auf die Gemeinsamkeit der Sprache, deS Patriotismus, der Leistung aller staatsbürgerlichen Pflichten, der äußerlichen Sitte und fo fort hinwlrfen. Allein es blieb in Freund und Feind und im Juden selbst doch immer rin gewisses Gefühl zurück, welchejenen Einwand alS nicht ganz widerlegt, nicht ganz ungerecht» fertigt anfehen ließ. Zwar was das Beiwort „fremd" betrifft, so müssen wir eS als ein höchst ungerechtebezeichnen. Die Länder, in welchen wjr wohnen, sind seit Jahrtausenden unsre Wohnstätten; die Staaten, deren Glieder wir sind, waren noch lange nicht da, als wir da waren, so daß wir an ihrem Entstehen, an all' ihrem Dandel und Geschick den unmittelbarsten Antheil nahrien. Ein« „ftemde" Nationalität sind wir gerade so, wie die germanischen Stämme, die romanischen und slawischen in Europa sind, deren Herkunft ober Bildung in Emcopa zum Theil späterer Zeit angehören, als unsre Väter in Europa wohnen. Hatte man uns später aus unsren guten bürgerlichen Positionen herauSgedrängr und von vielen staatlichen und (ocialenKreisen fern gehalten, so sind wir darum ^yoch nicht fremd, da wir selbst in der mißlichsten Lage Binder deS Vaterlandes und Angehörige deS Staatedliedeü, deren Kräfte man auch, wenn auch nicht in administoariver und militärischer Beziehung, genugsam auSzubeuten! verstand. Weisen wir daher auf da- Nachdrücklichste jenefeindlich« Beiwort zurück: so kann man doch jetzt, da;Dte Staaten der Nationalitäten gegenüber auf den Grundstch: „Jeder ist vor dem Gesetze gleich," und di, Nationalisten den Staaten gegenüber auf danatürliche Gewicht der erster« Hinweisen, die Frage: ob enoch eine jüdische Nationalität gebe? noch einmal und ungescheut prüfen, da, wie auch baS Resultat auSfällt, die Eingliederung der Juden in die Staaten dadurch eine Veränderung nicht erleiden kann. Vor Allem müssen wir uns klais machen, was eigentlich der Grundbegriff der Nationalität sei. Und dielehrt uns zunächst der Ursprung des Wortes. Nation, vrtio, kommt von nasci „geboren werden," so daß Nation unzweideutig eine Menschenmasse bezeichnet, welche eine gemeinsame Abstammung hat. Eine solche weist unnun nicht blo« auf verwandtschaftliche Gefühle hin, selbst nicht bloS auf gleichartige Schicksale, sondern auch auf gewisse'geuetische Anlagen, b. y. leidliche und geistig^ Eigenschaften, welche dieser Abstammung insonder-aahäften. Denn schon.die eigenthümlichen Beschaffenheitm eine- Lande», sein Boden und Klima, seine geographische Lage al- Küsten- oder. Binnenland u. s. w. hat einen wesentlichen Einfluß auf die körperliche und geistige Beschaffenheit der Bewohner, die sich, namentlich wenn der Stamm ein alter ist, dadurch zu einem bestimmten nationalen Charakter auSdildet, der dann unter dem Einflüsse dauernder geschichtlicher Zustände in immer sicheren Linien sich entwickelt. ES versteht sich von selbst, daß hiermit auch noch zwei andere Momente verbunden find, die Sprache und di« Sitte. Mit der Abstammung ist stet» ursprünglicherweise eine Sprache, wenigsteneia besonderer Dialekt ge-eden, und nicht minder muß sich km Schoße eine- Stamme-, seiner Anlage und Geschichöe gemäß, die Sitte originell herau-bildea. So weit gehen die Zweige, welche nothwendig auder gemein»