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Jüdisches Volksblatt · 1860-01-01 · 21 (1860) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
7 (1860)
Issue
21 (1860)
Date
1860-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Jüdisches Volksblatt. Zur Belehrung und Unterhaltung auf jüdischem Gebiete. ch Herausgegeben von! Rabbiner vr. Ludwig Philippsou in Magdeburg. > lNo. 21. 1860.^ von dirscr Zeitschrift «scheiit «öchevliich eine ftanour.' Prei« de» Jahrgang» 1 Ihlr. Virrieljahrig 7 Rgr. »llr Bvchdaudlu»gr», Postümier und Aeiwag«erv«ditio»e» nehme« Beftewmgrn an. [ [7. Jahrj. 2. Quartal] Der Prozeß Bruuner wider Kuranda. Wenige unserer Leser werden auS den öffentlichen Blättern nicht bereits den Namen devr. Sebastian Brunner in Wien, eines Geistlichen, der die „Wiener Kirchenzeitung" redigirr, kennen. Seine fanatische Verfolgungssucht gegen die Juden, die er in jeder Nummer jenes Blattes in schmählichster Weise-bekundet, hat seinem Namen eine traurige Berühmtheit verschafft- Neulichsten Angriffen trat j der Redakteur der „Ostdeutschen Post", vr. Ignaz Kuranda, kräftigst mit einem Artikel entgegen, den die „Allg. Zeitz, des Jud." reprvdukirt hat. Dieses Artikels wegen klagte Brunner den Kuranda an, und am 10. Mai fand der Prozeß vor dem k. k. Landesgericht von 8 Uhr bis Nachmittag 3 Uhr statt. Herr Kuranda wurde vom Gerichte schuldlos erklärt. Wir geben hier den Bericht der -^Ostdeutschen Post" über die Verhandlung wieder, da diese sicherlich bas Jnkereffe unserer Leser in hohem Grade in Anspruch nimmt. Die Erwartung, welche von allen Seiten an diesen Prozeß geknüpft wurde, hatte ein sehr zahlreiches Auditorium herbeigelockt. Schon vor 9 Uhr war der große Berhandlungssaal von Zuhörern beseht. Als Vorsitzender fungirte der wegen seiner umsichtigen Leitung wohlbekannte L.-G.-R. Frühwald. Der L.-G.-R. Karl Wagner und der Adjunct Kerner waren ihm als Dotanten beigegeben. Nach 9 Uhr eröffnetder Vorsitzende die Verhandlung. Als Gegenstand der Klage wurde das oben verzeichne« Vergehen, als Angeklagter der Redakteur und Eigenlhümer der Ost-Deutschen Post, Herr Kuranda, aufgerufen. Bei Einleitung des Verfahrens ersuchte der Dertheidiger Herr Vr. Berger, daß der Vorsitzende gestatten möge^ daß Herr Kuranda im Laufe deS Beweisverfahrenan dem Ver» theidigertische Platz nehme, um feinen Verkheidigungs-Apparat regelmäßiger entfalten zu können. Diese Bitte wurde anstandslos gewährt. Ueber feine Generalien befragt, giebt Herr Kuranda an, daß er aus Prag gebürtig, 49 Jahre alt und verheirathet sei. Seine Beschäftigung ist die eines Schriftsteller-. Der Herr Geklagte erklärt, daß er für feine Person einen gerichtlichen Anstand noch nie hatte, und ebenso die Ost-Deutsche Post unter seiner Redaktion sich noch nie eine strafgerichtlich« Derurthrilung zuzog. Hierauf wird durch den Schriftführer der Anklageakt verlesen, kraft besten da» k. k. Landesgericht in Strafsachen den Beschluß gefaßt hat, Herrn Kuranda wegen des Vergehens der Sicherheit gegen die Ehre nach §. 491 und 497, mit Rücksicht auf tz.j 493 des Sttafgesetzbuches, in Anklagestand zu versetzen. Vorher wird der Herr Privatkläger vr. Sebastian Brunner aufgefordert, die Anklage zu moriviren. Sodann macht ihm der Präsident die Eröffnung, daß das Oder-Landesgericht von den zwölf, vom Herrn Kläger aufgeführtm Beschulbigungsgrüaden nur sechs acceptlrt Hab«, und daß sich daher feine Begründung dlos auf diese sechs Punkte zu beschränken habe. vr. Brunner: ,>Das Hab« ich früher nicht gewußt und muß mich daher beschränken, den Anklagebeschluß vorzulesen." ' ' Erster Anklagepünkt. Ja dem gleich Anfangs de- Artikels vorkommevdeü Passus: „Da ihn (Brunner) die rohen Schmähartikel gegen ein anderes Wiener Blatt (Presse) auf die Anklagebank gebracht und ein Strafuttheil ihm zugezogen haben, versucht er es mit uns," wird der Thatdestand der im §. 497 bestimmten Art der Ehrmbeleidigung, nämlich der Vorwurf einer auSgestandenen Sttafe in der Absicht. Jemand z^ schmähen, gefunden. Zweiter Anklagepunkt. Die Sttlle: „Es ist ein alter Kunstgriff schlechter Berlagsfirmen, Bücher, von denm sie wissen, daß sie vermöge ihres schlechten und unsittlichen Inhalts in irgend einem Staate verboten sind, unter falschem Titel zu, versenden. — Eines ähnliche» Kunstgriffes bedient sich Herr Brunner, indem er die gräßlichen und gehässigen Pamphlete gegen die Juden unter dem Titel einer „Kirchenzeitung" erscheinen läßt." Den dritten Anklügepunkt bildet die Stelle, in welcher gesagt wird, die Kircheozeitung sei eine Harlekinsjacke von ausgeschnittenen Zeituagsfetzen, Nachdruck und wieder Nachdruck, wobei tkk Redactionsspstem in der Befriedigung der Skandalsucht liegt. Vierter Anklagebunßt. Die Stelle: ^Nicht die Kirche, sonbem die Interessen des Geschäfts, das Herr Brunner betreibt, scheinen solche Artikel zu erfordern; der Literat, der die „Kircheüzeitung herausglebt, sucht feine geschäftlichen Bonheile, wie irgend ein anderer littrarischer Industrieller." Fünfter Anklagepünkt. Die Stelle: „Man kennt die Methode des berüchtigten Vehsr. Wer die deutschen Fürstenhäuser und, Königsgeschlechter nur auS den Memoiren deurtheilen wollte, welche dieser bösartige und gewissenlose Mensch au» den Abfällen der Geschichte, aus alten Schmähschriften, Pamphleten und notorischen Lügenchroniken zusammengetragen hat, um Schmach und Schande über Alles zu verbreiten, was sein« schmutzige Feder berührt, — welchen entsetzlichen Begriff von dem Charakter

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