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Jüdisches Volksblatt · 1860-01-01 · 19 (1860) · p. Seite 76

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
7 (1860)
Issue
19 (1860)
Date
1860-01-01
Page
Seite 76 (sequence 4)
Language
German
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— 76 tracr. Dann wieder oen einem gewissen Anverm vergab, in Magdeburg gepredigt u aeder d. Bl. login zu baden — Alle» erlogen »einem Umberrreiben im Sroßb Posen steckbr^e Wir machen hierbei darauf aufmerksam, daß wohl, durch die Erfadrung belehrt, nur in se uabmSsallen empfeblende Briefe und Z daß dieie mir unserer Unterichrifr und unkerm jeden 'ein müssen, sollen sie nicht als gefalicb rd ander, der unter bei dem Herausmittlerweile bei flicb verfolgt wird, vir seit 1U Jahren r wenigen Äu»- ugnisse geben, und AmtS-Insiegel verakMeben werden. De. £ Pb. Luriofum. Die „Neue Frankfurter Zeitung" erzählt folgende Verhandlung des dqrligen ZuchkpolizeigerichfS vom 26. April vor dichrgedrangtem Hause: Der hiesige Kaufmann A. ging mit einem israelitischen Glaubensgenossen! in der Promenade spazieren. Vor dem LaunuSlhor begegnete ihnen ein Ofsicier'deS hiesigen Bataillons, in Uniforn^ und Dienstmütze. AlS er einige Schritte entfernt war, äuierre A. zu feinem Begleiter: „Sieh einmal diesen Schlemihl von einem Lieutenant Diese Worte wurden zwarnicht von dem Officier selbst, wohl aber von einem Fouriei: und einem Soldaten des Linirnbataillon« gehört, zur Anzeige gebracht und demnächst von der Staatsanwaltschaft wpgen Verletzung der Dienftehre de« Lieutenants Klage erhoben. Da constatirt war, daß Letzterer damals auf dem Weg zur Cafernen- Inspecrion gewesen, so nahm die Sra irsanwattschaft an, er sei im Dienst begriffen gewesen, eveni uell wenigstens mit Bezug auf seine Dienstverrichmngen deleil igl worden, woraus sich der Thald,stand des Art. 187 Nr. 2 de» Strafgesetzbuch» ergebe. Vergehen bedroht mit CofrectionShau» zu 6 Monaten oder Gefängniß. Da der Bes huldigte die Aeußeruag zugestand und nur die Absicht zu beleidigen in Abrede stellte, so handelte e» sich nur un| Zwei Fragen: 1) Ob da» Wort „Schlemihl" an. sich ßormell beleidigender Natur fei, und 2. ob der Beleidigte! damals in Dienst genasen, oder die Beleidigung seine Die^stverrichtungen betroffen habe. Bei der Deweisaufnahmf veponirt, der Begleiter deS A., man verstehe unter „Schlemihl" einen Menschen, der Malheur habe. Bei der letzten Lotterieziedung sei tzr selbst ein Schlemikl gewesen, weil! er die fl. 100,006 nicht gewonnen habe. Ein gründlichere« und interessanteres Gutachten gab der auf Antrag de» Verteidiger», Herr vr. Mayer, als Sachverständiger vernommene Lehrer Tendlau ab. Chamisso würde sich als Dichter de» Perer Schlemihl gewiß gefreut haben, dieser etvmologischen Analyse seines Helden zuzuhören. Rach diesem Gutachten bietet die Etymologie de» Wortes große Schwierigkeiten. Man habe den Ursprung desselben im 4. Buch Mos S gesucht, wo ein Hauptmann mit Namen Selumiel voffkomme. sicht d«S Experten stamme es jedoch au Man habe eine jüdische Bibelübersetzung ins Deutsche, die alter sei al» die lutherische. Nach diese Schlemihl ober Schlemil ein Mensck Allee'„schlamm"gehe. (Soll wohl soviel gehe", und dürfte wohl auch da» Wo Boston-Spiel damit zusammmhängen.) Volkssprachgebrauch,' so fahrt das Gut lchjen fort, har da» Verlag von Nach Andern Deutschen. Ableitung sei unter zu verstehen, dem heißen alS „schlimm t „ Schlamm " im Nach dem jüdischen Wort zwei Bedeutungen angenommen; in Bezug auf das Aeußere, die Persönlichkeit, heißt eS soviel wie linkisch, ungeschickt, ja, widerlich und häßlich. In Bezug auf daS Innere aber bedeute eS lediglich: „Unglücksvogel, Pechvogel", und Schlemihligkeit sei — Unglück. Ein Schlemihl sei also bas gerade Gegenrheil von dem christlichen „Sonntagskind". Nach allem Diesem, schloß der Experte, könnte da» berufene Wort für eine Beleidigung nicht erachtet werden. Der Vertheidiger baut auf dem so gelegten Grunde mit Zuversicht fort und berichtet, er habe Wochenlang auf der Bibliothek und der den namhaftesten Gelehrten den wahren Sinn de» unglücklichen Wortes zu ergründen gesucht, kommt dann auf den Sprachgebrauch, wonach solche» unter den Israeliten förmlich in Fleisch und Blut übergegangen sei, und versichert unS mit liebenswürdiger Offenheit, eS vergehe kaum ein Tag, wo er nicht-zu sich selbst sage: „Hier bist du wieder einmal ein Schlemihl gewesen.". Zm Uebrigen bestritt die Dertheidigung mit Nachdruck, baß der Ofsicier, welcher, eine Cigarre rauchend durch die Promenade gegangen, damals im Dienst gewesen, ober die angebliche Beleidigung auf seine Dienstfunctionen zu beziehen sei. — Da» Urtheil ging von dem Gesichtspunkt aus, daß eS auf Erörterung der Frage, ob das quäl. Wort formell injuriös sei oder nicht, gar nicht ankvmme, indem nicht constatirt sei, daß der Ofsicier Damals in Dienstverrichtung begriffen gewesen, und edensowmig jene Aeußerung mit Bezug auf seine Dlenstverrichtung gebraucht worden fei. Unter diesen Umständen erfolgte die Freisprechung de» Beschuldigten unter Vecurtheilung der Staatsbehörden in die Kosten. A n e k d o t e. Ein Jude fragte am VeriohnungStag, wo Kaiser Alexander von Rußland und Kaiser Napoleon von Frankreich in einer süvwestbeukschen Stadt beisammen waren, einen andern Juden: Wa» für tr-vms sagt man wohl beute zur Feier dieser Zusammenkunft. Der Andere erwiedcrte: Zuerst sagt mau “hksn (Anfangsbuchstaben von Kaiser Alexander) und-5p (heißt: Kaiser Napoleon). Die israelitische Bibclanstalt. Die Spenden zur Herstellung und Verbreitung hebräischer und hebräisch-deutscher Bibeln haben die Höhe von 447s Thalern 10 Ngr. 8 Pf. erreicht. Allgemeine Zeitung de» Judeuthums. No. 18. 1860. Leitende Artikel: Wochenschau: Preußen. — Italien. — Preußen und C(ftcrTtid>. — Bon» Institute zur Förderung der israelitischen Literatur. — Literarischer Wochenbericht. — Die israelitische Bibelanstalt. Zeitungsnachrichten: Deutschland: Frankfurt am Main, Hamburg. Oefierreichjscher - Xaiserstaak: Czernowitz, Lemberg. Schweden: Ltockhelm. Rußland: Petersburg, Poniveß. S? Zu bezieden durch jedes Postamt und jede Buchhandlung Jadrlich 3 Tdaler, vierteljabrlich >« Dbaler. Verantwortlicher Redacteur: St. Nabe. »er » «wbbaRblBRg i» -eipzig. - Druck »ob <f*. »revjing i» 2ei»»rg.

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