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Jüdisches Volksblatt · 1859-01-01 · 23 (1859) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
6 (1859)
Issue
23 (1859)
Date
1859-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Jüdisches Bolksbllttt Zur Leiehrung und Aulerhattung auf jüdischem Hekiete. HcrauSgegeben von Rabbiner De. Ludwig PhUippsou in Magdeburg. [9to. 23. 1859 ] Bo» dieser Zeitschrift erschei»t «öchevtlich eine Ruswer. Preis de» Ighr- I gaog» t THIr Vierteljährig 7>/, Rgr. Ille B»chha»dl»oze», Postämter »»d Zett»s»rrveditio»ea nehme» vestellnngea a». [6. jfahrjg. 2. Quartal] Die abscheuliche Fabel vom Gebrauche von Christenblut. Jedermann kennt die scheußlichen Mißhandlungen, welche Juden in der letzten Zeit zu Galatz. Odessa, Fokschany, Smyrna ff. unter obigem Vorwände erlitten haben. Wir halten es daher für sehr' angemessen, hier einen Artikel in wortgetreuer Uebersetzung wiederzugeten, welchen die zu Konstantinopel erscheinende „Presse d’Orient“ in Nr 449 (vom 30. April) gebracht har, und fordern unsere Glaubensgenossen, namentlich deöstlichen Europa- und Asien-, auf. denselben in den bezüglichen Landessprachen in die dortigen Zeitungen einrücken zu lassen. Red. d. jüd. VolkSbl. Die Ermordung deS unglücklichen Herbojte-in Smyrna bat in gewissen Geistern eine sehr alte Anklage wieder erweckt. Diese Anklage hat daS traurige Verdienst, der Art in die unwissenden Massen gewisser Länder eingewurzelt zu fein, daß. obgleich sie oft verurtheilt worden ist, selbst gebildete und vernünftige Leute,, ick habe einige gekannt, sich einen Grund in einer Art Tradition gesucht baden, um damit die empörendsten Zweifel zu leginmiren. ganz wie kürzlich in Galatz ein Haufen fremder Matrosen denselben Vorwand ergriffen har, um Plünderung und schreckliche Grausamkeiten auSüben zu können. In Betreff der Letzteren werden die GerichtStribunale Gerechtigkeit auSüben; eine eremplartsche Strafe wird sie ohne Zweifel treffen. WaS aber die Elfteren betrifft, sie können von keinem Tribunal verurtheilt werden, weil sie an die kläglichen Ungereimtheiren glauben. Wir würden selbst sie ruhig in ibrem Jrrthume lassen können, wenn nicht ihre Meinung zuweilen und in Gegenwart Anderer von Wichtigkeit an den Tag träte, und so eS einem jeden Israeliten zur Pflicht macht, öffentlich die unwürdigen Verleumdungen zu widerlegen, beim sie ein blinder Glaube beschuldigt. Um unseren Widersachern nachdrücklicher daS Uebel zu zeigen, dasie begehen, wenn fie wiederholen, daß die Israeliten christliche- Blut zu ihrem Osterfeste nöthig haben, wollen wir die Rollen wechseln und annebmen, daß dieselbe Anklage von irgend einer anderen Religion gegen die Christen erhoben werde. Ist eS nicht wahr, daß fie selbst nicht an die Criflenz dieser AnNage glauben würden? Ist eS nicht wahr, daß fie die Würbe ihrer Religion und daS Heil ihrer Personen gegen eine solche Abscheulichkeit und gegen die öffentlichen Unglücksfälle, die die Volksverfolgung oöer die gerichtliche Tortur hieraus nach sich ziehen können, vertheidigen würden? Ist eS endlich nicht wa^r, daß, um sich zu vertheidigen, sie zu ihren Richtern und' Anklägern sagen würden: „Auf welcher BasiS beruht eure Beschuldigung? vielleicht auf Thaten? Aherj niemals konnte die That bestätigt werden, ttotz aller eurer genauen Nachforschungen, denn die auf der Tortur^ entrissenen Geständnisse sind keine Geständnisse. Habt ihr moralische Beweise? Hier ist unsere heilige Schrift.!bier sind die Kirchenvater, hier die Bestimmungen der, Chncilien und Synoden, hier die Dekrete und Bullen unserer Päpste! vergebenwerdet ihr eine Unterstützung eurer Anklage darin suchen! Nichts wird euch übrigbleiben, als. zu sagen: „DaS find von Vater und Sohn durch mündliche Tradition übertragene Geheimnisse." ltnd auch'hierauf werden wir antworten: „Wenn ein traditionelles Geheimniß Acte dieser Art zu tvun auferlegt, so müssen diese Acte mehr als einmal bestätigt und bewiesen sein; denn unsere Häuser sind unter die einigen gemischt, die Pforten unserer Tempel sind einem Jeden und zu jeder Zeit offen. häufig baben wir Dienstboten, die eurex ffieligion angehören und die euch unterrichten können; wir beklagen selbst Ueberrritt oder Abfall vieler von uns uyd doch habt ibre keine Zeugen. Enblich ein anderer bedeutender Beweis dafür, daß niemals ein solches Geheimnis überliefert wurde» ist. daß die Tradition nie mit dem geschriebenen Gesetz in förmlichem Widerspruch sinn kann; und waS widerspräche mehr unserer Religio», a!S die Eeremonie, die man uns vorwirft? ES ist Zeit, hier unseren Lesern zu bemerken, daß die Anklage und bit ' Bertheidigung, welche wir soeben annabmen, nicht bloS eitle Voraussetzungen stnd. Wir werden die in Erstaunen setzen, um derentwillen.wir daS Gegenwärtige schreiben. wenn wir ihnen versichern, daß wir hier eine geschichtljche Begebenheit und nicht bloS eine,Annahme erzählt hüben. Za, so ist die AnNage gewesen, die,man gege» die Christen erhob, und so war auch die Dertheidigung. der Christen. Während dieselben unterdrückt im römischest Kaiseneiche lebten. Nagten fie die Heiden, die fie umgtzben, öffentlich an. Mensckenfleifch zu essen, Menschenblut zu trinken, irdeS Jahr ein Kind zu den Bedürfnissen der österlichen Ceremonien zu tödten, und Et. Justin, Athe^agoraS und Terrullian richteten, sei eS an den Senat, ft» eS an den Kaiser, Denkschriften zur Dertheidigung ihre^ Glaubensgenossen, Denkschriften, die aus den oben gegebenen Gründen beruhten.

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