Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 5 (1858)
- Issue
- 38 (1858)
- Date
- 1858-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Jüdisches Volksvlatt Zur Belehrung unft AnllerhaNung auf jüdischem Gebiete. HerauSgegebe» von Rabbiner 0Ü. Ludwig PhUippsou in Magde-nrg. l«o. 38.1858-J Boa vlrsrr Arttschrtfr »aug« I Kbit. Biert nn> geito i rschemr »Scheatttch «int ftaomct. Iret« bd Jahr« Ijäbrtg T/i Ngr. All» Vuchdaavluug«». Dostü»trr g»er»edtn»«e« ««tz»e» VeStlluvgra ao. l5. Jahr,. 3. ttwrUL] Anwalt und Assessor. Bom Rechtsanwalt vr. Salm. (Fortsetzsog.) III. C. 1 8 4 8. it>* 1. DaS schriftliche und mündliche Er^men überstanden. DaS erstere legte Heinrich u gleicher Zeit ab. daS andere an zwei verschieß Der Präsident von Braun — die Ri damals auch daS LandeSjusttzcollegium — dem deä jüdischen RechtScandidaten bei. Dir begegneten diesem mit Humanität — ,biS gramen, strengen und sonst durchweg ehre gierungSrath. der den Juden nicht vergessen ihm einst sein „Philister", ein jüdischer angethan hatte. A!S nämlich alle Mahn» und Drohbrief zur Bezahlung einer größeren Schuld frucht waren, gelangte eines Tagean daS Justi welchem der RegierungSrath derzeit als A ein Schreiben nebst einem Packete. Der amtmann erbrach beide, las und lawiedej: Brille auf und ab und zerbiß bald den Verlegenheit. Endlich faßte er ein Herz, gab dem Gerichtsboten Schreiben und lächelnd sagte: „Ein eito für den Herrn keine Journalsache." Der Pries lauttie „Hochwohlgeborner Herr Justizamtma i „Der frühere StudtosuS. jetzige Herr A „hat mir vor 4 Jahren seine Ehre verpfä „zahlung einer MiethS» und Waarenschuld „Er har diese elastische Ehre siebenmal „jetzt ist sie aber gerissen, da auch der letzte „Zahlung verstrichen ist. Ich schicke Ihnen „stücke und Fetzen dieser Ehre in 8 cassirten „gefälligen Ablieferung an den Herrn Actua i „ergebensten Bemerken, daß eeiner Empfang „nicht weiter bedarf. „Der Schutzjude Meyer DaS wurmte und wühlte noch immer müthe de- RegierungSrath-, daß er in höhnischen Meyer Goldschmidt zu sehen gl i noch mehr batte ihn doch daS Postscriptuo geärgert: ci u Pack t V i n l jede n var glücklich ' Moritz zu enen Tagen, ierung war wohnte nur Eraminanten uf einen er» rjwerihen Re. konnte, waS Hleiderhändler deS Juden ogeblieben amr P., bei ar fungtrte, alte Justiz» , schob die Gänsekiel vor klingelte und indem er äctuar, aber n: cituariuS .... >Vet für Ben 122 Thlr. rerlängert — Ternnn ohne n die Bruch. Scheinen zur uS mit dem tbefcheinigung Soldschmidt." fort im Ge- Juden den übte. Aber deS BrrtefeS „Der Jude schickt die Ehre Pem Christen hier — frankirt — Wenn sie so leicht nicht wäre, War'S Porto nicht riSkirt. .—" Besagter RegierungSrath prüfte nun den jüdischen RechtScandidaten im Staat-rechte. Nach manchen ' gut und minder gut beantworteten Punkten warf er auf einmal ganz außer dem Zusammenhang die Frage hin: „Kann ein Jude nach unserem Rechte Advocat werden?'* Die Krage hieß eigentlich in- Deutsche übersetzt: „WaS wollen Sie hier, wozu der Zeit, und Kosten aufwand? Treten Sie mit Ihrem Bruders« da- Väter» liche Geschäft ein, changen Sie Ihr Studium in die Rumpelkammer der Täuschungen. Sorgen Sie .für WaarenetiquetteS statt für Actenzungen. stelle» Sie sich hinter den Ladentisch statt vor die Schranken de- Gericht-. Sie sind irre gegangen. Nlein junger Freund, hier ist der The»iStempel.. nickt der ^eS MerepriuS, jene Göttin paßt genauer auf da- Zünglein ihrer Waage. Mercur drückt schelmisch ein Auge zu. Sie sind schwach in Geographie und Geschichte, sonst wüßten Sie, daß hier deutscher Grund und Boden — nicht Palästina, und daß der jüdische Staat mit seinen Schofetim längst -uotergeganyen ist." Moritzens Antwort interefstrt vielleicht manchen Leser, darum stehe sie hier, wo nicht, mag man steüberschlagen. „DaS Römische Recht unter den älteren Kaisern schloß die Juden von Aemtern und Würden nicht aus. So beNeidete ein Rabbi Gamäliel daS Amr einer prsekseturs honor&ria und sehr viele Juden fungirten alS Ldvoeaten. „Noch im Jahre 418 reservirte der Kaiser HonoriuS den Juden aüSdrücklH daS Recht zu StaatSämtern und Würden. Erst unter den spateren bigotten Kaisern Theo» dofiuS II. untz Palenlinian. Leo und AnthemiuS und vor Allem unter Justinian wurden die „Juden und Himmel» anbeter" aller Aemter, auch deS eine- Fürsprecher-, für unfähig erklärt. Niemand soll in den Verein der Sachwalter kommen, „wenn er nicht in die hochheiligen Geheimnisse der katholischen Religion eingeweiht ist" — trotzdem, so viel steht historisch fest, gab eauch damals und später noch jüdische Anwälte, wenn sie auch nicht immatriculirt waren, und dadurch der Vorzüge und Privilegien der christlichen College» entbehrten. DaS päpstliche Recht änderte hieran Nicht-. „Nach gemeinem deutschen Recht find wir Fremde, von der allgemeinen PechtSsäbigkeit ausgeschlossen, nicht zum Gemeindevttband gehörig, biauf Widerrufgefchützt,