Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 5 (1858)
- Issue
- 7 (1858)
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 28 (sequence 4)
- Language
- German
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38 * » schieden aus.. — Der Unlerschied zwischen mosaischem Gesetz und rabbinischeu Derorkmungen tritt bei Eidesleistungen scharf hervor. DaS mosa-ßche Gesetz erklär: den Eid nur für daS Mittel, ungerechte Forderungen abzuweisew; die Rabbinen setzten den Eid auch alS Mittel, gerechte Forderungen geltend zu machen, einDie AnwendungR dieser Verordnungen war ebenfalls in den genannten Schulen streitig*). Man war sich indessen der Verschiedenheit der Ansichten bewußt; unv da S keine schlichtende Behörde gab, denn nirgend ist von einer Berufung auf den Nässt in Palästina ober den Rasch-Glurha in Babvlonien die Rede, so ließ man jeden Spruch, der fich an Lehrer von Ansehn anlehnte, gelten, und jeder ordnete die vorkommenden Kragen nach seinem besten Wissen *). . SBtfc weit die Zuständigkeit der beiden Gerichtshöfe ging üstd ob hierüber von Seiten der römischen oder persischen Behörden etwaverordnet war, ist unbekannt. Einzelnen Aeußerungm zufolge hätten die beiden Hauptgerichte in Babvlonien, Nahardea (nachher Pum-Daditha) und Sura. sich lediglich mit Erkenntnissen über EigenthumSrechre befaßt, nicht aber mit Sttaf- Erkenntnissen, welche man dem größeren Gerichte zu Tiberia anheimgestellt hätte; andrerseits finden wir doch auch , peinliche Fälle in Babvlonien verhandelt. Diese habe einige Wichtigkeit. Es ist nur zu bedauern, baß Lrt und Zeit und mehrere Personennamen nicht genauer nachgewiesrn sindr Ein Bar Hama war eine- Todlschlags beim Resch-Glutha angeklagt. Dieser Nug dem Abba b. Jakob (einem Schüler des Jochanan) auf. die Sache zu untersuchen, und wenn es fit erwiese, sollte der Tbäter die Augen, oder vielleicht nur ein Auge verlieren *). ES traten zwei Belastungszeugen auf. aber der Angeklagte stellte zwei andere, welche den einen Zeugen alS Dieb für unfähig ' erklärten, indem jeder derselben ibn eines besondern Diebstahls beschuldigte. Hierüber entstanden Derathungen, ob --ein Diebin peinlichen Sachen deS Zeugnisseunfähig sei. weil die älteren Lehrer Neir und Jose darüber verschieden geurtbeilt batten, die PrariS aber für Jose war, welcher einen in Geldsachen unfähigen Zeugen in peinlichen Fragen für zulässig erklärte. Ein Mitglied deS Gerichts. Pape, bewies aber, daß die Mischnah für Meir'S Ansicht entscheide. Dadurch ward der AngeNagte freige« fprocken. welcher aus Dankbarkeit eS auf sich nahm, für Pape stets daS Kopfgeld zu zahlen. — Beide Schulen erkannten sich gegenseitig an, und man sprach von der Verschiedenheit der PrariS in Babylonien seit Rab und Samuel, und der in Palästina seit dem ' Scheb. VH. 1. S. 48a, unten. —'*) Das. 45. 46. Beispiele das. 48. 4) Sand. 27 a, b. Wie die Lommentare daS Blenden unter die den rabbiuischeu Behörden zuständigen Sttafen rechnen können. ist ganz unbegreiflich. Eine solche Barbarei ist durch kein Gesetz gestattet worden und kann nur von barbarischen Böllern angenommen sein, daber denn auch die Erklärung de- Ausdruckes Blenben schwankt. ES mag sein. Last mau nicht gern zu einer Hinrichtung die Hand bot und mit denk Blenden beweisen wollte, daß man das Verbrechen strafe. Jedenfalls ist eeine Ueber« schreitung demosaische» und rabbinischen Steckt-. etwa-«später» Ame. alS von einer allgemein bekannten Sache *). Sie sandten einander auch Rechtsfragen zu *). — Diese Beziehungen wurden immer lebhafter, aldie tüchtigsten Jünger au- Babylonien oft noch nach Tiberia gingen, um sich mit den palästinischen Studien vertrauter zu machen. Unter diesen ragte eine Familie Nachmani hervor, aus welcher Rabbah stammte, der unter Schabur II. in Pum-Daditha mit erstaunlichem Erfolge lehrte. Er hatte vier Brüder -in Palästina, und hatte selbst dort unter Jochanan rmd dann dessen Nachfolgern Ame und Affe, welche in der RechtSkunde großes Anseben besaßen, studirt. Man vermuthete mit Recht, daß er zunächst mit seinem Bruder Oschijah die große Sammlung von Agada. welche unter dem Namen Rabbah bekannt ist, angelegt habe. Sein wesentliche- Verdienst war die Verbreitung aller palästinischen Studien in Babylonien, wo man in der jüngern Zeit, nach Rab und Samuel, vorzugsweise der RechtSkunde obgelegen hatte. Die nach Babylonien zurückgekebrren Jünger schienen den Studien in ihrer Heimath wieder mehr eine Richtung, ähnlich der palästinischen, gegeben zu haben. Jedenfalls zeigte, sich von dieser Zeit ab in den Babylonischen' Schulen eine besondere Eigenthümlichkeit, welche dem dorr endlich au-gearbeiteten Thalmud fein Gepräge , enheilr. i) Scheb. 47« ekhs’' y-ticrs und 722212 irm2i. — *) Das. 48». b. Denkspruch aus der Sidra der Woche (Mischp&tim.) Sprich nicht ein falsches Gerücht aus; verbinde nicht Deine Hand mit einem Frevler, um ein ungerechter Zeuge zu fein; folge nicht der Menge zum Bösen. 2. Mos. 23, 1. 2. Bemerkung. Die uns von mehreren Seiten zugekommeue Aufforderung, recht bald die.«eiteren, zn demßRovellencycluS „die Sünden der Zeit4 gehörenden Novellen zu geben, ist für uns sehr schmeichelhaft, und werden wir ihr im Laufe dieses Jahregenügen. Die Redacliou. Allgemeine Zeitung de- Judevthums. Ro. 6. 1858. Leitende Artikel: Das Judenthum in Frankreich. — Literarischer Wochenbericht. Zeitungsnachrichten. Deutschland: WormS. Frankfurt am Main. Preußen: Eleve, Berlin, Bre-lau. Oesterreichtfcher Aaiferstaat: Siklos. Wien, Wien. KST" Zu heziedeu durch jede- Postamt und jede Buchhandlung. Jährlich 3 THaler, vierteljährlich •/« Thaler. Berantwortücher Redacteur: SL Rabe. Strf«a vh B«»m^äetner'4 v»chh«^l»ik- (a -eivjiq. Dr»L Vor Alepander Wiese i» Seitzrig.