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Jüdisches Volksblatt · 1855-01-01 · 21 (1855) · p. Seite 84

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Journal
Jüdisches Volksblatt
Volume
2 (1854-1855)
Issue
21 (1855)
Date
1855-01-01
Page
Seite 84 (sequence 4)
Language
German
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84 D« fl »nt» die „®r wirr wiederk blieb still, aber se Krau auf, und sprach zu ihre« Manne: imnun, er wird einst . . . Ihr Mann ne Hand sank auder ihre». Die jüdische Bevölkerung. Au-! em Iah e 1846 liegt uns eine officielle Tabelle vor. au» velcher t »ir folgende Angaben ziehen. «S wl bnten d« malnach diesen officiellen Angaben im Kaiserstaal Oeste. reich 641,000 Juden, in Preußen 206,050. n Daiirn 62,830, Sachsen 882, Hanno« ver 11,12 , <Bu ttemberg 11.584, Baden 21,368, Kurhesse r 8,300 Hessen-Darmstadt 28,325, den sächsische Lande >4,200, Draunschweig 1,480,.Mecklenburg .000, )ldenburg 1.370, Nassau 6,688, Anbalt 3.)00, Gtwarzburg 661. Hohenzollern unv LieLtenstkin 2.0 0, Reuß 373, Waldeck u. Lippe 1,000. Han burg1,( X), den vi»r freien Städcen13,000. Zn Deuts bland »bne Preußen und Oesterreich wohnten demnach 1*46: ll 3.488; mit diesen beiden Staaten: 1,030.538 Juden. Kerner:,in Belgien 1,954; Hol» land 52,2 r5, D nemark 6,000, Schweden 850, Großbrit nnien 13,000, Frankreich 70,000, Ruß, lanv 1,12),000, 250,000, ßchwei Krakau 13,000, europ. Türkei 2,600, der ionischen Republik 5,500!" Kirchenstaat 16.000, Parma 630, Sardinien 6,79* , Sici dena!.50(. also i t ganzen Europa: 2,599,101. Zndeß ist eS bekannt. Großbritannien »erden müsen. da lich, in Frai kreick u d Großbritannien Zählungen nach der Religion ükrrbaupt in der earo; gischen dem leben und eberzjo dreist die Europa an >aß in Rußland, Frankreich.und ie angegebenen Zahlen fast, verdoppelt in Rußland genaue Zahl nicht mögien 2.000, ToSkana 6.486. Me. licht staktstnden. Ebenso ist die Zahl lürkei ohne alle Sicherheit. Außer« Portu al jetzt bereiiö über 2.000 Juden, q Grbr« ltar eine große Zahl. Air können ahl un rkr Glaubensgenossen gegenwärtig in [ M illit nen anschlagen. 4lnfragcrr und Antworten. 68. E. i k W. 3 b habe einen Sohn von 16'/, Jatren, b.mi dai Gewerk:, welcheer erlernt,, nur.bi- 5 Nhr Abends besckästigt. beider' zeigt er Neigung, seine übrige Leit mit Wit chShausl b.n, Eonditoreibesuchen. Kartenspielen und derg eichen Dingen auszufüllen. WaS soll ich thun, ihn davon zi rstckzuba ten? Antwort. In Zbrrm Sobne erwachen Leidenschaften. Richten Sie die,: zum Guten, geben Sie ihnen einen angemessenen Rabrur zsstoff, und ,S wird gut geben. Etwawill die Zugend haben, waste mir Feuer treibe. Hat Zhr Eotn n e Munk getrieben, und können Eie die Liebe zu ihr nicht vecken? Run. so lassen Sie ihn Zeichnen lernen, ^bne daß er bre Absicht dabei merkt; »der lassen Sie ihn bat fig declrmiren und vorlesen . . . dann werden Sie i eben, w e begierig er nach solcher Beschäftigung ist. R>r eine die Beschäftigung. Hat er für die eine erst Vorpebe, gr in er auch nach der andern. Eine T irre geleitete Zugend ist noch zu bessern, aber ein' irre gegangener Mann — nicht wieder! 69. D. in M. Zn welche Kathegoriegehören die jüdischen Eultu-beamten einer schon constituirten Shna« gogen-Gemeinde in Preußen? Die hiesige Stadtbehördt will tziefe au-weisen, wenn ste^ obgleich preußische Untenhanen, dastädtische Bürgerrecht gegen Erlegung von 40 Tblr. nicht erwerben, indem ste fich auf §. 52. der Etädte-Orb» nung vom 30. Mai 1853 und ras hiesige Etadistamt stützt. Nach diesem sind zur Erwerbung de- Bürgerrechtverpflichtet : b) Die. welch« im Stadtbezirk ein stehende» Gewerbe betreiben, na» jener (St.-Ordn. §.52.) Beamte vom Etnzüg-gelde befreit. Sind wir nun insofern „Beamte." oder ist unsere Stellung alein „Gewerbe" zu betrachten? Tie Antwort hierauf ist Sache der Königl. Regierung. an die man Recurnehmen muß. Wir fürchten, daß in Preußen die israelitischen „Eultu-beamten" werden in die. „Kathegorie" von „Gesellschafts-Beamten." etwa „Eisenbabnbeamren" geboren, und nach den Bestimmungen für diese „Kathegorie" behandelt werben. .-^Wenigstenzeigt ibre Behandlung binstchilich der Besteuerung dabin: Wir bitten um Mitiheiluotg der Antwort Königl. Regierung. Notizen des Tages. Berlin, im Januar. Da- Königl. Obertnbunal hat durch Erkenntniß in Betreff der Rechtsverhältnisse der Zu - dengemeinden ausgesprochen, daß keinem Mitgliede der jüdischen Gemeinde der willkürliche Au-tritt aus der Gemeinde gestattet, werden könne, so lange er Zude und im Orte wohnhaft ist: daß die Entlassung eines Rabbinerohne Mitwirkung der Regierung nicht erfolgen /knne und daß d.ie Vorschriften hinsichtlich der Verträge über Handlungen nicht unbedingt auf da- Derhältniß eines Rabbiner- Anwendung finden, derselbe vielmehr einem Beamten gleich stebe, namentlich auch in sofern, daß ihm da-, ausgesetzte Gehalt voraus zu zahlen sei; daß endlich die einzelnen Mitglieder einer jüdischen Gemeinde dem Dritten, welchem ste sich verpflichtet hat. pro rata haften, wenn gleich ste unter sich nach Derbältniß ihrer Verpflichtung zu den Gemeindebedürftiiffen beizunagen haben. (Die Allg. Ztg. de- Zud. No. 7. enthält da- Erkenntniß vollständig). Zn ver Schweiz sollte in Folge eine- Gesetzegegen Thierauälerei, daß Thiere nur todtgeschlagen werden sollten, daS Schächten verboten werden — bis die Gesuche der Gemeinden die AuSnabme erlangten. Allgemeine Zeitung de- Iudentbnms. No. 6. <855. Leitend« Artikel: Die Rede de- Dr. Morgenstern in der baier'i'chen Kammer der Abgeordneten. — Der Wiedereirnritt der Zoten in Spanien. — Dajüdisch« Tchnlwesen in Prenß». — Aphori-men. — Zeitnng-nachrtchten. Preußen: Lre-lan. Vre-lan. Desterrelchifcher Kaiserstaat: Wien, Brünn, Prag. Prüb. Donanfürstentbümer: ander Moldau. Die Schweiz: ande« Aargan. SäT 3» beziehen dnrch jedes Postamt und jede Buchhanb« l"»-. Jährlich 3 Thaler. vierteljährig */« Thaler. verantmonlicher Kebacteyr: K. Rabe. «e I«, »*n Cj * * 11 r tm«»' * I», i, — Zn4 t»n *I«j unter Bit»« in Swjt». \ iHierzn eine Beilage.)

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