Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 2 (1854-1855)
- Issue
- 14 (1854)
- Date
- 1854-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Jüdisches - V Zur Belehrung und AnterhaNung aus jüdischemstekiele. , Herausgegeben von ^- Rabbiner Vr. Ludwig Philipps«« in Magdeburg.' sNo. 14. 1855.] Don fttiifdirifi tri&rint »IduitN* ein» Auamn. frei! tri ftjn«* 1 »dir. $i<rtffyStrifl '•/» Si«r. «U» frudbasriungcn. »cMmt'rr unt zeirunglrxretitwnen netmen DeSeUnn«»» >i». IL^ohrg S.Martil.1 Erziehe Deine Kinder jüdisch! VII. Niemand wird den Satz bestreiten: Es giebt keine wahre Herzensbildung ohne religiöse Bildung. Wir aber fügen hinzu: ES giebi keine wahrhafte religiöse Bildung Hne Bibel. Ja. nichtträgt zu einer tieferen und lauterer» Herzensbildung bei. als eine sorgfältige Kenntniß der Bibel, d. b. verbunden mit einer richtigen Anschauungsweise derselben. Der uralte Streit, ob wir einen unbedingten Glauben mit dem Gesammtumfang der Bibel zu verbinden haben oder nicht? ob wir ebenso an dem Buchstaben wie an dem Geiste der Schrift zu hangen haben, oder nicht? dieser uralte Streit geht uns hierbei gar nichts an. Unsere heilige Schrift enthält der unendlichen Schätze der Wahrheit, der Belehrung, der HerzrnSfrömmigkeit, der Lebensweisheit. der klaren Einsicht in die DerhLUniffe drS-Menschen, der Welt, deS irdischen Lebenso Unerschöpfliches, daß eS hierbei für den Nichttheologen gar nicht auf eine Entscheidung dogmatischer Streitigkeiten ankömmt, um, wenn er nur mit dem Herzen und dem Geiste siest. sein Herz zu veredeln und seinen Geist zu klären — seinem Gotte nahe zu kommen. Gerade aber die Bibelkenntniß ist der jüdischen Maffe abhanden gekommen. In der Meinung, daß die-jüdische Jugend Hebräisch lerne, um die heiligen Schriften zu lesen. hat die jüdische Zugend, da sie jenewenig erlernte, diese noch weniger kennen gelernt. Allerdings muß der Jude Hebräisch lernen, um die Bibel im Urtert lrsen zu können — aber dennoch darf da» Studium der Bibel nicht vom Erlernen oeö Hebräischen allein abhängen, und lieber sie in guter deutscher Uebersetzung. alö gar nicht gelesen. Jedermann weiß, daß wir jetzt treffliche Uebersetzungen von Juden haben, und die Namen von Mendelssohn. Joblson, Salomon. Zunz. Herrheimer, Vhilippson verbürgen die beste Äelegenheit, unsere .heiligen Schriften auch in der Mutteisprache studiren zu können. Wenn eS einerseits eine Schmach, so ist eS andrerseits ein unersetzlicher Verlust, daß daS Studium der Bibel auS der Masse der Juden geschwunden, sowohl für den Einzelnen, als für da» Ganze; denn durch Nickt» wird die religiöse Ueberzeugung minder stark und daS Artheil in religiösen Dingen leichtfertiger alS durch den Mangel an Bibelkenntniß. Willst Du daher Deine Linder religiös, jüdisch religiös erziehen, fo halte darauf, daß die Bibel nicht auS Deinem Haufe schwlnde, und wenn nicht dn Urtert, doch wenigstens in guter, deutscher UebersetzMg vorhanden sei und gelesen werde. Die immer wiederholte Lecüre, da» Streben, ein tiefere» Verstöndffrß.zu langen.-In Pentateuchs den- Büchern Samuel», den^^Propheten, den Psalmen, Sprüchen ubd Hiob wird tiefster Einwirkung auf Geist und Herz sein. Pvr fenft hierbei nicht allein an Linder, die Bibel ijMa» Buch de»i ganzen Lebens, und je reifer der Mensch wirp^je mebt Prüfung er erleidet, je mehr Erfahrung »r sammtlt, desto theurer wird ihm daS Worts Gotte», und desto^ Heller geht ihm daS Licht in den großen, vichen Schachtes der Schrift auf. Und -wie-, kennest Du markigere Rotzen, al» die de» JcsaiaS, körnigere AuSiprüche, als die Salomos. erhabenere Dichtung,' als dse Hiobs? Das genaue Studium dieser Schriften bitdr< auch -den Geschmack de» Forschenden, und stellt ihn auf einen StanHlUftHt, von welchem auS er die Literatur aller Völker Überschaut. Einige Skizzen aus dem' vivsstisch-t ilniudischen Rechie. I. DaS EivilgerichtSverfahren nach talmvkischem - " lRach^Vr. Frankel't '^.Der gvrichlftche Beweis ES gab in Israel' ständige Trlbuüale (Bet drei gelehrten Beisitzern; doch' bilden «drei dem Volk« . (unter denen ein RechtSgelehrter) richtShof, dem, sobald eine Partei stch an ihn auch die andere Pärjei Rede.stehen muß*). D Mi Rechte. «■> Din) von ^nnrr au» {jintn Gegewendet, eseS Tri- *) Arstänbniff^ vor einem solchen Tribunal baber bie-Lraft eine» gerichtlichen Geständnisses^ auch können i hiev Piozeffe über GeldauSIeibung, Benage «. 's. w. verhaudril werdel. Hinge-l ge« ist zu» Ljmncht über Geldstrafen (wie bet Ditbsti hle». Verwundungen li. s. f. nadi bijn »osaische« Rechte) nurei» Trtbnnal von drei gelehrten Rtchlern. die bi« Srmicha erholte» haben, befugt. Diese Semicha bestand in der Approbation eines.Lehrers. der wieder seine, Amrkennung von einem ftühera Lebrer ableitete. nnd so wurde dte Sewicha bis^-aitf Moses 1l»anstie»ogen. Rach der wörtlichen Brkentung ist -Sewickä .. tzandaufle» gung"; aber es bedurfte solcher nicht ^unb mk fie-anl h nichi gebrauchlich)- sondern bestand daS Wesen der «emicha a der 9pprobalioa der Gelehrsamkeit des mit ihr zu! Belehn« »den. Die Semtcha wurde übrigens nnr t» Palästina eri-eUt »n > hat schon vor «ehr als vor lausend Jahres aufgehöft: daher ü >er Straffälle nnr beschränkt auch non den-^atetzrun Trßbnnal« aesproche» werte« kan». Auch zur Einsetzung in ei«, streitiges Btsttzchn» ist nur das rechtsgelehrte Trib^tziü befugt. '