Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 2 (1854-1855)
- Issue
- 3 (1854)
- Date
- 1854-01-01
- Page
- Seite 11 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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11 werblicher Spekulationen, welche den Darleiher Gefahr laufen lassen, oder im Kalle von ihm gefallenden Nutzen (so cm de locre ceaaant) nach dem yom Staaltgefetz bestimmten Maße."! „Art. 9. Da- Leihen unter Israeliten und Nichtisraeliten. Dagroße Sanhevrm» den Zrrthum zerstreuen wollend, welcher den Israeli«!» die Erlaubniß zuschreibt, Wucher zu treiben mit Nicht^lauben-genoffen, al» ob diese ihnen von ihrer Religion selbst gelassen und von den Talmudisten bekräftigt worden; erwägend,, daß diese Beschuldigung in verschiedenen Zeiten und Ländern eine der Ursachen der Borurtheile gegen ste gewesen, und für die Zukunft jedefalsche Urtheil in dieser Beziehung beseitigen wollend, indem e» den Ginn der TerteSstelle über diesen Gegenstand feststellt; erklärt, daß der Tert, welcher da- Darlehen auf ZinS an den Fremden gestattet*). nur kann und darf verstanden werden von fremden Nationen, mit denen man Handel trieb, und welche selbst den Israeliten liehen, so daß diese Erlaubniß auf ein natürliche- Princip von Gegenseitigkeit sich gründete; daß da» Wort Nochri (~oa) sich nur auf die Individuen fremder Nationen bezieht, und nicht auf Mitbürger, welche wir al» unsre Brüder betrachten; daß selbst bezüglich fremder Nationen die b. Schrift, indem sie von ihnen einen Zin» zu nehmen gestattet, nicht von einem übermäßigen und den, der ihn bezahlt, ruinirenden Gewinn spricht, weil sie un» anderswo erklärt, daß jede Ungerechtigkeit abscheulich ist in den Augen de» Herrn; — in Folge dieser Principien, da» große Sanbedrin,^Kraft der Macht, mit der e» bekleidet ist, und damit kein Israelit in Zukunft die Unkenntniß seiner religiösen Pflichten über das Leihen auf Zinsen an seine Mitbürger ohne Unterschied der Religion vorschützen könne, erklärt allen Israeliten, daß die in der vorhergehenden Entscheidung über da» wohlthätige Darlehen oder auf ZinS von Israelit an Israelit vorgeschriebenen Bestimmungen, jo wie die Principien und Vorschriften deS^Tertes -der heil. Schrift sich eben so sehr auf unsre Mitbürger, ohne Unterschied der Religion, wie auf unsre Glaubensgenossen erstrecken; befiehlt Allen als religiöse. Vorschrift, in Zukunft keinen Unterschied bei einem Darlehen zwischen Mitbürger und Glaubensgenossen zu machen; erklärt außerdem, daß, wernur die gegenwärtige Anordnung überschreitet, eine religiöse Pflicht verletzt und notorisch gegen daS Gesetz Gotte» sündigt; erklärt endlich,' daß jeder Wucher ohne Unterschied verboten ist, nicht allein von Israelit zu Israelit, und von Israelit zu einem Mitbürger eisier andern Religion. sondern auch mit Fremden aller Kationen, betrachtend die Ausübung deS Wuchers al» eiße Ungerechtigkeit, abscheulich in den Augen de» Herrn; bestehlt gleicher Weise allen Rabbinen, in ihren Vorträgen und Predigten nicht» zu vernachlässigen bei ihren Glaubensgenossen, um die eben bezeichne«»» Grundsätze in ihren Geistern wurzeln zu machen." — Ltach dem Schlüsse de» „großen'SgNhedtin»^ versammle sich die „allgemeine Versammlung" wieder am 25. März 1807. Furtado gab einen sehr beredten und die allgemeine Befriedigung auSsprechenden Bericht über die Arbeiten de» große« Sanhedrin», und dann vortrte -die Versammlung eine Dankadresse. an Napoleon. Endlich den tz. April 1807",hielt sie ihre letzte Sitzung, i» welcher daS Rescript ihfer Auflösung verlesen und! ein Entwurf zu einer Mahnung an alle Israeliten üb!er die vom großen Sanhedrin ausgesprochenen Grundsätze! angenommen ward. - - - ( ' j I Mit Recht würdigt der Sammler dieftr ^Aktenstücke, HerrA. E. Halphe«. den gvoßen- Geist, den unermüdliche« Eifer und die außerordentliche Geschicklichkeit, mit welcher der Präsident A. Fu'rtqdo alS solcher und dl» Berichterstatter gewirkt und die beiden Versammlung^ zur Höhe ihre» Berufe» za erhebe« verstanden hat. W^r gestatten un» daher hier ..noch' eine kurze Biographie diese» ausgezeichneten Manne» 's nach der „Galletje ausgezeichneter Israeliten," Stuttgart 1834), zu gebm. . •) 5,Mos. 23, 2t: "pan -naab „den Ausländer kannst Du bezinseu.- Abraham Furtado. Abraham Furtado stammte von einer jener israelitischen Familien in Portugals di» da» Geheimnis ihre» Glauben» sorgfältig vcrwahrten^unb in, dem Dunkel der tiefsten unterirdischen Gewölbe. die"vorzüglichsten gottesdienstlichen Gebräuche der Religion ihrer Bättr^jübten. Nochlim Schooße seiner Mutter, die zu Lissabon wohnte, verlor er seinen Vater bei dem berühmten Erdbebelt.-dtrser Stadt im Jahr 1755, Dieselbe ward unter den Trümmern «ne» Haus« verschüttet und mußte daselbst einen ganmt.Tag verharren, bi» zufällig vorübergehende Solvaten sie au» vreser Lage befreiten. Sie begab sich hierauf nach London und gebar hier ihren Sohn Abraham*). 1756 ging sie mit dem Neugebvrnen zuerst nach Dayonne, dann «ach ByrdeaMr 1» einigen verwandten, welche zu jenen jüdischest "Familiewgebörten,!die Spanien ' und'Portugal verließen, ^»m ihrem Glauben taffm in den mittäglichen Provinzen Frankreich»'zu dienen , »ö ihnen all» mLlig sich niederzulgjsen gestaltet wurde. kurze Zeit widmete sich Abraham Furtado dem Geschäft der SchiffS- Affecuranz. Geiste Neigung und sein geringer Ehrgeiz entfernten ihn schon um da» Jahr 1?89 wieder von den Ge- . schäften. Er kaufte sich liegende Gründe, verwaltete sie uud ergab sich wissenschaftlichen Stupten. Schon dämal» schrieb er an einem grossen ugd wichtigen Werke, da» er za verschiedenen Perioden sein^ganze» Leben hindurch beständig zu vervollkommnen strichle und das die wichtigsten iuttb höchsten Fragen über da» Hleschgewjcht. die Harmonie uj»d die Natur der Staatsgewalten und StaatSemrichtungen behandelte. Dal malS besonder» begründete er seinen Ruf und erwarb sich! durch die Mitthetlung einiger Bruchstücke seine» Werke» die Achtung und den Beifall vieler auSzrzeichneter.Männer sowohl in seiner Heimath al» in Pari», wohin er sich auf einige Zeit begab , und wo er sich auf. die schcheichelhafteste Weise ausgenommen sah. Äl» MaleSherbeS eind Eommifsion einiger der ausgezeichnetste« Israeliten du» den!verschiedenen Provinzen berief, Wurden Cerf Derr von tSwaßburg und Isaac Berr von Nancy, von den nördlichen Israeliten und die Herren Gradl» und Furtado"von denen der südlichen Provinzen genlLhlt; sie« Letzten wurde dabei die Abfassung der Schriften übertragen, welche in den Händen qeS Herr« von I *) vgl. V-lttbl. Ro. fr. S. 4. i