Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 1 (1853-1854)
- Issue
- 50 (1854)
- Date
- 1854-01-01
- Page
- Seite 200 (sequence 4)
- Language
- German
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bolte ein Zimmer Schrecklicher, Diamant Eine kal e Hanl» vaö Kai chen. Beiter i oiud? lag. Al \ er de« großes Boden d icht neb» r seinen» Bette niebergeftreckt. Er glaubte schwer g träumt u haben, aber als er sich auf den Inhalt des schreck!»» len Traumes besann, alser in die Kamuter ftür »e und k«S Kästchen nicht mehr rm Kasten fand, da . . 7 je nur. von da ab wurde Beiter Barnch sehr fromm, Morgen» und AbendS lief in die Svnaqoge, der Erst« und der Letzte, und sagte Psalmen dett halben Tag. und . . aber i r wurde immer magerer und hutzelte zusammen. und na i> einem Iabre wurde der gute Vormund, der dse lLaii'e b ilte wollen betteln geben lassen, hinaus getragen -von w nnen Niemand zurückkebrt. Ben ger der latz. stk denn all ibn in s er auch. Den» scheidun zum zw rer den Sammetkästchen hervor. kehtte in dazurück, streckte den Arm aus. und ruft: „Da. da, ha ik Du's, eS fehlt nichts, att ein großer den itj einmal in der Roth verkauft habe ..." streifte über den Arm Bomck'S, faßte uftv — unsichtbar, verschwunden war's. sink än Ohnmacht, darin er sehr lange Morgenerwachte, fand er sich auf dem l ir aber deirakhekk sein Jittchen. Jittchen legte, ein Geschäft an. das ne trefflich nährt mit ihrer zahlrei- »endil aber beschäftigt sich fort und fort m»l „zu en Werken," und ist der chnesttbebrliche Persorsirm.i», Kranken und Todten. Bei Freud unv binauS auf feine- Ba»e^, feiner Mutter u td melr tt .ihnen die Kunde. Aber eine rothe Le»v wavren er Grab Blume verlangt» die erste i in blan es aus £ der eineS iten 2)1 jüdischen Inh I eigenUif e (Sern auSgebr chen, Mirglre» ern eiw fenfchaft erließ Verbot ees schäckle es Fieif fesfchaft ferner ähnliches Verbc Einwohner,, der strengte eine nähme des De mlt sei» er Fa» und 'de gänzlit sein. E stützte Aüg Linrr.: zwinget, oder ken. de» l nicht n Blättchen drin fand er nicht wieder — gar nicht ... Du ftägsk: wo ist denn gebliebin? Je n»m, daS weiß Bendjz selbst nicht, dehn deS Borgens fand er ste nicht Mehr »m Brustmochre wobl beim Davonlaufen entfallen sein, er deS Morgens zur Ainchen lies, da sah sie iner ga zen Grhße und Schönheit.'Und das wollte Eire Gerichtsverhaudlunft ribunal zu Berlin lag kürzlich die Enn öchst feltfamen Prozess/L, wie er vielleicht nicht wieder Vorkommen durfte, ob. Un- Einwohnern einer kleineo Stadt, die eine nde nicht bildeten-, waren Streitigkeiten Folge deren eine Spaltung unter den gte. Die Mehrzahl der KeligivnSgettosdepbalb au die Fleischer ides Ons ein kS, an Richtmitglieder der^selbm kein gezu verkaufen, widrigenfaslls die Genos- Fleisch von ihnen nehlftkn würde. Ein erging an den Schächters Ein jüdischer sich von der Genossenschaft getrenndchaue, e gegen die Mitglieder derselben iruiRnck an. weil er bebäuptetf. vürch^daffelbe lie von jedfm Fleischgenuß ausgeschloffen en Entkräftung mit der Zeit duSgesetz» zu eine Klage auf den 26. Th. 1. Tit. 3. Kiemand darf den Ändern etwas zu rbun desses Freiheit zum Handeln ejnfchränin besonderes Recht dazu gebührt — Der ein K ig i ross Richter 1. Instanz erkanitte auch in der Thar auf Auf. Hebung deS Verbots. Der AppellationSrichrer dagegen - wies, den Kläger mir seiner Klage zurück. Dieser legre hiergegen die Nichtigkeitsbeschwerde ein. DaS Obertribunal bestätigte daS Unheil des AppellationSrichterS und sühne auS, baß der Gegenstand v,S Prozesses alS solcher zu betrachten sei, der namentlich den hier maaßgebenven Interessen der Angeklagten nach einer*Schätzung nach Geld nickt fähig, mithin als Bagatellsache nicht anzusehen sei. indem es sich für die Verklagten um die Wirkungen d,S ergangenen VerdvtS in Betreff der Mitgliedschaft der jüdischen Religionsgenoffeitschaft handele, hiernach gegen Art. 3. No. 2. der Declaration von» 6. April 1839 durch Zulassung zur AppeUarion nicht verstoßen ist-, da ferner nach der uuoführlichen und nicht mir Erfolg angefochtenen Darlegung res zweiten Unheils die Verklagten eine vollkommen erlaubte Handlung gethan, indem sie für die Eventualität deS Verkaufs von geschäftetem Fleisch an den Kläger die Bereitung des Fleisches ^Lurch den Schächter entzogen, da unter dieser Vorousi'etziMg in ken nachtheiliqen Wirkungen dieser Handlung für den Kläger, einem Dritten, kein gegen denselben auSgeübter unerlaubter Zwang Liegen kann. $. 26. ibiil. also nicht verlest und $. 38. Th. 1. Tit. 4. AUg, Landr., lautend: „Die Drohung, sich feines RrchtS gesetzmäßig zu bedienen, kann niemals als Zwang angesehen werden."' eben nicht unrecht angewendet ist, die Nichtigkeitsbeschwerde also zurückziiwtisen war. XL—77 X7L7L «"Hl X2- —pn x: L "272-2 " Mehr alS ein Korb mit Kürbissen gefüllt Ein einzig scharfes Pftff.rkörnchen gilt. (Meqillah.) Der Sinn dieses SprüchworkS ist: Ein einttger scharfsinniger AuSspruch Hai »nebr Wenb alS vieles sabeS Geschwätz. «72s Je stärker des -Kameeles Rücken, Je mebr wirb schwere Last »hn drücken. Sinn. Mebr Plag' und Sorge schickt Gon nie. Als Kraft zum Tragen er verlieh. Allgemeine Zeitung de» JntenibumS. No. 3i». Leitende Artikel: Der Wiedereintritt der Inden in Svaiien. — Naturwissenschaft. — Pdilosovbie. — rbeologie.— Jndenlbnm. Gaben für b,e Jsraeliteu in Jerusalem. — Zeitungsnachrichten. Deutschland: Karlsbad, von der Lahn, ans Württemberg. — Literarische Nachrichten: Worm», ander Allmark (Schluß). 6“ behebe» durch jedes Poüam» und jede Buchhandlung. Jährlich 3 Tbaler, vieruljahrig */« Tbaler. Brrtlutworilicher Aebarieur: G. Wieuhvld. *jn*|t.jrtn«r » ,t‘u<t-fcanMiin,» in rnrerz. — trnd »»n SlrnnMr in