Jüdisches Volksblatt
- Journal
- Jüdisches Volksblatt
- Volume
- 1 (1853-1854)
- Issue
- 34 (1854)
- Date
- 1854-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Zur Retehrung und Zlnterffüttung auf jüdischem Hekiete. HrrauSgegeben. von 1 . Rabbiner Dr. Ludwig Philippson in Magdeburg. j5“ [Sftc. 34. 18MJ Bon Viei'er Zrilltbrift «richeial b,t'U>enlIi«b eiiu «anq« \ 'Zblr. 4Um<!j3ing T1/, R»r Mi uit* ge>mnü««rpevitir>nei, sifhmrtt Stummer. Prei» de»?»br v»t»banvl»ng,n. PoNImrer ^e»el!un^tn an. - l l-Zahrg. 3.MGH.1 Das jüdische Ehegeseh. > . In No. 22. d. Bl. wurde, zur Belehrung der Leser, Hi»nal eine 'kürze Zusammenstellung der Bestimmungen dejüdischen EhegesetzG gewünscht. Sie folge hier. A»aS Verbot der ehelichen- Verbindung zwischeij Blut-- veriMndten findet noch der heiligen Schrift in sagenden GrgWMatfs. I. Die ganze Äscendenz, aufsteigen^e Liuie (wie dw Schrift die' Mutter 3 Mos. 18, 7. anführt); ll. die ganze Descendenz, absteigende Linie (wie di^ Schrift die Enkelin anführt das. V. 10.); Hl. auS derj Seilenbmcwandtschast: Schwester (V. II.), Vater-- und MutterSschwester (D. 12. 13.' 20, 19.); IV. auS der Affinität: Stiefmutter (V. 8. %0, 11.), Schwiegermutter (Ö0, 14. 5 Mos. 27, 23.).>7 Halbschwester jeder Art cD. 9.), Stieftochter und Gttefenkelin (D. 17.), Schwiegertochter ($f. 15.), BruderSsrau (V. lfr^TTmf AuSnahmelder LeviratSehe, wenn nämlich der Mann, d. i der Bruder, kinderlos gestorben (5 Mof. 25, 5—10.), DaterSbruderSfrau (Iß. 14. 20, 20.), hierzu noch der Frau Schwester bei Lebzeiten der Frau (33. 18.) — Hieraus ist «rsichtlich, daß die Äscendenz und Descendenz ganz und, gar, von der Seitenverwandtschaft der zweite Grad ganz und gar, »her auS dem dritten.Grade allein VaterS- und Muterschwester, in dejr Affinität die gerade Linie, der zweite Grad ganz und gar, auS dem dritten Grave allein DgtersbruderSfrau verboten sind. - So weit die heilige Schri t. Datraditionelle Gesetz hat dieganz unverändert bei'ehalten, nur daß eS die vom heiligen Worte als sich von selbst verstehend übergangenen Ascendenzen und Descendenzen (wie Großmutter U. s. w.) weitläufig auSsührt Eben bsseser XV. Nur in einem Punkte weicht die traditione le'Auslegung vom heiligen Worte wesentlich ab, indem'fic auch MutterbruderSftau zu heiraihen verbietet E. h. l ». $• 9.. während das heilige^ Work nur DaterSbruderSfra t untersagt (vergl. lsbsm. 55. l.) Bei näherer »Prüfung zeigt sich, daß diesem EheverbvtSgesetze ejn sehr bestimmtes und consequeuteS Prinzip zu Grunde liegt, nur daß sie die.jetzigen wiffcnsc»aftlichen Ausdrücke verwirren. Wer sich von unseren Leferr darüber näher unterrichten will (da diese Nachweisung' d S Prinzip,S eine schwierige Sache ist), der lese Band 1. <äfj 624. unseres Bibelwerks nach. Darömische,' und n tch mehr dakanonische Recht haben diese Eheverbote, uni ziemlich prinziplos, noch ungemein vermehrt/daallgemeine'preußische Landrecht hingegen sie vermindert. Hierzu kommt noch als eine besondere Vorschrift, daß ein irc, also ein Nachkomme Ahronst, keine km, keine r&bfi, keine Tisr-u, wozu die. Tradition noch die 71NÄ1 fügt, beiratben soll,, der Hohepriester auch keine Witwe heirath'en durste. ' SS braucht wohl nicht erwähnt zu werden/ daß die heilige Schritt wie die. Tradition keine Verbindung ztpi» scheel Mann und Frau, auch bei nicht veebvttnen Grates geftälllet, wenn nicht üraerbalb einer förmlich geschloffenen Ehef.Buhlerei, .Ehebruch, kurz jede Art Vergehen hienn, war! streng verpönt. Dir Ehe kann jedoch wieder aufgehob<n werden, - jedoch nur durch einen förmlichen Akt tncr Ehescheidung H5 Mos. 24. 1—4.). Die von der heiligen Schrift sehr unbestimmt ausgedrückten EhescheidungSgrÜade wurldn bei ven Talmnvisten zu einer sehr streitigen Sach>. Zwei Falle abep bestimmt die Schrift aus- Ge» nrküd te, in welchen eine Ehescheidung nicht stattfinden darf 5 Mos. 22, 19. und' 29. Bekanntlich haben die jüdischen Recht-gelehrten die Formalitäten des Ehescheidungür. akteS auf-Speziellste onSgearbeiter (s. Eben benes. Abschnitt 120—154.). Eine geschiedene Frau darf ihr faV her^r Mann wieder nehmen, so lange sie noch keinem'andern verlobt oder verheirathet worden, in letzterem Falle a6ejr nicht,, ropin auch ihr zweiter Mann sich wieder von ihr c eschieven hak ober gestodben ist (das. D. 3.4.).! ' - , O r o b i o. '> Aue dem Franzöfischen vo» L«a»u»l Hecht. . i ' Mus einer wuXren a'rschi^te verüb«».» (iS war eine kalte Nacht im Monat December-4660. Dev Wind brauste heftig und während der unterbrochenen befristen Windstöße stürzte ein kalter Regen herab, einen dickli Nebel durchdringend, der die Stadt Amsterdam bedicht. Diese reiche Hauptstadt Holland-, nachläfflg am Usei v'eS Meeresliegend, diese invüstriöse Stadt, so stolz auf eine kühnen Schleusen und seine Seeschiffe, welche ihm vek Reichthum zweier Welken zuführen, verliert alle ihre S^önheit,' sobald der Herbst kömmt, wo die^Nebel heri fchen. unv die Stadl einen febr trüben Anblick darbietet. Ueberall Wasser, überall ausgetretene Kanäle, große schu zige Pfützen und die bewundernswürdigen Dämme vor» den Holländern erbaut, scheinen einige .Zeit der Stärke de- Wäs er-, welchediese fru^tbare Gegend zu ertränken droh, unterlegen zu sein. Es war neun.Uhr, die Stadt glich einer Einöde, denn der Stürm nöthigte.dle Bewohner! zu Hause zu bleiben, alzwei Männer in einer kleinen ^chtüke, welche da- Schild führte: . Absalom bljeb an'Isiüem Baume, mit seinen Haaren hängen^