Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden
- Journal
- Korrespondenzblatt des Verbandes der Deutschen Juden
- Volume
- 6 (1912)
- Issue
- 12 (10.1912)
- Date
- 1912-10-01
- Page
- Seite 22 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/4908657-6349534-6349576--186-4908826- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 22 — läge darin auch eine ungerechtfertigte Beschränkung derjenigen nichtjüdischen (nicht notwendig christlichen) Erziehungsberechtigten, die etwa aus irgend einem Grunde vorziehen sollten, ihre Kinder in die jüdische Schule zu schicken, f. Demgemäss beantragen wir, 1. dem § 20 Abs. 7, 8 und dem § 23 eine auf Kinder aller Glaubensverbände anwendbare Fassung zu geben, 2. in § 20 Abs. 7 und § 23 Abs. 1 ausser dem Antrag der gesetzlichen Vertreter der Kinder die Zustimmung der Vorstände derjenigen Glaubensgemeihden > des betreffenden Glaubensverbandes zu erfordern, über deren Bezirke das Gebiet des Schulverbandes sich erstreckt, 3. dem § 24 Abs. 2 folgende FaBsung zu geben: „Ausserhalb der Fälle des § 20 Abs. 7 und des § 23 darf auf Antrag des Vorstandes der jüdischen Glaubensgemeinde der Schulverband eine mit jüdischen Lehrkräften zu besetzende öffentliche Volksschule neu errichten. Der Beschluss bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde."! ■ ' . . •-: -: T : : 1 h ■■■■ .. ' . I; / ^7 a r"- Berthold Utj, Berlin C.