Jüdisches Gemeindeblatt für die israelitischen Gemeinden in Württemberg
- Journal
- Jüdisches Gemeindeblatt für die israelitischen Gemeinden in Württemberg
- Volume
- 15 (1938)
- Issue
- 11 (1.9.1938)
- Date
- 1938-09-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Jüdisches Gemeindeblatt für die Israelitischen Gemeinden In Württemberg Verlag und Redaktion: OSTERBERO 4 STERNHEIM ISRAELITISCHE VER LAOS ANSTALT Fernipr. 23888 STUTTOART-N Katernenitr. 13 Bezugspreis RM. 1.13 vierteljährlich, zoiugllch Poit- und Zustellgebühr Postscheckkonto Stuttgart 36258 $ Erscheint monatlich zweimal, am 1. und 16. Bei Nichterscheinen Inf. höherer Oews.lt bettebt kein Anspruch a. Nachlieferung d. Blattet oder Rückgabe det Bezugsgeldes Angemeldet beim Sonderbeauftragten det Relchimlnlttert Hb Volksaufkllrung and Propaganda betr. Ueberwachnng der geistig nnd kulturell tätigen Juden Im deutschen Reichsgebiet XV. Jahrgang Stuttgart, den 1. September 1938 Nr. 11 Entscheide dich — schaue nicht zurück! Ein Mahnwort an die jüdische Frau Wenn der.Sabbat mit seiner Ruhe und seiner hohen Würde vom jüdischen Hause Abschied nimmt, begleiten wir ihn bis zur Schwelle, segnen sein Gehen, wie wir sein Kommen gesegnet haben, und nennen diese letzten festlichen Minuten, die den heiligen Tag vom Werktag unterscheiden, „Habdalah", das ist die „U n t e r s c h e i d u n g". Wir unterscheiden diesen einen Tag von den sechs Werktagen, die uns zur Arbeit verpflichten. Diese Unterscheidung kennzeichnet den äußeren Weg Israels durch die Völker und die Zeiten, aber sie kennzeichnet auch den jüdischen Menschen mit seinem Ja oder Nein an dieses Schicksal und diesen Weg. Es ist immer so gewesen, daß es Tausende von uns gegeben hat, denen es zu schwer war, sich unterschieden zu wissen, und die daraus die Konsequenz für ihre Lebensform und ihre Einstellung zur Umwelt im Weiten, und zum Judentum im Nahen, nicht zu ziehen vermochten. Die sich dieser Unterscheidung aber unterwarfen, die trafen damit eine Entscheidung. Selten ist einer Generation diese Wahl erspart geblieben. Der Einzelne konnte ihr entrinnen, wenn er durch Gemeinde und Familie, Privjttufnjhme Von der Ferienkolonie der „Hakoah" auf dem Gemeindesportplatz durch Erziehung und persönliche Erkenntnis fest genug im Judentum und seinen Lebensformen verwurzelt war. Die Generation aber wurde fast immer einmal innerhalb von dreißig Jahren vor diese Wahl gestellt. Andere Völker und andere Epochen ändern daran nichts. Es ist die gleiche Wahl, die die Söhne Lewis sich um Mosche sammeln hieß, als das abtrünnige Volk um seinen Götzen tanzte, die gleiche Wahl, zu der die Richter und die Künder riefen, die gleiche Wahl, die zwischen den Verlockungen zu äußerer Geltung und fremder Kultur dort und Israel und seiner Lehre hier immer wieder getroffen werden mußte. Unterscheidung verlangt Entscheidung und verlangt sie zur Stunde wieder. Entscheide dich! Das ist die Forderung, die nicht nur dem jüdischen Manne ge- Isr. Gemeindevorsteheramt Groß-Stuttgart. Betrifft: Kartenabgabe für die hohen Feiertage. I. Synagoge Die Karten für die gemieteten Synagogenplätze werden den Mietern in der Zeit vom 7. bis 14. September 1938 durch Boten ins Haus gebracht. Der Mietpreis ist auf der Karte angegeben und ist dem Boten bei Ueberbringung der Karten auszuhändigen. Wir bitten die Gemeindemitglieder dringend, dem Boten doppelte Wege zu ersparen. Karten, welche durch den Boten nicht abgeliefert werden konnten, können am Donnerstag, den 15. und Freitag, den 16. September 1938 in der Zelt von 10—12 Uhr vormittags und 3—5 Uhr nachmittags bei der Gemeindepflege, HospitalstraBe 36, II, gegen Entrichtung des Mietpreises abgeholt werden. Neuvermietung von Plätzen erfolgt schon letzt werktagvormittags von 9—12 Uhr; es sind nur wenige Plätze verfügbar. Für die Plätze, die nicht rechtzeitig gekündigt worden sind, muß der Mietpreis auch dann bezahlt werden, wenn der Platz nicht in Ansprach genommen wird. L eber Plätze, für die die Karten bis Freitag, den 16. September 1938 nicht abgeholt sind, wird bei Nachtrage anderweitig verfügt IL Gustav-Siegle-Haus Für das Gustav-Slegle-Haus werden Eintrittskarten zum Preise von RM 4.— ausgegeben. Für Anträge auf Ermäßigung des Eintrittspreises liegen Formulare bei der Gemeinde- Pflege auf. Schriftliche Beantwortung von Anträgen erfolgt nicht. Die Plätze sind bis spätestens Freitag, den 2. September 193S, schriftlich bei der Gemeindepflege anzufordern. Dabei ist genau anzugeben, wieviele Herren-, Damen-, Knaben- und Mädchenplätze gewünscht werden. Hinsichtlich der Zustellung, Abholung und etwaiger anderweitiger Verfügung gilt das bei den Synagogenplätzen Gesagte. III. Unterbringung der Kinder In der Synagoge stehen für schulpflichtige Kinder von Platzinhabern eine beschränkte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Es können deshalb nur rechtzeitige Meldungen berücksichtigt werden. Eine Gewähr für Berücksichtigung kann jedoch nicht übernommen werden. Im Gustav-Siegle-Haus können schulpflichtige Kinder in beschränkter Anzahl Freikarten neben ihren Eltern bekommen. Im übrigen stehen iür die Kinder Plätze in besonderen Reihen zur Verfügung. IV. Synagoge Bad Cannstatt Es wird darauf hingewiesen, daß auch für die Synagoge Bad Cannstatt an den hohen Feiertagen Eintrittskarten notwendig sind. Den Eigentümern von Synagogenplätzen sowie denjenigen, die schon bisher Plätze gemietet hatten, werden die Karten in der Zeit vom 7. bis 14. September 1938 zugeschickt bzw. durch Boten ins Haus gebracht Der Mietpreis ist auf der Karte angegeben und ist dem Boten bei Ueberbringung der Karten auszuhändigen. Es sind noch eine Anzahl Mietplätze frei. Die Vermietung dieser Plätze und Ausgabe der Karten erfolgt bei Herrn Religionsoberlehrer Emanuel Adler, Bad Cannstatt Martin-Luther-Straße 1. Hirsch.