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Jüdisches Gemeindeblatt für die israelitischen Gemeinden in Württemberg · 1938-04-15 · 2 (15.4.1938) · p. Seite 14

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt für die israelitischen Gemeinden in Württemberg
Volume
15 (1938)
Issue
2 (15.4.1938)
Date
1938-04-15
Page
Seite 14 (sequence 4)
Language
German
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14 Jüdisches Gemeindeblatt für die Israelitischen Gemeinden in Württemberg 15. 4. 38 XV. Nr. 2 „Werkdienst am Zelt der Gegenwart" nennt die Schrift die Hingabe eines Opfers bei der Zählung. W^rkdicnst am Zelt, das die Jüdische Winterhilfe schützend über die Hilfsbedürftigen unserer Gemeinschaft spannt, ist die Einordnung in die Zahl der Helfenden. Die Zählung der hilfsbereiten Juden in Deutschland reihte die Jüdische Winterhilfe ein in die große Tradition des Helfens. Sie gab jedem Juden in Deutschland die Möglichkeit. Solidarität zu üben mit denjenigen, die vereinsamt in den mittleren und kleineren Gemeinden leben. Von jüdischer Frauenarbeit in Württemberg Zur Hauptversammlung des Jüd. Frauenbundes, Landesverband Württemberg Die Mitglieder des Vorstandes und der Kommissionen sowie viele an den Bestrebungen des Frauenbundes interessierte Frauen aus nah und fern vereinigten sich am 20. März zu ernster Gemeinschaftsarbeit Nach den B grüßungsworten gedachte Frau Emma "Weil dankbar der Frauen, die den Landesverband begründet, ebenso den Mitarbeiterinnen, die ihn infolge Auswanderung verlassen haben. Aus diesem Grunde mußte auch an Stelle von Frau Hermann (Heilbronn) in Frl. Ilse W o 1 f f eine 2. Vorsitzende ge wählt werden. Der Geschäftsbericht von Frau Emma Weil gewährte besten Einblick in die mannigfaltige Wohlfahrts- und kulturelle Ar beit des Gesamtverbands. Aus den Darlegungen von Frau B e r n h e i m (Tübingen), der Leiterin der kulturellen Abteilung, und aus den Berichten der Einzelvereine, die Frau M i n a Hirsch im Zusammenhang vortrug ersah man die segensreiche Wirksamkeit unserer Frauen auf den verschiedensten Gebie ten. so „Blaue-Karte"- und Pfundsammlung. Lebensmittelverteilur.g. Nähstube usw. Der Verband entsandte im vergangenen Jahre zwei Frauen in die Landesversammlung, außerdem arbeiten solche in der Nothilfe und Schulkommission des Israel. Vorsteheramts Stuttgart mit. Frau Auguste Levy (Haigerloch) fand von Herzen kommende Worte für Frau Emma Weil, die sich in rührendeT Aufopferung der kleinen und Kleinstgemeinden annimmt und den Verband vorbildlich leitet. — Als Nachfolgerin der durch Auswanderung aus ihrem Amt scheidenden Rechnerin Frau Hatty Rothschilld erstattete Frl. Netter (Göppingen) den Kassenbericht Mit Dank für ihre Mühewaltung wurde Entlastung erteilt Die Berichte der Erholungsfürsorge (Frau Gundelfinger. Ulm) und der Reisekasse (Frau Tannhaus er) bewiesen segensreichste Tätigkeit. Man wird in diesem Jahre besonders bemüht sein, Erholungssuchende in unseren Landgemeinden unterzubringen. Von besonderem Interesse waren die Ausführungen von Frl. Thekla Kauffmann. der Leiterin der Stuttgarter Zweigstelle des Hilfsvereins. Sie wies darauf hin, wie wichtig die individuelle Beratung durch denselben für den Auswanderer ist. Die finanzielle Unterstützung des Hilfsvereins wird gemeinsam mit der Jüdischen Nothilfe allen Bedürftigen Die Rechtsverhältnisse der jüd Gemeinden in Deutschland Nicht mehr Körperschaften des öffentlichen Rechts Wie wir der „Jüdischen Rundschau" entnehmen, wurde im Reichsgesetzblatt ein Gesetz über die Rechtsverhältnisse der jüdischen Kultusvereinigung e n veröffentlicht. Die jüdischen Kultusvereinigungen und ihre Verbände, die bisher auf Grund verschiedener landesrechtlicher Bestimmungen die Rechte von Körperschaften des öffentlichen Rechts besaßen, verlieren diese Stellung mit Ablauf des 31. März 1938 für das ganze Reichsgebiet und haben nur die Möglichkeit, wie andere Vereine durch Eintragung in das Vereinsregister private Rechtsfähigkeit zu erlangen. Die Beamten der Kultusvereinigungen und Verbände verlieren gleichzeitig die Beamteneigenschaft und treten in ein bürgerlich-rechtliches Dienstverhältnis. Der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedürfen Beschlüsse der Kultusvereinigungen bei Bildung, Veränderung und Auflösung sowie bei Veräußerungen oder wesentlichen Veränderungen von Gegenständen mit Wissenschaft-| lichem, geschichtlichem oder Kunstwert, insbesondere von Archiven. Gegen die Berufung von Mitgliedern der Organe der Vereinigungen kann die höhere Verwaltungsbehörde Einspruch erheben. Zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes, das am 1. Januar 1938 In Kraft tritt, können Rechts¬ und Verwaltungsvorschriften vom Reichsminister für kirchliche Angelegenheiten erlassen werden. Die Inkraftsetzung des Gesetzes für Oesterreich bleibt vorbehalten. Die Reichsvertretung der Juden in Deutschland teilt mit: Durch das Reichsgesetz über die Rechtsverhältnisse der jüdischen Kultusvereinigungen vom 28. März 1938 ist bestimmt, daß die jüdischen Synagogengemeinden und ihre Verbände die Stellung als Körperschaften des öffentlichen Rechts verlieren. Sie tragen fortan den Charakter rechtsfähiger Vereine des bürgerlichen Rechts. Durch diese Maßnahme wird die Stellung der Gemeindemitglieder zu derjenigen Synagogengemeinde, der sie angehören, nicht berührt. Ihre Verpflichtungen gegenüber ihrer Gemeinde bestehen unverändert fort Im Rahmen der neuen Form verbindet das gleiche rechtliche und sittliche Band die Gemeinde und ihre Mitglieder. Unverändert werden die jüdischen Kultusvereinigungen und ihre Verbände als privatrechtliche Körperschaften sich weiterhin ihrer Aufgabe der kulturellen und sozialen Betreuung ihrer Mitglieder widmen. Unverändert besteht die rechtliche und sittliche Pflicht jedes Gemeindemitgliedes, durch finanzielle Leistungen und durch Teilnahme am Gemeindeleben wirtschaftlich und moralisch der Gemeinde und den Einrichtungen der jüdischen Gemeinschaft zu dienen. gewährt Frl. Kauffmann richtete an die Anwesenden abschließend den Appell, sich frühzeitig vom Hilfsverein beraten zu hissen und jede Auswanderung ebenso frühzeitig nach jeder Richtung vorzubereiten. — Frl. 11 s e W o I f f sprach über das 9. Schuljahr, das keine Haushaltungsschule sondern eine neben anderen Lehrfächern Hauswirtschaft vermittelnde Fortbildungsklasse ist. Dieses 9. Schuljahr bedeutet für die Mädchen den Uebergang von Schule zum Beruf, läßt sie innerlich reifen und soll sie zur Auswanderung vorbereiten. Der Frauenbund bemüht sich auch weiterhin um den praktischen Ausbau des Lehrplans. So hatte die Hauptversammlung vielerlei Anregungen zum Wohl der Gesamtheit gegeben. Gleichsam als Dank dafür fand nach den mühevollen Beratungen nochmals die Aufführung des „Heiteren Purimspiels" statt, über das in letzter Nummer schon berichtet wurde. M. R. Aus den Gemeinden Württembergs Stuttgart. Am 30. März fand eine Sitzung des Israel. Vorsteheramtes statt. Hirsch erstattete den Bericht der Finanzabteilung. Das Jüdische Lehrhaus erhält auf Anforderung weitere RM 500__aus der ihm zur Verfügung gestellten Gesamtsumme. Eine Reihe von Jugendbünden hat .Anträge auf Subvention gestellt; es wird beschlossen, einen Betrag für das erste Halbjahr 1938 zur Verfügung zu stellen, dessen Verteilung auf die einzelnen Bünde durch die Jugendabteilung erfolgen soll. — Zur Verteilung an junge Ehepaare und Bannizwohknaben sind 25 Zunz- Bibeln angeschafft worden. Die Agudas Jisrael erhält für das Rechnungsjahr 1938/39 einen Beitrag von RM 30.—. Ein Antrag des Keren Kajemeth Lejisrael, eine Spende für den Leo-Baeck-Hain zu geben, wird mit Rücksicht auf die Zuwendung, die die Gemeinde für den Warburg-Wald zum Andenken an den verewigten Dr. Emil Sander bereits gewährte, abgelehnt Der Verein „Freunde der Taubstummen" erhält einen Beitrag von RM 25.—» — Die Frage der Pflege und Instandhaltung von Grabstätten, in welchen Personen beerdigt sind, deren Angehörige auswandern, hat insofern eine neue Beurteilung erfahren, als die Möglichkeit besteht, diese Gräber mit Kunststeinplatten abzudecken, die auf Jahre hinaus widerstandsfähig sind. Diese Methode würde sich billiger stellen als die laufende gärtnerische Pflege. Es ist vorgesehen, gegen einmalige Bezahlung eines Betrages von RM 150,— bis 200.— solche Gräber durch Kunststeinabdekkung zu versorgen, wobei gleichzeitig die Instandhaltung des Grabes und des Grabsteines eingeschlossen ist. — Den Lehrern der Jüdischen Schule, die an der Fortbildungstagung für Sportlehrer teilnehmen, werden Zuschüsse gewährt — Levi erstattete den Bericht der Steinhaldenfeld-Kommission. Man hat das Projekt mit Rücksicht auf etwa noch mögliche Einsparungen nochmals durchgesprochen. Durch Verkleinerung der Leichenhalle mit Nebenräumen usw. hat man erreicht, daß sich der Bau selbst für etwa RM 55 000.— bis 60 000.— an Stelle der erstmals projektierten RM. 85 000.— erstellen läßt Die Fundamente für die Grabsteine werden bei der Anlage des Friedhofes sofort errichtet; hierdurch ist für die spätere Benutzung der Gräber eine we-

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