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Jüdisches Gemeindeblatt für die israelitischen Gemeinden in Württemberg · 1937-08-16 · 10 (16.8.1937) · p. Seite 81

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Journal
Jüdisches Gemeindeblatt für die israelitischen Gemeinden in Württemberg
Volume
14 (1937-1938)
Issue
10 (16.8.1937)
Date
1937-08-16
Page
Seite 81 (sequence 3)
Language
German
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XIV. Nr. 10 Jüdisches Gemeindeblatt für die Israelitischen Gemeinden in Württemberg 16. 8. 37 81 kann. Der KKL ist immer an das äußerste Ende des für die betreffende Kolonisationsperiode besiedelbaren Gebietes gegangen. Und wenn es einmal einen jüdischen Staat geben sollte, der nicht nur aus Tel-Avjv besteht, so ist es der historischen Leistung des KKL und seiner Mitarbeiter in aller Welt zu verdanken, daß es in diesem jüdischen Staat ein jüdisches Haifa gibt mit seinen vielen tausenden Arbeitern im Emek Sebulon, daß der Emek Jesreel uns gehört, daß dieses Beth Schean, Zemach, ein großer Teil des Emek Hajarden, das Emek Chefer und große Teile von Judäa vom KKL erworben wurden, und daß wir einmal das Galil besitzen werden. Hier liegt eine unserer wichtigsten Zukunftsaufgaben. Und wer einmal diesen nördlichsten und schönsten Teil Erez Israels durchstreift hat, der machte, daß bald von Daganiah bis Metulah das jüdische Lied der Arbeit und des Aufbaus gesungen werde. Preisausschreiben Jüdische Winterhilfe 1937/38 Die „Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland" als zentrale Trägerin der Jüdischen, Winterhilfe fordert die jüdischen Künstler und die an der jüdischen Sozialarbeit interessierten Mitglieder der jüdischen Gemeinden zur Teilnahme an einem Preisausschreiben auf, dessen Ergebnisse der Werbung für die Jüdische Winterhilfe dienen sollen. Das Preisausschreiben gliedert sich in folgende Gruppen: Gruppe A: Preisausschreiben für bildliche Werbung. Verlangt werden graphische, zeichnerische oder photographische Entwürfe, die in Ausführung und Ideengehalt dem Sinn der Jüdischen Winterhilfe Rechnung tragen und zur Veröffentlichung in der jüdischen Presse geeignet sind. Gruppe B: Preisausschreiben für textliche Werbung in der Presse, in Veranstaltungen und dem einzelnen Spender gegenüber (Schlagzeilen, Merksprüche usw.). Gruppe C: I d e e n w e 11 b e w e r b zur Gewinnung von Anregungen, die sowohl für die allgemeine als auch für die individuelle Werbung geeignet sind. Aufgäbe der Jüdischen Winterhilfe ist es, die Gesamtheit der-jüdischen Bevölkerung in Deutschland zum freiwilligen Opfer monatlicher Geldspenden im Rahmen der Richtlinien für die Jüdische Winterhilfe, zur Leistung der Eintopfspende (an den Eintopfsonn* tagen) und zur Teilnahme an der Pfundspende zu gewinnen, um mit dem Ergebnis dieser Sammlungen die Betreuung der jüdischen Hilfsbedürftigen in den sechs Wintermonaten Oktober bis März sicher zu stellen. Die Werbung, die u. a. an vorhandenes jüdisches Schriftgut und an jüdische Symbole anknüpfen kann, soll auch bei etwaiger Benutzung humoristischer Mittel stets dem sozialen Gehalt und der Würde der mit der Jüdischen Winterhilfe gestellten Aufgabe entsprechen. Die Verwendung von Formeln und Symbolen des Winterhilfswerks des Deutschen Volkes ist nicht zulässig. Für die drei (iruppen A, B und C des Preisausschreibens sind jeweils drei Preise ausgesetzt: 1. Preis 2. Preis 3. Preis Gruppe A: RM .3GU — RM 200.- RM 100.— Gruppe B: RM 200.— RM 100.— RM 50. - Gruppe C: RM 120.— RM 80.— RM 40.— Der volle erste, zweite und dritte Preis der Gruppen A und B wird zuerkannt für eine Entwurfsreihe für die allgemeine Werbung oder für die Werbung für eine der besonderen Spendenarten (monatliche Geldspenden, Eintopfspenden oder Pfundspenden), die für jeden der sechs Winterhilfsmonate eine wechselnde Werbung vorsieht. Teilpreise werden dann zuerkannt, wenn nicht eine volle Entwurfsreihe, sondern nur einzelne Entwürfe preisgekrönt werden. — Ankauf nicht preisgekrönter Entwürfe bleibt vorbehalten. Die Prüfung der Entwürfe und die Entscheidung über die Zuteilung der Preise erfolgt unter Ausschluß des Rechtsweges durch die Reichsvertretung der Juden in Deutschland, Abteilung Zentralwohlfahrtsstelle, in Gemeinschaft mit nach ihrem Ermessen hinzugezogenen künstlerischen Sachverständigen, Werbefachleuten und Persönlichkeiten aus den jüdischen Organisationen. Die preisgekrönten Entwürfe bleiben Eigentum der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, die damit das Recht der Veröffentlichung und Vervielfältigung erwirbt. Wir fordern die jüdischen Künstler und interessierten Mitglieder der jüdischen Gemeinden zur Einreichung von Entwürfen auf. Die Entwürfe sind mit dem Buchstaben der in Frage kommenden Gruppe des Preisausschreibens und mit einem vom Einsender zu bestimmenden Kennwort zu versehen. Name und Anschrift des Einsenders ist mit dem Kennwort zusammen in einem besonderen verschlossenen Briefumschlag einzusenden. Letzter Termin der Einsendungen ist der 1. September 193 7. Die Anschrift für alle Einsendungen lautet: Reichsvertretung der Juden in Deutschland, Abteilung Zentralwohlfahrtsstelle (Jüdische Winterhilfe) Berlin- Charlottenburg 2, Kant Straße 15 8. Die Preisträger werden bis zum 15. September 1937 von der Zentralwohlfahrtsstelle durch Brief benachrichtigt. Sabbatruhe in Palästina DU Ortsgruppe Stuttgart der „Misrachi". Organisation bittat ans um Veröffentlichung nachstehender Zeilen : Die in Palästina erscheinende Tageszeitung „Haarez" bringt folgenden, hebräisch geschriebenen Brief zum Abdruck, den die bedeutende palästinensisch-jüdische Zementfabrik „Nescher" an das Hauptrabbinat in Tel Aviv gerichtet hat: „Wir haben heute Nachmittag zweimal erfolglos versucht, mit Ihnen telefonisch in Verbindung zu treten, um Ihnen die frohe Nachricht (im Originaltext heißt es: I'wassrechem) zu übermitteln, daß es uns nach langwierigen Verhandlungen gelungen ist, unsere Belegschaft für Ihre Forderungen In Bezug auf Arbeitseinstellung am Freltagnach mittag zu gewinnen. Die Arbeltsruhe im Werke „Nescher" wird demnach ab kommenden Freitag genau nach der uns bei Ihrem letzten Besuch überreichten Zeittafel beginnen." Ueber diesen Erfolg wird sich jeder Jude freuen dürfen, denn Verstöße gegen die Sabbatruhe und die Geringschätzung anderer religiösen Vorschriften haben nicht allein die innere Eintracht zerstört, sondern uns auch in den Reihen nichtjüdischer Machthaber, für die Religion ein ernstes Lebensproblem ist, manche Gegnerschaft eingetragen. Dieser Erfolg sollte aber auch unsere Orthodoxie belehren, daß, anstatt abseits zu stehen und über „religionsfeindlichen" Zionismus zu klagen, es viel zweckmäßiger wäre, in die Organisation hineinzugehen und von innen her für Inthronisation der Religion über alles indische Leben in Palästina zu wirken. Es gibt im Rahmen der ZVfD eine Gruppe religiöser Zionisten, die in der Landesorganisation „Misrachi" zusammengefaßt ist und der sich jeder Jude, der am religiösen und politischen Aufbau Zions mitarbeiten will, anschließen kann. Die nur-politischen Zionisten beginnen allmählich einzusehen, daß es nicht angeht, ein geschichtlichem Recht auf Palästina zu verkünden und gleichzeitig das heiligste Quellenbuch jüdischer Geschichte geringschätzend beiseite zu schieben. Aber unsere gesetzestreuen Brüder müßten auch einsehen, daß es Zigarren u. Zigaretten Fabrikate und XlgaiTei»-©lll Preislagen von Lieferung hei Hau. VogelsangjtraBe 1. Telefon 63820. €t Alle Artikel des täglichen Bedarfs Kaufhaus „ STAUF/A Inh. Julius Guggenheim Göppingen Ravensburg Clfcrlen «JCkHUill sind stets bei uns abzuholen I

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