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Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1935-11-15 · 16 (15.11.1935) · p. Seite 121

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Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
XII (1935-1936)
Issue
16 (15.11.1935)
Date
1935-11-15
Page
Seite 121 (sequence 1)
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Gemeinde Zeitung für Me ifraeltttfOeu ©emeiuötn HBürtiemBerM 2t}ug«prcf« RJt 1.13 ofCTtrifdtrtie. zazLglich poftunh Zhfidf^bShr Verlag und Sdirlftleltung: Anzeigenpreis« j laut ««fliegender Preisliste. : Poftföctftonto 362 38 arscheint monatlich zweimal, am 1. und 16. Lsraelittsche Verlagsanstalt G. m b H. Veittöge find |o richten an die KedaMon.! Fichterfcheine« Infolge höherer Gewalt besieht kein Anspruch auf Jfachlleferung des Llattes ob. Rückerstattung des Lezugsgdbes Kemspr. 233 28 * Gtuttgart'A 4 «asemenflr. 13 Alchlverlangte Manuskripte werden nur ,nrückgesandt. wenn I Rückporto bettlegt. j -i—-- L XU. Jahrgang Giuiigari, 15. November 1935 Ar. l6 __L Amtl. Bekanntmachungen. Stuttgart, den 16. Oktober lil.Vi. Aufruf. Mit Rücksicht auf die nunmehr für den I. Dezember d. J. angcsctzlcn Wühlen In die Vursleheriimter und zur Lundcsvcrsammlung hat der Oberrat beim WUrtt. Politischen Landespolizeiamt Stuttgart ungefragt, ob es die grundsätzliche Genehmigung zur Abhaltung von Wahlversammlungen erteile. Das Württ. Politische Landespolizei amt hat erklärt. daR es die Versammlung zur Durchführung dieser seinerseits nicht beanstande, es können also solche Wahlversammlungen gehalten werden, nur ist selbstverständlich, daß sie in jedem einzelnen Fall rechtzeitig der Polizei ungrzeigt werden. I)er Krwelterte Oberrat geht aber davon aus daß es dringend erwünscht ist, von der grundsätzlichen Genehmigung der Polizei nur den allerspar stmsten Gebrauch zu machen. Der Erweiterte Oberrat hat it i, M unsrh, daß. soweit es Irgend möglich erscheint, Wahlkämpfe vermieden werden und schon vor den Wahlen eine Linigung auf eine Kinheitsllste erfolgt. Es wird wohl In den meisten Gemeinden, wenn nicht allen, möglich sein, auf Wahlversammlungen zu verzichten. Dieser Verzieht erscheint dem Erweiterten Oberrat auch dringend geboten. Isr. Oberrat: L e v i. Isr. Landesversammlung: Dr. Huyu m, Isr. Vorsteheramt Stuttgart: Rothschild. sein. Vorschlägen hierfür wird bis zum I. Febr. 1936 entgegengrsehen. I. e v I. Stuttgart, 3. November 1933. Isr. Oberrat. Nr. 3649. Reil. 0. An sämtliche Vorsteherämter, Rabbiner u. 1-ehrcr. Der Oberrat hat in dem Bestreben, das Ansehen des jüdischen Religionsunterrichts zu heben, die folgenden Beschlüsse gefaßt: 1. Bei jedem Vorsteberamt Ist ein Rellglonsunterriehtsaussehuß zu bilden, der sich aus dem Bezirksrabbiner bezw. dem Religionslrhrrr und mindestens einem Mitglied des Vorsteheramts zu sammensetzt. Dieser Ausschuß soll während der Schulzeit in der Regel einmal In zwei Monaten zusammentreten, um alle Schulungelegenheiten zu beraten und Vorschläge und Wünsche der Fitem schaff und des Reilglonslehrers enlgrgciizunehmen. Ille Entschließungen dieses Ausschusses bedürfen der Bestätigung des Vorsteheramts und sind dem Ol,errat mitzuteilen. Beschlüsse, die in den Lehrplan und In die Dienstordnung elngrelfen, bedürfen der Genehmigung des Oberrats. 2. Die Religlonslehrer haben alljährlich Zeugnisse über die Leistungen ihrer Schüler auszustellen. dir vom Bezirksrabbiner und dem Rellglonslehrer zu unterfertigen und mit der Unterschrift der Frzlehungsberechtigten zurürkzurrlehrn sind. In Gemeinden, ln denen mehrere Lehrer den Religionsunterricht erteilen, sind diese Zeugnisse in besonderen Besprechungen zu beraten und zu beschließen. Die Zeugnisse sollen sich nicht auf die bei anderen Lehrfächern üblichen zahlenmäßigen Beurteilungen (von 1—4) beschränken, sondern ein Urteil über die Leistungen des Schülers und seine religiöse Einstellung darstellen. In jeder Gemeinde Ist ein besonderes Zeugnisbuch zu führen, In welches die betreffenden Beurteilungen eingetragen werden sollen. 3. Am Schluß eines jeden Schuljahrs soll Im Gotteshaus am letzten Sabbath vor den Osterferien eine Absehledsfeler für diejenigen Schüler und Schülerinnen veranstaltet werden, die die Rellglonssehule verlassen. Für eine möglichst umfassende Anteilnahme der Gemeindege nossen an dieser Sehlußfeler Ist Vorsorge zu treffen. Es wird Insbesondere erwartet, daß das gesamte Vorsteheramt an dieser Feier teilnimmt. Der Rabbiner bezw. Religlonslehrer soll bet dieser Absehledsfeler eine entsprechende Ansprache halten. Allen zur Entlassung kommenden Schülern soll als Zeichen der Verbundenheit mit der Religionsgemeinschaft ein Abschieds Zengnlshlatt und, wenn angängig, ein religiöses Buch überreicht werden. Der Oberrat wird Formblätter für diese Abschied »Zeugnisse drucken lassen und sie gegen Ersatz der Selbstkosten an die Gemeinden abgebea. Bestellungen hierfür sind umgehend bei uns aufzugeben. Der Oberrat wird außerdem ans StlftnngsmlHeln einen entsprechenden Beitrag für die Beschaffung geeigneter Gesebenkbüeher zur Verfügung stellen. Diese Bücher sollen zur Weller bildnag der Schüler Im religiösen Wissen geeignet Die Wahlen zum Israelitischen Vorsteheramt und zur Israelitischen Landesversammlung finden am Sonntag, den I. Dezember 193 5, von 11—19 Uhr, In der Turnhalle des Schulgebäudes, Hospitalstraße 36 Hhs. statt. Wahlberechtigt sind ohne Unterschied des Geschlechts diejenigen Gemeinden,itgtlcder, dir um Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar zum Vorsteheramt und zur Landesversuninilung sind die männlichen Gemeinden,ltglle der, zur Landesversammlung auch dir weiblichen Gemeindemitglieder, die an, Wahltag das 23. Lebensjahr vollendet haben. Mitglieder, welche dir deutsche Reichsungrhörlgkeit nicht besitzen, erlangen das Wahlrecht und dir Wählbaritell erst drei Jahre, nachdem sie Im Bezirk einer Israelitischen Religionsgrmeindr Württembergs ihren Wohnsitz genommen haben. Dir Wählerliste für die bevorstehenden Wahlen liegt vier Tage lang, von Montag, den 18, bis D n nn r r s tja g, den 21. November ds. Js. je ein schließlieb, in dem Amtszimmer der Israelitischen Gemeindepflege, Hospital strallr 36. II. Stock, zur öffentlichen Einsicht auf. Zur Wühl darf nur zugelassen wTrden, wer in dir Wählerliste aufgenommen Ist. Dir Wahlberechtigten werden aufgefordert, sich bis zun, 21. November selbst zur Wählerliste zu melden. Die Versäumnis dieser Frist zieht für dir nicht in dir Wählerliste Aufgenommenen den Verlust des Stimmrechts für diese Wahlen nach sich. Einsprachen gegen dir aufgelegte Liste wegen l'rbergehung von Wahlberechtigten oder wegen Aufnahme unberechtigter Personen haben spätestens am 26. November mündlich »der schriftlich beim Vorsteheramt zu erfolgen. , Es sind zu wählen: 1.) zun, Vorsteheramt: a) 7 Vorsteher als Nachfolger der turnusmäßig ausscheidenden und der cooptlrrtrn Mitglieder des Vorsteheramtes. Davon sind 5 auf die Dauer von 6 Jahren und 2 auf die Dauer von 3 Jahren zu wählen. b) 1 Vorsteher als Nachfolger eines durch Amtsniederlegung ausscheidenden Mitgliedes des Vorsteberamtes auf dir Dauer von 3 Jahren. Dir Amtsdauer der 3 n,it der geringsten .Stimmenzuhl gewählten Kandidaten endigt nach 3 Jahren. Bei gleicher Stimmrnzuhl entscheidet das Los. Für diese 8 Vorsteher sowie für die 3 Iio-Ainl verbleibenden Vorsteher Ist außerdem je 1 Ersatzmann zu wählen, und zwar sind zu wählen: für 5 neu zu wählende Vorsteher je ein Ersatzmann auf dir Dauer von 6 Jahren, für 3 verbleibende Vorsteher und 3 neu zu wüh- , lende Vorsteher je rin Ersatzmann auf die Dauer | von 3 Jahren. I 2.) Zur Landesvrrsummlung 7 Abgeordnete und! 14 Ersatzleute. i Auf den Stimmzetteln für dir Vorsteberwahlen i I sind dir Ersatzmänner für dir verbleibenden und , für dir neu zu wählenden Vorsteher als solche; ausdrücklich zu bezeichnen und der Name des Er- . sutzmunnrs unmittelbar hinter den Namen des , Vorstehers zu stellen, den er ersetzen soll. > Auf den Stimmzetteln für die Wahl zur Lun- | drsvrrsammlung sind die Abgeordneten und dir ersten und zweiten Ersatzleute je als solche ausdrücklich zu bezeichnen und der Name des ersten und zweiten Ersatzmannes unmittelbar hinter den Namen des Abgeordneten zu stellen, den der erste und, wenn dieser wegfällt, der zweite Ersatzmann ersetzen soll. Stuttgart, den 13. Oktober 1933. Isr. Grmeindrvorstrhrruiut: Rothschild. Isr. Gemeindevorsteberamt Stuttgart. Ihren Austritt aus der Isr. Religionsgemein schalt hat erklärt: Frau Elsbrth BUhling geh. Schramm, Abteilungsleiters Ehefrau, Wagenburgstrußr 149, mit Tochter Ingeborg. Denkt an die J ü Da W I N T E R H I L F E DANIEL MILBERG, HAMBURG Vertretung Stuttgart: SIEGFRIED SCHWARZSCHILD Kttnigstr. 43 a (Haus Kollmer) Telefon 289 92 Generalvertretung der Arnold Bernstein Schiffahrtsges. m. b. H., Hamburg Red Star Linie 6. m. b. H., Hamburg Palestine Shipping Co. Ltd., Haifa Auskünfte und Prospekte kostenlos Modesalon haarburger-blum atelier für feine damenkleidung zu müßigen preisen Stuttgart welmarstraße 34 telefon 65073 LEIN e.ri...tr...i2 2anuiUiu(c SCHALS / SCHLEIER / MÜTZEN / KRAGEN Bütt barückikhtigan Sh midi! Empfahl« stets frisch: la. Kochbatter, SBßbarMor, Uh, Elor »ss» B oft Baal Verassbleslaaa Rirluäi», Frau Saly Winter, Markthall» I. »L Stand 317 / Fernsprecher 251 51 fJ/U« Zigatten u. ZigswUen nur Qualitfltsware von S. ROSENFELDER UndenspOrttr. 30 / Tel. durch 60194 Lieferung frei Haus! Kopfwäschen Madaform Bei Ihrem Friseur und Drogistefc v erlengen! 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