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Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1935-09-16 · 12 (16.9.1935) · p. Seite 91

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Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
XII (1935-1936)
Issue
12 (16.9.1935)
Date
1935-09-16
Page
Seite 91 (sequence 7)
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— 91 nicht genügend durchorganisierten und noch in Anfängen steckenden gemeinnützigen und genossenschaftlichen Baupolitik erblicken; die Haupterklärunfj findet der Raummangel in dem überstürzten Wachstum der Bevölkerung, die sich in zwei Jahren um mehr als 50% vermehrt hat. In den Städten und in den Kolonien wird wie wahnsinnig drauflosgebaut, abe|r es will nicht reichen. Die Häuser stecken voller Menschen, und doch hat man, wenn man von den Armenquurlieren der grossen Städte absieht, in den dichtbesetzten Wohnungen, die durchweg mit einer peinlichen Reinlichkeit gepflegt werden, nirgends das Gefühl des Engen, Bedrückenden. Das liegt wohl daran, dass während des grössten Teils des Jahres die nirgends fehlenden Terrassen und Balkons den wesentlichen Teil der Wohnung bilden, aber sicher auch daran, dass mit Ausnahme einer nur kleinen Schicht, die den neuerworbenen Reichtum in irgendeinem Prunk zu (ächtbarem Ausdruck bringen will, der ganze Lebens- und Wohnslil zusammenpasst, dass Bescheidenheit, Einfachheit, Anspruchslosigkeit die Ordnung des täglichen Lebens beherrschen. Diese wohltuende Erscheinung, zusampien mit der Arl>eitsfreude, sind die Grundelemente der nationalen Zuversicht, die trotz Bodenspekulation und mancher sonstiger ’ Auswüchse die Menschen hier erfüllt. Ich finde, um zu der Presse zurückzukehren, dass diese sich wunderbar in den Rahmen dieser Lebensordnung einfügt und sich fern hält von jeder Geschwollenheit, Grosstuerei und Aufdringlichkeit, l'nd so gestatte inan mir, dass ich nun wirklich und endlich meine Morgenzeitung entfalte und lese. Die jüdische Krankenschwester. Hin schöner und Inhaltsreicher Beruf. Der Beruf der jüdischen Krankenschwester gehört 7u denjenigen Frauenberufen, die nach wie vor aufnahmefähig sind und jüdischen Mädchen die Möglichkeit geben, Beruf und Berufung in ein lebendiges Verhältnis zueinander zu bringen. Die Arbeit der Krankenschwester ist gewiss nicht leicht, aber wie kaum eine andere vermag sie es, den ganzen Menschen zu erfassen und im Dienst der Kranken innere Befriedigung zu gewähren. Bereits seit längerer Zeit besteht ein ausgesprochenes Bedürfnis nach jüdischen Krankenschwestern, die in den jüdischen Krankenhäusern, in der Krankenpflege in den Familien, auch im Ausland — vor allem in .Palästina — Besehäftigungsmögliclikeilen linden können. Angesichts dieser Tatsache hat die Reichsvertre- •tung der deutschen Juden, Abteilung Zentralwohlfahrts stelle, beschlossen, die Ausbildung von Krankenschwestern zu fördern. Eine Reihe jüdischer Schwesternheime und Krankenhäuser hat sich I«ereil erklärt. iil«er ihren eigenen Bedarf hinaus zusätzlich Lehrschwestern aufzunehmen und unter l«esonderen Bedingungen auszubilden. Die Ausbildungsdauer beträgt z w e i Jahre. Dar über hinaus wird von der Lehrschwester die Verpflichtung verlangt, nach beendeter Ausbildung drei Pflichtjahre in einem Krankenhaus oder in einem Schwesternheim als Krankenschwester zu arbeiten. Jedocb wird der Schwester das Recht eingeräumt, nach mindestens einem Pflichtjahr diese Arbeit bereits vorzeitig zu beenden, sofern sie nachweislich ihren Wohn sitz in das Ausland verlegt. Bei der Aufnahme als Lehrschwester ist ein Pflegesatz von monntllieli RM. 60.— zu entrichten. Sollten die Lehrschwestern selbst nicht in der Lage sein, die Ausbildungskosten in voller Höhe aufzubringen, übernimmt die Rejchsvertretung der deutschen Juden innerhalb ihres Berufsausbildung«, werks und nach Massgabe der von der Abteilung Berufsausbildung und Berufsumschichtung aufgestellten Richtlinien die Gewährung von Zuschüssen und damit die Sicherung der Ausbildung. Die Bewerbung als Lehrschwester steht allen körperlich gesunden jüdischen Mädchen frei, die mindestens das 18. und möglichst das 20. Jahr vollendet halten und nicht älter als 30 Jahre sind. Bewerbungen sind an das Krankenhaus bezw. Schwesternheim direkt zu richten; Auskunft über freie Ausbildungsplätze erteilt auch die Reichsvertretung der deutschen Juden, Abteilung Zentral wohl fahrtsstelle (Berlin-Charlottenburg 2, Kantstrasse 158). Anträge auf Bezuschussung der Ausbildungskosten nehmen die für den Wohnsitz der Anwärterin zuständigen jüdischen Bezirksstellen für Berufsausbildung entgegen. . Für einen der verantwortungsvollsten Frauenberufe hat die Reichsvertretung der deutschen Juden die Förderung des Nachwuchses übernommen. Zahlreichen jüdischen Mädchen eröffnet sich damit der Weg zu einem schönen und inhaltsreichen Beruf. Vom Reichsverband der Jüdischen Kulturbünde. Der .Reichs verband der Jüdischen Kulturbünde in Deutschland" teilt mit: „Der um 27. April 1935 gegründete Reichsverband der Jüdischen Kulturbünde in Deutschland hatte auf seiner Gründungsversammlung Hrn. Intendant Dr. Kurt Singer als Vorsitzenden des Reichsverbandes gewühlt. Am 22. August 1935 hat der Sonderbeauftragte des Herrn Reichsministers Dr. Goebln-Is, Herr Staatskommissar Hinkel, im Einverständnis mit der Geheimen Staatspolizei, Herrn Dr. Kurt Singer, als verantwortlichen Leiter des Reichsverbandes, Herrn Dr. Werner L e v i e als Generalsekretär bestätigt. Inzwischen sind die von Herrn Staatskommissar Hinkel im Einvernehmen mit der Geheimen Staatspolizei uusgearbeilelcn Richtlinien publiziert worden. Im Zusammenhang mit diesen Richtlinien für die Zusammenfassung der Kulturarbeit in Deutschland treibenden Organisationen werden folgende Ausführungsbestiminungen bekanntgegeben, die von dem Sonderbeauftragten, Herrn Staatskommissar Hinkel, vollinhaltlich genehmig! worden sind: AusfUhrungsbeslimni ungen I. Von dem Zusammenschluss im Rrirhsverband der jüdischen Kulturbünde In Deutschland werden erfasst! 1. Kulturbünde. 2. Theatervereine. 3. Gesangvereine. 4. Freie Chöre. 5. Orehesterverrinigungen. #. KulluraussehUsse bei den Synagogengemeinden und Künstlerhilfen (soweit diese durch künstlerische Veranstaltungen jeder Art produktive Hilfe für notleidende Künstler leisten oder überhaupt künstlerische Veranstaltungen durchführen). 7.\ Vereine jeder Art, die laufend künstlerische Veranstaltungen durchführen. II. Dem Zusammenschluss im Reichsverhand der Jüdischen Kulturbünde in Deutschland unterliegen nicht: ul Institutionen der Juden in Deutschland: Reichsverlretung der deutschen Juden und deren Einrichtungen. Zentralau^schuss der deutschen Juden für Hilfe und Aufbau und dessen Einrichtungen. Landesverbände der jüdischen. Gemeinden und deren Einrichtungen. Jüdische Gemeinden unlieschadet der Ziffer 1, 6. Rabbinerbildungsanstalten, Lehrhäuser und Volkshochschulen. Reichsausschuss der Jüdischen .1 tigendverbände und die ihm angeschlossenen Organisationen. Schul vereine. bl Weltanschauliche Organisationen: C.entralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Zionistische Vereinigung für Deutschland. Reichsbund jüdischer Frontsoldaten. Vereinigung für das religiös-liberale Judentum. Die Vereine zur Pflege des gesetzestreuen Judentums. c| Frauenbünde, deren hauptsächlichster Zweck Zusammenschluss der. jüdischen Frau und deren Erziehung zu jüdischem Gemeinschaftsbewusstsein und zur sozialen Betätigung in der jüdischen Gemeinschaft ist. die aller ihre Veranstaltungen des öfteren mit künstlerischen Darbietungen umrahmen. dl G ro s s - L o g c L\ O. B. B. Ferner: e) Synagogen- und Religionsvereine. Standesorganisationen. Sportvereine. Soziale Hilfsorganisationen. Organisationen, die dem Zusammenschluss Im Reichsverhand nirht unterliegen, können gelegentlich Aus den Gemeinden Württembergs. Stuttgart. Wir bitten unsere geschätzten Leser hierdurch nochmals dringend, daran zu denken, daB w ä hrend der nächsten Tage der Postbote die Abonnemrntsgebühr für das 4. Quartal (Oktober^Dezember) in der Höhr von RM. 1.25 kassieren wird. Sorgen Sie also dafür, daB der obige Betrag prompt bezahlt wird, damit die Zustellung der „Gemrindezeltung“ keine Unterbrechung erleidet. Wenn Sie abwesend sein werden, dann beauftragen Sie bitte eine geeignete Person mit der Zahlung an den Postboten. Sie ersparen uns hierdurch viel zeitraubende Arbeit und sichern sieh stets pünktliche Zustellung der „Gemelndezeitung*. Der Verlag. Stuttgart. Tief betrauert von weiten Kreisen unserer Gemeinde verstarb * am 21. August Frau Rosa Krailsheimcr Wwe. geb. Hirsch im Alter von 79 eine weltanschauliche oder gesellige Ve^an «taltb ag durch künstlerische Beiträge umrahmen las«n. Für diesen Fall sind sie verpflichtet, dem Relihsverba id Termin i er es <*- rband über die Genehmigung. 14 Tage vorher das Programm, sowie den Trretii Veranstaltung unzumeldrn. lTm den Charakter ne» legentllchen zu wahren, entscheidet der Reichster III. r t" 1. Die zu 1 aufgt'fiihrten Organisationen haben spätestens 15. September 19:13 Anträge auf Aufnatii in den Reirhsverband bei dessen Vqrwaltu lg. I Red i SW tW. Charlottcnstr. 90-9*2, zu stellen. 2. Der Reichsverband entscheidet ül»e dli nähme.! , .1. Teber die Anschlusspflicht und evei tuelle Ablehnung von Organisationen entscheidet der Reichst rband im Einvernehmen mit dem Sondorbr auflrngk« 4. Die dem Reichsverlwind angeschlossen?n Org* lisationen sind verpflichtet: a) Die Richtlinien dekltdjrn Sonderbeauftragten korrekt durchzuführ *n. ' Ih m Reichsverhand liegt die Beaufsichtigung hi rüber lob. b» Bis zum 15. eines jeden Monats dem Rei hsverh^ id das nächstmonatliche Programm zur Genehn igulng zulegen, c) Abänderungen des Programms ind stens acht Tage vor der Veranstaltung dem Ref band zur Genehmigung vorzulegen. 5v Die dem Reichsverband angeschlossen rn Orgä i salionen sind verpflichtet, Monats- bzw. Ja) resabresc h htm Orga li nungen über den Mitgliederstand einzure chtm und einem Beauftragten des Reichsverbandes zim Zwcrke der Kontrolle jederzeit Hinblick in die Bücher zu (je währen. j 6. Die dem Reichsverband angeschlossen:*n O | sationen sind verpflichtet, pro Mitglied eint n Von^tl- MungslH'itrag von monatlich 0,03 RM. (laut Vorktaiilsheschlussi an den Reichsverband zu leisten; sie sind berechtigt, um diesen Betrag ihren Mitglied; beitrag: erhöhen. Tm bet den Veranstaltungen des Reich iverbarüL und der ihm angeschlossenen Organisation^ den Clta rakter geschlossener Veranstaltungen : u wahi»n, werden alle ausübenden Künstler, die tm R »hinten lies Relchsverbandes zur gelegentlichen Mltwlri ung ojler Festverpflichtung herangezogen werden, ihre Annetdung beim Reichsverhand zu vollziehen hal«n.t Df1 Anmeldung verpflichtet den Reichsverhand nt *ht zu gagements, gibt aber die generelle Be rech ignng, | sämtlichen dem Reichsverhand angeschlossrn n sationen Kngagements anzunehmen. Feber dt pflirht wird von Fall zu Falt entschieden. Wir hilf rn, die Anmeldung bis zum 30. September zu v dlzleh^ bis ue gong, j in n Organtfejitrip- Murhü l)cr ..Reichsverhand der Jüdischen in Deutschland*’ teilt folgendes mit: „Alle Künstler, welche in den letzten I’icgtjii Schreiben der Reichsmusikkammer hetr. ihn Mitgl^ sehaft bei der Reichsmusikkammer erhalt-n bab werden ersucht, sich umgehend schriftlich, intcr .\ teilung ihrer Adresse und ihrer bisherigen Berufst Ifeini Reichsverband der Jüdischen Kulturbünde. Deutschland iSonderdezernyt Fl, Berlin SW t»K. |U lottenslr. 90-92. zu melden. Wir bitten, von pe rsönlic Besuchen abzusehen, die ülü'rtÜissig sind, d i eine nerelle Mitteilung nti jeden sieh Meldenden rcchtzq erfolgt*. 1 Jahren. Mit ihr ist eine Frau dnhingegange i. die zu den Besten unserer Gemeinschaft gerechnet vurde. hr Wesen wurde durch eine vornehme, fromme Dfn kungsart, durch grössten Familiensinn, mit dem sie nd puich il geprägt Verewi Liebe ihre Kinder and Finket umschloss, eine seltene Gabe für harmonische Geselligkt Bis zum letzten Tage ihres Leliens nahm die an allen Ereignissen in höchster geistiger Frisch« teil. Hin grosser Kreis von Freunden umhegt ehrte die würdige Frau, von der gesagt werden du dass ein Völlmass von Arbeit hinter ihr lug. Hat doch an der Seite ihres verstorbenen Gatten Lipoid Krailsheimcr sich unermüdlich für von ihm gegründete weit über Stuttgart I inaus kannte Firma L. Krailsheimcr und Co. eingesetzt und diesem Unternehmen ihre besten Kräfte gewdmetl Insbesondere die älteren Mitglieder unserer Gemeüide werden sich an die rührige Frau erinnern, di« von Borgens his abends in ihrem Geschäfte stand, für jeden ein freundliches Wort hatte und in ihrer Personelle jüdische Kaufmannstradition verkörperte. Wer so. \ ie Frau Rosa Krailsheimcr, in seiner Gemeinschaft «wi r Code li u ren?e- "8 he v nd v te nrrf. de oie >e Die nächste Nummer erscheint am 2. Oktober Letzter Annahmetag für Anzeigen: 25. September 12 Uhr vormittags Letzter Annahmetag für Berichte etc.: 23. September 12 Uhr vormittags MARX Pelze werden fachmär niscl preiswert umgeprbeit| Pelz-Mäntel, Silberfüchse, Felle usw. j | ln grtett.r Auswahl Vorteilhaft. PiwiM. I Pelzhaus E. Weigle ^—...., Feuerbach, Ludwlgetrflsse 15 Tel. 81131 unumuv.nuuuiiuiii

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