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Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1934-08-16 · 10 (16.8.1934) · p. [Seite]

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Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
XI (1934-1935)
Issue
10 (16.8.1934)
Date
1934-08-16
Page
[Seite] (sequence 5)
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- 8t - Freude am Sabbaih. führt. Wort und Begriff knüpfen an jene Schriftverse aus dem Budie des Propheten Jesaia an, die am Sabbath der Sabbathe, am Jom Hakippurim. in unseren Gotteshäusern verlesen werden: ..Hältst Du wegen des Sabbath Deinen Fuß zurück. Deine Geschälte an meinem heiligen Tage zu verrichten, nennst Du den Sabbath eine Wonne, Gott geheiligt, ehrst Du ihn so. daß Du nicht Deine Wege gehst nicht Deine Geschäfte übst, nicht davon redest, dann wirst Du Wonne haben an Gott, dann werde ich Dich eni portragen über die Höhen der Krde. dann werde ich Dich genießen lassen das Erbe Jakobs, Deines Vaters. So redet der Mund Gottes!“ Ja gewiß, ein Jude ist man. auch wenn man den Sabbath nicht hütet. Aber solange Du von ihm nichts weißt, hast Du Dich um den herrlichsten Genuß, um den heiligsten Segen Deines Judentums begeben. Und aller Glanz und alle Weihe und alle Kraft und alle Innigkeit, die von den Sederabenden ausströmt, ist nur ein schwacher Abglanz von der Kraft und von dem Segen des Sabhaths. Er allein vermag uns, auch wenn wir sonst in einem Tal der Tränen, des Leids und der äußeren Erniedrigung wandeln, uns über uns selbst emporzuheben. „auf die Höhen der Erde emporzutragen“, auch in dieser Zeit vielfacher Verfemung und äußerer Erniedrigung des deutschen Judentums. Wir sind nach Mara gekommen, von Mara aber heißt es. dort gab Gott ihm Satzung und Recht. Dort prüfte Gott Israel. Der Talmud (Sanhcdrin 56 b) meint im Anschluß an dieses Schriftwort, daß Irsael in Mara drei Gesetze empfangen hat, das Gesetz der Gerechtigkeit und Rechtschaffenheit in Handel und Wandel, das Gesetz der Ehrerbietung gegen Vater und Mutter und das Gesetz des Sabbatns. Es ist kein Zufall, daß auf das Gebot des Sabbaths im Zehnwort das Gebot folgt: Ehre Deinen Vater und Deine Mutter! Alle Innigkeit des jüdischen Familienlebens. alle Ehrerbietung gegen Vater und Mutter zieht im Judentum ihre letzte Kruft aus dem Sabbath. Dort wo das Wort gilt „Gedenke des Sabbathtages“, bleibt stets das Wort „Ehre Deinen Vater und Deine Mutter“ in voller Geltung. Darum laßt uns, je schwerer die Zeit ist um so unverbrüchlicher fest halten an den Gesetzen der Gerechtigkeit und Rechtschaffenheit, die das Judentum der Welt geschenkt hat, um so inniger fcsthalten am Sabbath. am Zeichen des Bundes zwischen Gott und Israel, dem Wahrzeichen dafür, daß der Mensch nicht vom Brote allein lebt, sondern daß es noch ein Höheres, ein Größeres gibt, das dem Leben seine Weihe schenkt, ein Manna de« Himmels ... Wir sind nach Mara gekommen (Die Predigt llt in BrosdiOrcnform soeben bei J. Kaufmann, Frankfurt a. M.. erschienen. Wir haben sie in vorletzter Nummer gewOrdigt.) Die Redaktion. Bicfae überwindet den Tod Eine Geschichte ohne Ende ans unseren Tagen. Was hier erzählt wird, geschah erst vor drei oder vier Tagen. Es geschah in meiner Vaterstadt, aber es könnte heute in Hamburg und morgen in Breslau geschehen. Es ist hundertmal geschehen — viel öfter als unser schweigendes Herz zu antworten vermochte. Es ist in der Not und der Qual und dem Jammer geschehen. die über ehrenhafte jüdische Menschen in Deutschland hereinbrachen. Es geschah in der Verwirrung der Mutlosigkeit, in der Bitternis des Nicht mofar-glaubens. Und wo es geschah und an unser Herz schlug, sprach das Herz mit den Worten unserer Lehre: „Du sollst nicht müßig stehen beim Blute deines Nächsten.“ Biche ist ein Windspiel, zart, schlank und in ihrer eigenen Schönheit sicher. Ihren schmalen Kopf und Leib meißelt die Rassigkeit eines langen Stammbaums. und die zierliche Selbstgewißheit ihrer grazilen Schritte erzog ihr das Verwöhntwerden. Sie geht unter den Menschen mit dem Anspruch: „Ich bin entzückend!“ und sie würde nie begreifen, daß einer sie nicht streicheln müßte und lieb mit ihr tun und ihr in Haltung und Stimme und Beschenken bestätigen, daß sie der allerschönste Hund der Welt ist. Bidies Tage, dreimal 365 Tage, sind in einem Traum von Behütetsein und Liebkosungen hingegangen, und nie hat das Leben etwas von ihr dafür zurückhaben wollen. Bis dann auf einmal ein dunkles Rauschen vor der Schwelle war, das die Luft schwarz und schwer machte. Da begann Biche ihren Kampf mit dem Tod. Das war an dem Tage, als Biches Eigner und liebevoller Herr in das Ordinationszimmer des Tierarztes trat. Er wußte nicht, daß der Mann im weißen Kittel mit dem blonden Gesicht Jude war. sonst wäre er wohl nicht zu ihm gegangen. So aber kam er und bat, der Doktor solle den Hund da töten. Töten? Der Tierarzt sah auf das entzückende Tier, das sich so-* fort mit seiner ganzen Anmut zur Schau stellte, den schlanken Kopf in die gütigen Helferhände schmiegte und aus feuchten, klugen Augen in das Menschengesicht hinaufsah. Töten? Aber warum! Das Tier war jung, von herrlicher Schönheit, reiner Rasse, gesund, liebenswert — warum denn töten? Ja. töten. Er wolle Biche nicht in fremde Hände geben. Und behalten — könne er sie nun einmal nicht mehr. Ob er sie ihm. dem Tierarzt, nicht geben wolle: er suche schon lange einen Hund — ob dieser vielleicht — —? Ja. sagte Biches Herr, ja: das wolle er tun: er spüre, daß sie da in gute und pflegerische Hände käme. Aber wenn der Herr Doktor sie wolle, müsse er sie gleich nehmen, heute noch. Zu längerem Verweilen sei keine Zeit inehr. Da sah der Doktor auf: in der Stimme des Mannes war ein Klang von Kälte und schwerer Fremdheit gewesen, ein Unwirkliches und Beklemmendes. Er sah auf. zum erstenmal in das Menschengesicht, denn bisher hatte er das Tier betrachtet. Und sieh, da war auch in dem Gesicht des ergrauten Mannes vor ihm dies Unwirkliche und Fremde, die schwere Fremdheit. als sei es schon kein lebendiges Gesicht mehr — als habe der Todesengel schon mit dem Rauschen seiner Flügel darüber geweht ... Biche und der Doktor begannen den Kampf mit dem Tode. Heute nacht hatte das geschehen sollen. Heute nacht wollten ein ehrenhafter Mann und eine treue Frau miteinander den letzten Schlaf suchen, weil — weil der nächste Tag kein Stüde Brot mehr für sie hatte. Wochen des Scheinlebens in der alten, mühsam aufrecht erhaltenen Form, der nach außen hin kein Fremder und kein Naher anmerken sollte, daß hier nach vierzig Jahren tüchtiger und erfolgreicher Berufsarbeit ein alter Mann weder Arbeit noch Brot mehr hatte. Es gibt ein jüdisches Wohlfahrtsamt? Gewiß. Aber es gibt auch einen harten, unbiegsamen Stolz, wenn einer sechzig Jahre alt geworden ist und immer nur helfen, nie aber betteln gelernt hat. Heute nacht hatte das geschehen sollen. Und Biche, die schöne, geliebte Bicfae, sollte nicht in ungute Hände fallen ... Sie hatten einen harten Kampf zu kämpfen, der Doktor und die schöne Biche. Der Doktor mit der ersten Mannhaftigkeit und dem mitleidheißen- Herzen. mit dem Verantwortungsgefühl des Juden für das Leben seines Nächsten und dem Willen, einen Ausweg zu finden, einen Weg zu annehmbarer Hilfe, wenn möglich zu Arbeit und bescheidenem Auskommen. Und Biche — Biche mit der Schönheit ihrer Krcatürlidikeit. mit ihrem Dasein als Geschöpf Gottes in der Welt, in der der Tod als ein Gesetz, nicht aber wider das Gesetz Gottes zu uns kommen soll. Sie haben miteinander um das Leben dieses Mannes und dieser Frau sich gemüht und die Brüder zu Hilfe gerufen. Aber die Hilfe muß von mehr Händen kommen, und muß die rechte Hilfe sein. Darum — Gotiesdiensizeiien für die Israelitische Gemelade Stuttgart. Hauptsyuagoge Hospitalstrage. 17. August Freitagabend 18. August Sabbath 19. August Werktagsgottesdienst 20. -24. August Werktagsgottesdienst 20. - 23. August Werktagsgottesdienst 7.00 Ubr abends 8.30 Ubr morgs. 8.18 Ubr abends 8.00 Ubr morgs. 7.00 Ubr abends 7.00 Ubr morgs. 7.00 Ubr abends 24. August Freitagabend 25. August Sabbatb 26. August Werktagsgottesdienst 27. -31. August Werktagsgottesdienst 27.-30. August Werktagsgottesdienst 31. August Freitagabend 1. September Sabbatb 7.00 Ubr abends 8.30 Ubr morgs. 8.04 Ubr abends 8.00 Ubr morgs. 7.00 Ubr abends 7.00 Ubr morgs. 7.00 Ubr abends 7.00 Ubr abends 8.30 Ubr morgs. 7.49 Ubr abends wurde diese Geschichte geschrieben. Es ist — vorläufig noch — eine Geschichte ohne Ende. I h r E n d e müssen jüdische Herzen schreiben, die das Wort der Lehre wiederholen: „Du sollst nicht müßig stehen beim Blute deines Nächsten.“ Es ist die Geschichte eines Schicksals, wie es überall unter den deutschen Juden geschehen kann, jedem von uns. Viele solche Geschichten geschehen — aber wir hören sie nicht. Die wir aber hören — denen müssen-wir antworten! Dr. Martha Wertheimer. Aendcrungen des Versorgungsgesetzes für Kriegsbeschädigte u. Kriegshinterbliebene. Die Reichsregierung hat zur Verbesserung des Loses der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen durch Gesetz vom 3. Juli 1934 eine Anzahl Bestimmungen getroffen, von denen die wichtigsten nachstehend hervorgehoben werden: Wer durch Kriegsdienstbeschädigung um mehr als 70% in der Erwerbsfähigkeit beschränkt, oder wer nur um 30 bis 60% erwerbsbeschränkt ist. aber das 50. Lebensjahr zurückgelegt hat, erhält eine Frontzulage von jährlich 60 RM. Diese Frontzulage unterliegt, was Gnadenquartal, Auszahlungsbeginn, Neufestsetzung, Ruhen, Uebertragung, Pfändung: und Verpfändung anlangt, den allgemeinen Bestimmungen über Rente. Die Frontzulage ist Steuer- und abgabenfrei, sie bleibt auch bei Berechnung der Arbeitslosenversicherung und des Fürsorgeanspruches außer Ansatz. Wer Kriegsrente bezieht und arbeitslos ist, muß die Gebühr für den Krankenschein und das Verord nungsblatt nicht bezahlen, wenn er Heilbehandlung nur auf Grund des Reichsversorgungsgesetzes erhält. Die Witwenrente ist von 50% auf 60% der Vollrente erhöht, die Elternrente ist uni 240 RM. jährlich für ein Elternpaar, um 150 RM. jährlich für einen Elternteil erhöht. Falls der Tod des. Kriegsteilnehmers nicht infolge einer Dienstbeschädigung eintritt, so kann nach dem seitherigen Gesetz dennoch eine Witwen- und Waisenbeihilfe im Falle der Bedürftigkeit gewährt werden. Diese Beihilfe ist nunmehr je im Höchstbetrag für die Witwe um 240 RM„ für die Waise um 96 RM. erhöht worden. Die Zusatzrente, die im Bedürfnisfall für Schwerbeschädigte, Empfänger von Hausgeld, Ucbergangsgeld, Witwen-, Waisen- und Witwerrente zuerkannt wird, ist neu zusammengefaßt und wenigstens neben der Witwen, und Waisenbeihilfe im Sinne der fl 40 und 42 des Reichsversorgungsgesetzes erhöht worden. Wer eine Pflegezulage von mindestens 900 RM. empfängt — es sind dies Fälle dauernden Krankenlagers oder solche, die außergewöhnliche Pflege erfordern — erhält ohne weitere Prüfung die halbe Zusatzrente, falls sein monatliches Roheinkomraen den Betrag von 530 RM. nicht übersteigt. Um die soziale Fürsorge für die Kriegsblinden und Hirnverletzten zu verbessern, wird sie den Hauptfürsorgestellen übertragen. Die nichtarischen Hirnverletzten sind voriges Jahr aus dem Bund hirnverletzter Krieger ausgeschlossen worden. Dr. med. Albert Schmidt in Gengenbach hat sich jedoch ausdrücklich bereit erklärt, die jüdischen Hirnverletzten wie seither ehrenamtlich ärztlich zu betreuen. — Die Hauptfürsorgestelle muß nunmehr auch Kriegsbeschädigten, bei denen der Grund der Erwerbsfähigkeit zwischen 40 und 50 % liegt, den Schutz des Schwerbeschädigtengesetzes zuerkennen, wenn sie ohne dieses Gesetz nicht sich einen geeigneten Arbeitsplatz verschaffen oder erhalten können. Bedingung ist ferner, daß dadurch die Unterbringung der Schwerbeschädigten, d. h. derer, die zu 50% oder mehr erwerbsbeschränkt sind, nicht gefährdet wird. — Schwerbeschädigte sollen über die bisherigen hin ausgehende Erleichterungen bei der steuerlichen Erfassung ihres Arbeitseinkommens erhalten. Ist Beschädigten oder deren Witwen zum Erwerb von Grundbesitz eine Kapitälabffndupg gewährt, so sollen sie Erleichterung bei der Besteuerung dieses Grundbesitzes erhalten. Rechtsanwalt Dr. Liebmann. 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