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Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1934-05-16 · 4 (16.5.1934) · p. [Seite]

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Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
XI (1934-1935)
Issue
4 (16.5.1934)
Date
1934-05-16
Page
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- 33 - Blumen und Garben. Die Reichsvertretung der deutschen Juden Schewuoth mit Frauenaugen gesehen. Als Israel nodi ein stolzes Volk im eigenen Lande war, ein trotziges, streitsüchtiges, eigenwilliges Volk, da war am zweiten der drei Wanderfeste, an Schewuoth, die Weizengarbe das Sinnbild der Feier. Der Sommer war auf seiner Höhe, die kostbare goldene Tracht der Felder war gemäht. Brot lag als schwere reife Aehren auf der Tenne und wartete auf den Drescher. Für uns Juden in Deutschland fallt das Fest noch in die Frühe des wachsenden Felds. Die Aecker tragen erst niedere grüne Halme, die Tage der Garben sind noch weit. Aber an ihrer Stelle schmücken Frauenhände die Stuben des jüdische» Hauses mit den holdseligen Gaben des Frühsommers, mit den flammenden stolzen Pfingstrosen, mit lieblichen Maiglöckchen und mit den feierlich strengen Stengeln der blauen und gelben Schwertlilien. Und während der Sabbath sich in das Fest der Offenbarung hineinneigt, lesen wir als Wochenabschnitt, im Angesicht der vollerschlossenen Blüten, die Sidra „Ba mietbar" — in der Wüste... Wir haben keine Garben mehr zu bringen. Nur die Blumen binden uns und unsere Gedanken an die reiche tragende Freie, auf der jedes erschaffene Wesen „nach seiner Art“ Samen trägt und dem ewigen Gesetz des Schöpfers gehorcht. Nur Blumen sind in unserem Schewuothfest Gleichnis des Wachstums. Wir sagen: nur. Denn Blumen sind in unserem Leben wohl das einzige, was ganz „unnütz“ ist. womit wir keinen Zweck, keine einzige materielle Absicht verbinden können. Sie sind nur schön. Für sie gilt uns das „gut“ nicht, das wir jeder Frucht als Bezeichnung geben können. Sie sind nicht gut oder schlecht. S>e s*nd einfach da, sind schön. Vielleicht ist es darum, daß sie uns immer als das Einheitliche, das Vollkommene zu erscheinen vermögen: wir haben vor ihrem blühenden Angesicht kein Verlangen mehr, zwischen gut und schlecht zu unterscheiden. Wir sind noch einmal zurückgekehrt in den Garten des Anfangs und ruhen wieder in den Händen Gottes. Und Blumen, nur Blumen sind uns die Festzeichen zu Schewuoth, zu dem großen, geheimnisvoll großen Fest der Offenbarung. An Schewuoth stellen wir neben die Blumen noch nicht die Frucht, wie an Sukkoth. nur ihre Schönheit, ihr Finssein. ihr gottnaher Friede sind für uns da. Und wie sie vor uns stehen und lieblich duften, steigt es aus ihnen wie vom Lied der Lieder, kommt es herauf wie Lobpreisung Israels: „Du bist wie eine Rose von Saron — wie eine Lilie im Tale —r —.“ Durch die dumpfen, qualbelasteten Jahrhunderte der Ghetti zog das Bild der Blume als Sehnsucht, als Hoffnung, als Bekenntnis. Denn so. herrlich und beglückend die Blüte ist — ihr Sinn heißt Frucht, ihre Bestimmung will die Garbe« Die Rose Israel, die Lilie im Tale, hat das nie vergessen. Noch in der Wüste wurde das Gesetz gegeben, das die künftigen Weizenfelder der Fülle zum Besitz Gottes macht. In der Wüste schon, vierzig Jahre vor der Landnahme, wird Israel auf das Gebot der Nächstenliebe verpflichtet, werden die Feldecke, die nicht gemäht werden darf, die vergessenen Garben, die herabgefallenen Aehren den Bedürftigen des Landes als ihr Recht und Anteil zugesprochen. Die künftige Fülle und mit ihr aller Reichtum in Israel erhält seinen Sinn erst durch das Geben. Gabe bindet den Menschen an seinen Bruder, die Gabe erst umschließt die Menschen in Gemeinschaft, ist Ausdruck der Liebe. , In der Wüste wurde das Gesetz gegeben, jn der Dürre wird das Leben gekräftigt. vorbereitet, geartet auf künftige Blüte hin, auf künftige Garben und ewige Aussaat. Nicht umsonst erzählt dif Haftara gerade des Sabbaths vor Schewuoth. vpn der heiligen Mutterschaft, auf die sich das Weib Maneahs, die Mutter Simsons. auf die kostbare Gabe vorbereitet. die sie dem Volke in sich dem schaffenden Leben entgegenreifen darf. Die Mütter in Israel dürfen an diesem Tage mit dem Stolz des Dienens die Stirnen heben — das ..Du sollst“ des Gesetzes reiht ganz Israel in diese holde Frauenpflicht, zu blühen und zu tragen und edle Frucht zu bringen. Das Gesetz, das wir auf uns nehmen durften, gehört der Welt. Eine heilige Mutterschaft ist auf Israel gelegt, ein großes Tragen und Hoffen. Um ihretwillen muß es durch die schweren Tage der Wüste — sie mag Sinai heißen oder Galuth in tausend immer anderen, immer gleichen Formen — es muß durch die Tage des Wartens und Sichbereitens — um der Garbe willen. Blumen stehen am Fest der Gesetzgebung in unseren Stuben, schmücken die Häuser unserer gemeinsamen Gebete. Aber ihr Sinn, ihr Sinn heißt Frucht und Garbe — und die sie einst binden werden: binden sie nach dem Gesetz, nicht für sich, sondern für eine erlöste Welt. Dr. Martha Wertheimer, Frankfurt a. M. Die Betreuung der nichtarischen Kriegsopfer. Aus Anlaß der Gleichschaltung der früheren Kriegsbeschädigtenverbände ist noch in der ersten Hälfte des Jahres 1933 im wesentlichen die Ausgliederung der nichtarischen Mitglieder dieser Verbände aus denselben erfolgt. Der Nationalsozialistische Reichsverbund Deutscher Kriegsopfer E. V., der an die Stelle der früheren Kriegsbeschädigtenverbände getreten ist, hat die jüdischen Kameraden, die Mitglieder der aufgelösten Verbünde waren, dem Reichsbund jüdischer Frontsoldaten überwiesen. Entsprechend einer zwischen den beiderseitigen Spitzenverbänden getroffenen Vereinbarung h^t der R.j.F. alle jüdischen Kameraden und ihre Hinterbliebenen, die zu dem erwähnten Personenkreis gehört haben, auf deren Wunsch in die Kriegsopferabteilung seiner Ortsgruppen aufgenommen. Die Ausgliederung hat alle Kriegsopfer, z. B. auch die jüdischen Kriegsblinden, betroffen. Der Nationalsozialistische Reichsverband Deutscher Kriegsopfer e. V. hat aber durch seine Ortsgruppe Groß-Stüttgart ausdrücklich erklären lassen, daß er für die ausgegliederten jüdischen Kameraden in versorgungs- und fürsorgerechtlichen Angelegenheiten auch in Zukunft eintreten werde. Die amtliche Versorgung der versorgungsberechtigten jüdischen Kriegsteilnehmer und ihrer Hinterbliebenen läuft unbeanstandet weiter. ln einem Punkt haben sich jedoch für die nichtarischen Mitglieder der aufgelösten Verbände technische Schwierigkeiten ergeben. Diejenigen Nichtarier, die bei den aufgelösten Verbänden eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hatten, konnten ihre Monatsbeiträge in der zweiten Hälfte des Jahres 1933 nicht mehr abführen. Die alten Verbünde existierten nicht mehr und die NSKOV. nahm die Beitragsleistung von Nichtariern nicht an, weil sie bei ihr nicht Mitglied werden konnten. Auf diese Weise bestand die Gefahr, daß die nichtarischen Mitglieder der früheren Verbände ihrer Ansprüche aus der von ihnen eingegangenen Sterbegelci Versicherung verlustig gingen, ohne daß ein Umstand vorlag. den sie zu vertreten hatten. Zur Vermeidung von Unbilligkeiten auf diesem Gebiet hat die NSKOV. am 15. März 1934 mit der Allianz und Stuttgarter Lebensversicherungsbank AG ein Abkommen getroffen. dem der Reichsbund jüdischer Frontsoldaten beigetreten ist. und aus dem folgende wesentliche Punkte hervorzuheben sind: Nichtarische Personen im Sinne des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeaintentums.. die am I. März 1933 eine ordnungsmäßige Sterbegeld Versicherung bei einem gleichgeschaltete» Kriegsopferverband hatten, können den Nachweis der Zahlung ihrer bis zum 31. Dezember 1933 verfallenen Beiträge über die NSKOV. führen. Damit sind diejenigen Nichtarier gemeint, die ihre Beiträge im Jahre 1933 noch voll und unbehindert abführen konnten. Die Allianz und Stuttgarter Lebensversicherungsbauk A G ist ferner damit einverstanden, daß auch diejenigen nichtarischen Personen ihres Sterbegelclanspruchs nicht verlustig gehen sollen, die aus den oben erwähnten technischen Gründen ihre Sterbekassenbeiträge nicht ordnungsgemäß an die NSKOV. abführen konnten. Sie müssen aber durch den Reichsbnnd jüdischer Frontsoldaten in den neu abzuschließenden Vertrag überführt werden, sonst verlieren sie ihre Rechte aus der früheren Sterbegeld Versicherung. Die Nachzahlung der fehlenden Beiträge ist bis 3 0. Juni 1 934 gestattet. Mit dem t. Januar 1934 übernimmt der R.j.F. die Sterbegeldregelung mit der Allianz und Stuttgarter Lebensversicherungsbank A G für den angegebenen Personenkreis. Von diesem Zeitpunkt ab ist die ordnungsgemäße Zahlung der Sterbegeldbeiträge an die Allianz und Stuttgarter Lebensversicherungsbank A G. ausschließlich über den Reichsbund jüdischer Frontsoldaten zu führen. Bemerkenswert ist. daß von dieser Art der Fortführung der Sterbegeld Versicherung alle Nichtarier, also auch die nichtarischen Christen, betroffen werden. Jeder Nichtarier, der am 1. März 1933 eine ordnungsmäßige Sterbegeld Versicherung bei einem der oben erwähnten Verbände hatte, kann sich also die Versicherungsansprüche erhalten, wenn er die seit 1. März 1933 rückständig gewordenen Beiträge in der geschilderten Weise nachzahlt. Für die dem R.j.F. durch die Uebernahme der Sterbegeldangelegenheit erwachsenen Kosten muß von jedem Versicherten ein Unkostenbeitrag von RM. -^.60 erhoben werden. Ueber die Einzelheiten der Nachzahlung ergeben noch Bekanntmachungen seitens der Verbandsleitungen. Zuständig für die Empfangnahme der Beiträge, die in Quittungsmarken geleistet werden, sind aie Ortsgruppen des R.j.F., Abteilung Kriegsopfer. Für Groll-Stuttgart einschließlich der Nachbarorte ohne eigene Ortsgruppe sind die Zahlungen an den Sachbearbeiter der Ortsgruppe, Abteilung Kriegsopfer. Rechtsanwalt Dr. Liebmann, Stuttgart, Calwerstraße 16/1., zu leisten. Da festgestellt werden muß, welchem Verband der betreffende Interessent angehört hat, ferner, bis wann die Sterbegeldbeiträge ordnungsmäßig gezahlt worden sind, endlich, ob und an wen die Zahlung der seither fällig gewordenen Beiträge erfolgt oder versucht worden ist. so empfiehlt sich persönliche Rücksprache unter Mitbringung aller Nachweispapiere. Dr. Liebmau. wandte sich an den Herrn Reichskanzler mit folgendem Telegramm: „An den Herrn Reichskanzler Adolf Hitler. Der .Stürmer* verbreitet eine Sondernummer, die unter ungeheuerlichen Beschimpfungen und mit grauenerregenden Darstellungen das Judentum des Ritualmordes bezichtigt.- Vor Gott und Menschen erheben wir gegen diese beispiellose Schändung unseres Glaubens in feierlicher Verwahrung unsere Stimme. Die Reichsvertretung der deutschen Juden. B a e ck.“ Deutscher Makkabi-Kreis und Reichsbund jüdischer Front- Soldaten. Die Reirhsvertretnng der deutschen Juden gibt folgendes bekannt: Zwischen dem Sportbund des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten und dem Deutschen Makkabi- Kreis e. V. sind in den letzten Monaten in steigendem Maße Spannungen eingetreten, die in Sch reiben-innerhalb der Organisationen und in Veröffentlichungen Ausdruck gefunden haben. Auf Anregung der Reichs Vertretung haben sich nunmehr die genannten beiden Organisationen zur Befriedung ihres gegenseitigen Verhältnisses auf folgende Richtlinien geeinigt: 1. Beide Verbünde verpflichten sich, bei toller Aufrechterhaltung ihrer Weltanschauung und unbeschadet des Rechtes der Werbung neuer Mitglieder in ihren Veröffentlichungen, Kundgebungen und Verhandlungen solche Firmen anzuwenden, die jeden Versuch einer Diffamierung des Partners ausschließen. Bei allen Verhandlungen mit Behörden unterbleibt jeder Versuch, den Vertragspartner zur Unterstellung unter den eigenen Verband zu bringen, wie auch die Tendenz des anderen Verbundes' herabzusetzen. Beide Verbandsleitungen verpflichten sich, ihre Unterorganisationen bzvv. Vereinsleitungen zu veranlassen. auf Gemeindevorstände oder andere jüdische Behörden dahin einzuwirken, bei der Zuteilung von Vereinsräumen. Turnhallen oder Sportplätzen. falls sich keine gemeinschaftliche Benutzung ermöglichen laßt, paritätisch zu verfuhren. 4. Die Führer beider Verbände verpflichten sich, auf die ihnen nahestehenden Organisationen dahin einzuwirken. daß auch diese sich bei der innerjüdischen Auseinandersetzung und im Auftreten nach außen solcher Formen bedienen, die der gesamt jüdischen Verantwortung in dieser Zeit entsprechen. GeistigeEinordnung. Von Helene Hanna Thon. Jerusalem. Ueber den Wert der Einwanderung deutscher Juden für den Aufbau Palästinas wurde in der „Jüdischen Rundschau“ in verschiedenen Artikeln diskutiert. Die nachfolgenden, der Rundschau entnommenen Ausführungen heben eine Reihe positiver Momente in dieser Frage hervor und zeigen die Bedeutung des fachlich qualifizierten deutschen Juden für Erez Israel auf. Die Schriftleitung. Als die Einwanderungswelle aus Deutschland einsetzte, sah man ihr im palästinensischen Jischuw mit einer aus den Extremen hoffnungsvoller Erwartung und pessimistischer Befürchtung gemischten Stimmung entgegen: die einen erwarteten von ihr eine Belebung und Vertiefung unseres geistigen Lebens, die anderen eine Verflachung und Verfälschung. Das Vorherrschen des einen oder anderen Gefühles war abhängig vom Ueberwiegen einer der beiden Komponenten im Wesen des Betrachtenden, aus denen sich jüdisches Wesen in seiner heutigen Ansprägung zusammensetzt: der östlichen oder der westlichen. Diejenigen, die in sich ein Judentum tragen oder sich nach einem Judentum sehnen, wie es sich in östlichen Ländern entwickelt hat fürchteten, daß die deutschen Juden.das junge Gebilde des palästinensischen Judentums um- Diegen und unecht färben würden. Diejenigen dagegen, die an den universalen Wert westeuropäischer Kultur glauben, erhofften gerade von den deutschen Juden eine Sublimierung unseres geistigen Lebens, eine disziplinierte Zusammenfassung und Klärung des Schweifenden und Unklaren. J/ttööorvjiv sruTreAgnaumemibv f g/Uffl- Continental —mromniiiMHiBMi ERZEUGNIS OER WANDERER-WERKE A.-G. SCHONAU-CHEMNITZ fnimuraiiuttmn

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