Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- VIII (1931-1932)
- Issue
- 15 (1.11.1931)
- Date
- 1931-11-01
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- [Seite] (sequence 3)
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— 163 — LBesucht auch die jüdischen QaststäUm _Siuttqxuls! HOTEL WESTHEIMER, RotestraBe 2 RESTAURANT BLOCH, Cajwcjrstr.4 PENSION AQULNIK, EberhardBtr. O» malen nicht das Mindeste zu tun haben, das I.ebensbild und die C'huraktergestultung in stärkstem Grude l>eeiiifliissen. Dagegen sind die Denkgesetze für alle Menschen die gleichen. Logische Sonderbegabungen und Denkeigeiitiimlichkciten gibt es überhaupt nicht. Vielleicht lassen sielt in der ästhetischen Bewertung größere Gemeinschaften /u einer Finlieit /usummenfassen. vielleicht läßt sich Geschmacksrichtung und Geschmucksbildung nach Lundesteilen unterscheiden. vje!leicht daß Bildung. Umwelt und Klima bestimmte Liiiwirkungcu uuslösen im allgemeinen werden alle diese Elemente der IVrsönlichkeitsbildung weit überschätzt. Russenschnüffler haben schon wunderliche Irr- IÜrner erleben müssen. So wurde der jüdische Baumeister Messel ton antisemitischer Seite als „der" deutsche Baumeister gerühmt, der jüdische Literat Kurl \V o I f s k e h I für seine Bearbeitung altdeutscher Texte als „germanischer Künstler“ gepriesen, so wurde der jüngst verstorbene G u n d o I f in der Deutschem Tageszeitnng wogen seines „Shakespeare und der deutsche Geist" in den Himmel erhoben, der jüdische Dichter \V u I t e r (al e im ..Jungdeutschen" mit Goethe verglichen bis man erfuhr, daß es sich in alle» diesen fällen um Juden gehandelt. Ls ist an der Zeit, daß die mit so großem Xachdruck betonten Rassenkonstruktionen als das anerkannt werden, was sie sind, als Fehlschlüsse und Vor urteile, die keinerlei Sachwert beanspruchen dürfen. Der Begriff des Rassencharakters gehört in das große Kabinett der Menschheitsverw irriingen. Der Charakter ist das Allerpersönlichste und Allerindiv iducllste im Menschen! ACCeciei Wissenswertes. Fürsorge für Staatenlose. Die öffentliche Fürsorge ist für Ausländer und. Staatenlose in der gleichen Weise durch die einschlägigen Bestimmungen der Fürsorgepflicht geregelt. die eine Verpflichtung der zuständigen Bezirksfürsorgcverbünde für vorläufige Unterstützung vorsehen, während bei dauernder llilfsbedürftigkeit sowohl für Ausländer wie für Staatenlose Ausweisung möglich ist. Diese Best im mit ngen bedeuten für Staatenlose eine besondere Härte, du diese einen Ileiinatstaut. der evtl, die Kosten ersetzt und so die Ausweisung vermeidet, nicht besitzen und Ausweisungen vollkommen wehrlos gegenüberstehen. Ist auch die Situation in Preußen dadurch gemildert, daß Ausweisungen von Ausländern nur erfolgen dürfen. wenn der Heimatstaat die Ucbernuhme zugestunden hat. und die Ausweisung von Staatenlosen dadurch praktisch nicht möglich ist. so ist der Rechtszustund im Reich jedoch gesetzlich ungesichert. Mit Recht stellt deshalb Präsident Franz Riß in einem besondere Aufmerksamkeit verdienenden Aufsatz der Caritas vom Juli 1931 fest: „Daß staatenlose Personen, weil sie hilfsbedürftig sind, uusgewiesen und. weil kein Staat zu ihrer Aufnahme verpflichtet ist. von Grenze zu Grenze gejagt werden können, ist ein unwürdiger Zustand. K's ist eine Aufgabedes Völkerbundes, hier eine Verbesserung herbeizuführen." Ls werden dem Völkerbund folgende Grundsätze* vorgeschlagen: 1. Die vorläufige Unterstützung wird in jedem Staut Ausländern und staatenlosen Personell in der gleichen Weise gewährt wie Inljindern. 2. Der Staat, dem der vorläufige liilfcleistemle I* ürsorgeverband augehört, ersetzt diesem die Kosten. Fr kann die Fürsorge* selbst übernehmen oder einem anderen Fiirsorgeverliand übertragen. — Diese beiden Forderungen stellen im wesentlichen die jetzige deutsche Regelung dar. 3. Vereinigungen oder Anstalten der freien Wohlfahrtspflege stehen den Fürsorgeverbänden gleich. — Rückerstattung der Kosten soll auch der freien Wohlfahrtspflege gegenüber erfolgen, auf die häufig, wenn die Fiirsorgeverbände die Hilfeleistung ubiehneu. die hilfsbedürftigen Staatenlosen allein angewiesen sind. 4. Lilie Auswcistiiiguus armen recht liehen Gründen ist nur zulässig, wenn ein anderer Staut sich zur Uebernuhme bereit erklärt hat (die jetzige* preußische Regelung). Sie ist unzulässig: u) wenn die staatenlose Person zuletzt dem Staat angehört hat. in dem sie sich befindet (so geregelt für ehemalige Deutsche und staatenlose Personen deutscher Herkunft gemäß § 12 der Fiirsorgepflicht-N erordnung): oder wenn sie sich seit drei Jahren imunterhrotheu in diesem Staat aufgehalteii hat ohne öffentliche Fürsorge zu beanspruchen. h) wenn die Ausweisung eine besondere Härte bedeuten würde. (Aus: „Jiid. Wohlfahrtspflege u. Sozialpolitik'’.) * Jüdischer Arbeitgeber braucht Antisemiten nicht zu beschäftigen. Die Frage, ob, einem jüdischen Arbeitgeber die Weiterheschäftigimg eines Arbeitnehmers zuzumuten sei. der sich außerhalb der Dienstzeit antisemitisch betätigt, beschäftigte das Berliner Arbeitsgericht. Bei einem Apotheker in der Kosenthuler Straße war seit mehr als einem Jahr ein Fräulein U. als Praktikantin tätig. Vor ihrer Linsteilung hatte sich der Besitzer der A|M)theke mit Rücksicht auf seine zur Mehrheit jüdische Kundschaft vergewissert, daß die Praktikantin nicht Antisemitin sei. Anfang August gingen dem Apotheker aber Briefe zu. in denen ihm mitgeteilt wurde, daß seine Praktikantin auf der Straße Flugblätter antisemitischen Inhalts verteilt hätte, was sie. zur Rede gestellt, auch zugab. Xach einer Unterredung verließ die Praktikantin die Apotheke, ohne daß man wußte, ob sie entlassen worden war oder selbst gekündigt hatte. Vor dem Arbeitsgericht strengte sie dann die Klage auf Fortsetzung des I.elirverhültnisses an mit der Behauptung, fristlos entlassen worden zu sein. Der beklagte Apotheker bestritt dies, sprach dann aber die fristlose Entlassung wegen ihres Verhaltens in der Verhandlung aus. Das Gericht wies die Praktikantin nach kurzer Beratung mit ihrer Klage ab. In der Begründung betonte der Vorsitzende, daß einem jüdischen Arbeitgeber nicht zugemutet werden könne*, einen Arbeitnehmer zu beschäftigen. der außerhalb der Dienstzeit antisemitische Propaganda betreibe. * Anzahl der jüdischen und gesamten Bevölkerung in sämtlichen deutschen Große^nrliAn um 14» Infla Deutsche Gesamte Wohn- Darunter Juden Großstädte bevölkerung Oberhaupt v. H Berlin 4 024 163 172 672 1 4.29 Frankfurt a. M. 467 >20 29 383 I 6 29 Breslau 337 1 >9 23 240 1 417 Köln 700 222 16 093 2.30 Hannover 422 743 3 321! 1.31 Düsseldorf 4 >2 6>2 3 130 j 1.19 Lsseu 470 >24 4 209 0 89 Königsberg 279 926 4 049 1.43 1 )ortmiiml *>12 743 >820 1.19 \\ iesbaden 102 7>7 >088 3,0 t Kassel 171 2 >4 2 730 1.61 Stettin 2 ">4 466 2 613 1.03 Altona 183 633 2 409 1.30 Via gdeburg 293 9 >9 2 >36 0.80 Fiberfeld 167 >77 2 >33 1.39 Duisburg 272 798 2 080 0.76 Krefeld l>l 09h 1 626 I 24 Gelsenkirchen 208 >12 1 441 0.69 Aachen 133 816 1 420 0.91 Halle 194 373 1 2 >6 0.64 Bochum 21t 249 I 122 0.33 M.-Gladbach 11 3 >02 931 0.82 Frfurt I>3 >79 819 0.60 Hamborn 126 61h 818 0 63 Barmen 1 h7 099 — 721 0 39 Kiel 2I38SI 603 »28 Mühlheim a. Hulir 127 400 626 »49 Münster 106 418 380 0.33 Obe rha useu 103 4 >6 >13 0.49 München 680 704 10 068 1.48 Nürnberg >92 494 8 603 2.19 Augsburg 163 >22 1 203 0.73 l.udw igshufen 101 869 1 211 1.19 Leipzig 679 1 >9 12 394 1.83 Dresden 619 I >7 3 120 0 H> ( hemnitz ■>>1 633 2 796 0 84 Plauen III 4>6 623 0.36 Stuttgart 341 967 4 3+8 1.33 Mannheim 247 4h6 6 972 2.82 Karlsruhe 14 >694 3 >86 2.32 Mainz 108 >37 2 7 >8 2 32 1 la mhurg 1 079 126 19 794 1.83 Brau »schweig 146 723 939 0.64 Bremen , 294 966 I 328 043 Lübeck 120 788 629 0.32 Großstädte insges. 16 71 1 309 376 7**>2 2.23 Das jüdische Amerika in-Ziffern. Zurzeit befinden sich in den Vereinigten Staaten 4 22HOOO Juden, die in 10 000 Niederlassungen wohnen. Davon lebe.» 4 077 000 Menschen in 871 Ilaiiptgemeinden. von denen jede mindestens ein Bethaus hat. I >I 000 Juden wohnen in Orten, die nicht in der Lage sind, ein Bethaus ,:u unterhalten. Um diese Ziffern der amerikanischen Juden zu würdigen, erscheint es nötig, darauf hin/itw eisen. daß gegenüber den heute bestehenden S7I jüdischen Gemeinden in den V ereinigten Staaten vor 20 Jahren 426 Gemeinden und vor 10 Jahren 380 Gemeinden bestanden haben. In den Süd-Staaten befindet sich nur eine einzige organisierte* jüdische Gemeind *: in den nördlichen Staaten bestehen 13. in den westlichen 22 Gemeinden. Die Juden der Vereinigten Staaten verfügen über folgende Anstalten: 31 18 Svnagcgen. 7140 verschiedene in Verbindung mit den Sv nagogen bestehende Anstalten, die mehr oder! weniger religiösen C harakter haben. 6760 örtliche An- TANZSCH U LE Burger-Hötzel KUNSTGEBÄUDE GELBER SAAL , TELEPHON 40710 GesellschaftstAnz« für Anfinger, Fortgeschritten« und Kinder. Einzelstunden jederzeit. Anmeldungen för Kurt« Winter 1931/32 höfllchst erbeten. Wohnung Chemplgnyetreße 41. Jetzt EberhardstraBe 51 Reiches Lager in Goldu. Silberwaren Besteingerichtete Werkstatte f. Reparaturen jed. 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