Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- VIII (1931-1932)
- Issue
- 7 (1.7.1931)
- Date
- 1931-07-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
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lcgicn bestätigt. Diesen Anlaß benützten Mithel und Hirsch, sich am 26. Juli 1530 namens „gemeiner jüdisdiheit“ an den Heilbronner Rat zu wenden. Sie hatten durch einen kaiserlichen Boten dem Heilbronner Rat ihre vom Kaiser Maximilian verliehenen und vom Kaiser Karl V. bestätigten Privilegien vorlesen lassen und in Abschrift zugesandt. Sie baten um schriftliche Antwort durch den Boten, ob der Rat diesen kaiserlichen Mandaten nachkommcn werde. Der Rat geriet durch dieses tatkräftige Vorgehen in große Verlegenheit. Am 28. Juli 1530 schrieb der Syndikus Doktor Jakob Ehinger uns Schwaigern, daß er es für richtig erachtete, wenn der Rat zur Vermeidung von Weiterungen für die Neckursulmer Juden sofort einen Tag ansetzte, an dem sie die Antwort des Rates empfangen sollten. Statt einer Antwort legte der Rat Beschwerde beim Kaiser ein „wegen unverschämt und gräulich Jüdischheit“. Auf dem Städtetag zu Donauwörth wurden von den betreffenden Städten gemeinsame Vorschriften gegen die Juden vereinbart, und schließlich verlangte Heilbronn am 4. Februar 1543 vom Kaiser Ferdinand ein eigenes Privileg, das es von der Verpflichtung befreite. Juden aufzunehmen. Das Privileg wurde den Juden von Neckarsulm direkt bekanntgegeben (Carl Jäger, Heilbronn 11, 153—160). Das war schon deshalb notwendig, weil der Kat von Heilbronn 1523 alle Juden aus dem Stadtgebiet und seinen Dörfern Neckargartach. Frankenbach und Bückingen ausgewiesen hatte, die sich eine neue Heimat; in Neckarsul in suchten. . Im Jahre 1650 führten die Bürger Neckarsulms Klage über die vielen Juden in der Stadt bei der Regierung des Deutschordens. Ihr Antrag ging dahin: „Die fremden (frisch zugezogenen) Juden sollen ausgewiesen werden, die berechtigten jeder sein eigenes Haus haben und nicht mehrere beisammen wohnen, das Land sei jetzt sicher genug, um auch dort wohnen zu können. Im Geschäftsverkehr soll jeder Handel genau schriftlich aufgesetzt, und es sollen bei Geldanleihen jederzeit auch die dazu gegebenen Waren spezifiziert werden." Hatten die Bürger im Jahre 1650 Klage gegen die Juden geführt, so beschwerten sich hingegen anno 1690 die Juden darüber bei der Regierung gegen die Stadt, „daß sie beim Amtsritt die Pferde stellen müssen“. Die Beschwerde ist insofern von einigem Interesse, als sie erkennen läßt, daß die Judenschuft wohl schon damals den Pferdehandel betrieben habe. — Wenn Neckarsulm bzw. der hohe Deutschorden die aus Heilbronn ausgewiesenen Juden aufgenommen hat, so waren sie damit nichts weniger als Bürger oder Vollbürger der Stadt, sondern einfache Hintersaßen (accubae) und Schutzleute des Deutschmeisters, der ihnen, natürlich gegen liebernahme gewisser Verbindlichkeiten. Veriiflichtungeu und Einschränkungen, einen Schutzbrief ausgestellt hatte. Dahin gehörte, daß jeder Jude ein jährliches Schutzgeld von 12 Reichsthalern an die Herrschaft zu entrichten hatte: eine für die damaligen Geld Verhältnisse nicht unerhebliche Besteuerung. Den Juden war sodann von Anfang an. wie früher in allen Städten, ein besonderer Distrikt in der Stadt zur Bewohnung angewiesen, das sogenannte Judenviertel — über das sie nicht hinausgreifen durften. Nur ausnahmsweise und nur mit hoher Genehmigung wurde ihnen gestattet, Häuser, die im Besitze von Christen waren, käuflich!zu erwerben. Die rührige Judenschaft, die anfangs, wie schon angedeutet. ziemlich zahlreich war, fühlte sich innerhalb dieser und andrer Einschränkungen gehemmt, was zur 1* tilge hatte, daß gar manche bald anderwärts ein bessres Unterkommen suchten. die Zurückgebliebenen aber vielfach über die ihnen lustigen Schranken hinausstrebten und es an Versuchen nicht fehlen ließen, sie zu durchbrechen. was öfters Einschreiten und wiederholte (»egenmaßregeln von seiten der Deutscjiherrlidicn Regierung und Obrigkeit veranlußte. Das tritt besonders in zahlreichen Regierungserlassen aus dem vorigen Jahrhundert deutlich zutage. Diese hatte ihnen zwar im Jahre 1742 den Schutzbrief erneuert und bestätigt, aber schon im Jahre 1745 hatte sie Anlaß, durch De kret den in- und ausländischen Juden zu verbieten, zu Geldvorschüssen noch waren. Branntwein iisw. abzugeben und den viel zu hoch angesetzten Preis zur Kapitalschuld zu schlagen. — (»anz besonders war cs ein israelitisches Brüderpaar, Abraham und Nathan Maron (auch Maron Lcvi genannt), die um die Mitte des 18. Jahrhunderts durch ihre Widerspenstigkeit gegen die alte Ordnung der Deutschordens- Jxeudenstadt 'CONDITOREI, CAFfi UND WEINSTUBE' KARL BACHER LoBborgerstr. 7, Telefon 43 « o w i Kurhaus-Cafö Freudanstadt ErstfcL Condltorel-Brsengn.^ - 75 - behörde und der Bürgerschaft viel zu schaffen machten, die mit großer Energie und. wie es scheint, mit allen Mitteln — einer derselben wird darum in einer städtischen Urkunde Maron der Falsche tituliert — Erweiterungen ihrer Rechte durchzusetzcn suchten. Dabei handelte cs sich in erster Linie um Häusererwerb (wahrscheinlich um beabsichtigten Häuscrhandel) und den Betrieb des Weingeschäftes. So wird durch Regierungserlaß vom Jahre 1748 dem Neckursulmcr Schutzjuden Nathan Maron sein wiederholtes Gesuch, sein kleines Haus mit einem großen an der Hauptstraße und in der Nähe der Kirche vertauschen zu dürfen, abschlägig beschieden mit dein Vermerk:'„er solle in einer Nebengasse seine Wohnung hüben“. Nach ihm trat sein Bruder Abraham mit dem gleichen Gesuch hervor und hatte das gleiche Schicksal erfahren. Doch das entmutigte die unverzagten Brüder nicht, sie wagten im Jahre 1749 ein neues Gesuch, wurden aber aufs Neue dahin beschießen : „Amtmann Klamm in Stocksberg, dem das betreffende Haus gehörte, solle einen christlichen Käufer suchen, die Juden sollen es nicht bekommen“. Allein was geschah? Im Jahre 1750 hatte Abraham Maron seine Absicht dennoch durchgesetzt und das Haus erworben. Und nun ist er schon wieder im Zug. ein anderes — eine Gartenwegs-Behausung — an sich zu bringen: es wurde ihm jedoch abgeschlagen. Aber schon im Jahre 1758 wurde durch einen neuen Erlaß dem Schutzjuden Abraham Maron Levi untersagt: „neben seinen schon zwei besitzenden Christenhüuscrn, noch ein drittes, das Freudenberger’schc Haus, zu erwerben". Auch den Wein- und Getreidehandel im großen zu betreiben, schienen die Gebrüder Maron versucht zu haben. Erste res wäre vielleicht für die Neckarsulmer damals, wo sie noch keinen Weinmarkt hatten, gar nicht so unvorteilhaft gewesen. Allein die Bürgerschaft schien eine Schädigung ihres Interesses darin erblickt zu haben: darum die obrigkeitliche Verfügung: „Keine jüdische Haushaltung darf mehr als 5 Fuder Wein zum Koschern und Einlegen sich erwerben — die Gebrüder Nathan und Abraham Maron aber gar keinen — wegen ihrer respekt- und gehorsamwidrigen Art, weil sie ihren Bedarf gar nicht anzeigen wollen.“ _______ (ScfaluB folgt). Aus den QememdeH WueUemBeeqs. Stuttgart. Sitzung des Vorsteheramts am Donnerstag, 11. Juni. Der Vorsitzende, Oskar Rothschild, eröffnet die Aussprache über die Anstellung eines unständigen Religionslehrers für die Stuttgarter Gemeinde, indem er eine nochmalige genaue Prüfung der Frage Empfiehlt, ob die Anstellung eines neuen Lehrers wirklich notwendig sei, zumal die allgemeine Finanzlage jede neue Belastung des Gemeindeetats bedenklich erscheinen lasse. Zur Aufklä- Erklärung7 Im Erörterungsabend des „Bundes für Neues Judentum" vom 1. Juni ds.Js.habe idi erkürt: „Bezirksrabbiner Dr. Be ermann habe sidt dahin geäußert, daß er frei denke und im wesentlichen die Ziele des „Bundes für Neues Judentum" t bejahe, als Synflgogenbeamier aber verpflichtet sei, so wie er dies im Hamburger Israeliiisdien FamilienblaH getan hat, nämlich im Sinn einer scharfen Stellungnahme gegen den „Bund für Neues Judentum", su schreiben," und zwar auf Grund von MUieiluAgen, die mir von glaubwürdiger Seite gemacht worden waren. Inzwischen mußte ich mich davon überzeugen, daß Bezirksrabbiner Dr. Beermann sich nicht in diesem Sinne geäußert hat, vielmehr seine den ,JSund für Neues Judentum" ablehnende Stellungnahme aufrechterhielt und noch aufrechterhält. Ich bedaure deshalb, daß ich mich zu jener Behauptung habe hinreißen leisen. Stuttgart, MS. 6.1931. Dr. Karl Lieblich. rung der Frage macht Oberrechnungsrat Meyer eingehende Mitteilungen über den derzeitigen Stand und die Statistik des Religionsunterrichtes in Stuttgart. Der Stadtrabbiner stellte diese Zahlenangaben richtig. Es sind zurzeit sieben Kinder vom Religionsunterricht befreit, sechs ohne Unterricht, drei weitere ohne zureichenden Unterricht. Als Sachverständiger und Dezernent des jüdischen Religionsschulwesens erklärte er, daß die Einstellung einer neuen Lehrkraft zwingend geboten ist. Die Fürsorge für einen geordneten Religionsunterricht sei die erste Ehrenpflicht einer jüdischen Gemeinde. Die Erfüllung dieser Aufgabe sei aber mit den vorhandenen Lehrkräften nicht mehr durchführbar. Es müsse außerdem dafür gesorgt werden, daß der Religionsunterricht tunlichst in den für diesen vorgesehenen Stunden in den betreffenden Schulen selbst oder in deren Nähe erteilt wird. Die Erweiterung des Religionsunterrichtes für die Volksschulklassen dürfe nicht länger hinausgeschoben werden. Der Gesundheitszustand eines Lehrers verlange die Vorsorge für eine Vertretung. Schließlich werde durch die Einstellung eines Lehrers das Engagement eines Torbeters für die höchsten Feiertage, das seit Jahren not- Anzeigcn von Cannstatt, Göppingen, Ludwigsburg Seite 71, weitere Anzeigen Heilbronn Seite 72 cKeiMcowt. Ted 3876 SA 1/fr 3fifL3^chßnrocLer 3NH* EUGEN ZIEGLER JUWELIER Flelnarstr.33 Silber-Bestecke Möbelfabrik f trienz 0. »ilel Bauschlosserei / Eisenkonstruktion 4taffeuV<&ra«fe Kassetten, Transporte, Reparaturen ic. 1886 Spelseanfsflge tcjcjjw OttUfeiNss M Vollkommene Coneletkanit Hygienisch. 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