Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- VII (1930-1931)
- Issue
- 5 (1.6.1930)
- Date
- 1930-06-01
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GemeindeZeitung für die tfraeNttf«hen «Seinetnven WürttemvergS , nr-iutt*. aJHULlUfj. m - * * .. l. Diioiltiili: raUMUcb »«grUattt jdbrli* 5 JIM. bolbväkrlutl 2M MM ottrfttidfcrUifc 1-29 AH, Sinjrlnummer 2b Sidchlpfe-ai» P»-k<t>-<r.«i»I»! «2!>8 «ifchrial swnclUA ,»rü»al. «m 1. s. 16. D e r l c» g: gsraelltlsche Derlagsaastall G. m. b. H. Seraspr. 3ZZ2S » G tüllgart Kasernenstr. 13 Gchristleitu n-'g - Stabttabblaer Dr. Rteger. Gtattgart. EhaktotteaKroste XMelienprcU: die Einspaltige Nonpareille »eile 3i» Reichüpseaaig Ijmschlagseihen uab DorzagAplahe »ach Tarif. Aamilreaaazeigea und kleine Aareigea bir Kleiazelle 20 Reichspsemüg. I Reklame,eil» ILO JM( Bel ^vlederholuaae« tDert fiafflf anc vii. <3a0r0a»0 etnttoart, l. 3ttni 1930 3lr. 5 Amtl. Bekanntmachungen Israelitischer Oberrat. Stuttgart. 20. Mai 1910. Mit Erlaß Nr. 115 vom 18. Januar vorigen Jahres haben wir von dem Beschluß der Israelitischen Landesversammlung Kenntnis gegeben, wonach diese es als dringend erforderlich bezeichnet hat, daß der Landesverband für Israelitische Wohlfahrtspflege (L.I.W.) in Stuttgart dauernd in den Stand gesetzt wird, diejenigen Wohlfahrtsbestrebungen in Württemberg zu fördern, die eine Gemeinde, ein Verein oder eine Stiftung aus eigenen Mitteln nicht durchzuführen vermag. Wir haben sämtlichen Religionsgemeinden des Landes nahegelegt, zu dem genannten Zweck jährlich mindestens 1 % ihres Steueraufkommens an den L.I.W. abzuführen. Wie uns der L.I.W. unter Vorlage einer genauen Liste berichtet hat, ist dieser Aufforderung zv^pr von weitaus den meisten, aber leider nicht von allen Gemeinden entsprochen worden. Gerade bei den derzeitigen Notständen der verschiedensten Art erscheint es unerläßlich, eine Organisation lebensfähig zu erhalten und mit genügenden Mitteln zu versehen, die es sich über die einzelne Gemeinde und die einzelnen Vereine und Anstalten hinaus zur Aufgabe gemacht hat, Schäden zu heilen. Wir wiederholen deshalb für das neue Rechnungsjahr 1930/31 das Ersuchen, dem Beschlüsse* der Landesversammlun|!, der in jeder Gemeinde durchführbar ist, nachzukommen und dem L.I.W. — sei es in einer Summe oder in mehreren über das Jahr verteilten Raten — mindestens 1 % des durch andere als Steuermittel nicht gedeckten Gemeindeaufwands zur Verfügung zu stellen. Die Geschäftsstelle des Landesverbands für Israelitische Wohlfahrtspflege in Stuttgart befindet sich Hospitalstraße 36 und hat Girokonto bei der Städt. Girokasse Stuttgart Nr. 405 14 und Postscheckkonto Stuttgart Nr. 169 85. Dr. II i r s ch. Israelitischer Oberrat. Stuttgart, 19. Mai 1930. Nach 8 26 des Württ. Kirchengesetzes dürfen die kirchlichen Körperschaften die Kirchensteuer des abgelaufenen Steuerjahrs als Vorauszahlung für das laufende Steuerjahr vorläufig forterheben. Demgemäß wird das Vorsteheramt ermächtigt, zur teilweisen Befriedigung der eigenen Bedürfnisse im Rechnungsjahr 1930/31 vorläufig die Hälfte der im Steuerjahr 1929/30 geschuldeten Steuerbeträge zu erheben, und angewiesen, zur Deckung der Bedürfnisse der Landesorganisation der Israelitischen Zentralkasse im Rechnungsjahr 1930/31 ebenso die Landesumlage des Jahres 1929/30 zur Hälfte einzuziehen und sobald als irgend möglich an die Zentralkasse zu überweisen. Die Weitererhebung der Landesumlage in dieser Höhe ist unumgänglich, da die Zentralkasse sonst nicht in der Lage ist, den Beamten die ihnen zustehenden Bezüge pünktlich auszubezahlen. Die Höhe der einzuziehenden Hälfte der Landesumlage beträgt für die dortige Gemeinde: .RM. Aus dem heiligenden Erlaß ergibt sich weiterhin der von der Gemeinde für das Rechnungst'ahr 1930/31 geschuldete Beitrag zum Gehalt des (abbiners bezw. Religionslehrers. Die gesamten Beiträge sind in monatlichen Teilbeträgen, je auf den ersten jeden Kalendermonats an die Zentralkasse zn überweisen; der erstmaligen Ueberweisung für die Monate April, Mai, Juni wird spätestens auf 1. Juli ds. J. entgegengesehen. Dr. Hirsch. Israelitischer Oberrat. Stuttgart, 23. Mai 1930. Der weitaus größte Teil der Einnahmen jeder Gemeinde wird durch die Gemeindesteuern gebildet. Der Natur der Sache nach fließen sie der Gemeindepflege nicht in gleichen, über das ganze Jahr verteilten Beträgen zu und insbesondere ergibt sich vor der neuen Veranlagung und den Steuerzahlungen auf Grund derselben regelmäßig ein Zeitraum, in dem die Gemeindepflege ohne Mittel ist. Andererseits sind die Verpflichtungen der Gemeinde, denen sie rechtzeitig nachzukommen hat, zeitlich unabhängig von den Steuereingängen. Es ist deshalb und auch um einzutretenden außerordentlichen Bedürfnissen genügen zu können, dringend erforderlich, daß jede Gemeinde über ein Betriebskapital verfügt, das mindestens ein Drittel des durchschnittlichen, durch andere als Steuermittel nicht gedeckten Jahresaufwands der Gemeinde betragen soll. Die Vorsteherämter werden hierdurch aufgefordert, beim Rechnungsabschluß die allmähliche Schaffung eines solchen Betriebskapitals ins Auge zu fassen und dafür insbesondere die Be träge zu verwenden, die über den Voranschlag hinaus tatsächlich an Steuern und sonstigen Einnahmen im abgelaufenen Jahr eingegangen sind. Solche Beträge sind also nur teilweise zur Deckung des Abmangels des folgenden Jahres zu verwenden. Kann die genannte Höhe des Betriebskapitals nicht in einem Jahr erreicht werden, so ist die Schaffung eines Betriebsfonds auf mehrere Jahre zu verteilen. Der Oberrat wird bei der Prüfung der Rechnungsabschlüsse und der Voranschläge besonders darauf achten, daß den genannten Erfordernisse» einer zweckmäßigen Finanzgebarung Genüge geleistet wird., f Dr. II i rsch. vorm. 91*—1114 Uhr nachm, von 3—5 Uhr Bericht des Israelitischen Fürsorgeamtes über den Monat April 1930. Sprechstunden der Fürsorgerin: Sonntag, Montag, Diens- | tag, Donnerstag I Mittwoch, Freitag Das Israeli Fürsorgeamt hat im Monat April 1930 unter [ Mitwirkung der angeschlossenen Wohltätigkeftsvereine folgende Tätigkeit entfaltet: Laufende UAterstütziyigen .... Mk. 792.11 Einmalige Unterstützungen. 539.96 Pessachgabeh in bar. 478.48 Mazzenverscjrgung ..... .~. .. 336. Gesundh.- uL Erhol.-Fürsorge. 457. Anstaltsfürsirge.*?» .. 207. Winterfürsorge.118. Ausbildung» Beihilfen. 38^3 Durchreisen ie.122. 6 An 20 Erwachsene und 5 Kinder wurden insgesamt 160 Kleidungs- und Wäschestücke angegeben. An Spenden erhielt das Fürsorgeamt Mk. 153.— von Herrn [Adolf Kohn. von Herren Hermat n und Martin) Loeb (zum ehrenden Andenken in ihre verewigte Mutter Frau Pauline Loeb, geb. Marx). . |, _ Selbsterlösung- Ein Vorspruch zum Wochenfeste. So oft nuiii die- Kigc'iistellting des Judentums iunerliull) der Bekenntnisse durlegt, wird auf Nebensächlichkeiten ein zu großes Gewicht gelegt. Denn im Grunde hüben alle Rekcnntnis-c den gleichen Gluubensbestund. denselben Er- /iehungsw illen zur Sittlichkeit. Nur eine Unterscheidung trifft den >1 esenskern, das ist die Einstellung zur Sünde. Gewiß wollen alle Bekenntnisse den Krlösiingsweg aus der Umklammerung der Sünde weisen. Sie stimmen also auch in dieser Zielsetzung überein. Aber in der Wegweisung trennen sich alle von der jüdischen Ausnahmslos bieten alle ihren Gläubigen lleiligüngsmittel zur Abwehr der Sünde, zur Erlösung aus ihrem Bannfluch dar. Ihre Priester verwalten Sakramente*. vermögen zu binden und zu lösen, sie verheißen ihren Bekenner» als Allheilmittel gegen die Allmacht der Sünde den erlösenden Glauben, das rettende Sakrament. Allein das Judentum hat niemals seinen Priestern die Macht der Erlösung von der Sünde zugesprochen: es hat allein niemals ein Sakrament sein eigen genannt, um Menschen uns den Fallstricken der Sünde zu lösen. Es ist bis zur Stunde das einzige Bekenntnis der Selbsterlösung. Kein Priester in Israel kann von der Sünde entbinden, kein Glaube in ihm das Heil verbürgen, kein Sakrament das Wunder der Erlösung bewirken. Du bist für deine Schuld verantwortlich, nur du allein kannst dich von der Sünde erlösen. i Das ist das tiefe Geheimnis und zugleich die überweltgroße Offenbarung des Tages der Gesetzgebung I der zehn Gebote* am Sinai. Gott spricht: ..Do sollst", er fordert dein: Ich will t--- und spricfi-c du es nicht und liißest du dem Worte nicht die Tift folgen, so kan» dich kein Gott und keine Gnade, kein Blut und kein Sakrament von deiner Sünjie entlasten. Gott forciert, und du mußt untworten und tun wie Israel am Sinaiberge*: Ich Vue. wie* Du es geboten. Es ist ein«* Sünde gegen den Geist vom Sinai, dal! heute im Judentum von dem. wa» ihm das Allerfremdcfste ist. so viel gefabelt wird, von der Seelsorge. |)as Judentum hat eben keine Geistlichen und [scheidet keine I.aien von ihnen. Es w ill aus u l|l e n seinen Getreuen ein Reich von Priestern ujnd ein heiliges Volk machen, kernit also keine bevorrechteten Geistlichen, denen qie Fürsorge* fpr die* Seele» anvertraut ist. Ke anderer. ui)d sei er ein Priester und ein phet. ist sojheilig und siindenfrei. daß er andere von ihrer Schuld entbinden kann. Man hat in letzter Zeitlin der jüdischen Tagespresse wiederholt von dejr seelsorgerischen Aufgabe der Rtbbiner gesprochen. J.n der Zeitschrift ..Jüdische Wanderfürjorge” (3. Jahrgg., I. Heft) haben zwei Rabbiner dies Wort zn diesem Thema grnommfn. lind in der ..Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege“ (l. ahrgg.. 5. u. 6. Heft) haben sich nach Siddv Wro isky zwei Rabbiner und ein Bernfsphilosoph zjim Worte gemeldet. Ihrer Aussprache fehlt aber [die klare Begriffsscheidung zwischen Wohlfahrt lind Seelsorge. Die Sorge für die notwendigen Daseinsbedürfnissc ist der Wohlfahcts- Kdin Pro- BiaX-UETRA ZAHNPASTA dl« richtig«, «I« macht dl« Zlhn« blendend weit u. beseitigt Mundgaruch, spritzt nicht. Ist hochkonzentriert, daher sparsame für Sie leine Tube SO Pfg. Max Elb A.-G Dresden