Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- VI (1929-1930)
- Issue
- 18 (16.12.1929)
- Date
- 1929-12-16
- Page
- Seite 247 (sequence 1)
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GemeiuVeZettung für Mc ifraclUfViOen Gemeinden »QrtttmSera« 9 I | | I f I < I f «»»»IkfllMi Sc«Mlg«lfr UUnUO, 5 Mt. ImldMstvch *.90 Mt 1*t5 Mt, Ctajttammm« ts L«Ich»psawt> Pop}dH«*-Kante: Mt» »TschaUU Manatllch (HciauU «aLa.lt. «Verlag Jfrnclitifdtc Verlags anstatt G. m. l». k,. fcrnfpr. 1331* » Stuttgart » Raseraeastr. 13 Schrtstletlaag- Stadtraddiaer Dr. Riege», Stuttgart, Chartotteaftratz« 13 Miiimimih M* «InpnMlB« nsnpatdlkjdk 90 KaMtspfand« QmMlagHtkp n. PotIngspUch» »och Codi, f aaUkaaBjctgaa naO KtetaW ^nyctgan dH Kktajatt* to Satdiapfomlp,! KeklaaxjtUc |.90 Mt Sei 9|<)tt|flaa|ta Sctaiaftipaag ti. Ao^roana etnttoavi 16. aetcMder 1939 j 3t». iS CBmMUto* 49*YaMntmacgMtsia»ti Isrtelttischer Cftant. Nachstehend geht sämtlichen Rabbinern, Religionslehrern und Borsteherämtern die Bekanntmachung des Württ. Kultministeriums über die Schulferien im Kalenderjahr 1930 vom 1. November 1929, veröffentlicht im Amtsblatt des Württ. Kultministeriums vom 25. November 1929 Nr. 13 S. 223 zu. Stuttgart, den 5. Dezember 1929. Nördlinger Unter Bezugnahme auf § 9 Abs. 1 a und Abs. 2 b der Ferienordnung vom 1. November 1929 (A. Bl. S. 211) wird für das Jahr 1930 folgendes bestimmt: 1. Tie zusammenhängenden Ferien an Orten mit neunklassigen höheren Schulen (Bollanstalten) sind: a) Rest der Weihnachtsserien 1. bis 7. Januar je einschließlich (7 Tage), b) Osterferien 31. März bis 22. April je einschließlich (23 Tage), c) Sommerferirn 28. Juli bis 3. September je einschließlich (38 Tage), 6) Weihnachtsferien (1. Hälfte) 24. bis 31. Tezember je einschließlich (8 Tage). 2. Die Zahl der beweglichen Ferientage beträgt demnach an den genannten Orten 9. 3. Für Groß-Stuttgart werden die beweglichen Ferientage wie folgt festgesetzt: Montag, 24. Februar, Samstag, 7. Juni, TienStag, 10. Juni, Mitljwoch, 11. Juni, Haupttag des Volksfestes, 3 Tage im Oktober nach näherer Bestimmung der Oberschulbehörden, Sämstag, 1. November. Bazille Jsktetttisch« Oberrat. Im Amtsblatt des Württ. Kultministeriums Nr. 13 vom 25. November 1929 ist eine Verordnung deS Kullministeriums über das Schuljahr, die Schulferien und Schulfeiertage (Ferienordnung) vom 1. November 1929 veröffentlicht. Tiefe Nummer des Amtsblatts kann einzeln zu 20'Psg. durch die Postanstalten bezogen werden. Von wesentlicher Bedeutung für die israelitischen Schüler der Volks- und höheren Schulen sind der A 16 und 17 der Serienordnung, der folgenden Wortlaut hat: 1. Die israelitischen Schüler können an Neujahr 2 Tage, am Bersöhnungsfest 1 Tag, am Laubhüttensest 2 Tage, am Beschlußfest 2 Tage, am Passahfest die 2 ersten und die letzten Tage und am Pfingstfest 2 Tage dem Unterricht fernbleiben. 3. An den gewöhnlichen Samstagen find sie zum Besuch der Schule verpflichtet; doch muß ihnen auf Ansuchen die zum Besuch des MorgengotteSdienstes erforderliche Zeit sowie Befteiung vom Schreiben, Zeichnen und Handarbeits- und Werkunterricht gewährt werden. Stuttgart, 5. Dezember 1929. Nördlinger TOoriftcBcrtootH« Bei der am 8 von 6 Mitglieder» amts wurdm die Arthur Essin, Dr. med. M a x $ Friedrich L. K straße 17 a, Sanitätsrat Tr. m steige 10, Ludwig Ster Eduard Weil, gewählt. Jsrae i «zember vorgenommenen Wahl des Israelitischen Vorsteher- Herren: er, Kaufmann, Sosienstr. 33, ommel, Schloßstr. 47, i e f e, Bankier, Hohenstaufened. K a r l R i e s, Neue Wein- , Fabrikant, Libanonstraße 4, Kaufmann, Hölderlinplatz 1 irisches Gemeindevorsteheramt: E s s i u g e r. 2Hc Wollen. Bei Redaktionsschluß lag nur das amtliche Wahlergcknis der Gemeindevor Tas amtliche G Jsr. Landes» dattionsschluß noch gefähr 20 Prozent, zum Teil höherer Ministerialrat Ersatz: R.-A. Tr Leopold Kah Ersatz: Frau Mstrtha Kops, Siegfried K Ersatz: Julius Tr. Henry Le Ersatz: Hu go K Eduard Wei Ersatz: Karl L< vi R.-A. Tr. Hei nrich Wolf, Ersatz: R.-A. A Ersatz: Frau B Wahlen zum Stuttgarter Jsr. teheramt vor, das oben in einer „Amtlichen Bekanntmachung" des Jsr. Borsteheramts Stuttgin veröffentlicht wird. samtergebnis der Wahlen zur r s a m m l u n g war bei Renicht zu erhalten, da die Wahlkommission bis dahin nur ein Teilergebnis festgestellt hatte. In Stuttgart betrug die Wahlbeteiligung unin den Landgemeinden wurden Prozentsätze erreicht. Nachfolgend die bis zustr 11. Tezember d. Js. vorliegenden Ergebnisse: Zur As». CoUrltMVfOlMMltlllO wurden gewählt Wahlkreis I Stadtralbinat Stuttgart Tjr. Otto Hirsch, Eugen Flegenheimer, ahn, Cannstatt, Friedmann, )m a n, ahn. lbert Mainzer II, Frau Charlotfte Rosenbusch, rtha Bach. ahlkreis II at Stuttgart, Göppin- Bopfingen Wahlberechtigt wahert 3515, abgestimmt haben 690 Personen. Im >ezi rksrabbiiii gen, Obexdorfwurden gewählt: Religionsoberlehrhr EmanUelAdlcr, Cannstatt, Ersatz: Gustav Mayer, Gmünd, Max Dreifus, Ludwigsburg, Ersatz: Sally Pappenheimer, Oberdorf, 4 SCHIEDMAYER PtanofortaOalxIk v. ü. u. P. tohHdmayof STUTTGART, NsokarstraaLe IS, «eka Ulrtohatraaae FLÜGEL / PIANINOS / HARMONIUM «eligiom traft politif. Gedatzken zum Ehuunukkufeste. Tie drei großen Feste Israels — Peßach, Wo chenfeft und Hüttenfest — erinnern an große Tatsachen der Geschichte Israels. Tas religiöse Moment in ihnep ist aber so stark,'daß vor ihm ihr nationaler Charakter zurücktritt. Tie Ideen der Freiheit, der Offenbarung und der göttlichen Vorsehung habe» die nationalen Erinnerungen in ihnen fast völlig verdrängt, sodaß sie geradezu als nurreligtöse Feiern angesprochen werden können. Anders das Chanukkafest. Es ist allerdings bis vor dreißig Jahren gnr als Erinnerung an die religiöse Erhümng der Priester gegen die Unterjochung des 'jüdischen Gottesdienstes durch die Syrer gefeiert worden. Seitdem aber die nationale jüdische; Bewegung eingesetzt, ist das Chanukkasest, allerdings ohne eigentliche geschichtliche Berechtigung,: zum Exponenten des nationalen Judentums gemacht worden. Tatsächlich ist das Chanukka daS Erinnerungsftst an das erst« religiöse Martyrium Israels und seine sieghafte Ueberwindung durch die Priester. Nicht aus politischen Beweggründen, sondern in der Abwehr der religiösest Entrechtung Israels haben die Priester zum jSchwerte gegriffen. Nicht die Siege von Emmaust und Betzur werden an ihm gefeiert, sondern di« Neueinweihung des zum Götzentempel entweihten Heiligtums von Jerusalem. Das Wstnder des Festes ist die wundervolle Tatsache, daß »ein Häuflein Priester — im Gleich nis das Oelkjcüglein mit dem Siegel des Hohrpriesters — hie Feinde abgewehrt. Tas heilige Licht, das im Erlöschen war, strahlte siegreich vmi neuem auf, und die strahlende Menora ist das Sinnbild des siegenden Lichtes geworden. Im Lichte sdes Chanukkafestes darf die Frage füglich beantwortet werden, was im Judentum die Vorhand haben soll: Politik oder Religion. Politik will als »Wissenschaft die Stellung des Einzelmenschen zsim Staate umschreiben, als Gesetz die Pflichten > und Tugenden des Staatsbürgers darstellen. R^igion ist das Verhältnis des Men schen zur Gottheit und der immer erneute Wille, sich mit ihr iu verbinden. Schon diese Begriffs Umgrenzung ^nnzeichnet den Mißbräuch des Versuches, die Politik zu einem Faktor der Religion zu machen und die Religion in das System der Politik eipzuspannen. Wohl soll Religion alle Aeußerungen jmb Erscheinungen des Lebens versittlichen und( heiligen. Aber der Versuch, die Religion zu einem Werkzeug der Polittk herabzuwürdigen, hie Religion zu politisieren, bedeutet eine Entseelustg und Entwürdigung der Religion. Und ebenso einst muß der Versuch, die Politik zu einem Faktor der Religion zu machen, abgewehrt werden., DaS spricht soeben Oberrabbincr Tr. Adolf Allmann-Trie^ in einer lesenswerten Sonderschrist „Schiqalsmomente im Judentum" aus. DaS Judentuch, bisher das freie Reich prophetischer Meister und gotterfüllter Lchrer ist zur PRIX INGEN 141/49