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Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs · 1929-07-16 · 8 (16.7.1929) · p. Seite 107

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Journal
Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
Volume
VI (1929-1930)
Issue
8 (16.7.1929)
Date
1929-07-16
Page
Seite 107 (sequence 1)
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Mit unbezeifelbarer Richtigkeit stellt er fest, daß es einen Gottesdienstfür die Jugend ebensowenig gibt und geben darf wie einen Gottesdienst für Greise oder für bestimmte Stände, etwa für Akademiker. Ein solcher Gottesdienst würde die Jugend aus der Gemeinde ausschallen. Ter Jugendliche aber gchört zur Gemeinde, er ist vielleicht sogar ihr aktivster und wertvollster Teil. Ihn aus dem Gemeindegottesdienst auszuscheiden und ihn in einen eigenen Jugendgottesdienst einzuspannen, bedeutet also eine Schwächung der Gemeinde. Bis hierher ist die Auffassung Tr. Prinz durchaus gerechtfertigt. Aber er schüttet das Kind mit dem Bade aus, wenn er nach dieser Einführung erklärt, daß der Jugendgottesdienst in seiner jetzigen Form eine Sinnlosigkeit ist. Was ist denn der heutige Jugendgottesdienst? Nicht etwa die Folge einer eigenen religiösen Jugendkultur, sondern ein Ersatzgottesdienst für unsere jungen Menschen, die am Sabbathvormittag aus schultechnischen Gründen dem Gottesdienst fernbleiben müssen. Tie Jugend hat aber das gleiche religiöse Bedürfnis und dasselbe Anrecht auf eine gottesdienstliche Befriedigung dieses Bedürfnisses wie die Alten. Ter Jugendgottesdienst ist wahrhaftig nicht geschaffen worden, um die Jugend zu einer eigenen Gemeinde zusammenzuschließen, die ihre gesonderten Rechte und Pflichten hat. Er ist vielmehr nur deshalb eingerichtet worden, um der Jugend Gelegenheit zur Teilnahme an einer gottesdienstlichen Feier zu schaffen. Anders steht es um die Frage, ob dieser Jugendgottesdienst von der Jugend Veranstalter werden soll, wie das in Breslau, Hannover und Mannheim versucht worden ist, wo Jugendliche auch die Borbeter und Prediger gewesen. Hier gilt für die Jugend, was für die Erwachsenen gilt. So wie sich diese nur bis zu einer gewissen Grenze im Gottesdienst betätigen können, so hat sich auch die Jugend diesem Brauche anzupassen. Man würde es seltsam empfinden, wenn im Gemeindegottesdienste ein Irgendwer als Prediger fungieren wollte. Wer soll ihm oazu die Berechtigung geben? Wer hat daS Borrecht, wenn in einer größeren Gemeinschaft etwa fünf und mehr Gemeindegenossen um dieses Recht konkurrieren? Ist es gerechtfertigt, daß gerade dieser Irgendwer seine Gedanken auf der Kanzel vor der Gemeinde entwickelt? Ist das wirklich ohne eine jahrelange Schulung möglich? Und nun will man gar den Jungen und Jüngsten dieses Recht einräumen! Daß es notwendigerweise zu einem grotesken Fiasko führen muß, beweist die Erfahrung gehört neben dem sachlichen sehr große Erfahrung und Schulung dazu, vior einer Gemeinde zu sprechen. Kann man jungen Menschen das nötige Taktgefühl zumut,:n, so zu sprechen, wie es die Würde des Ortes und des Tages erfordett? wird es zu einer dilettankommen, die eher den Ehrim Einzelfall. Es Wissen eben eine Im besten Falle tischen Stilübung geiz als die Religsosität fördert. Etwas anderes ist es mit der besonderen Form der Gottesdienste für die Jugend. Es ist selbstverständlich, daß dem jungen Menschen die vom Gesetz gestattete weiteste Betätigungsmöglichkeit hier zugebilligt wird. Tie Aktivität der Jugendlichen muß gefordert und nach Möglichkeit gefördert werden. Tie müssen die singende und betrübe Gemeinde bilden. Wo sangestüchtige Knaben vorhanden sind, sollen sie de» Gottesdienst stortragen und die Thora vorlesen. Vielleicht dürfte den Kindern auch eingeräumt werden, daß sie geeignete Gedichte wie etwa Harburgers vagbaha beim Gottesdienst vortragcn, um ihre^ tätige Anteilnahme zu steigern. Natürlich sollen den Jugendlichen alle synagogalen Ehren innerhalb des für sie veranstalteren Gottesdienstes zustehen. Um auch die noch nicht dreizehnjährigen Knaben zur religiösen Betätigung heranzu^iehen, sollen jüngere Kinder zum Zusammenrollen und Belleiden der Thora (Gelila) herangerstfen werden. Kurz, alles, was zu einer erhöhten Beteiligung der Kinder innerhalb des Ritus g:schehen kann, ist gerechtfettigt. Es ist natürlich, daß die Predigt auf die Jugendlichkeit der Zuhörer abgestimmt sein muß. Sie sei nicht zu lehrhaft und nicht moralisierend; ihre Sprache sei bildhaft und kindgemäß, ohne in Uebertreibungen her Kindlichkeit zu verfallen. Sie passe sich inj Form und Fassung der Jugendgemeinde ans gehe aus die Sorgen und Zweifel, auf das Erleben und Denken der Jungen ein; sie scherte sich nicht vor dem gelegentlichen Scherz uhd der Wendung zu heiterer Kindlichkeit, sie hüte sich aber vor dem Kleinkinderstil, der hen Jüngeren antipathisch ist und die Aelteren zum Spott reizt. Der Jugendgottesdienst ist ebien kein Kindergottesdienst, sondern ritual undi formal Gemeindegottesdienst. Das müssen die Jugendlichen wissen, sonst wird ihr Gottesdienst sfür sie entwettet. Bor allem aber ist es notwendig, daß die Erwachsenen an diesem Gottesdienst teilnehmen. Ein großer Teil Unserer Geschäfte ist am Samstagnachmittag geschlossen. Es ist also Hunderten Gelegenheit geboten, am Samstagnachmittag am Gottesdienst der - Jugend teilzunehmen. Eltern, die ihre Kinder gm Sabbathnachmittag ins Gotteshaus geleiten, werden sehr bald den beglückenden Segen etleben, den die Gebetsgemeinschaft mit ihren Kindern weckt. Es sollte geradezu eine Ehrxnautgabe jeder jüdischen Mutter "ftin, regelmäßig mit ihrem Kinde am Sabbathnachmit tag im Gotteshaus zu weilen und sich mit dem Kinde nach dem Gottesdienst über das Gehörte und Erlebte auszusprechen. Nur vereinzelt kom men bisher «üdische Mütter mit ihren Kindern zum Jugendmrttesdienft. Aber sie versichern über einstimmend, fdaß dieser gemeinsame Gottesdienst besuch eine innere Gemeinschaft mit ihren Kindern bewirkt j hat, den sie tiefbeglückt empfinden. Eine jüdsche Mutter, die mit ihrem Kinde betet, , hat mehr getan, als sie im Augenblick glaubt: sie hat ihrem! Kinde ein Vorbild gezeigt, hat mit ihm gemeinsam gebetet und schließlich die Gelegenheit zu ^iner ernsten Aussprache gewonnen. Der Jugendgottesdienst ist eine der bedeutsamste» Einrichtungen unseres Gemeindelebens. Er könnte die segensreichste werden, wenn unsere Väter und Mütter »hm eine erhöhte Anteilnahme schenken wollten.» Tie Angriffe auf ihn sind also durchaus untzerfchtigt und ungerechtfertigt. Eine Gerichtsverhandlung über den Talmud vor einem Zugoslavischeu Gericht. (Don «nsqrem Iagreber Koeresponventen.j Der Broder Advokat, Radovan Golubic, Sohn eines griechisch nichtunierten Geistlichen, hat in einem Wechselprozeß bezüglich des von einem jü bischen Notar erhobenen Protestes in einer «atz schrift folgendes bchauptet: „Wcsttn man gleichzeitig erwägt, daß die ser Notar der Religion nach ein Jude war und »henn man berücksichttgt, daß der Tat mud Ausdrücklich lehrt, daß der Jude den Ungläubigen betrügen und beschimpfen kann, aber seinen nächsten Jftaeliten nicht zu betrügen braucht, weiter: wenn ein Jude leine Verhandlung oder ein Zeugnis vor Erricht hätte, muß alles unternommen werdest, daß der Bruder Jude den Prozeß gewinne, — dann ist neben dem Zeug nisse der Ljubica Dragic selbst die Kraft des Prozesses vollkommen erschüttert, denn nach her Lehre des Talmud ist nicht un gestattet, alles mögliche zu unternehmen, daß dtzr mftgläubige Jude ja besser davon kommst Aus den Regeln der Lehre also, deren: Angchörige der Verstorbene Notar war, Igeht zur Genüge der Grund her vor, ^varum wir die volle Beweiskraft dem betreffenden Proteste bestreiten " Da man sin Jugoflavien an derartige judcn feindliche Enunziationen nicht gewöhnt ist, hat dieser Borfstll besonderes Aufsehen erregt. Die israelüische! Kultusgememde erstattete bei der Staatsanwaltschaft die Anzeige, worauf diese ge gen Goluhtt die Anklage erhob. Bei der am 26. Januar 1928 beim Gerichts Hose in Pozega stattgefundenen Verhandlung SCHIEDMAYER , MIKTK TAUSCH ■TlMMUNQKN mmm Pt*nofort*<*br1k v. J. u. tohMmayar ÜQUIMI TEII^tAHLUNOKN ▼ ¥ ▼ STUTTGART, Neokarstraa«« 11, Kok* uinohMruM FLÜGEL / PIANINOSj / HARMONIUM | |8M41/4a

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