Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- V (1928-1929)
- Issue
- 22 (16.2.1929)
- Date
- 1929-02-16
- Page
- [Seite] (sequence 1)
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Richtung gibt, und muß doch in einer Zeit getrof- > fen werden, in der weder die Eltern und noch weniger die Schulentlassenen zur Klarheit über ihre eigentlichen Lebensinteressen gekommen sind. Unberufene, Unberechtigte greifen in diese Entscheidung ein und spielen Schicksal; törichte Gleichmacherei und naive Rachahmungssucht, falscher Ehrgeiz und die gefährliche Zeitmode sprechen bei dieser Entscheidung mit; das Schlimmste aber bei ihr ist, daß die, welche die Entschließung in erster Reihe angeht, daß die Kinder, deren Lebensweg bestimmt wird, eine unverdiente Neben rolle hierbei spielen müssen. Und doch müßte es die selbstverständlich erste Frage sein, wie sich der Schulentlassene zur Berufswahl stellt. Begabung, physische und psychische Eignung, Neigung und Borliebe für bestimmte Fächer und Betätigungen sind bedeutungsvolle Wegweiser für die Entscheidung bei der Berufswahl. „Erziehe das Kind nach seiner Eigenart", mahnt der Spruchdichter und fordert bei der Erziehung vor allem Beachtung der Wesensart des Kindes. Diese Beachtung hat aber noch eine höhere Bedeutung bei der Berufswahl. Einen Bastler zum Kaufniann zu machen ist eine Torheit, die sich nur zu bald rächen wird. Das Bemühen, einen Jungen, der Natursinn undNatursreude besitzt, auf den Kontorstuhl zu setzen, wird sicher erfolglos bleiben. Körperliche und seelische Eignung müssen bei dieser Entscheidung zuerst beachtet werden. Darum ist es unumgänglich nötig, das Urteil des Berufsberaters vor der Entscheidung der Berufswahl zu hören. Die Technik der Prüsungsmethoden ist in den letzten Jahren so weit verfeinert worden, daß Eltern und Erziehungsberechtigte die städtischen Berufsberatungsstellen niemals übergehen sollten, Dazu kommt, daß die Berufsberater durch die Praxis ein besonders gutes Urteil für Eignungen haben, die dem Laienurteil verborgen bleiben. Sie kennen außerdem die Bedürfnisse des Arbeitsmarkles meist genau, daß ihr Urteil schon deshalb stets gehört werden sollte. Sie besitzen über Lücken und Ueberfüllungen in den einzelnen Berufsstindm das beste statistische Material, so daß sie hier oft besseren Rat als die eigenen Fachgenossen er teilen können. Bor allem aber darf der Schulentlassene nicht nur Objekt sein, er muß bei der Entschließung über seinen Beruf in allererster Reih« beteiligt sein. Es ist eine der gefährlichsten Gewohnheiten, paß über die Wahl des Berufes zumeist ohne die Mitarbeit des Schulentlassenen entschieden wird. Es ist sicher richtig, daß Eltern und Lehrer bei dieser Entschließung gehört werden. Aber die leider noch immer übliche Entrechtung des jungen Menschen, der in einen Beruf gezwungen wird, der ihm gleichgültig, vielleicht gar zuwider ist, ist eine arge Brrirrung. Wenn irgendwo der Ruf nach einer Revolution der Jugend berechtigt ist, so ist daS bei der Berufsentscheidung der Fall. Man nötige kein Kind, lasse ihm nach Möglichkeit den freien Willen und das Bestimmungsrecht! Damit entfesselt man das Beste im jungen Menschen, die Selbstverantwortlichkeit, das Hochgefühl, des eigenen Glückes Schmied zu 'sein. So werden Willen und Energie gesteigert, die bei der Berufsentschließung niemals verkümmern dürfen. Für die jüdischen Schulentlassenen kommt aber als weiterer Faktor bii der Berufswahl in Be tracht, daß es ganze Berufszweige gibt, die den jüdischen Mitarbeiter ausschalten, öder in denen ein jüdischer Mitarbeiter kaum auf Erfolg rechnen darf. Hier gilt es, den jüdischen jungen Menschen sogleich vor dem ersten Schritt zu warnen. Es ist nicht zu rechtfertigen/ daß noch immer jüdische Menschen Berufen zugeführt werden, die ihnen keine Existenzmöglichkeit bieten. Es ist schon an sich eine ernste Tatsache, daß der jüdische junge Mensch in den meisten Berufen nicht völlig gleichberechtigt ist. Er muß sich durch bessere Leistungen oft schon von Anfang an in sejnem Berufe seine Stellung sichern. Es ist deshalb die unumgängliche Voraussetzung für eine gesicherte Zukunft der jungen Menschen, daß sie von vom hinein die beste berufsmäßige Ausbildung erfahren. Ter Typ des ungelerntm Arbeiters darf unter keinem Umstand in der jüdischen Jugend geduldet werden. Diese proletarischen Existenzen sind ja erfahrungsgemäß im Wirtschastskampfe die ersten Unterliegenden. Es ist eine verhängnisvolle Tatsache, daß sie fast ausnahmslos durch die Mischehe dem Juden tum verloren gehen, wenn sie nicht schon zuvor infolge der kommunistischen Propaganda aus der Religionsgemeinde ausscheiden. Der ungelemte jüdische Arbeiter darf darum als doppelt ge fährdet gelten: er ist im Wirtschaftskampfe wehrlos und für das Judentum zumeist verloren. Dabei drängt die wirtschaftliche Entwicklung die Juden zwangsläufig in die .handwerklichen und in die industriellen Berufe. Sollen sie-hier bestehen, dann müssen sie die allerbeste und sorg fälligste Ausbildungszeit durchmachen. Ter jü dische Handwerker und Industrielle ist nur exi stenzbcrechtigt und existenzfähig, wenn er es mit seinem nichtjüdischen Berufsgenossm in jeder Hin sicht aufnchmen kann. Die Aussichten des eigentlichen Kaufmann standes, zu dem die Berkäuser nicht zu rechnen sind, werden immer geringer. Die Zeit der kleinen und der mittleren Geschäftsbetriebe, die ehedem in weitestem Umfange in jüdischen Händen waren, ist vorüber. Sie werden unbarmherzig durch die Warenhäuser und Großbetriebe verdrängt, in denen wohl Raum für viele Verkäufer ,aber kein Raum für viele kaufmännisch Gebildete ist. Möglichkeiten zu subalternen Betätigungen als Lageristen und Verkäufer sind in verhältnismäßig großer Zahl vorhanden. Kaufmännische Stellen sind dagegen schr spärlich geworden. Selbstverständlich muß die Armee der Angestellten der Warenhäuser und Großbetriebe auf die Begründung einer Selbständige't Btrzicht leisten. Sie ist aber - und das ist ihre größte Gefährdung — vom vierten Jahrzehnt ihres Lebens an dauernd von der Kündigung bedroht. Sie wird abgebaut, um tariflich billigeren jüngeren und darum zumeist auch leiaiMtlU^r 9cfontrtmoi9ntt0ni Israelitisch« Oberrat. Betreff: Thalheimer-Stiftung. Tie Abraham und Henriette Thalheimer Stiftung ist wieder in der Lage, Ausbildungsbeiträge zu verteilen. Nach der Satzung soll das Reinerträgnis des Stiftungskapitals zur Erziehung und Ausbildung bedürftiger und würdiger israelitischer junger Leute beiderlei Geschlechts dienen, welche entweder selbst württembergische Staatsangehörige sind oder deren Eltern seit mindestens 10 Jahren in Württemberg ihren Wohn- „ sitz haben. In erster Linie sollen solch« junge Leute berücksichtigt werden, welche ein Handwerk, technisches Gewerbe oder ein Kunstgewerbe erlernen wollen. Bewerbungen sind bis zum 15. März d. Js. bei dem Unterzeichneten einzureichen. Ter Kurator: Regierungsrat Tr. Nördlinger, Eharloitenstr. 5. JfiLL. «emeinbevorfteheramt. TasBolizeipräsidium hat den Beschluß des Israelitischen Borsteheramts Stuttgart zur Dekkung j/e$ voranschlagsmäßigen Abmangels sür das Rechnungsjahr 1928 29 eine örtliche Umlage (Landesumlage und Gemeindesteuer) i» Höhe von 6,5 Prozent 1. der (einfachen) Reichseinkommensteuer von 1927, 2. der dreifachen Vermögenssteuer von 1927 zu erheben, genehmigt und sür vollziehbar erklärt. Stuttgart, den 8. Februar 1929. — Israelitisches Gemeindevorsteheramt: E s s i n g e r. Konfirmationsuntericht. , Die feierliche Einsegung der jüdischen Mäd chen findet in diesem Jahre am 14. Juni statt. Nur Mädchen, die das vierzehnte Lebens fahr vollendet Haben, können an dem vorbereitenden Unterricht teilnehmen, der am Mittwoch, den 20. Februar, 4 Uhr nachmittags, beginnt. Anmeldungen zu diesem Unterrichte werden im Gemeindebüro, Hospitalstraße 36, in de» Geschästsstunden entgegengenommen. Das Stadtrabbi nat:. Tr. Rieger. stungssähigecen Arbeitskräften das Feld zu räu men. Wer in städtischen Wohlfahrtsämtern ar beitet, kennt die zahllosen Existenzen der ge kündigten Kaufleute, die nach monatelangem erfolglosen Suchen nach einer' bescheidenen Ein nahmequelle sich mit dem Zwitterdasein eines Agenten begnügen müssen, der sich nur dann er nähre»' kann, wenn die Kinder mitverdienen helfen. Mit besonderem Nachdruck muß davor gewarnt werde», daß Kinder aus den Klein- und Mittel städten Lehrlingsstellen in den Großstädten er streben. In der Hut. der Kleinstadt sind sie ge borgen. Jeder kennt sie, und die Scheu vor diesem „jeden" bewahrt sie vor vielen Entgleisungen. In der Großstadt fehlt ihnen diese Bodenständigkeit. Sie tauchen unter. Keiner kennt sie, keiner beobachtet sie. Das ist zumeist der Anfang vom Ende. Sie gehen dem Judentum bald völlig verloren und, was schlimmer ist, nehmen alle Unarten des Großstädters, seine Leichtfertigkeit, seinen Leichtsinn, seine Frivolität an. In der — Kleinstadt wären sie in der Obhut des Eltern-