Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- V (1928-1929)
- Issue
- 3 (1.5.1928)
- Date
- 1928-05-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
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als Beweis dafür gelten, daß der deutsche Jude nach wie vor gegen Lüge und Haß kämpfen muß. Und trotzdem dürfen wir deutschen Juden auf das bis jetzt Erreichte stolz sein und in unserer heutigen Lage die Anzeichen einer Entwicklung sehen, deren Ende eine vollkommene Befriedung und Loyalisierung in jeglichem Sinne sein wird. Man muß Hans Brandts oben erwähnte Schrift gelesen haben, um das Maß unserer bürgerrechtlichen Konsolidierung ganz beurteilen zu können. Die Geschichte beweist, daß die durch das Edikt vom 11. März 1812 verbrieften neuen Rechte des Juden bis zum Weltkrieg tatsächlich nur zum großen Teil auf dem Papiere standen. Man kann es heute kaum mehr glauben, daß vor hundert Jahren jeder Jude, der die Grenze passierte, einen ,Leibzoll" zu bezahlen hatte, der auch für jedes Stück Bich zu erstatten war. Ein schmachvolles Denunziationssystem brachte jchen Juden, der sich nicht genügend legitimieren konnte, in die Gefahr, in eine Zwangs- oder Besserungsanstalt verschleppt zu werden. Dje amtliche Korruption ging hierbei soweit, jeden, der einen Juden „ohne Paß" aufgrisf, mit der Hälfte dessen zu bedenken, was man dem Inhaftierten an Wertstücken abnehmen konnte. Roch in den Jahren 1884/85 und 1897 wandte sich der preußische Staat mit erschrekkender Rigorosität gegen alle im deutschen Osten ansässigen jüdischen, jüdisch-polnischen und jüdisch-galizischen Untertanen. Tausende wurdm damals unerbittlich über die Grenzen abgeschoben, wo der Bertriebenen ein furchtbares Dasein wartet«. Ein behördliches Gutachten über die Juden vom Jahre 1885 trägt noch alle Kennzeichen mittelalterlicher Betrachtungsweise. Ueberhaupt konnten die Juden des vergangenen Jahrhunderts sich niema,r ihrer gesicherten Gleichberechtigung recht erfreuen. Wollte ein jüdischer Untertan ein Grundstück erwerben, so mußt,e er sich erst eine ganze Stufenleiter von Spezialrechten erkaufen. Im Jahre 1836 bestimmte noch Friedrich Wilhelm III. für eine Reihe westfälischer Kreise das Folgende: . „Zur Erwerbung bürgerlicher Grundstücke in den vier Kreisen sollen Juden künftig nur unter der Bedingung zugelassen werden, daß sie dieselben selbst und mit jüdischem Gesinde bewirtschaften. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, so sind die Grundstücke auf Antrag der Regierung gerichtlich zu subhastieren und einem qualifizierten Bewerber zuzuschlagen." Daß dem preußischen Monarchen jedwedes so» - 35 - ziologische Verständnis abging, beweist diese Kabinettsordre zur Genüge. Die gleichen Zustände schildert Hans Brandt in seiner Betrachtung der Juden als Lehrer, Akademiker, Beamte, sowie als Soldaten. Glaubt man sich nicht in die Zeiten des finstersten Mittelalters versetzt, wenn man liest, daß jüdische Beamte (1841) «Lnen Eid leisten mußten, der folgendermaßen schließt: „Dieses schwöre ich, so wahr mir Gott helfe, und wenn ich seinen Eid übertrete, so möge mich der mir geschehenen Warnung gemäß alle nach göttlichem und menschlichem Gesetz über solche Untreue und Entheiligung des göttlichen Namens verhängte Strafe treffen." Hält man es wefter für möglich, daß durch einen Ministerialerlaß vom Jahre 1825 die Beamten gehalten waren, jüdischen Aerzten durch den Rabbiner eine Verwarnungsformel vorlesen zu lassen, die jeden Beeidigten u. a. auf das Thorawort aufmerksam machte: „Stehe nicht zurück bei der Gefahr deines Nächsten. . ." In der Tat! Die deutschen Juden hatten einen langen und beschwerlichen Weg zu gehen, bis ihre Umwelt in chnen den Menschen erkannte und .achten lernte. Und wenn auch eine Kabinettsordre vom 8. März 1841 noch den preußischen Juden verbot, solche Namen ihren Kindern beizulegen, die mit der christlichen Religion in Beziehung stehen, wie Renatus, Anastasius, Baptist, Peter ustv., so ließ sich in den folgenden Jahrzehnten das erwachende Gewissen und Humanitätsgefühl nicht mehr durch allerhöchste Erlasse verdrängen. Vertrauend auf die Rechte, die Gott jedem Menschen mit in die Wiege gelegt hat, in unentwegter Aufilärungsarbeit haben die deutschen Juden nun doch weitesten Kreisen die Ueberzeugung beigebracht, daß sie das Recht halben, als deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens geachtet und angesehen zu werden. Weil aber, wie schon eingangs erwähnt, diese Erkenntnis sich noch nicht in allen Kreisen durchgesetzt hat, und leider auch von staatlicher Sette noch manches in dieser Hinsicht erwattet werden darf, deshalb begrüßen wir die geistvolle Schrift des Königsberger Polizeipräsidenten Hans Brandt besonders und danken es ihm, wenn er in sachlicher Weise eine der ersten Fehlerquellen aufzeigte. Mögen alle, die von der Unbedingthett natürlicher Menschenrechte noch nicht durchdrungen sind, sich stets der Wotte erinnern, mit denen Hans Brandt seine historische Betrachtung schließt: _ „Der Kampf gegen die Roheit und Unwissenheit, gegen den absolutisti» schen Geist einer früheren Zeit ist auch der schärfste Kampf gegen den Antisemitismus." Aus den Gemeinden Württembergs. Stufiger!. Sitzung de- Israelitischen Geifteindevorsteheramtes. In der am Mittwoch, den 25. April, stattgefundcnen Borsteheramtssitzung nmrden zunächst in öffentlicher Sitzung mehrere eingegangene Schriftstücke mitgeteilt und über die Entwicklung der Essinger-Stis« tung von deren Verwaltung Bericht erstattet. Sie besitzt zur Zeit 3827,60 Mark und hat aus ihrem Zinsenertrage in diesem Jahre 200 Mark an einen Bewerber ausgezahlt. Es wird beschlossen, daß alljährlich die Ihoraspenden am Sabbath der Geburtstagswoche Essin« gers der Stiftung zufließen sollen. Im Anschluß an die Verlesung des Berichts der Wohlsahrtsabteilung wird beschlossen, daß entsprechend dem Antrag des Arbeitsausschusses des Fürsorgeamtes die Stellvertreter der Gemeindevertreter in diesem Ausschuß zu dessen Sitzungen nicht mehr «ingeladen werden sollen. Dagegen sollen die Vertreter im Falle ihrer Verhinderung rechtzeitig ihr« Stellvertreter benachrichtigt, damit stets fünf Gemeindevertreter an den Entschließungen des Fürsorgcamtes Mitwirken können. Entsprechend diesem Antrag wird beschlossen, daß auch di« Stellvertreter der Verein-Vertreter an den Ausschußsitzungen nicht mehr, teilnehmen sollen. Die Friedhossabteilung schlägt entsprechend einer Aeußerung de- Männerver» rins vor, daß von einer bescheidenen Dauerschmückung der Friedhosshalle mit lebenden Bäumen Abstand genommen werden soll. Nach einer eingehenden Aussprache wird beschlossen, von der geplanten Ausschmükkung Abstand zu nehmen. Der Anregung der Friedhossabteilung, Abdrücke der bei der Bestattung vorgetragenen Gebete für die Leidtragenden Herstellen zu lassen, wird aus Antrag des Stadtrabbiner» soweit entsprochen, daß Abdrücke des lkaddisch mit einer entsprechenden deutschen Uebersetzung für diesen Zweck hergestÜlt werden. Die Friedhossabteilung teilt weiter 'mit, daß die Wase— serleitung aus dem Friedhof über das ganze Friedhossgebiet geführt werden soll. Ebenso sollen notwendige Erdauffüllungen auf dem neuen Friedhossgebiet sofort vorgenommcn werden. Im Anschluß an die öffentlich« Sitzung fand eine Geheimsitzung statt, in der FriediimmiiiiimimiMiiniiimiimit» yHiiiHmnniimiiiiiiiiimiiiimii | Schweizerische Unfall' II «Winterthur“ Lebens- | I Versicherungs > Gesellschaft II Versidienmgs - Gesellschaft § Winterthur II ln Winterthur i | ............. § a r | Lebensu. Renten-Versicherungen / Unfall-Versicherungen | | Haftpflicht-Versicherungen/Kraftfahrzeug-Veraidieningen | | Einbruch-Diebstahl-Versicherungen | |Vorteilhafte Bedingungen! Kulante Schadensregullerungll 3 3 | Auskünfte und Prospekte durch: § Subdirektton STUTTGART, Wilhelmsbau, Eingang Passage | | Generalagentur ULM a. D., Büro Bode, Bahnhofiira£e 22 | Generalagentur HEILBRONN a. N., Karl Graf, Gerberstr. 0 § | | l^ltarbelter und stille Vermittler an allen Plötzen gesucht! ^rtsissiHiimmiiiiiiiniiiiiiiiiiiisiiniiissiiiiimiiumisiiiiisHiisiiHiiiiiiiHtsiitsiiiisiimiiiiisiiiiiiiiiiimiiiiiHiiiiiiiiiH CHR. PFEIFFER A.-G. 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