Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- V (1928-1929)
- Issue
- 3 (1.5.1928)
- Date
- 1928-05-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
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GerneLnde Zeitung für dte tfroeittiiajew (Seiwtindtn ggftrttemPera* Scjngaprct«: efn|)t|U«eUd| »<|Ullg«K> tOHrUd) 5 XK, IpUdsthrUch t.30 XM Dicrt«lt<Uttlld| 1.13 XM, «taatüramnMt rs ltctdiapfnmlg PoffldK«*'König: 3415* Orsch«i«1 «muUlUg lawimal »» 1. u. 16. Verlag: Jfracütifdte verlrrgsaustalt G. m. b. F|. fcrnfpr. 1331* * Stuttgart * Käfern enflr. |3 Schrlftleltaag- Stadtrabbtuer De. Lieger, Stuttgart, LharloUeaftraß« 13 )t n;i I g < s I M« «tnjpalttg« nonpanUUjcil« 30 IMdgapfcnnlg UmfHTlnfl|ett«n n. D,qog,pUt< nad) Corff, faadttnianjelgcn nnO kkta* }ta)<tg«n W« KletnjcU« 10 Stldiapfamlg, KtkUniKacU« 1.30 XU Sei IBUIfrpliagn Oit|l«(tigng v. aoftrootto etnttgort, i.9Roi 1925 3tr.3 Amtliche Bekanntmachungen. Am Donnerstag, den 19. ds. Mts., nachmittags 3 Uhr, haben auf dem hiesigen Schlachthof drei Schlachtungen von Großtieren unter Anwendung von Betäubung durch Elektrizität stattgefunden. Nach den in hiesigen Zeitungen über diese Versuche verbreiteten Mitteilungen wird behauptet, daß bei dieser Methode sowohl den Forderungen des Tierschutzes wie auch der israelitischen Religionsgemeinschaft entsprochen sei. Demgegenüber muß von hier aus darauf hingrwiesen werden, daß die Bayerische Rabbinerkonferenz als einzig« bisher in dieser Frage angegangene rabbinische Gemeinschaft erklärt hat, daß sie eine Entscheidung über die rituelle Zulässigkeit der Betäubung der Schlachttiere durch Elektrizität noch nicht abzugeben imstande ist, da die bisherigen Versuche den Erweis der religionsgesetzlichen Zulässigkeit nicht erbracht haben. Im Einvernehmen mit dem Rabbinat der Israelitischen Religionsgemeinschaft in Stuttgart wird erklärt, daß solange die religionsgesetzlich« Zulässigkeit dieser Schlachtungen sticht einwandfrei ausgesprochen ist, der Genuß des Fleisches von derartig geschlachteten Tieren religionsgesetzlich nicht erlaubt ist. Das Stadtrabbinat: Dr. Ri eg er. Ter Religionsunterricht für die Schüler und Schülerinnen der 2. Grundschulklasse findet je am Mittwoch Nachmittag von 2.15 Uhr bis 3.30 Uhr im Gemeindehaus, Hospitalstr. 36, statt. Das Stadtrabbinat: Dr. R i e g e r. Line sittliche Tat. Es gibt wenige Begriffe, mit denen ein so falscher Kultus getrieben wird, wie der Begriff Toleranz. Aus Gedankenträgheit und Gutmütigkeit, wenn nicht gar aus Gründen berechnender Nützlichkeit duldet der Einzelne «stier eine Gemeinschaft allerlei, was sie, wenn sie ehrlich ihrer Ueberzeugung folgen würden, schlechthin verdammen oder mindestens verwerfen müßten. Eine tolerierte Religion und eine tolerierte Gemeinschaft sind eben nur geduldete, denen großmütige Nachsicht oder politische Klugheit ein beschränktes Lebensrecht einräumt. Im Grunde genommen ist der Geduldete ein gesellschaftlicher Paria, bei Leibe kein Gleichberechtigter oder gar Gleichgeochteter. Eine Religion oder eine Bolksklasse, deren Rechtsstellung aus einem Toleranzedikt beruht, ist dadurch tatsächlich geächtet und mißachtet. Diese Tatsache erklärt die Stellung, welche noch heute die Mehrzahl der nichtjüdischen Mitmenschen dem Juden und dem Judentum gegenüber einnimmt. Sie steht zu beiden wie der Pharao der Bibel zu Joseph und seiner Familie. Dieser Joseph war Hofjude, ein Mann, den man praktisch nicht gut entbehren konnte. Er hatte den Makel seiner Geburt durch eine standesgemäße ägyptische Eh« gemildert. Anders seine Brüder. Der König war ihnen allerdings allerhöchst wohlgeneigt. Sie sollten sogar die Ehre einer Audienz erfahren. Aber Joseph sagte selbst den Brüdern, wie sie sich dem König vorstellen sollten: „Viehzüchter waren deine Knechte von jcher bis heute, damit ihr im Lande Gosen wohnen dürft, denn ein Gegenstand des Abscheus ist ein jeder Schafhirt den Aegyptern." Und der König gewährte ihnen das Gastrecht in Gosen. Sie hatten damit ihr Toleranzedikt erhalten. Aber von der verborgenen oder richtiger aus Nützlichkeitsgründen verhohlenen Mißachtung bis zur offenen Aechtung war nur ein Schrftt, und kaum, daß Joseph gestorben, begann die Entrechtung Israels in Aegypten. Das Schicksal der Juden begann sich in der Gegenwart erst zu lichten, als an die Stelle der Toleranz die Gleichberechtigung getreten. Im Grunde genommen hat aber die Mehrzahl der Juden den tolerierten Juden innerlich noch nicht überwunden, und die nichtjüdische Gesellschaft sieht im Juden fast ausnahmslos noch den Geduldeten. Es muß jedem Ehrenjuden die Schamröte ins Antlitz treiben, so oft er diese Wahrnehmung gerade bei angeblichen Judenfreunden macht, die ihm gönnerhaft auf die Schultern klopfen, die ihm die Mischche als Mittel und Weg zur völligen Eindeutschung anempfchlen, die ihm anratm, sich tunlichst unsichtbar zu machen, um nicht — selbst, verständlich bei den Anderen! — Anstoß zu erregen. Das gilt nicht nur von der gesellschaftlichen Einstellung zum Juden, das gilt in mindestens ebenso ernstem Ausmaß von der Einstellung der christlichen Theologie zum Judentum. Es wird entweder in der Religionsgeschichte als Quantitö negligeable wie von Wobbermin ganz übergangen oder von oben herab als rückständig oder überwunden abgetan. Es gehört eben sittlicher Mut und kernfeste Religiosftät dazu, sich in die religiöse Empfindungs- und Gedankemvelt eines ftemden Bekenntnisses einzufühlen und ihr gegenüber die Objektivität der Gerechtigkeit zu wahren. Es ist eine der stärksten Aeußerungen überragender Charaktergröße, wenn der Talmud im Streite der Schulen Hillels und Sammai's die Stellung einnimmt: Diese wie jene sind Worte des lebendigen Gottes. Von diesem Standpunkt aus darf das sochen erschienene Werk des Stuttgarter Stadtpfarrers a. D. Eduard Lamparter „Das Judentum in seiner Kultur- und religionsgeschichtlichen Erscheinung" (Gotha, Leopold Klotz Verlag) als sittliche Tat bezeichnet werden. In ihm sttllt ein protestantischer Theologe auf Grund eingehender Studien fest, was das Judentum mt Laufe von drei Jahrtausenden der Menschheit an kulturellen und religiösen Werten übereignet hat. Vieljährige Beschäftigung mit den jüdischen Quellen hat in ihm die Ueberzeugung gefestigt, daß der Antisemitismus sachlich und sittlich eine Schmach sondergleichen ist. Aber er hat auch den Mut, gegenüber der verhängnisvollen Teilnahm- und Tatenlosigkeit des spruchberechtigten Christentums der Wahrheit die Ehre zu geben und sein Zeugnis frei und stolz auszusprechen. Er wendet sich in seinem Buche nicht nur an die Kreise, die in diesem Kampfe ums Recht bisher völlig versagt haben, sondern an die breiten Schichten des deutschen Christentums. Mit ftommm Idealismus glaubt er an den guten Geist und Kern im deutschen Christentum. Er kann und will es nicht glauben, daß dieses so verdorben ist, daß eS die Stimme der Wahrheit nicht mehr versteht. Es muß dabei geradezu erschüttern, wenn der christliche Theologe von dem frommcüb Bedürfnis spricht, „durch sein Werk etwas zur Sühne des an dem Judentum seit sieben Jahrhunderten auf deutschem Boden begangenen Unrecht beizutragen". Der Leser spürt überall in dem Buche den Herzschlag dieses sittlichen Wollens, dieser inneren Frömmigkeit. Schon um dieses frommen Willens wegen darf sein Werk als eine Tat gekennzeichnet werden. Nicht allein seine ausgezeichnete Widerlegung der Rassentheorie, nicht seine mustergültige geschichtsphilosophische Darstellung der Geschichte, der Kultur und der Religion des Judentums, nicht sein wissenschaftlich einwandfteier Nachweis der engen Beziehungen der christlichen Religion zum Judentum, auch nicht seine knappe und tiefgründig« Darlegung des Wesens und der Sittenlchre des Talmuds geben diesem Werke seine Größe. Sein Höhepunkt ist seine Einstellung zur Religion des Judentums. Lamparter gcht hier von dem Grundsatz aus, daß ,Mihre Religion nie etwas Trennendes, sondern immer etwas Verbindendes bedeutet. Niemals darf Härte, Lieblosigkeit, Verachtung gegen den Nebcnmenschen sich in den Deckmantel der Religion hüllen. Angehörige jeder Religion, die dies tun, bereiten ihrem Glauben Unehre" (S. 48). Von diesem Grundsätze aus erkennt er der jüdischen Religion das volle Lebensrecht neben der christlichen zu. Der erste christliche Theologe, der zur Zeit diese Stellung dem Judentum gegenüber eingenommen, ist der Engländer R. Travers Herford gewesen. Soeben wird im „Morgen" sein Bortrag in deutscher Sprache veröffentlicht, den er vor einer christlichen theologischen Gesellschaft gehalten und der dann 1923 im Hibbert Journal erschienen ist. Er schließt mit den Worten: „Aber die Taffache bleibt, und gerade um chrer Betonung wlllen ist dieser ganze Aufsatz überhaupt gffchrieben worden, daß dem Juden und dem Christen dieselben religiösen Grundwahrheiten gegenwärtig waren. Ter Weise und Heilige auf beiden Seiten vertrat jene Tatsachen, dachte über sie nach, suchte sie zu verstehen und so auszugestalten, daß auch andere sie lernen konnten, was sie selbst „von den tiefen Geheimnissen Gottes" sahen. In dieser Hinsicht waren Christen und Juden eins, Kinder desselben Vaters; daß sie sich trennten, lag darin, daß sie nicht länger dieselbe Sprache oder dieselbe Form der Gedanken benutzen konnten, um das auszudrücken, was in chrem religiösen Bewußffein vorging. Und so trennten sie sich; und ln den Augen der Mitmenschen waren sic entfremdet und unverstanden, aber im Lichte Gottes waren sie das nicht." Dieses klassische Bekenntnis wiederholt Herford in seinem 1924 veröffentlichten Werke „The Pharisees", das mit der Erklärung schließt, daß das Christentum für die heidnische Welt notwendig gewesen. „Aber das heißt keineswegs, daß die Wahrheit, die das Judentum vertrat, durch das Aufkommen des Christentums unwahr wurde, noch daß das Judentum als eine selbständige Religionsform etwas von seinem vorher besessenen Wert eingebüßt hätte. Das Christentum vertrat ein Ideal, das Judentum vertrat ein anderes, und beide Ideale waren Manifestationen dessen, was Gott der menschlichen Seele gezeigt, hatte." Rchen Herford stellt sich Eduard Lamparter in seinem neuen Buche. Es ist eine Offenbarung mannhafter Offenheit und aufrichffger Frömmigkeit, wenn er ausspricht: „Daß auch der jüdischen