Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Journal
- Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs
- Volume
- IV (1927-1928)
- Issue
- 23 (1.3.1928)
- Date
- 1928-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 21)
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— 707 — achtung der örtlichen und konfessionellen Verhältnisse es so regulieren werden, daß in Ansehung der Religionsübung der Katholiken kein Anstoß gegeben wird. Artikel 109 der Reichsverfassung spricht die Gleichheit aller Deutschen vor dem Gesetze aus. Artikel 137 hat eine sogenannte Kirchcnparität geschaffen. Jnbetreff der Juden hatte der Justizminister am 2. August 1873 angeordnct, daß die Gerichte, soweit es die Umstände gestatten, nicht gerade die jüdischen Sabbath- und Festtage zu Termintagen wählen. Wenn cs sich um eine Sache von besonderer Bedeutung handelte, eine Schwurgerichtsverhandlung etwa mit mehrtägiger Dauer, die eine Terminverh:gung schwer verträgt, dann ist von dem 'Zeugen zu verlangen, daß er selbst das religiöse Gebot dem überwiegenden öffentlichen Interesse unterzuordnen bat. Hier aber bot die Verlegung des Termins keinerlei Schwierigkeiten. Auf der anderen Seite ergibt das Gutachten des Gemeinderabbiners, daß der 28. September 1927 einen der höchsten Feiertage der jüdischen Religion darstellt. Dem Zeugen würde durch die Wahrnehmung des Termins bic Teilnahme an dem Gottesdienst verwehrt gewesen sein. Unter Berücksichtigung aller dieser Umstände muß das Ausbleiben des Zeugen im Termin am 28. September 1927 als genügend entschuldigt angesehen werden, und das muß zur Aufhebung des angefochtenen Ordnungsstrafen-Beschlusses führen. Es ist dies die erste Entscheidung eines höheren Gerichtes, die sich auf Grund der neuen Reichs rerfassung mit diesen Dingen auseinandersetzt. (ITA) Die Berliner jüdische Gemeinde und der Boykott gegen jüdisch« Angestrlk e. Die Repräsentantenversammlung der Berliner jüdischen Gemeinde hielt am Donnerstag, den 16. Februar, abends, eine Sitzung ab. Moritz A. Loeb stellte eine Anfrage über Maßnahmen zur besseren Beschäftigung jürischer Angestellter in Handel und Gewerbe. Die jüdische Gemeinde in Berlin möge sich mit anderen Organisationen des deutschen Judentums zusammentun, um dem Boykott gegen jüdische Angestellte, der auch schon aus von Juden geleitete Geschäfte übergegrissen hat, entgegenzuwirken. Dr. Oskar Cohn führte aus: Die Boykottbewegung spielt eine geringe Rolle angesichts der allgemeiner jüdischen Arbeilsnot. Das ganze Problem der jüdischen Arbeitslosigkeit soll von der Ge- Q U AL ITÄTSmalerarbeilen flndr. Bauer Sdiwabstr. 102,102* Fernsprecher 62015 MALEREIEN ✓ AN¬ STRICH / SCHILDER Emst «einer Herrenschneider Gutenkerfslr. 51, Tel. 61011 Feime Herren - Schneiderei IIIIIIIII1IIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIIIIIIII nach Maß Gasherd Uril weiß emailliert, mit Bachofen, Bronze- Spar-Brennern und allen technischen Neuerungen, samt Zubehör durch Großeinkauf s ch o n für Hk. 90.- Verlangen Sie meinen Prospekt mit ausfährlidier Beschreibung. J. STAHL * STUTTGART CMWIKTUSSE 33 Im Haus der Stuttgart-Log* r i SAX Schirme Stöcke Stuttgart Torstr.16-Tel.24001 nmnmiuuiiim Christian Kruder I Traobenstrage 46 I Fernspreth. 280S4 HMingmi. Tagt ilerni I StKWUH« -«CKMll t Für Sportler und Touristen gibt es nidits erfrischenderes als eine Waschung mit Dr. Nittinger’s C8fflph6rS6if6a Für Reise und Bad. Kleine Stfldce in Dosen. Man achte auf die Firma Ad. Osterberg -- Graeter puüüäbt'ri FRANK-SEIDEN Seidenstoffe - Bfinder - Samte GEBRÜDER FRANK Königstraße56 STUTTGART Tel. S.A.23209 'UDFRUCHTE, WEINE SCHOKOLADEN | A. MANDSSOW Alfer PMfpÜfX